Verbandsgemeinde Maikammer – Wappen

Einmal im Quartal bieten wir einen Nachhaltigkeitsstammtisch an, an dem über aktuelle Themen informiert wird und sich interessierte Bürger*innen austauschen können.

Für den zehnten Nachhaltigkeitsstammtisch ist es gelungen, Kollegen von den Stadtwerken Neustadt für einen Impulsvortrag zum Thema

„Strom vom eigenen Dach – Photovoltaik für Eigenheimbesitzer und Gewerbetreibende“

zu gewinnen. Im Anschluss ist eine Diskussion sowie auch Informationen zu weiteren aktuellen Themen aus der Verbandsgemeinde Maikammer vorgesehen.

Die Veranstaltung findet am 17.9.2026 um 18.30 Uhr statt. Der Veranstaltungsort wird noch mitgeteilt.

Aufgrund der §§ 4, 6, 14 und 15 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) in der geltenden Fassung erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer als sachlich und örtlich zuständige Behörde folgende

Allgemeinverfügung:

I.

  1. Anlässlich der „Maikammerer Kerwe“ wird für den Zeitraum

von Freitag, den 17.07.2026 auf Samstag, den 18.07.2026,

von Samstag, den 18.07.2026 auf Sonntag, den 19.07.2026

der Beginn der Nachtzeit auf 24:00 Uhr,

sowie im Zeitraum

            von Sonntag, den 19.07.2026 auf Montag, den 20.07.2026,

            von Montag, den 20.07.2026 auf Dienstag, den 21.07.2026

der Beginn der Nachtzeit und der damit verbundenen Außengastronomie allgemein auf 23:00 Uhr festgelegt (§ 4 Abs. 5  LImSchG).

  1. Der Gebrauch von Geräten, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte ist bis maximal zum Beginn der Nachtzeit (Ziff. a)) gestattet (§ 6 Abs. 5 LImSchG).

II.

  1. Zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen sind die Geräuschemissionen der Verstärkeranlagen so zu begrenzen, dass der Beurteilungspegel vor den Fenstern (im Freien) der nächstgelegenen Wohngebäude 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts nicht überschreitet. Geräuschspitzen sollen die Werte von 90 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts einhalten.
  2. Bühne und Beschallungstechnik sind so auszurichten, dass nahestehende Wohnhäuser so wenig wie möglich beschallt werden. Insbesondere ist auf eine Reduzierung der abgestrahlten tiefen Frequenzanteile hinzuwirken (z. B. durch Minimierung einzelner nicht relevanter Terzen).
  3. Die einzelnen Beschallungsanlagen sind so einzupegeln, dass der unter Ziff. II a) genannte Immissionsrichtwert eingehalten wird. Bei Überschreitung des zulässigen Beurteilungspegels bzw. Spitzenpegels sind die Pegel der Lautsprecheranlage schnellstmöglich zu senken. Die ermittelten Schalldruckpegel und Beurteilungspegel sind zu dokumentieren.
  4. Um sicherzustellen, dass der Immissionsrichtwert eingehalten wird, haben die Betreiber der unter Ziff. I b) genannten Geräte während der Veranstaltung stündliche Messungen vorzunehmen.
  5. Betreiber der unter Ziff. I b) genannten Geräte, haben bis spätestens Freitag, den 17.07.2026 um 10:00 Uhr einen Ansprechpartner für Anfragen bzw. Beschwerden zu benennen. Die telefonische Erreichbarkeit des Ansprechpartners ist für den gesamten Veranstaltungszeitraum zu gewährleisten.

III.

Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Maikammer  im Nachrichtenblatt öffentlich bekanntgemacht und dadurch wirksam. Tag der Bekanntmachung im Sinne des § 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG ist der auf die Bekanntmachung folgende Tag.

Entscheidungsgründe:

Nach § 4 Abs. 1 LImSchG sind von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können. Nach § 6 Abs. 1 LImSchG sind Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte, nur in solcher Lautstärke zu nutzen, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt werden kann. Gemäß § 4 Abs. 5 bzw. § 6 Abs. 5 LImSchG kann die zuständige Behörde bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse u. a. für Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen einschließlich der damit verbundenen Außengastronomie allgemeine Ausnahmen von dem Verbot nach § 4 Abs. 1 bzw. § 6 Abs. 1 LImSchG zulassen. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums dient oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Interesse der Nachbarschaft an ungestörter Nachtruhe überwiegt (vgl. Urteil des VG Neustadt a. d. W. vom 09.05.2016, Az.: 4 K 1107/15. NW).

Die „Maikammerer Kerwe“ ist eine traditionelle und kulturelle Veranstaltung, die seit vielen Jahren in der Gemeinde Maikammer stattfindet. Das kulturelle Leben ist wesentlicher Bestandteil der Ortsgemeinde Maikammer. Ein vielfältiges Kulturprogramm, dass u. a. auch dem Tourismus dienlich ist, sind Beleg hierfür. Es ist daher offensichtlich, dass die Veranstaltung „Maikammerer Kerwe“ als Teil des örtlichen Kulturprogramms von besonderer kommunaler Bedeutung, aber auch Teil des historischen und kulturellen Brauchtums der Gemeinde ist. Darüber hinaus tragen jedes Jahr mehrere Vereine, ehrenamtliche Initiativen sowie die örtliche Weingüter dazu bei, dass die Veranstaltung für die gesamte Bevölkerung als eine ansprechende und gesellige Kulturveranstaltung wahrgenommen wird.

Die Nachtruhe darf dennoch nicht in besonderer Art und Weise gestört werden. Nach Allgemeiner Auffassung sowie nach Auffassung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz und der durch diese erstellten Freizeit-Richtlinie ist in derart gesondert gelagerten Fällen eine Verschiebung der Nachtzeit von bis zu zwei Stunden unter Berücksichtigung der o. g. Beurteilungspegel zumutbar. Insbesondere die Ausnahme von § 6 Abs. 1 LImSchG soll nur dann erteilt werden, wenn zeitgleich Auflagen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft erlassen werden. Die unter Ziff. II genannten Auflagen dienen der Einhaltung der in der Freizeit-Richtlinie festgesetzten Beurteilungspegel und damit dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft.

Um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Veranstalter einerseits und dem Ruhebedürfnis der Anwohner andererseits zu schaffen wurde insbesondere für die Nächte von Sonntag auf Montag sowie Montag auf Dienstag (und reguläre Schul- und Arbeitstage) der Beginn der Nachtzeit nur um eine Stunde hinausgeschoben. Bei den übrigen Tagen mit einer Festlegung der Nachtzeit auf 24:00 Uhr handelt es sich um Nächte, auf die ein Samstag bzw. Sonntag folgt. An diesen Tagen muss eine Vielzahl der Anwohner nicht arbeiten. Ebenso sind diese Tage schulfrei.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats bei der Verbandsgemeinde Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer, Widerspruch erhoben werden.

Maikammer, den 10.07.2026                                         

Verbandsgemeindeverwaltung

 

Gabriele Flach

Bürgermeisterin                                                            

Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Anlässlich der Veranstaltung „Maikammerer Kerwe“

wird ab Donnerstag 16.07.2026, 08.00 Uhr bis Mittwoch 22.07.2026 08.00 Uhr folgende Straßen und Parkplätz für den öffentlichen Verkehr gesperrt:

  1. Für Fahrzeuge aller Art mit Ausnahme der Anlieger und Zulieferer:

1.1       Die Straße „Frantzplatz“ von der Einmündung Immengartenstraße bis zur Einmündung Marktstraße gesperrt.

  1. Erlass von Halteverboten

Das Halten von Fahrzeugen ist auf folgenden Straßen und Plätzen verboten:

2.1       die Busparkplätze sowie die Parkplätze in der Straße „ Franzplatz“

2.2      Parkplatz „Zum Alten Markt“

  1. Umleitung des Verkehrs

Aus Richtung Edenkoben kommend:

Immengartenstraße – Blumenstraße – Marktstraße

  1. Verlegung der Bushaltestellen

Die Bushaltestellen des Palatina-Bus in Richtung Neustadt für die Linie 501 & 503 (Einkaufsmarkt, Schwimmbad, Frantzplatz und die Ersatzhaltestelle Bahnhofstraße) entfällt. Als Ersatz steht die Bushaltestelle an der Realschule Plus zur Verfügung.

Für die Linie 500 in Richtung Neustadt entfällt die Bushaltestelle Frantzplatz.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:
 
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

 

Verbandsgemeinde Maikammer

      -Ordnungsbehörde-

Es ist endlich so weit!

Das Kalmitbad Maikammer eröffnet am Samstag, den 16. Mai 2026 um 08:00 Uhr die Badesaison und freut sich auf seine Badegäste.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Eröffnung.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Hier können Sie ab Sonntag die vorläufigen Wahlergebnisse der Landtagswahlen 2026 in der Verbandsgemeinde Maikammer vom 22.03.2026 einsehen.

Wie schon bei vorangegangenen Landtagswahlen, so bietet der Landeswahlleiter auch am Wahlabend der Landtagswahl 2026 wieder alle Ergebnisse schon während der Auszählung, alle fünf Minuten aktualisiert, in seinem Internetangebot an. Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch alle Detailergebnisse, also Ergebnisse der Wahlkreise, Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden.

Die zweite öffentliche Veranstaltung fand am Donnerstag, 05. Februar 2026 im Edelhof in Kirrweiler statt.

Vorgestellt wurde das Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung durch das beauftragte Ingenieurbüro EnergyEffizienz GmbH aus Heppenheim. Die Projektleiterin, Frau Anne Jüttner erklärte den interessierten Bürger und Bürgerinnen den Erstellungsprozess der Kommunalen Wärmeplanung und deren Ziele. Neben Informationen zur Datensammlung stellte Sie die Auswirkungen der Konzeptionierung für Gebäudeeigentümer vor.  

Der Endbericht liegt für die nächsten 4 Wochen zur Einsicht im Bürgerbüro, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer zu den bekannten Öffnungszeiten aus. Ebenfalls wird dieser auf unserer Homepage hier einsehbar sein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Stellungnahmen zum Endbericht bis zum 16.03.2026 formlos und schriftlich an Verbandsgemeinde Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer oder per Mail an: poststelle@vg-maikammer.de erfolgen können. 

 

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl 2026 kann folgendermaßen erfolgen:

 

  1. schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefes an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung
  2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
  3. online, über die Homepage der Verbandsgemeinde Maikammer OLIWA
  4. durch einfache E-Mail an wahlamt@vg-maikammer.de

 

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Am 30.01.2026 werden die aktuellen Bescheide ausgetragen bzw. versendet.

 

Bürger, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, können jetzt per GiroCode bezahlen.

 

Ein GiroCode ist ein spezieller QR-Code, der alle notwendigen Zahlungsdaten (Empfänger, IBAN, BIC, Verwendungszweck) für eine Überweisung enthält, um das Bezahlen zu erleichtern.

 

Die Bürger scannen diesen Code mit ihrer Banking-App, woraufhin die Überweisungsvorlage automatisch gefüllt wird. Es muss nur noch der Betrag eingegeben und mit TAN bestätigt werden.

 

So funktioniert es:

 

  1. Scannen: Öffnen Sie Ihre Banking-App und nutzen die Funktion zum Scannen von Rechnungen oder QR-Codes.

 

  1. Vorausfüllung: Der Code wird gescannt und alle Daten werden automatisch in die Überweisungsmaske übertragen. Es muss lediglich der Betrag eingegeben werden.

 

  1. Bestätigung: Sie prüfen die Daten und geben die Zahlung mit einer TAN frei. 

 

Bei Rückfragen steht Ihnen das Team der Verbandsgemeindewerke Maikammer gerne zur Verfügung.

Mit der Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz zum 01.01.2026 hat sich auch das Bauantragsverfahren geändert. So sind Bauanträge, Anträge auf Bauvorbescheid und Abweichungsanträge für Bauvorhaben im Landkreis Südliche Weinstraße jetzt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau einzureichen – und nicht mehr wie bisher bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung.

Bauanträge im Freistellungsverfahren (nach § 67 Landesbauordnung) sind hingegen nach wie vor bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorzulegen.

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bittet alle Bauherrinnen und Bauherren darum, die neuen Zuständigkeiten bei Antragstellung zu beachten.

Für Fragen steht die Untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zur Verfügung, per E-Mail an bauamt@suedliche-weinstrasse.de oder telefonisch unter 06341 940- 210 oder -211.

Am Sonntag, den 14.09.2025 endet um 19:00 Uhr die Badesaison 2025 im Kalmitbad Maikammer!

Parkmöglichkeiten für Besucher des Bürgerbüros der

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer

 

 

Schließung der Verbandsgemeindeverwaltung in Maikammer wegen Umzug

Wie bereits angekündigt zieht der publikumsintensive Bereich der Verbandsgemeindeverwaltung (Bürgerbüro, Standesamt, Ordnungsamt, Asylangelegenheiten) am 12.08.2025 in das Übergangsbürgerbüro in die Weinstraße Süd 40 um.

Aus diesem Grund ist das Rathaus und das Bürgerbüro am 12.08. (Dienstag) und 13.08.2025 (Mittwoch) geschlossen und weder telefonisch noch persönlich erreichbar. Die Anrufe unter Tel. Nr. 06321 5899 0 werden zu den Fachbereichen geleitet, die bereits in Neustadt, Chemnitzer Str. 2 angesiedelt sind.

