Satzungen
Bei den Satzungen handelt es sich um Rechtsnormen, die von den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde erlassen werden, um deren eigene Angelegenheiten zu regeln. Es handelt sich dabei um Gesetze im sog. materiellen Sinne.
Da die Gemeinden zur Exekutive gehören, müssen sie für den Erlass der Satzung durch den Gesetzgeber (Legislative) in einem formellen Gesetz ermächtigt worden sein.
Die Satzungen werden stets vom Verbandsgemeinderat oder den Ortsgemeinderäten in öffentlicher Sitzung beschlossen und anschließend öffentlich bekannt gemacht.
Wir haben Ihnen die im Bereich der Verbandsgemeinde Maikammer geltenden Satzungen im folgenden zusammengestellt:
Verbandsgemeinde Maikammer
Maikammer
Kirrweiler
St. Martin
- Beiträge Feld-Weinbergs und Waldwege
- Benutzung Freizeitanlage Sandwiese
- Benutzung Feld-Weinbergs und Waldwege
- Benutzung Freizeitgebiet Im Stöckelfeld
- Bestandssicherung Feld Weinbergs und Waldwege
- Gestaltung- und Genehmigung Werbeanlagen
- Hauptsatzung
- Satzung_Straßenreinigung_SanktMartin
- Sondernutzung öffentliche Straßen