Grundsteuerreform
Hier finden Sie eine aktuelle Pressemitteilung des Landesamtes für Steuern (Grundsteuerreform: Hilfestellung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung).
Das Steueramt informiert…
Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz. Die Grundsteuer wird aufgrund der vom Finanzamt ergangenen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheide unter Anwendung des vom Gemeinderat in der jährlichen Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatzes ermittelt.
Wird ein Grundstück während des Jahres verkauft, bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 01.01. des Folgejahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner.
Eine Erstattung der Grundsteuerbeträge kann daher nur auf privatrechtlichem Wege zwischen neuem und vorherigen Eigentümer erfolgen.
Wir bitten auch zu beachten, dass aufgrund der hohen Anzahl an Verkäufen, das Finanzamt mit der Erfassung ein halbes Jahr/bis Jahr zurückliegt.
Hier finden Sie alle Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesetz für die anstehende Grundsteuerreform.
Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025.
Grundsteuer-Information:
https://www.fin-rlp.de/grundsteuer sowie https://www.elster.de
Grundsteuermessbeträge – Datenaustausch der Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz mit Kommunen