Wir bitten um Verständnis.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Umzug der Verbandsgemeindeverwaltung

Aufgrund der zum 01.09.2025 beginnenden Sanierungsarbeiten am Rathaus Maikammer wird der größte Teil der Verwaltung an vier unterschiedlichen Umzugsterminen (ab Anfang Juli) in die Chemnitzer Str. 2 nach Neustadt (Telekomgebäude) umziehen.

Für die publikumsintensiven Dienstleistungen (Bürgerbüro, Standesamt, Ordnungsamt, Asylangelegenheiten) wird ein Bürgerbüro in der Weinstraße Süd 40, Maikammer ab dem 12.08.2025 eingerichtet.

Die verschiedenen Umzugstermine sind so gewählt worden, um die geringsten Ausfallzeiten der Verwaltung zu gewährleisten.

Den Beginn macht der Fachbereich Organisation am 08.07.2025, gefolgt von dem Fachbereich Finanzen am 15.07.2025. Am 04.08.2025 zieht die Werkeverwaltung sowie der Fachbereich Bauen nach Neustadt um. Der publikumsintensivste Fachbereich Bürgerservice zieht am 11.08.2025 nach Neustadt und am 12.08.2025 ins Bürgerbüro in die Weinstraße Süd um.

Ab diesem Tag lautet die offizielle Postanschrift der Verbandsgemeindeverwaltung dann auch Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer. Die Telefonnummern und die E-Mailadressen bleiben unverändert.

Wir empfehlen Ihnen dringend – wie bisher auch schon – die vorherige Terminabsprache mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies kann gerne telefonisch, per Mail oder über unsere Terminvereinbarung unter www.vg-maikammer.de erfolgen.

Wir werden mit allen Kräften versuchen, die Dienstleistungen in der Zeit der Auslagerung der Verwaltung (Juli/August 2025 bis geplant März 2027) in gewohnter Form für Sie zu erbringen. Sollten Vororttermine erforderlich sein, können wir diese in Neustadt oder auch in Maikammer anbieten. Barzahlungen können in dieser Zeit nur für Verwaltungsgebühren, welche für Leistungen des Bürgerbüros anfallen, angenommen werden. Wir empfehlen daher unbedingt den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Während des Umzugs kann es allgemein zu kurzen Einschränkungen im Service kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis und empfehlen nochmals, frühzeitig Termine zu vereinbaren oder unsere Online-Dienste (s. vorgenannte Homepage der Verbandsgemeinde) zu nutzen.

Kunstwerke gegen eine Spende zugunsten der Ruth und Helmut-Franck-Stiftung bis Ende Juni 2025

 

Grundsteuer – Information zu Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung

Mit Datum vom 17.01.2025 hat das Landesamt für Steuern über den Umgang mit Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung (AdV-Anträgen) im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung unterrichtet. Die Versandaktion der rheinland-pfälzischen Finanzämter zur Ablehnung von AdV-Anträgen in Bezug auf Masseneinsprüche betreffend Grundsteuer B ist abgeschlossen. In Kürze versenden die Finanzämter nun auch ablehnende Bescheide in Bezug auf AdV-Anträge zu Masseneinsprüchen, denen die Grundsteuer A zugrunde liegt.

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Modernisierung des Namensrechts

Am 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Reform des Namensrechts in Kraft, die mehr Flexibilität und Freiheit bei der Namenswahl ermöglicht.

Der Name einer Person zählt zum verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht. Er besteht aus Vor- und Familienname und dient dazu, eine Person im Rechtsverkehr von anderen Personen zu unterscheiden und zu identifizieren. Das geltende Namensrecht ist an vielen Stellen jedoch nicht mehr zeitgemäß. Daher hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf beschlossen, um das Namensrecht zu modernisieren.

Das geltende Namensrecht ist restriktiv und wird an vielen Stellen der Vielfalt der Lebensentwürfe unserer Gesellschaft nicht mehr gerecht. Zudem haben einzelne Änderungen in der Vergangenheit zu unübersichtlichen und teils widersprüchlichen Regelungen geführt. Gleichzeitig weist das bestehende Namensrecht Lücken auf. Mit dem Ziel, das Namensrecht zu modernisieren und damit mehr Flexibilität und neue Freiheiten zu schaffen, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Zugleich wird damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder

Rücksicht auf besondere Namenstraditionen – insbesondere von nationalen Minderheiten

Erleichterte Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder

Modernisierung des internationalen Namensrechts

Weitere Info: 

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht_node.html#AnkerNavThird 

(Quelle: Bundesministerium der Justiz)

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Naturgefahrenportal gestartet: Bevölkerung besser auf extreme Naturereignisse vorbereiten

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat das neue „Naturgefahrenportal“ live geschaltet. In dem Portal im Internet können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit aktuell über mögliche Naturgefahren wie Hochwasser oder Sturmflut an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland informieren.

Weitere Info:

https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/aktuelle_meldungen/250411/naturgefahrenportal.html

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MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter: https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

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Newsletter abonnieren:
Unser Newsletter VG-DIREKT erscheint regelmäßig ca. einmal im Monat. Sie können den Newsletter ganz einfach auf unserer Homepage unter folgendem Link abonnieren:

https://vg-maikammer.de/newsletter/

Der Bezug des Newsletters ist selbstverständlich kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden.

Vorläufige Ergebnisse der Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters 2025

Hier können Sie ab Sonntag, 06.04.2025 nach 18:00 Uhr (geschätzt 19:00 Uhr) die vorläufigen Ergebnisse der Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters in der Verbandsgemeinde Maikammer einsehen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters 2025 kann folgendermaßen erfolgen:

 

  • schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefes an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung

  • online, über die Homepage der Verbandsgemeinde Maikammer unter OLIWA 

  • durch eine einfache E-Mail an wahlamt@vg-maikammer.de

 

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Vorläufige Ergebnisse der Bundestags- und Landratswahl 2025

 

Hier können Sie ab Sonntag 18:00 Uhr, nach 18:00 Uhr (geschätzt 19:00 Uhr – 20:00 Uhr) die vorläufigen Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025 in der Verbandsgemeinde Maikammer vom 23.02.25 einsehen.

 

Wie schon bei vorangegangenen Bundestagswahlen, so bietet der Landeswahlleiter auch am Wahlabend der Bundestagswahl 2025 wieder alle Ergebnisse schon während der Auszählung, alle fünf Minuten aktualisiert, in seinem Internetangebot an. Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch alle Detailergebnisse, also Ergebnisse der Wahlkreise, Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden (allerdings keine Stimmbezirksergebnisse). Außerdem wird der Landkreis Südliche Weinstraße auf seiner Internetseite die Ergebnisse der Landratswahl 2025 zur Verfügung stellen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestags- und Landratswahlen kann folgendermaßen erfolgen:

 

  • schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Zustellung zwischen 29.01. und 03.02.) oder mittels formlosen Briefes an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung.

  • durch eine einfache E-Mail mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und der Zustelladresse an wahlamt@vg-maikammer.de.

 

Von einer persönlichen Vorsprache bitten wir zum jetzigen Zeitpunkt noch abzusehen.

Wählen im Rathaus: Dies ist möglich, sobald uns die Stimmzettel vorliegen (Anfang Februar, Schätzung 04.02.2025).

 

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

 

Informationsmaterialien zum Schutz der Bundestagswahl

Wohnsitzanmeldung sowie Voranmeldung/Anmeldung der Eheschließung künftig digital möglich

Die Verbandsgemeinde Maikammer bietet seit dem 6. Januar 2025 zwei neue Online-Dienste an.

Für die Nutzung beider Online-Dienste ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (mit der AusweisAPP auf dem Smartphone) sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen.

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden – das geht nun auch in der Verbandsgemeinde Maikammer online. Details finden Sie unter www.wohnsitzanmeldung.de. Nach der Authentifizierung mit der AusweisAPP können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisAPP vorgenommen werden.

Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adress-Aufkleber für den Personalausweis und ggf. einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

Auch Voranmeldung der Eheschließung/Anmeldung der Eheschließung künftig digital möglich sind künftig online möglich.

Die betrifft u.a. die Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Nachbeurkundung der Ehe und das Ehefähigkeitszeugnis.

Nähere Informationen und die Links zu diesen Online-Diensten finden Sie unter: www.vg-maikammer.de

 

Neuer Grundsteuerbescheid 2025

Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer

Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Diese Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.

Bereits seit Oktober 2022 wurden die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.

Zahlung und Kontakt bei Rückfragen

Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 direkt an die zuständige Gemeinde zu zahlen.

Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:

1. Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.

2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.

Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren

Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.

(Quelle: Pressedienst Finanzverwaltung)

 

Merkblatt zur Gebäudeeinmessungspflicht

Ein im amtlichen Liegenschaftskataster vollständig nachgewiesener Gebäudebestand bildet die Grundlage für zahlreiche Aufgaben und infrastrukturelle Maßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich (z. B. Ver- und Entsorgung, Straßensanierung, Bauplanung). Er ist zugleich eine wesentliche Grundlage für Navigationsdienste und damit nicht zuletzt auch für Rettungsdienste und Feuerwehren fundamental. Um auch Ihr Gebäude im amtlichen Liegenschaftskataster führen zu können, bedarf es einer Gebäudeeinmessung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden die §§ 18 und 20 Abs. 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm).

Das LGVerm sieht vor, dass die Gebäudeeinmessung durch Eigentümerinnen, Eigentümer oder Erbbauberechtigte bis spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus bei einem rheinland-pfälzischen Vermessungs- und Katasteramt https://lvermgeo.rlp.de/vermessungsbehoerden oder bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit Niederlassung in Rheinland-Pfalz https://lvermgeo.rlp.de/oebvi zu beantragen ist. Erfolgt dies nicht, ist das zuständige Vermessungs- und Katasteramt gehalten, die Gebäudeeinmessung und deren Übernahme in das Liegenschaftskataster von Amts wegen durchzuführen. Der Rohbau eines Gebäudes ist fertig gestellt, wenn die tragenden Teile (Schornsteine, Brandwände, Treppenräume und die Dachkonstruktion) vollendet sind (§ 78 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz).

Eigentümerinnen, Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind zur Übernahme der Kosten für die Gebäudeeinmessung verpflichtet. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 17. August 2022 (GVBl. S. 287, BS 2013-1-23) in der jeweils geltenden Fassung. Wird die Gebäudeeinmessung von Amts wegen durchgeführt, erhöhen sich die Kosten um 10 v. H. gegenüber einer Gebäudeeinmessung auf Antrag.

Nach Aktualisierung des Liegenschaftskatasters wird dem Antragsteller bzw. den Eigentümerinnen, Eigentümern oder Erbbauberechtigten ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte übersandt.   

Weitere Informationen zur Gebäudeeinmessung erteilen die Vermessungs- und Katasterämter oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Rheinland-Pfalz.

 

Zukunftsplan Wasser Rheinland-Pfalz

Das Land hat einen „Zukunftsplan Wasser Rheinland-Pfalz“ erstellt. Er wurde Ende Oktober 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Er zeigt die notwendigen Schritte und Aktivitäten auf, die im Bereich der Wasserwirtschaft zur Anpassung an die Klimawandelfolgen in den kommenden Jahren ergriffen werden sollen. Er umfasst insgesamt 144 Einzelmaßnahmen in den Bereichen Gewässerschutz und -entwicklung, Grundwasserschutz, Starkregen- und Hochwasservorsorge sowie Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. Weitere Querschnittsmaßnahmen betreffen die Sensibilisierung der Bevölkerung sowie die Stärkung der Wasserwirtschaftsverwaltung.

Weitere Info: https://mkuem.rlp.de/themen/wasser/zukunftsplan-wasser-rheinland-pfalz

 

Identität, Lebensqualität und Tourismus in der VG Maikammer

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Deutsche Institut für Tourismusforschung mit der Erstellung einer Studie „Identität, Lebensqualität und Tourismus in der VG Maikammer“ zu beauftragen. Im Vordergrund sollen die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde stehen. Es soll herausgearbeitet werden, was diese mit den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde verbinden, wo sie Stärken und Schwächen sehen und was für sie konkret die Identität der Kommunen ausmacht. Die Ergebnisse werden für Ende 2025 erwartet. Weitere Informationen folgen.

 

Schrottimmobilien, Ersteigerung

Das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien steht zur Verkündung an. Sog. Schrottimmobilien weisen i. d. R. erhebliche städtebauliche Missstände auf, die vom Eigentümer nicht behoben werden. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie, ist in einigen Fällen ein bestimmtes Geschäftsmodell unredlicher Ersteher zu beobachten. Dabei werden hohe Gebote auf Schrottimmobilien in der Absicht abgegeben, das Gebot nicht zu bezahlen, zugleich aber bis zur erneuten Versteigerung der Immobilie Einnahmen, z. B. durch Vermietung, zu erzielen. Dieses Geschäftsmodell soll mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden.

