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Neubürger-Service

Sie sind Neubürger in unserer Verbandsgemeinde und haben Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch oder per Mail (buergerbuero@vg-maikammer.de) für Ihre Fragen zur Verfügung: Lisa Bantele, Claudia Lang, Julia Schwaderer

Vorab schon einmal einige Informationen über die Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden – wer macht eigentlich was? finden Sie hier

Allgemeine Hinweise zur An- bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines neuen Wohnortes anzumelden.

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht innerhalb der Zwei-Wochenfrist nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Die Meldebehörde kann in solchen Fällen ein Bußgeld festlegen.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis und Reisepass oder Kinderreisepass als Identitätsnachweis
  • bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • schriftliche Einzugsbestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung)
  • Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus
  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer/s staatlich anerkannten Übersetzerin/Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.