Gemeinden, in denen das Grundstück liegt, wird unabhängig von einer Beteiligtenstellung als Gläubiger das Recht eingeräumt, in einem Zwangsversteigerungsverfahren einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung zu stellen. Die Gemeinde hat mit dem Antrag zu bestätigen, dass die zu verwaltende Immobilie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt, bauliche Missstände oder Mängel aufweist, den geltenden Vorschriften zu Umgang, Nutzung und Bewirtschaftung nicht entspricht oder nicht angemessen genutzt wird. Durch die gerichtliche Verwaltung wird dem Ersteher vorübergehend die Befugnis entzogen, die Immobilie in Besitz zu nehmen und sie zu verwalten.

Weitere Info: Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien

Quelle: Gemeinde- und Städtebund, BR 11/2024

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

 

 

     Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

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Am 06.02.2025 ist eine Teillieferung von Stimmzetteln (rd. 1750 = 30 %) zur Bundestagswahl bei der Verwaltung eingetroffen. Rd. 1.700 Wahlbriefe mit Briefwahlunterlagen wurden am darauffolgenden Tag an die Bürgerinnen und Bürger zur Post gegeben.

Leider entsprach dies nur einem Teil der bereits vorliegenden Briefwahlanträge. 

Nachdem wir am 11.02.2025 die Restlieferung der Stimmzettel erhalten haben, konnten am 12.02.2025 die noch ausstehenden Briefwahlunterlagen zur Post gegeben werden. Die Unterlagen sollten Ihnen nun zeitnah zugestellt werden.

Zur Unterstützung und zur Verkürzung der Brieflaufzeiten setzen wir hierzu auch Boten ein.

Wir bedauern die Verzögerungen,  jedoch waren wir in diesem Fall von der Lieferung der Stimmzettel abhängig. Dennoch setzen wir alles daran, die Wahl reibungslos zu organisieren und Ihre fristgerechte Stimmabgabe zu ermöglichen.

Hierzu ist ab sofort auch die Briefwahl vor Ort im Rathaus zu den bekannten Öffnungszeiten möglich.

Wir bitten um Verständnis für die längeren Wartezeiten, die jedoch nicht in unserem Einwirkungskreis lagen.

Verbandsgemeinde Maikammer

– Wahlamt –

Neue Online-Dienste in Maikammer ab 6. Januar 2025:

Was Sie benötigen? Nur Ihren Personalausweis mit eID ( www.ausweisapp.bund.de ), die AusweisAPP und ein BundID-Konto ( www.id.bund.de ).

Neu in der Verbandsgemeinde Maikammer? Melden Sie Ihren Wohnsitz jetzt bequem online um – ganz ohne Termin im Amt!

Der Online-Dienst ist eine Entwicklung aus Hamburg, die jetzt auch bei uns genutzt werden kann.

Alle Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf www.vg-maikammer.de oder direkt auf www.wohnsitzanmeldung.de.

Sie haben Ihre Ehe in einer Ortsgemeinde der VG Maikammer geschlossen oder wollen Ihre Eheschließung anmelden?

Diese und viele andere Ehe-Dienstleistungen des Standesamts können Sie jetzt ganz einfach von zu Hause aus erledigen: www.vg-maikammer.de

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist vom 24.12.2024 – 01.01.2025 geschlossen.

Das Standesamt ist für Notfälle am Freitag, den 27.12.2024 von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr durch Frau Jacob, Telefon 06321/5899-13 oder E-Mail sophia.jacob@vg-maikammer.de, besetzt.

Das Bürgerbüro bietet am Montag, den 30.12.2024, ebenfalls von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr, einen Notdienst an. Ansprechpartnerin ist Frau Bantele unter 06321/5899-28 oder E-Mail lisa.bantele@vg-maikammer.de.

 

Zu diesen Zeiten können auch Bescheinigungen für einen Wahlvorschlag bzw. Wählbarkeitsbescheinigungen ausgestellt werden.

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Die Verbandsgemeinde Maikammer mit ihren drei Ortsgemeinden ist eine von 8 Modellkommunen, die im 2-jährigen Projekt „Pfälzerwald: SDG-Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“ eine lokale Nachhaltigkeitsstrategie mit konkretem Aktionsplan ausgearbeitet hat. 

Orientiert an Bedarfen und Potentialen wurden 6 kommunale Handlungsfelder zusammen mit Bürger*Innen entwickelt, die zur Erreichung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen beitragen sollen. Um die Ziele zu erreichen, müssen alle mitmachen: Die Regierungen, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft. Jede und jeder Einzelne und jede Kommune ist gefordert, den eigenen Beitrag zu leisten.

Die 6 Handlungsfelder in der Verbandsgemeinde Maikammer sind:

  • Lebensqualität und sozialer Wohnraum
  • Stärkung der Ökosysteme
  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
  • Globale Verantwortung und nachhaltiger Konsum
  • Nachhaltiger Tourismus
  • Bewusstseinsbildung und Kommunikation.

Weitere Informationen unter:  https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Im Newsletter der Verbandsgemeinde Maikammer (zu abonnieren unter https://vg-maikammer.de/newsletter) gibt es immer auch einen kleinen Nachhaltigkeitstipp.

Darüber hinaus bieten wir einmal im Quartal einen Nachhaltigkeitsstammtisch an, an dem über aktuelle Themen informiert wird und sich interessierte Bürger*innen austauschen können.

Bislang haben sechs Nachhaltigkeitsstammtische zu folgenden Themen stattgefunden:

  1. 1. Energiewende in Maikammer
  2. Biodiversität im Weinbau und in der Flur
  3. Runter mit dem Energieverbrauch
  4. Klimaschutz macht Ah
  5. Bürgerenergiegenossenschaften
  6. Klimaangepasstes Waldmanagement

Der 7. Nachhaltigkeitsstammtisch ist für das 1. Quartal 2025 vorgesehen.

Es besteht die Möglichkeit, der Verwaltung Themenvorschläge, die die Bürgerinnen und Bürger interessieren würde, zu nennen. Rückmeldungen bitte an Nathalie Kandora (Tel.: 06321/5899-33 oder Nathalie.Kandora@vg-maikammer.de).
Wir würden uns dann um einen Referenten bemühen und den Termin rechtzeitig bekannt geben.

Text: Verbandsgemeinde Maikammer

Innenminister Michael Ebling hat der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Maikammer, Gabriele Flach, am 23. Oktober im Rahmen einer kleinen Feierstunde zu der auch die Mitglieder des Verbandsgemeinderates eingeladen waren, einen Förderbescheid in Höhe von rund 2,24 Millionen Euro aus dem rheinland-pfälzischen Investitionsstock überreicht.

Ab Dezember präsentieren Schülerinnen und Schüler der Grundschule St. Martin sowie der Gebrüder-Ullrich-Realschule plus Maikammer-Hambach im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer ausgewählte Werke.
Die Arbeiten werden voraussichtlich bis zum Frühjahr des kommenden Jahres zu sehen sein.

Die Ausstellung wird am Freitag, den 29. November um 17.00 Uhr von Bürgermeisterin Gabriele Flach gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Schulleitungen eröffnet.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie kunstinteressierte Gäste sind hierzu herzlich eingeladen.

Wir würden uns freuen, Sie bei der Vernissage begrüßen zu dürfen und bedanken uns bereits im Voraus für das Interesse an der Ausstellung und die Wertschätzung, die Sie durch ihren Besuch den jungen Künstlerinnen und Künstlern entgegenbringen.

Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden

In einigen Bundesländern sind aktuell mehrere Fälle von gefälschten Steuerbescheiden mit Zahlungsaufforderungen bekannt geworden. Bisher sind Fälle aus der Hansestadt Bremen, dem Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt bekannt. Auch Steuerpflichtige in Thüringen und in anderen Bundesländern könnten Opfer der neuen Betrugsmasche werden.

Die gefälschten Steuerbescheide sind per Post bei den Steuerbürgern angekommen. Darin werden diese aufgefordert, binnen einer Woche Einkommenssteuer nachzuzahlen. Einige der Betroffenen haben sich aufgrund von Zweifeln an der Richtigkeit der vermeintlichen Steuerbescheide an das für sie örtlich zuständige Finanzamt gewandt. Dabei stellte sich heraus, dass die Steuerbescheide gefälscht sind. In den Bescheiden sind lediglich der Name und die Adresse der Steuerpflichtigen korrekt. Im Übrigen sind alle Angaben (auch die Steuernummer) falsch bzw. können nicht zugeordnet werden.

In einem Fall war sogar die zur Zahlung angegebene IBAN unvollständig, so dass in diesem Fall eine Zahlung nicht möglich gewesen wäre.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch weitere Steuerbürger in anderen Bundesländern von dieser Betrugsmasche betroffen sind, wird empfohlen, bei per Post übermittelten Steuerbescheiden zunächst die Steuernummer und/oder Steueridentifikationsnummer zu prüfen. Sollte diese nicht korrekt oder unvollständig sein, sollten sich die Betroffenen umgehend an ihr örtlich zuständiges Finanzamt wenden und um Überprüfung bitten. Auch die angegebene Bankverbindung des Finanzamts sollte mit früheren Angaben verglichen werden.

Quelle: Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung vom 09.10.2024

 

Hauptamt stärkt Ehrenamt

Die Broschüre „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ stellt die Ergebnisse eines bundesweiten Projekts aus 18 ländlichen Landkreisen vor, das hauptamtliche Unterstützung für das Ehrenamt untersucht hat. Im Fokus stand die Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden mit ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern. Im rheinland-pfälzischen Landkreis Ahrweiler wurde etwa eine „Ehrenamtsschule“ eingerichtet, um Vereinsvorstände besser qualifizieren zu können. Im Landkreis Trier-Saarburg lag der Schwerpunkt auf der Unterstützung ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die häufig allein für komplexe Verwaltungsaufgaben zuständig waren. Beratungen und Schulungen halfen, die Arbeit zu erleichtern, etwa durch Informationen zu Fördermitteln und zweckmäßige Satzungen. Ziel des Gesamtprojekts des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war es, langfristige Strukturen für hauptamtliche Unterstützung zu schaffen und das Ehrenamt zu stärken.

Die Broschüre kann unter: www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/ehrenamt/hauptamt-staerkt-ehrenamt/hauptamt-staerkt-ehrenamt_node.html abgerufen werden.

 

Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger; Hotline

Die Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger hat am 01.08.2024 ihre Arbeit aufgenommen. Die „starke Stelle“ berät und unterstützt Betroffene, die Anfeindungen und Bedrohungen erleben. Sie ist montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr telefonisch unter der Hotline 0800 300 99 44 sowie per E-Mail info@starkestelle.de erreichbar. Die Arbeit erfolgt kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch der Betroffenen anonym. Die Ansprechstelle nimmt für Betroffene eine Lotsenfunktion wahr und vermittelt passende persönliche Hilfs- und Unterstützungsangebote auf Bundes- und Landesebene.

 

Digitale Nachbarschaftskreis helfen gegen Einsamkeit

Die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz hat eine Arbeitshilfe für ältere Menschen vorgestellt. Konkret geht es um Informationen für Menschen, die einen eigenen digitalen Nachbarschaftskreis starten wollen. Digitale Nachbarschaftskreise bringen mit digitalen Sprachassistenten wie „Alexa“ Menschen zusammen, die sich einsam fühlen.

Weitere Informationen unter: www.digitale-nachbarn.de

 

 

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

   Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

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TIPP DES MONATS

Bewusster kaufen – unverpackt einkaufen

Unverpackt einzukaufen geht ganz einfach: Das Eigengewicht der mitgebrachten Behälter wird vor dem Einkauf gewogen und notiert und dann später beim Wiegen an der Kasse wieder abgezogen. So zahlt man auch wirklich nur das, was man ein- und abgefüllt hat. Das Konzept der plastikfreien Läden spart nicht nur Unmengen an Verpackungsmüll, sondern wirkt auch der Lebensmittelverschwendung entgegen, da man genauso viel kauft, wie man tatsächlich benötigt. Der Einkauf erfordert durchaus Planung und Vorbereitung, aber auch dadurch wird Lebensmittelverschwendung vermieden. Spontanes Hamstern passiert nicht. Das Konzept ist für jeden etwas, der nachhaltiger konsumieren und Plastikmüll vermeiden will. Und wenn es doch einmal etwas mehr sein darf, lassen sich auch 763 Gramm Nudeln in die mitgebrachte Dose abfüllen.

Text: Die Rheinpfalz

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Tourismusstrategie, Jahresbericht online

Der Jahresbericht 2023 zur Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 ist online gestellt. Hierin ist nachzulesen, wie sich der Tourismus im vergangenen Jahr entwickelt hat und welche Fortschritte und Meilensteine erreicht wurden. Dabei zeigt der digitale Jahresbericht 2023 alle wichtigen Fortschritte in den acht Strategieprojekten sowie den beiden übergreifenden Themen „Digitalisierung“ und „Nachhaltigkeit“ auf.

Weitere Infos: https://tourismusstrategie-rlp-2025.pageflow.io/multimedialer-jahresbericht-2023

 

Tourismus ist ein Plus für alle

Anfang Juni ist die Kommunikationskampagne zur Verbesserung des Tourismusbewusstseins gestartet. Die „Informationsoffensive Tourismus“ ist ein zentrales Vorhaben der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz. Mit der Kampagne „Tourismus ist ein Plus für alle“ soll die Wahrnehmung und Akzeptanz des Tourismus als wichtige Wirtschaftsbranche und Beitrag zur Lebensqualität gestärkt werden.

Es werden vor allem Zielgruppen aus den Bereichen Politik, Tourismus Gastgewerbe, Freizeitbetriebe und Bevölkerung in Rheinland-Pfalz angesprochen.

Weitere Infos: www.tourismus.plus

 

Straßenlampen in den Ortsgemeinden

Die Straßenlampen in allen drei Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Maikammer werden von den Pfalzwerken betreut. Hierfür wurde ein Service- u. Wartungsvertrag geschlossen. Schäden oder Funktionsstörungen können entweder an die Bauabteilung der VG-Verwaltung gerichtet oder direkt den Pfalzwerken mitgeteilt werden. An den Masten der Straßenlampen befindet sich ein QR-Code, über den defekte Lampen direkt an die Pfalzwerke gemeldet werden können. Im Regelfall wird der Schaden oder die Funktionsstörung zeitnah behoben.

 

Weinautomat auf Privatgrundstück; Verbot

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 27.05.2024, Az.: 3 K 972/23.KO, das Verbot eines Weinautomaten auf einem Privatgrundstück bestätigt. Der Automat, mit dem selbst erzeugter Wein und Sekt angeboten wird, steht auf einem Privatgrundstück; er ist an der Grenze zum öffentlichen Verkehrsraum gelegen und nur von der Straße aus zu bedienen. Nach Auffassung des Gerichts stehen dem Betrieb die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes entgegen.

Danach dürften alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit nicht in Automaten angeboten werden. Zwar sehe das Jugendschutzgesetz eine Ausnahme davon u. a. dann vor, wenn der Weinautomat in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt sei. An dieser Voraussetzung fehle es jedoch vorliegend. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass Zigarettenautomaten – unabhängig von dem Belegenheitsort – bereits dann aufgestellt werden dürften, wenn eine jugendschutzkonforme Abgabe durch technische Vorrichtungen sichergestellt sei. Die mit Blick auf den Aufstellungsort unterschiedliche Behandlung von Zigaretten- und Alkoholautomaten sei aufgrund der verschiedenen Wirkweisen von Nikotin und Alkohol gerechtfertigt.

Quelle: GStB-Blitzreport 07/2024

 

Hundesteuer

Hundehalter sind nach den Regelungen in den Ortssatzungen verpflichtet, ihren Hund bei der Verbandsgemeinde Maikammer innerhalb von 14 Tagen anzumelden.

Geschieht dies nicht oder verspätet, kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Deshalb empfiehlt die Verwaltung:

Das Hundesteuerformular auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de unter „Bürgerservice/Formulare/Finanzen“ ausfüllen und ausdrucken. Wenn dies nicht möglich ist, kann auch eine Abholung oder postalisch Zusendung des Anmeldeformulars erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Laura Schönig, 06321 5899-53 oder laura.schoenig@vg-maikammer.de

Informationen rund um die Satzungen über die Erhebung von Hundesteuer in den einzelnen Gemeinden finden sich ebenfalls auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de

 

Leitfaden für Handwerksbetriebe zum Umgang mit Naturgefahren

Die Handwerkskammer Koblenz und die Debeka-Versicherung haben einen neuen Krisenleitfaden vorgestellt. Dieser soll Handwerksbetrieben helfen, sich auf Naturkatastrophen vorzubereiten und im Notfall richtig zu handeln. Der Leitfaden basiert auf einem Dreistufenplan: Vorbereitung, richtige Handlungsweise bei Schadensfällen und Maßnahmen danach. Erfahrungen aus der Flutkatastrophe im Ahrtal wurden dabei berücksichtigt. Experten aus Katastrophenschutz und Versicherungen haben das Projekt unterstützt. Der Leitfaden ist online und in gedruckter Form kostenlos erhältlich.

Weitere Infos: www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/debeka-unterstuetzt-handwerksbetriebe-3436799.html

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

   Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

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Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

Mikroplastik beim Waschen reduzieren.

Grundsätzlich gibt jedes Kleidungsstück durch Abrieb beim Waschgang Fasern ab. Beim Waschen von Textilien aus synthetischen Materialien wie Polyester, Polyamid und Nylon spülen wir so kleinste Mikroplastikpartikel ins Wasser. Nur ein Teil kann von Kläranlagen herausgefiltert werden. Laut Hochrechnungen einer Studie der International Union for Conservation of Nature stammen 35 Prozent des Mikroplastiks im Meer vom Faserabrieb synthetischer Textilien beim Waschen.

Kältere Waschtemperaturen wie 30 Grad reduzieren den Abrieb von Mikroplastikpartikeln. Auch der Waschgang hat Einfluss: Je mehr Wasser die Waschmaschine verwendet, desto mehr Faserabrieb erfolgt. So sind vor allem Schonwaschgänge ungünstig für die Mikroplastikentstehung. Weniger waschen und der Verzicht auf den Trockner reduzieren ebenfalls den Eintrag in Gewässer.

Text und Bilder: Nora Ziegler

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Hier finden Sie die Endergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen in der VG Maikammer

 

Endergebnisse 2024Endergebnisse 2019
Europawahl (ohne Briefwähler) 
Bezirkstag (7 Wahllokale der VG Maikammer) 
Ortsbürgermeister MaikammerGesamtergebnis 2019
Ortsbürgermeister KirrweilerGesamtergebnis 2019
Ortsbürgermeister St. MartinGesamtergebnis 2019
Kreistag (7 Wahllokale der VG Maikammer)Teilergebnis 2019
VerbandsgemeinderatSitzverteilung 2019
Gesamtergebnis 2019
Ortsgemeinderat MaikammerSitzverteilung 2019
Gesamtergebnis 2019
Ortsgemeinderat KirrweilerSitzverteilung 2019
Gesamtergebnis 2019
Ortsgemeinderat St. MartinSitzverteilung 2019
Gesamtergebnis 2019

 

Hier finden Sie die Endergebnisse beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz

 

Öffnungszeiten der Verwaltung am 10. Juni 2024

Aufgrund von Nacharbeiten der Europa- und Kommunalwahlen bleibt die Verwaltung am Montag den 10. Juni 2024 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

Ihre Verbandsgemeinde

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahl 2024 kann folgendermaßen erfolgen:

 

  1. persönlich oder schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefes an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung
  2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
  3. online, über die Homepage der Verbandsgemeinde Maikammer  Sie können über folgenden Link die Beauftragung der Briefwahlunterlagen durchführen: OLIWA 

  4. per Fax (06321-5899-99) oder
  5. durch E-Mail an wahlamt@vg-maikammer.de  (Bei Beantragung per E-Mail sind der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift, Straße, Hausnummer, Postleitzahl anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen.)

 

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer in der VG Maikammer dringend gesucht

Die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer*innen, auch bekannt unter dem Namen Arbeitskreis Flüchtlinge Maikammer „AFM“, leisten in unserer Verbandsgemeinde seit vielen Jahren herausragende Arbeit und tragen wesentlich dazu bei, dass die Integration der zu uns geflüchteten Menschen gelingt. Inzwischen sind zahlreihe Helfer aber zunehmend erschöpft. Aufgrund der Covid-Pandemie, der gestiegenen Flüchtlingszahlen und der vielseitigen zu leistenden Arbeiten, waren viele Helfer überlastet und sind daher in den vergangenen Jahren abgesprungen.

Die zu uns geflüchteten Menschen benötigen jedoch Unterstützung, um sich in unseren Gemeinden zurecht zu finden und wohlzufühlen. Sei es beim

 

  • Erlernen der deutschen Sprache
  • Hilfe bei der Integration
  • Nutzung von Freizeitmöglichkeiten
  • Kinder- und Hausaufgabenbetreuung
  • Fahrten zu Ärzten, Ämter und zum Supermarkt und vielem mehr.

Daher suchen wir weitere Helfer sei es auch nur in einem kleineren Zeitumfang, und bitten, sich bei

Frau Martina Garrecht Tel: 06321-5085 Email: mmdln.garrecht@freenet.de oder

Herrn Heiko Tessmann Tel: 06321-6001450 Email: tessmann.heiko@gmail.com zu melden.

 

Über die Chancen und Risiken von  Künstlicher Intelligenz für Industrie und Behörden

Generative KI-Modelle, insbesondere große Sprachmodelle (LLMs), bieten vielfältige Möglichkeiten, Texte, Bilder und Musik zu erzeugen, indem sie Muster aus Trainingsdaten lernen und anwenden. Diese Technologien können in öffentlichen Verwaltungen und in Unternehmen zur Effizienzsteigerung beitragen, etwa durch automatisierte Texterstellung oder Datenanalyse. Allerdings bergen sie auch Risiken, besonders im Bereich der IT-Sicherheit, da sie neue Angriffsflächen bieten. 

 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine 36-seitige Broschüre zu Chancen und Risiken zusammengestellt und kürzlich aktualisiert. Beispielsweise könnten Kriminelle LLMs nutzen, um glaubwürdig wirkende, aber falsche Informationen zu verbreiten. Daher ist es entscheidend, dass Entwicklerinnen und Entwickler sowie Betreibende von LLMs eine gründliche Risikoanalyse durchführen und Sicherheitsmaßnahmen implementieren. Für einen verantwortungsvollen Einsatz ist es außerdem wichtig, dass Nutzende von LLMs über potenzielle Risiken aufgeklärt werden und die Technologie kritisch im Hinblick auf Datenschutz und Sicherheit bewerten. 

Generative KI-Modelle: Chancen und Risiken für Industrie und Behörden (PDF, 36 Seiten, 3 MB)

­Quelle: Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz

 

Rathaus kurz und bündig – auf ein Wort mit der Bürgermeisterin

Neben persönlichen Treffen sind digitale Angebote eine weitere Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Daher haben wir ein neues Kommunikationsformat aufgelegt, mit dem wir uns persönlich an Sie wenden und zu einem aktiven Austausch einladen. „Rathaus kurz und bündig – auf ein Wort mit der Bürgermeisterin“ ist eine ungezwungene Sprechstunde im Videoformat, in der Sie Ihre Fragen und Themen direkt an Bürgermeisterin Flach und Vertreter unserer Verwaltung herantragen können. Das Format dient dazu, über aktuelle und geplante Maßnahmen der Verbandsgemeinde Maikammer zu informieren, Ihre Anliegen aufzugreifen und in den Austausch miteinander zu kommen.

Eine festgelegte Themenpräsentation ist nicht vorgesehen. Die Verwaltung möchte gerne allgemein über ihre Aufgaben und anstehende Maßnahmen informieren. Die digitalen Sprechstunden sind einmal im Quartal geplant. Die genauen Termine und den Zugangslink sowie einen QR-Code, um der digitalen Sprechstunde beizutreten, finden Sie frühzeitig im Newsletter, Nachrichtenblatt und auf unserer Homepage in den News. Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne konkrete Anliegen können sich selbstverständlich in die Sprechstunde einwählen.

Zur zweiten Videosprechstunde am 27.06.2024 von 17.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr laden wir Sie herzlich ein. Über folgende Zugangsdaten können Sie sich jederzeit in die digitale Sprechstunde einwählen: 

Zugangslink: 

https://us06web.zoom.us/j/87436462736?pwd=c7gCDbfPisUuUil92DB71QoKTqN94K.1

QR-Code:      

 

Sollten Sie konkrete Fragen an die Verwaltung haben, bitten wir, uns diese im Vorfeld kurz mitzuteilen, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.

Text und Bild: Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

   Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

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Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

  Stromverbrauch an erneuerbare Energien anpassen.

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne variiert je nach Wetter, Jahres- und Tageszeit. Auch unser Stromverbrauch unterliegt Schwankungen. Wird mehr grüner Strom produziert wie verbraucht, wird die Einspeisung ins Stromnetz heruntergeregelt. Zu anderen Zeiten übersteigt der Verbrauch die Produktion und die fossile Stromgewinnung wird hochgefahren.

Waschen wir unsere Wäsche oder laden wir unsere Akkus, wenn viel Strom aus erneuerbaren Energien im Netz ist, setzt ein positiver Dominoeffekt ein: Solar- und Windkraftanlagen müssen nicht abgeregelt und kein Gaskraftwerk hochgefahren werden. Der CO2-Ausstoß wird verringert.

Große Haushaltsgeräte, die sich zeitlich regeln lassen (z. B. Waschmaschinen, Trockner oder Geschirrspüler), also möglichst tagsüber benutzen. Gleiches gilt für das Aufladen von Elektroautos oder E-Fahrrädern sowie von Kleingeräten wie Rasierer, Smartphones und Zahnbürsten. Ein digitales Hilfsmittel ist auch die App Youle. Sie zeigt wie viel erneuerbare Energie jetzt und in den nächsten 24 Stunden ins Netz eingespeist wird: https://www.gp-joule.com/de/so-geht-energiewende/die-neue-app-youle

Text und Bilder: Nora Ziegler

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Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther hat der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Maikammer, Gabriele Flach, einen Förderbescheid in Höhe von rund 237.000 Euro überreicht. Die VG Maikammer erhält die Zuwendung im Rahmen des Förderprogramms KIPKI – Kommunales Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation.

„Effektiver Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Mit der KIPKI-Förderung haben wir als Landesregierung einen wichtigen Baustein geschaffen, um dem Klimawandel mit Innovationen auf allen kommunalen Ebenen zu begegnen und die Kommunen bei der Umsetzung auch finanziell zu unterstützen“, sagte Staatssekretärin Petra Dick-Walther bei der Bescheidübergabe. „Es geht um die Transformation unserer Städte und Gemeinden, unserer Lebens- und Arbeitswelt. Wirksamer Klimaschutz gelingt nur, wenn alle Beteiligten – Wirtschaft, Kommunen und die gesamte Bevölkerung – an einem Strang ziehen“, so Dick-Walther.

Die Bürgermeisterin der VG Maikammer, Gabriele Flach, freute sich, dass das KIPKI-Förderprogramm die Möglichkeit gibt, sinnvolle und notwendige Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes anpacken zu können. „Die Erreichung globaler Ziele ist nicht denkbar ohne lokales Handeln. Mit der Fördersumme, rund 237.000 Euro, soll die Beleuchtung in den Grundschulen in Maikammer und Kirrweiler auf energiesparende LED umgerüstet werden. Durch die Steuerung über Präsenzmelder und der damit verbundenen Umrüstung der Beleuchtung von Leuchtstofflampen auf die LED Technik lassen sich an der Grundschule in Maikammer ca. 11.000 kwh/a und an der Grundschule in Kirrweiler ca. 6.800 kwh/a Strom einsparen.“

Das Vorhaben passt ausgezeichnet in die Nachhaltigkeitsstrategie, zu der sich die Verbandsgemeinde seit 2022 verpflichtet hat, so die Bürgermeisterin.

Die Verbandsgemeinde Maikammer wird die Zuwendung für zwei Teilprojekte nutzen:
– Umstellung Beleuchtung auf LED-Technik in der Grundschule Maikammer
– Umstellung Beleuchtung auf LED-Technik in der Grundschule Kirrweiler

Hintergrund:
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) mit einem Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro. Ohne finanziellen Eigenanteil können die Kommunen aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was sie vor Ort umsetzen möchten. Dafür erhalten die Kommunen eine Pauschale von rund 44 Euro pro Einwohner. Die direkte Förderung der Kommunen wird ergänzt durch ein wettbewerbliches Verfahren zur Förderung besonders innovativer Leuchtturmprojekte, an dem sich auch Unternehmen beteiligen können.

Weitere Informationen sind auf der KIPKI-Webseite zu finden: https://kipki.rlp.de/

Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Bild: Verbandsgemeinde Maikammer (Bildunterschrift: v.l.n.r.: Fachbereichsleiter Martin Utech, Staatssekretärin Petra Dick-Walther, Bürgermeisterin Gabriele Flach, MdL Florian Maier)

Umsatzsteuer; Gesamtumsatzschlüssel zur Vorsteueraufteilung   

Zur Ermittlung der Vorsteuerabzugsberechtigung aus Eingangsleistungen muss der Unternehmer zunächst versuchen, jede Eingangsleistung einzelnen seiner Ausgangsleistungen unmittelbar zuzuordnen. Ist diese unmittelbare Zuordnung möglich, kann der Unternehmer je nachdem, ob die entsprechende Ausgangsleistung zum Vorsteuerabzug berechtigt oder nicht, den Vorsteuerabzug vollständig oder gar nicht vornehmen. Ist eine derartige unmittelbare Zuordnung zu einzelnen Ausgangsleistungen nicht möglich, kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug trotzdem (partiell) vornehmen, wenn sich die Eingangsleistung seiner gesamten unternehmerischen Tätigkeit unmittelbar zuordnen lässt.
Im Fall einer Zuordnung zur Gesamttätigkeit ist zu bestimmen, in welchem Umfang die Eingangsleistung auf zum Vorsteuerabzug berechtigende und nicht berechtigende Ausgangsumsätze entfällt. Hierzu hat sich das Bundesministerium der Finanzen mit dem BMF-Schreiben „Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG“ vom 13.02.2024 erneut umfassend geäußert.

Quelle: BR GStB RP

 

Grundsteuerreform; Aktueller Rechtsstand

Das höchste Finanzgericht des Landes Rheinland-Pfalz in Neustadt gab damit in einem Eilverfahren zwei Antragstellern recht. Es setzte die Vollziehung ihrer Grundsteuerwertbescheide aus und ließ „wegen der grundsätzlichen Bedeutung“ der Rechtssache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung – aufgrund der Abweichung von einem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts – die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zu. Das rheinland-pfälzische Finanzministerium will den Beschluss prüfen.

Im ersten Fall ging es um die Feststellung des Grundsteuerwerts für ein 1980 erbautes Einfamilienhaus. Das Finanzamt setzte hier den Grundsteuerwert nach dem gesetzlich normierten Mietwert pro Quadratmeter an, obwohl die Grundeigentümerin zuvor geltend gemacht hatte, dass dieser zu hoch sei: Das Haus sei seit Jahrzehnten unrenoviert und noch mit einfachverglasten Fenstern versehen.

Der zweite Fall betraf ein 1977 errichtetes Einfamilienhaus, bei dem die Grundeigentümer einen Abschlag von 30% auf den Bodenrichtwert geltend machten. Sie argumentierten, das Grundstück sei nur eingeschränkt nutzbar, weil es an einem Hang liege und nur durch einen Privatweg erschlossen sei.

Quelle: Haufe

 

Aufruf zur Einreichung von Regionalbudget- und ehrenamtlichen Bürger:innenprojekten der LAG Vom Rhein zum Wein

Die Lokale Aktionsgruppe LEADER Vom Rhein zum Wein, die das Gebiet der Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Maikammer, Rülzheim und der Stadt Germersheim abdeckt, startet einen Projektaufruf in der aktuellen LEADER-Förderperiode.

Interessierte öffentliche, private, wie auch gemeinnützige Antragsteller:innen haben bis zum 09. April 2024 Zeit, ihre Ideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Germersheim einzureichen. Insgesamt stehen 100.000,00 € Regionalbudgetmittel (unter Haushaltsvorbehalt) und 30.000,00 € Mittel für ehrenamtliche Bürger:innenprojekte zur Verfügung für die Bezuschussung innovativer Projekte in der Region Vom Rhein zum Wein.

Bei den ehrenamtliche Bürger:innenprojekte können gemeinnützige Vereine und Interessengemeinschaften Projekte bis 2.000,00 € beantragen. Das Regionalbudget steht Kommunen, Vereinen und privaten Vorhabenträgern für Kleinstprojekte bis 20.000,00 € (Netto) zur Verfügung.

Die eingereichten Projekte müssen bis zum 15. Oktober 2024 abgeschlossen sein.

 Weitere Informationen, Vordrucke für den Projektsteckbrief sowie die Bewertungs- und Auswahlkriterien der LAG Vom Rhein zum Wein finden Sie unter https://www.leader-vrzw.de/.

Text: KOBRA Beratungszentrum Landau

 

Neuauflage des Seniorenwegweiser

Pünktlich zum Jahresbeginn 2024 ist eine Neuauflage des Seniorenwegweisers der Verbandsgemeinde Maikammer erschienen.

Die Broschüre soll helfen, sich einen Überblick über die zahlreichen Angebote zu verschaffen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden. Sie enthält insbesondere Informationen zu Aktivitäts- und Freizeitangeboten, zu diversen Beratungsangeboten wie z.B. zu finanziellen Hilfen, Fragen der Betreuung, ambulanten Diensten und altersgerechten Wohnformen sowie Gesundheits- und Vorsorgethemen.

Die Broschüre erhalten Sie kostenlos im Rathaus, sowie in den Arztpraxen und Apotheken.

Ebenfalls in den Geschäften, die mit einer Anzeige dieses Projekt ermöglicht haben.

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IIM ALLTAG

   Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

  Saisonales und regionales Obst und Gemüse einkaufen.

Der Frühling beglückt uns mit Spargel, im Sommer naschen wir Himbeeren, der Herbst bringt die neue Apfelernte und im Winter erfreuen wir uns an knackigem Wurzelgemüse. Regionales und saisonales Obst und Gemüse ist oft nicht nur erntefrisch, sondern auch klimafreundlicher aufgrund kürzerer Transportwege und Kühlketten.

Saisonkalender helfen dabei herauszufinden, welches Obst oder Gemüse zu welcher Jahreszeit gekauft und verzehrt werden kann. Im Internet kann man sich auch kostenlos Saisonkalender herunterladen, z. B. hier: https://www.regional-saisonal.de/saisonkalender.

Text und Bilder: Nora Ziegler

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Pünktlich zum Jahresbeginn 2024 ist eine Neuauflage des Seniorenwegweisers der Verbandsgemeinde Maikammer erschienen.

Die Broschüre soll helfen, sich einen Überblick über die zahlreichen Angebote zu verschaffen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden. Sie enthält insbesondere Informationen zu Aktivitäts- und Freizeitangeboten, zu diversen Beratungsangeboten wie z.B. zu finanziellen Hilfen, Fragen der Betreuung, ambulanten Diensten und altersgerechten Wohnformen sowie Gesundheits- und Vorsorgethemen.

Die Broschüre erhalten Sie kostenlos im Rathaus, sowie in den Arztpraxen und Apotheken.

Ebenfalls in den Geschäfte, die mit einer Anzeige dieses Projekt ermöglicht haben, ist die Broschüre erhältlich.

Hier können Sie die Broschüre als PDF-Datei herunterladen.

 

Aufgrund eines Schadenfalls am Freitag, 01.03.2024 gegen 11 Uhr bei den Kanalsanierungsarbeiten wurde die Wasserleitung im Bereich des Pfarrgartens in St. Martin beschädigt. In Folge dessen, kam es in Teilbereichen in St. Martin zu Druckverlusten und Ausfällen der Wasserversorgung. 

Gegen 12 Uhr konnte die Leitung bereits provisorisch repariert werden und der Druck baut sich langsam wieder auf. Leichte Verfärbungen des Wassers sind hygienisch unbedenklich, es wird dennoch empfohlen, etwas Wasser laufen zu lassen bis das Wasser wieder klar ist.

 

 

Bekanntmachung der zweiten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) über den Entwurf des landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz und gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.

Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.

Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan (die oben genannten drei Ballungsräume führen die jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch und sind daher im Gesamtplan nicht enthalten).

Mit dieser zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Offenlage des fertiggestellten Entwurfs des landesweiten Lärmaktionsplans. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis einschließlich 15.05.2024 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.

Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform nutzen, die Sie über https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz2/ und die oben genannte Internetseite erreichen.

Dort haben Sie auch Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne.

Daneben können Sie Ihre Stellungnahme per Mail (Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 15.05.2024 abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können.

Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.

Von Februar bis Mai 2024 sind Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vorgesehen. Die aktuellen Termine finden Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de, Sie können sich über Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de anmelden.

 

Mainz, Februar 2024

Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz

Umsatzsteuer; Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ist bei Umsätzen aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur Beherbergung von Fremden bereithält, sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Mit Urteil vom 29.11.2022, Az.: XI R 13/20, hat der BFH entschieden, dass § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden begünstigt, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer. Die Verwaltungsauffassung ist kurzfristig an diese neue BFH-Rechtsprechung anzupassen.

BR GStB 125/12/23

 

Das Steueramt informiert…

Da sich die Hebesätze der Ortsgemeinden gegenüber dem Veranlagungsjahr 2023 nicht geändert hat, wird auf die Versendung von Abgabenbescheiden für das Veranlagungsjahr 2024 verzichtet.

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die im Jahr 2024 die gleichen Steuern und Abgaben wie im Jahr 2023 zu entrichten haben, werden gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Ziffer 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 158) in der jeweils gültigen Fassung die Steuern und Abgaben für das Veranlagungsjahr 2024 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Mit dem Tag der Bekanntmachung treten für die Steuer- und Abgabenschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ein schriftlicher Bescheid für das Kalenderjahr 2024 eingegangen wäre.

Hinweis: Ein besonderer Grundsteuerbescheid ergeht nur, wenn sich die Steuerschuld oder der Steuerpflichtige geändert haben. Ansonsten behält der bisherige Abgabenbescheid auch für die Folgejahre seine Gültigkeit. Eintretende Änderungen bei der Steuerhöhe werden den Steuerschuldnern jeweils durch Änderungsbescheide mitgeteilt.

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder bei schriftlich beantragter Sonderfälligkeit 01.07.) abgebucht. Die Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden um pünktliche Zahlung zu den genannten Terminen bzw. zu den auf dem Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitsterminen gebeten. Zur Vermeidung von Säumnisfolgen wird die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats für die Verbandsgemeindekasse Maikammer empfohlen.

 

Gemeindliche Mietwohnung und Pachtgrundstücke (z.B. Gärten)

Die Verbandsgemeindeverwaltung teilt mit, dass es aktuell keine verfügbaren gemeindlichen Mietwohnungen in den drei Ortsgemeinden gibt.

Ebenfalls sind aktuell keine freien Pachtgrundstücke (z.B. Gärten) in der Verbandsgemeinde verfügbar.

Sobald etwas zur Miete oder Pachtung frei wird, erscheint hierzu ein entsprechender Artikel im Amtsblatt. Eine Warteliste gibt es hierfür nicht.

 

Rathaus kurz und bündig – auf ein Wort mit der Bürgermeisterin

Neben persönlichen Treffen sind digitale Angebote eine weitere Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Daher haben wir ein neues Kommunikationsformat aufgelegt, mit dem wir uns persönlich an Sie wenden und zu einem aktiven Austausch einladen.  

„Rathaus kurz und bündig – auf ein Wort mit der Bürgermeisterin“ ist eine ungezwungene Sprechstunde im Videoformat, in der Sie Ihre Fragen und Themen direkt an Bürgermeisterin Flach und Vertreter unserer Verwaltung herantragen können. Das Format dient dazu, über aktuelle und geplante Maßnahmen der Verbandsgemeinde Maikammer zu informieren, Ihre Anliegen aufzugreifen und in den Austausch miteinander zu kommen.   

Eine festgelegte Themenpräsentation ist in der Ersten Sprechstunde noch nicht vorgesehen. Die Verwaltung möchte gerne allgemein über ihre Aufgaben und anstehende Maßnahmen informieren. In den künftigen Sprechstunden kann es einen thematischen Schwerpunkt geben, die Themen werden aber nicht eingegrenzt, jedes weitere Thema kann platziert werden

Die digitalen Sprechstunden sind einmal im Quartal geplant. Die genauen Termine und den Zugangslink sowie einen QR-Code, um der digitalen Sprechstunde beizutreten, finden Sie frühzeitig im Newsletter, Nachrichtenblatt und auf unserer Homepage in den News.

Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne konkrete Anliegen können sich selbstverständlich in die Sprechstunde einwählen.

Zur ersten Videosprechstunde am 22.02.2024 von 17.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr laden wir Sie herzlich ein.

Über folgende Zugangsdaten können Sie sich jederzeit in die digitale Sprechstunde einwählen:

Zugangslink:

https://us06web.zoom.us/j/88065396692  

QR-Code:

Sollten Sie konkrete Fragen an die Verwaltung haben, bitten wir, uns diese im Vorfeld kurz mitzuteilen, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.

 

Müllkalender 2024

Der Müllkalender für 2024 ist sowohl in Papierform erhältlich als auch digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde abrufbar:
https://vg-maikammer.de/buergerservice/wertstoff-kalender/.

 

Sportlerehrung 2023 der Verbandsgemeinde Maikammer

Auch in diesem Jahr wollen wir wieder Sportlerinnen und Sportler, die im vergangenen Jahr bei überregionalen Veranstaltungen gute Platzierungen erreicht haben, Anerkennung durch die Verbandsgemeinde aussprechen.

Hierfür bitten wir um Meldung bis spätestens 09. Februar 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer -Fachbereich 1-, Frau Klüpfel per E-Mail franziska.kluepfel@vg-maikammer.de oder telefonisch unter 06321 5899-34.

Maßgebend sind Platzierungen aus dem Jahre 2023 ab

  • Pfalzmeisterschafen                           1. – 3. Platz
  • Rheinland-Pfalz-Meisterschafen     1. – 3. Platz
  • Deutsche Meisterschaften                Platzierung

Auch Mannschaftsergebnisse sowie Einzelerfolge, die nicht über einen Verein oder Schule erzielt wurden, können zur Ehrung vorgeschlagen werden.

 

LEADER-Förderung

Die Region „Vom Rhein zum Wein“ ist seit einigen Monaten anerkannte LEADER-Region in der EU-Förderperiode 2023-2029. Die neu gegründete Region besteht neben der Verbandsgemeinde Maikammer aus den Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Rülzheim und der Stadt Germersheim.

LEADER gibt den regionalen Akteuren im ländlichen Raum Impulse, eigenständige Überlegungen über das Entwicklungspotenzial ihres Gebietes anzustellen und umzusetzen. Gleichzeitig bietet LEADER der Bevölkerung im ländlichen Raum die Möglichkeit, sich aktiv an der regionalen Entwicklung zu beteiligen.

Mit LEADER werden modellhaft innovative Projekte im ländlichen Raum gefördert und mit EU-Mitteln bezuschusst.

Grundlegenden Handlungsfelder, in denen in den nächsten Jahren Projekte gefördert werden können, sind:

  • Zukunftsfähige Städte, Dörfer und Mobilität in der Region
  • Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau
  • Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Naturlandschaft
  • Kultur, Naherholung und Tourismus

Anträge hierzu können private (also Bürgerinnen und Bürger, Gewerbliche Dienstleister, Vereine und Verbände) und öffentliche Projektträger (Kommunen) stellen.

Der aktuelle Förderaufruf endet am 02.02.2024 um 12 Uhr.

Weitere Informationen sind der unter www.leader-vrzw.de sowie https://vg-maikammer.de/buergerservice/leader-region/ zu entnehmen.

Ansprechpartner beim Regionalmanagement der LEADER-Region „Vom Rhein zum Wein“ ist:

KOBRA Beratungszentrum Landau,
Martin Tielmann, Tel. Tel.: 06341/995230,
martin.tielmann@kobra-online.info

 

Radfahren in der Schwangerschaft, mit Baby und Kleinkind

Familien und werdende Eltern sind sich oft unsicher und haben eine Vielzahl von Fragen. Um diese Wissenslücke zu verkleinern, gibt es die Broschüre „Radfahren in der Schwangerschaft und mit Baby“.  
Sie richtet sich an Familien mit kleinen Kindern, die gerne auch mit Kind weiter oder wieder Rad fahren möchten. Wesentliche Inhalte:

  • Radfahren in der Schwangerschaft
  • Radfahren mit Baby: Empfehlungen
  • Anhänger, Lastenrad und Kindersitz: Vor- und Nachteile

Die Broschüre wurde mit Mitteln aus dem Nationalen Radverkehrsplan gefördert. Sie ist umfangreich recherchiert, herstellerneutral und macht keine Werbung für bestimmte Typen oder Marken.  
Die kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.radfahren-mit-baby.de/download.

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IIM ALLTAG

   Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

   Energiesparend Kochen und Backen.

Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft verbraucht ein durchschnittlicher Privathaushalt rund 10% des Gesamtstroms für Kochen und Backen. Wie aber kann man den Stromverbrauch in diesem Bereich reduzieren?

Moderne Backöfen muss man oft nicht vorheizen. Ausnahme sind Gerichte, die eine schnelle Erwärmung bei hoher Temperatur erfordern, wie zum Beispiel Fisch, Fleisch, Soufflés oder Biskuitteige. Der Stromverbrauch lässt sich auch durch das Nutzen der Nachwärme senken: Wenn ein Gericht länger als 40 Minuten im Ofen bleibt, kann das Gerät bereits 15 Minuten vor Ende der Backzeit ausgeschaltet oder auf eine niedrigere Temperatur gestellt werden. Um die Wärmeverschwendung zu reduzieren, kann auch auf die Größe der Töpfe und dazu passende Deckel und Herdplatten geachtet werden. Auch das Kochen mit Deckel kann einige Kilowattstunden Strom einsparen.

Text: Nora Ziegler

 

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Neben persönlichen Treffen sind digitale Angebote eine weitere Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Daher haben wir ein neues Kommunikationsformat aufgelegt, mit dem wir uns persönlich an Sie wenden und zu einem aktiven Austausch einladen.

„Rathaus kurz und bündig – auf ein Wort mit der Bürgermeisterin“ ist eine ungezwungene Sprechstunde im Videoformat, in der Sie Ihre Fragen und Themen direkt an Bürgermeisterin Flach und Vertreter unserer Verwaltung herantragen können. Das Format dient dazu, über aktuelle und geplante Maßnahmen der Verbandsgemeinde Maikammer zu informieren, Ihre Anliegen aufzugreifen und in den Austausch miteinander zu kommen. 

Eine festgelegte Themenpräsentation ist in der Ersten Sprechstunde noch nicht vorgesehen. Die Verwaltung möchte gerne allgemein über ihre Aufgaben und anstehende Maßnahmen informieren. In den künftigen Sprechstunden kann es einen thematischen Schwerpunkt geben, die Themen werden aber nicht eingegrenzt, jedes weitere Thema kann platziert werden.

Die digitalen Sprechstunden sind einmal im Quartal geplant. Die genauen Termine und den Zugangslink sowie einen QR-Code, um der digitalen Sprechstunde beizutreten, finden Sie frühzeitig im Newsletter, Nachrichtenblatt und auf unserer Homepage in den News.Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne konkrete Anliegen können sich selbstverständlich in die Sprechstunde einwählen.

 

Zur ersten Videosprechstunde am 22.02.2024 von 17.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr laden wir Sie herzlich ein.

 

Über folgende Zugangsdaten können Sie sich jederzeit in die digitale Sprechstunde einwählen:

 

Zugangslink:

https://us06web.zoom.us/j/88065396692  

 

QR-Code:

 

Sollten Sie konkrete Fragen an die Verwaltung haben, bitten wir, uns diese im Vorfeld kurz mitzuteilen, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.

Haben Sie am Samstag, den 27.01., 03.02., 10.02. oder 17.02. jeweils um 10.00 Uhr noch nichts vor? Wollen Sie der Natur etwas Gutes tun und bewegen sich gerne an der frischen Luft? Dann sind Sie bei uns richtig.

Wie schon seit vielen Jahren, wollen wir auch in diesem Jahr wieder Apfelbäume schneiden. Um die vielen Obstbäume unserer Gemeinde, die vor Jahren gepflanzt wurden, „in Schuss zu halten“, benötigen diese einen „liebevollen“ Schnitt. Wir wollen auch dieses Jahr wieder ein paar Obstbäume beschneiden. Wenn wir dies als Gruppe tun, macht es immer sehr viel Spaß.

Vorausgesetzt, dass am 27.01.2024 kein Frost ist, treffen wir uns um 10.00 Uhr an der Streuobstwiese rechts der Landstraße nach Diedesfeld (Raiffeisenstraße durchfahren Richtung Diedesfeld, dann sieht man linker Hand die Streuobstwiese mit Steinhaufen oder am Kreisel Richtung Diedesfeld geradeaus und dann nächsten Wirtschaftsweg rechts).

Wer eine Leiter besitzt und eigene Astscheren, darf diese gerne mitbringen, dies ist aber keine Voraussetzung. Wir freuen uns über jeden Helfer ob mit oder ohne Erfahrung beim Obstbaumschnitt.

Bitte melden Sie sich an, bei Martina Garrecht, Tel.: 06321-5085, damit wir die Treffpunkte der weiteren Samstage koordinieren und ggf. je nach Wetterlage Ab- oder Zusagen machen können.

Text und Bild: Arbeitskreis Schöpfung bewahren der Pfarrei Maikammer

Verbandsgemeinde Maikammer bittet um Terminvereinbarung im Rathaus!

Was sich gut bewährt hat, soll auch im Neuen Jahr bleiben. Wer ein Anliegen im Rathaus vorbringen möchte, muss vorher einen Termin mit der zuständigen Ansprechperson vereinbaren. So ist sichergestellt, dass die Anliegen auch zielgerichtet bearbeitet und die Behördengänge schneller erledigt werden können. Somit entfallen unnötige Wege- und Wartezeiten, da die Ansprechpersonen der Verwaltung vor Ort sind.
Letzteres ist in Zeiten von flexiblen Teilzeitmodellen und Homeofficeregelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht immer selbstverständlich. Durch eine schnelle Terminvereinbarung über Telefon (06321 5899 0), E-Mail (poststelle@vg-maikammer.de) oder über das online Buchungssystem (Bürgerbüro) über die Webseite www.vg-maikammer.de können lange Wartezeiten und Enttäuschungen einfach vermieden werden.
Unter der Rubrik unserer Webseite „Was erledige ich wo?“ können Sie auch direkt mit dem richtigen Ansprechpartner in Kontakt treten. Oft stellt sich dann heraus, dass ein Besuch im Rathaus entbehrlich ist, da viele Behördengänge bereits digital oder auf dem Postweg erledigt werden können. Das schont Ihre Zeitressourcen und die Umwelt.
Wenn es dringend notwendig ist, können Bürgerinnen und Bürger das Rathaus auch ohne Termin aufsuchen. In einem solchen Fall fragen die Mitarbeitenden am Empfang dann bei den jeweiligen Fachbereichen nach, ob der entsprechende Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin gerade verfügbar ist. Dabei kann es zu Wartezeiten oder gar fehlenden Erreichbarkeiten kommen. Wir empfehlen deshalb grundsätzlich, zunächst telefonisch bei der Verwaltung zu fragen, ob die Ansprechpersonen im Hause sind.
 
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Anmeldepflicht für Hunde

Die Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer weist darauf hin, dass die Halter von Hunden im Verbandsgemeindegebiet verpflichtet sind, diese binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer anzumelden. Das entsprechende Anmeldeformular ist auch online unter www.vg-maikammer.de/buergerservice/formulare zum Ausdrucken eingestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Laura Schönig, laura.schoenig@vg-maikammer.de; 06321/5899-53.

Wer seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers; Rad- und Wanderweg

Das OLG Hamm stellt mit Urteil vom 30.06.2023, Az.: 11 U 51/22, fest:

Mangels Widmung ist ein für die Öffentlichkeit zugänglicher Rad- und Wanderweg auf einem privaten Waldgrundstück keine öffentliche Straße. Nach der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für den durch den Wald verlaufenden Weg haftet die Kommune dem Benutzer nicht für Schäden, die dieser infolge waldtypischer Gefahren erleidet.

Der Kläger war mit seinem Fahrrad auf einem Rad- und Wanderweg unterwegs, als plötzlich aus einer am Wegrand stehenden Eiche die Baumkrone abbrach und erhebliche Verletzungen des Klägers verursachte. 

Das OLG Hamm folgt in seinem Urteil der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 02.10.2012, Az.: VI ZR 311/11). Mangels straßenrechtlicher Widmung besteht für Waldwege keine Haftung für waldtypische Gefahren und daran ändert weder eine Ausweisung als überregionaler Rad-/Wanderweg mit touristischer Bewerbung noch die Aufstellung von Verkehrszeichen für Fußgänger und Radfahrer etwas. Ohne Belang ist zunächst, ob die Vorschädigung des Baumes und seine mangelnde Standsicherheit bei Durchführung einer Baumkontrolle hätten erkannt werden können. Die Gefahr eines durch Fäule verursachten Stammbruchs wird nicht deshalb zu einer atypischen Gefahr, für die der Waldbesitzer einzustehen hätte, weil ein geschulter Baumkontrolleur sie hätte erkennen können. 

(Quelle: Blitzreport GStB 11/2023)

 

Aktuelle Informationen zur Flüchtlingssituation in der VG Maikammer

Nicht zuletzt durch die anhaltenden (bundes-)politischen Diskussionen ist die Flüchtlingspolitik aktuell wieder in aller Munde.

Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte Sie daher über die aktuelle diesbezügliche Situation in der VG Maikammer informieren.

Auch wir erleben aktuell deutlich erhöhte Zugangszahlen im Vergleich zu den Zahlen aus den Vorjahren. Stand heute leben 86 Personen dezentral in Asyl- bzw. Obdachlosenunterkünften in der Verbandsgemeinde Maikammer. In den Ortsgemeinden Kirrweiler und St. Martin leben jeweils neun Personen; die übrigen Personen sind in der Ortsgemeinde Maikammer untergebracht.

Mehr als die Hälfte dieser Personen ist bereits anerkannt und damit grundsätzlich verpflichtet, sich um eigenen Wohnraum zu bemühen. Durch den angespannten Wohnungsmarkt ist es für diese Personen jedoch nachweislich vielfach schwer, eigene Unterkünfte zu finden, weshalb sie oft auch über längere Zeit, nach Abschluss des Asylverfahrens, in den gemeindeeigenen Unterkünften verbleiben.

Durch intensive Bemühungen konnten in den letzten Monaten mehrere neue Wohnungen und Häuser durch die Verbandsgemeinde angemietet werden, weshalb wir aktuell noch ein paar freie Wohnplätze haben. Angesichts der Zugangszahlen und der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich, ist die Verwaltung aber weiterhin um jedes Angebot an freiem Wohnraum dankbar. Ebenso wäre es für die Verwaltung sehr hilfreich, wenn sich mehr Vermieter finden würden, die bereit sind, direkt an die (anerkannten) Flüchtlinge zu vermieten. Dies würde uns wieder mehr freie Kapazitäten für Neuankömmlinge schaffen.

Zu den oben genannten Zahlen hinzu kommen noch aktuell 64 ukrainische Staatsangehörige, die in der VG Maikammer leben. Diese Personen konnten allesamt privat untergebracht werden und sind damit nicht auf Unterkünfte der Verbandsgemeinde angewiesen.

Somit liegt die Gesamtzahl der zu uns geflüchteter Menschen aktuell bei genau 150.

Neben der bereits thematisierten Frage der Unterbringung, ist die Integration der Geflüchteten eine zentrale Aufgabe. Um hier einen Beitrag zu leisten und die ehrenamtlichen Kräfte, insbesondere den Arbeitskreis Flüchtlinge Maikammer (AFM) zu unterstützen, gibt es bei der Verbandsgemeindeverwaltung seit dem Spätsommer 2022 eine Integrationsbeauftragte. Nach zwischenzeitlicher, kurzfristiger Vakanz konnte diese Stelle zum 01.11.2023 wieder neu mit Frau Rita Helfrich besetzt werden.

Für eine gelungene Integration ist jedoch darüber hinaus weiterhin ehrenamtliches Engagement enorm wichtig. Neue Helfer werden auch hier dringend gesucht. Wer Interesse an einer ehrenamtlichen Betreuung der Geflüchteten hat, kann sich gerne bei der Verbandsgemeindeverwaltung melden.

 

GEMA-Gebühren: Hinweise zur Kostenreduzierung

Trotz der teils heftigen Kritik an den deutlich gestiegenen Gebühren für kommunale Märkte und Veranstaltungen im Freien (Tarif U-ST) will die GEMA auch nach den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden am bisherigen Tarifkonzept für das Jahr 2024 festhalten.

Berechnungsgrundlage für die Gebühren ist die gesamte Veranstaltungsfläche und nicht nur der beschallte Raum. Ab einer Gesamtfläche von über 300 m² belaufen sich die Kosten auf 98,70 € pro Tag je angefangene 500 m². Es macht demnach einen Unterschied von 98,70 €, ob die Veranstaltungsfläche 1000 m² oder 1001 m² groß ist. Veranstalter sollten daher mögliche Einsparungspotenziale genau prüfen. Die GEMA prüft die angegebene Flächengröße mittlerweile genau nach!

Lassen sich Veranstaltungen thematisch und räumlich entflechten, können aus einer Veranstaltung zwei gemacht werden. Soll nur auf einer Veranstaltung Musik gespielt werden, könne sich die Kosten erheblich reduzieren.

Die Gebühren entstehen pro Veranstaltungstag. Es kann sich daher gerade bei Live-Musik anbieten, möglichst viele Auftritte auf einen „Programmtag“ zu legen. Zudem ist nicht jede Musik gebührenpflichtig. Ist der Urheber eines Stücks seit 70 Jahren tot, ist das Stück lizenzfrei. Aber Achtung: Wird nur ein einziges lizenzpflichtiges Stück gespielt, entstehen die gesamten Kosten pro Veranstaltungstag! Zudem ist der Veranstalter beweispflichtig dafür, dass nur lizenzfreie Musik gespielt wurde.

Im Einzelfall kann wegen Härtefalls die Berechnung der Kosten anstatt anhand der Veranstaltungsfläche aufgrund der Gesamtbesucherzahl erfolgen. Die GEMA entscheidet darüber auf schriftlichen Antrag des Veranstalters. Eine unbillige Härte kann vorliegen, wenn eine besonders große Veranstaltungsfläche vorliegt, Musik jedoch nur in sehr kleinem Umfang regelmäßig gespielt wird (z. B. täglicher „Themensong“).

(Quelle: Blitzreport GStB RP)

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IIM ALLTAG

   Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

 

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

   Andere von den 17 Zielen erzählen.

 

Um die 17 Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Dazu ist es wichtig zu wissen, dass es die Ziele gibt und wir wie sie erreichen können. Über die Ziele zu sprechen, trägt dazu bei, dass möglichst viele davon erfahren. Das Teilen von Nachhaltigkeitstipps kann dazu beitragen andere zu motivieren und selbst neue Ideen zu bekommen. Also einfach mal über die 17 Ziele mit Familie, Bekannten und Freund*innen sprechen.

Text: Nora Ziegler

Die Chlorung des Trinkwassers in Maikammer und Kirrweiler ist beendet. Das teilen die Verbandsgemeindewerke Maikammer und das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße gemeinsam mit. Nach gründlicher Überprüfung steht fest, dass das Trinkwasser den erforderlichen, hohen Qualitätsstandards entspricht. Das Wasser kann ohne Einschränkungen verwendet werden.  

Bei routinemäßigen Kontrollen des Trinkwassers war Ende Oktober eine Keimbelastung festgestellt worden. Die Verbandsgemeindewerke Maikammer hatten deswegen nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Südliche Weinstraße entschieden, das Trinkwasser vorsorglich und vorübergehend zu chloren, um die Keime abzutöten. Das Gesundheitsamt war als fachliche Beratung im Hinblick auf den vorbeugenden Gesundheitsschutz tätig.

Die Verbandsgemeindewerke weisen darauf hin, dass noch einige Tage Reste des Chlors im Netz vorhanden sein können.

Bei Fragen geben die Verbandsgemeindewerke Maikammer unter Telefon 06321/5899-61 gerne Auskunft.

 

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Sanierung des Rathauses der Verbandsgemeinde Maikammer

In seiner Sitzung am 28.09.2023 befasste sich der Verbandsgemeinderat mit einem der größten Projekte in der Geschichte der Verbandsgemeinde Maikammer und beschloss mit breiter Mehrheit, einen entsprechenden Förderantrag zur Sanierung des Rathauses auf den Weg zu bringen.

Zu den Hintergründen, dem Stand des Verfahrens und den anstehenden weiteren Schritten wird auf die Berichterstattung im Nachrichtenblatt Nr. 41/2023 sowie die Homepage der Verbandsgemeinde verwiesen.

 

Gebäudeenergiegesetz; Übergangsregelungen

Mit dem Beschluss, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, hat der Bundesrat am 29.09.2023 den Weg frei gemacht für das neue Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“). Danach müssen alle Heizungen in Neubaugebieten ab 01.01.2024 ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Von besonderem Interesse sind – auch für die Kommunen – die neuen Übergangsregelungen des § 71 Abs. 8 bzw. § 71i GEG, die in engem Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung stehen („Verzahnung“). Sie betreffen alle neu eingebauten Heizungen in Bestandsgebäuden sowie neue Heizungen auf Baulückengrundstücken und sind im Detail äußerst komplex.

Im Grundsatz gilt dort, dass noch bis zum Ablauf der Frist für die kommunale Wärmeplanung (Mitte 2028 bzw. Mitte 2026 bei über 100.000 EW) eine neue Heizung ohne oder mit weniger erneuerbaren Energien eingebaut werden darf (die Reparatur bestehender Heizungsanlagen ist dagegen nicht eingeschränkt). Diese Frist ist nur in solchen Gebieten verkürzt, die der Träger der kommunalen Wärmeplanung vorzeitig als Gebiet für ein Wärmenetz ausweist. Allerdings müssen auch in solchen neuen „Übergangs-Anlagen“ ab 2029 schrittweise erneuerbare Energien eingesetzt werden (z.B. Biomasse oder grüner Wasserstoff). Um dies sicherzustellen wird eine vorherige fachkundige Beratung auch hinsichtlich wirtschaftlicher Risiken vorgeschrieben. Für Gebiete, in denen ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien entsteht, verlängert sich die Übergangfrist nochmals bis zum künftigen Anschluss an das Netz, maximal 10 Jahre (§ 71j GEG).

Quelle: Blitzreport GStB

 

Freilaufende Hunde

Da sich in letzter Zeit die Beschwerden über freilaufende und teils aggressive Hunde sowie deren uneinsichtige Hundehalter häufen, möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger auf die geltenden Gebote und Verbote in diesem Zusammenhang hinweisen. Diese sind in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Maikammer geregelt, die für Maikammer, Sankt Martin und Kirrweiler gilt.

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden (sogenannte Leinenpflicht).

Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

Außerdem ist es verboten, Hunde auf Kinderspielplätze oder Sportanlagen mitzunehmen oder sie in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.

Halter und Führer müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen, Gehwege und Straßen nicht verunreinigt werden oder die Verunreinigung umgehend selbst entsorgen.

Bitte beachten Sie, dass ein Zuwiderhandeln eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

Einladung zum 2. Bürgerworkshop Hochwasser- und Starkregen

 Hochwasser und Starkregen lassen sich nicht verhindern. Ein absoluter Schutz z.B. durch technische Maßnahmen ist auch nicht möglich. Um die Schäden soweit wie möglich zu vermindern, ist jedoch eine Vorbereitung auf Hochwasser und auf Starkregen möglich. In örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten werden in einem Beteiligungsprozess mit allen Akteuren ortsspezifische Hochwasservorsorgelösungen gesucht und die Eigenvorsorge aller Beteiligten gestärkt. Dabei sollten alle Handlungsfelder der Hochwasservorsorge im öffentlichen und privaten Bereich bearbeitet werden, also z.B. technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich, natürlicher Wasserrückhalt, Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, Sicherstellung der Ver- und Entsorgung, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Information der betroffenen Bevölkerung, Schutzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen, Hochwasserversicherung und richtiges Verhalten bei Hochwasser.

Die Verbandsgemeinde Maikammer lässt zurzeit ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept durch das Büro ipr-Consult Ingenieurgesellschaft Pappon + Riedel mbH, Neustadt/Weinstraße, erarbeiten.

Im Rahmen einer Bürgerversammlung soll nun das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Ortsgemeinden St. Martin, Maikammer und Kirrweiler vorgestellt werden. 

Da der Erfolg des Konzeptes auch von einer intensiven Beteiligung aller Betroffenen und deren Ideen und Vorschlägen lebt, bitten wir um rege Beteiligung aller Bewohner und Grundstückseigentümer in der Verbandsgemeinde Maikammer.

Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 07. November 2023, 19.00 Uhr im Ratssaal der Verbandsgemeinde Maikammer statt.

 

Nachhaltigkeitstipps von Nora Ziegler für November 2023

 

   Über Siegel auf Produkten informieren.

Eine Vielzahl von Siegeln (z. B. Bio, Fairtrade, der Blaue Engel) soll dabei helfen im Alltag nachhaltig einzukaufen. Hersteller können solche Siegel teilweise selbst an ihre Produkte vergeben und die hierfür einzuhaltenden ökologischen und sozialen Kriterien festlegen. Welche Produkte sind also tatsächlich umweltfreundlich und welches Siegel bedeutet eigentlich was?

Folgende Angebote helfen den Überblick im Siegeldschungel zu behalten:

NABU Siegelcheck (insb. beim Lebensmitteleinkauf hilfreich): https://siegelcheck.nabu.de/

Siegelklarheit (deckt neben Lebensmitteln auch Kategorien wie Textilien, Holz und Elektronik ab): https://www.siegelklarheit.de/siegelverzeichnis

Da sich in letzter Zeit die Beschwerden über freilaufende und teils aggressive Hunde sowie deren uneinsichtige Hundehalter häufen, möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger auf die geltenden Gebote und Verbote in diesem Zusammenhang hinweisen. Diese sind in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Maikammer geregelt, die für Maikammer, Sankt Martin und Kirrweiler gilt.

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden (sogenannte Leinenpflicht).

Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

Außerdem ist es verboten, Hunde auf Kinderspielplätze oder Sportanlagen mitzunehmen oder sie in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.

Halter und Führer müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen, Gehwege und Straßen nicht verunreinigt werden oder die Verunreinigung umgehend selbst entsorgen.

Bitte beachten Sie, dass ein Zuwiderhandeln eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

– Fachbereich Bürgerservice –

Ordnungsamt

Rückblick auf die Saison 2023 im Kalmitbad       

Am Sonntag, den 10. September 2023 endete im Kalmitbad Maikammer die Badesaison 2023.

Aufgrund der verregneten und kalten Phase zu Beginn der Sommerferien kommen wir leider nicht an die Rekordzahlen von der Saison 2022.

In der Badesaison 2023 konnten 81.040 Gäste im Kalmitbad begrüßt werden, was dennoch ein gutes durchschnittliches Jahr anhand der Besucherzahlen ist.

An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei allen Kalmitbadbesuchern für die tolle Saison 2023 bedanken, in der fleißig geplanscht und geschwommen wurde.

Ein weiteres Dankeschön geht an das Badpersonal und den großartigen Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helfern der DLRG, die Überwachungsdienste am Beckenrand übernommen haben.

 

Videoüberwachung von Glascontainern durch Kommunen ist grundsätzlich rechtswidrig

Aufgrund einer Berichterstattung in der Allgemeinen Zeitung Mainz hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) klargestellt, dass der Einsatz von Videokameras zur Überwachung von Glascontainern und anderen Müllablagerungsstellen durch Kommunen grundsätzlich aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig ist.

Im Artikel „Waldalgesheim überwacht Bürger beim Müllentsorgen“ vom 08.08.2023 berichtete die Allgemeine Zeitung über den Einsatz von Videokameras durch die Gemeinde. Die Kameras seien zum Schutz vor illegalen Müllablagerungen an zwei Glascontainern installiert worden und ermöglichten seit rund einem Jahr die Identifikation entsprechender Personen.

Die datenschutzrechtliche Bewertung von Videoüberwachung ist immer einzelfallbezogen zu sehen. Ausführliche Informationen zum Thema Videoüberwachung durch Kommunen können auf der Homepage des LfDI unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-durch-kommunen/

 

Holzvermarktungsorganisationen; Evaluierung

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat im Jahr 2022 die Evaluierung der fünf kommunalen und der drei privaten Holzvermarktungsorganisationen in Auftrag gegeben. Der zusammenfassende Abschlussbericht des beauftragten Gutachters liegt mit Datum vom 06.06.2023 vor.

Die Arbeit der kommunalen Holzvermarktungsorganisationen wird grundsätzlich positiv bewertet. Die anfallenden Aufwände werden für die Kommunen vollständig über die Förderung finanziert. In der Zukunft dürfte die Holzvermarktung aufwendiger werden, da der Anteil vergleichsweise einfach zu vermarktender Nadelholzsortimente abnimmt. Die rechtsrheinischen Gebiete haben bereits einen massiven Verlust an Nadelholzvorräten zu verzeichnen. Die Holzvermarktungsorganisationen werden sich künftig mit volatilem Holzanfall, veränderten Sortimenten, schwankenden Preisen und aktiven Konkurrenten auseinandersetzen müssen.

Überlegungen zur Kooperation bis hin zur Fusionierung von Holzvermarktungsorganisationen sind nach Auffassung des Gutachters anzustellen. Der Aufbau neuer und der Ausbau bestehender Geschäftsfelder sollte intensiviert werden. Eine Steigerung der für die Vermarktung zur Verfügung stehenden Holzmengen kann durch die Gewinnung neuer Waldbesitzer erfolgen. Eine Ausdehnung der Geschäftsfelder durch die Übernahme von Brennholzvermarktung, der Versorgung von Heizkraftwerken, den Einstieg in den Eigenhandel ist fallweise möglich, bedarf jedoch einer intensiven Risikoabwägung. Die Übernahme der vollständigen Waldbewirtschaftung hält der Gutachter für prinzipiell denkbar; sie ist jedoch innerhalb der bestehenden forstrechtlichen Regelungen ausgeschlossen.

Nach Auffassung des GStB ist angesichts der 2025 auslaufenden Förderperiode die Notwendigkeit einer Anschlussförderung vordringlich. Beihilferechtliche Fragestellungen sind klärungsbedürftig. Die bisherige finanzielle Unterstützung erfolgt ausschließlich aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs. 

Quelle: GStB

 

Informationen zum Verhalten in Notsituationen

Die Verbandsgemeinde Maikammer hat auf ihrer Homepage unter dem Punkt „Bürgerservice“ einen Unterpunkt „Verhalten in Notsituationen“ eingerichtet. Hier finden Sie Informationen zu Anlaufstellen, persönlichen Verhaltensweisen und Vorkehrungen, die jeder und jede selbst treffen kann. Unter anderem sind auch der Ratgeber und die Checkliste des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe digital abrufbar. Gedruckte Exemplare des Ratgebers liegen im Rathaus aus.

 

Nachhaltigkeitstipps von Nora Ziegler für September 2023

 

Mit anpacken und Müll Sammeln

In den Weinbergen, im Wald und an den Bächen sieht man immer mehr Müll liegen, der dort unachtsam entsorgt wurde. Warum also nicht mal einen kleinen Müllbeutel zum nächsten Spaziergang mitnehmen. Auch Sportler*innen können mithelfen: So hat sich „Plogging“ etabliert, eine Form des Joggens, bei dem der Müll auf der Strecke eingesammelt wird.

Darüber hinaus findet am 17. September der World Clean-up Day statt – eine der größten Sammelaktionen weltweit zur Beseitigung von Abfall und Plastikmüll aus der Umwelt.

Über diese Website kann man selbst Müllsammelaktionen melden oder sich an Aktionen in der Umgebung beteiligen:

https://worldcleanupday.de/veranstaltungen/

 

Einfach ausprobieren und so im Alltag direkt zur Umsetzung von einem der 17 Ziele beitragen. Die Ziele sind Teil der Agenda 2030 – einem Plan mit dem die Weltgemeinschaft ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit voranbringen will.

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag. Mehr dazu unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Am Sonntag, den 10. September 2023 endete im Kalmitbad Maikammer die Badesaison 2023.

Aufgrund der verregneten und kalten Phase zu Beginn der Sommerferien kommen wir leider nicht an die Rekordzahlen von der Saison 2022.

In der Badesaison 2023 konnten 81.040 Besucher im Kalmitbad begrüßt werden, was dennoch ein gutes durchschnittliches Jahr anhand der Besucherzahlen ist.

Über die Gäste aus den angrenzenden Regionen durften wir uns auch in diesem Jahr freuen.

An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei allen Kalmitbadbesuchern für die tolle Saison 2023 bedanken, in der fleißig geplanscht und geschwommen wurde.

Ein weiteres Dankeschön geht an das Badpersonal und den großartigen Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helfern der DLRG, die Überwachungsdienste am Beckenrand übernommen haben.

 

Ihr Kalmitbadteam

Am Sonntag, den 10. September 2023 endet um 19 Uhr die Badesaison 2023 im Kalmitbad Maikammer.

An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei den rd. 73.000 Besuchern für die Saison 2023 bedanken.

Ihr Kalmitbadteam

Der 2. Schwimmkurs des Fördervereins Kalmitbad Maikammer e.V. fand vom 24.07. bis 12.08.2023 statt.

Insgesamt haben 10 Kinder den Kurs absolviert.

Einige Kinder konnten ihr Seepferdchen-Abzeichen in der Zeit von 12 Terminen ablegen. Wie uns seitens des Fördervereins berichtet wurde, wurden die Kinder im Tauchen, Springen und Schwimmen unterrichtet und können sich unter Wasser orientieren. Die Angst vor dem tiefen Wasser wurde den Teilnehmern genommen.

Das Schwimmenlernen hat den Kindern viel Spaß gemacht, so die positive Resonanz der Eltern. Diese waren sehr überrascht, wie sich ihr Kind im Wasser entwickelt hat. Einige wagten sogar den Sprung vom 3 m-Brett.

Die Kinder strahlten mit der Sonne um die Wette als sie das erste Mal die 25 m geschafft hatten.

Vielen Dank an das Team des Fördervereins Kalmitbad Maikammer e. V. für die gute Zusammenarbeit.

Ausbau der Straßen Am Kropsbach und Am Heiligenberg

Die ausführende Firma Gebr. Baumgarten wird in der Zeit vom 31.07. bis zum 11.08.2023 in die Betriebsferien gehen. In dieser Zeit werden die Grundstücke anfahrbar und keine Gruben mehr geöffnet sein.

Kanalsanierung der Verbandsgemeindewerke in St. Martin

Nachdem die Inliner inzwischen eingebaut wurden, werden derzeit die Hausanschlüsse mittels Robotertechnik an den Hauptkanal angebunden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende August andauern. Die Arbeiten werden durch die Fa. DF-ING oder deren Nachunternehmer Fa. Fakatec ausgeführt. Im Anschluss daran werden noch an einzelnen Schächten Sanierungsarbeiten durchgeführt.

Während den Arbeiten kann es punktuell zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen, Beeinträchtigungen für die Entwässerung der einzelnen Gebäude sollten nicht mehr bestehen.

Die Maßnahme ist ein wichtiger Baustein zur Instandhaltung des Entwässerungssystems der Verbandsgemeindewerke Maikammer.

Wir bitten, eventuelle Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Am Samstag, den 15.07.2023 fand das beliebte 10-Stunden-Schwimmen des Fördervereins Kalmitbad Maikammer e.V. statt.

 

58 Personen im Alter von 7 bis 85 Jahren nahmen an der Veranstaltung teil.

 

Ein Badegast aus Bremen war total begeistert von der Schwimm-Aktion und wurde bei der Verlosung mit einem Hauptpreis belohnt.

Verlost wurden unter anderem Badehandtücher, je eine Dauerkarte für Erwachsene und Jugendliche, eine 12er-Karte für Erwachsene und viele weitere Preise.

 

Bei der FKK-Veranstaltung (Freunde von Kaffee und Kuchen) gingen 26 gespendete Kuchen über den Tresen. Diese waren bereits um 15 Uhr ausverkauft. Die Auswahl an Torten, Kuchen und anderen Kleinteilen war beeindruckend.

 

Das 10-Stunden-Schwimmen und der FKK-Tag waren mal wieder ein voller Erfolg, wie es die positiven Rückmeldungen bestätigen. Auch ein kurzer Regenschauer konnte die Schwimmer nicht aufhalten.

 

Allen Spendern und Helfern gilt ein großes Dankeschön, ohne diese so ein Event nicht möglich gewesen wäre.

Die Region „Vom Rhein zum Wein“ ist seit einigen Monaten anerkannte LEADER-Region in der EU-Förderperiode 2023-2029. Die neu gegründete Region besteht aus den Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Maikammer, Rülzheim und der Stadt Germersheim. Nach den Sommerferien starten wir in die LEADER-Förderung.

Mit LEADER werden modellhaft innovative Projekte im ländlichen Raum gefördert und mit EU-Mitteln bezuschusst. LEADER ist somit die ideale Plattform, um zusammen mit anderen gemeinsame Ideen zu entwickeln und Projekte umzusetzen. Regionalentwicklung im Sinne von LEADER ist eine Querschnittsaufgabe, deren Organisation und Begleitung sogenannte „Lokale Aktionsgruppen“ (kurz: LAGen) wahrnehmen.

In der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie, kurz LILE, sind vier grundlegende Handlungsfelder der Region definiert worden, in denen in den nächsten Jahren Projekte gefördert werden können. Eines davon ist das Handlungsfeld „Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Naturlandschaft“. In jedem Handlungsfeld wurden in der LILE verschiedene Handlungsfeldziele formuliert.

Im Handlungsfeld „Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Naturlandschaft“ haben wir uns folgende Ziele gesetzt:

  • Bis 2029 bauen wir die Nutzung Erneuerbarer Energien aus, stärken die Ökosysteme, schützen das Klima und passen uns an die Folgen des Klimawandels an.
  • Bis 2029 fördern wir im Rahmen von Modellprojekten die Stärkung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, insbesondere durch die Nutzung und den Ausbau Erneuerbarer Energien, durch klimagerechtes und energieeffizientes Bauen und Betreiben, durch Implementierung von Speichermethoden sowie die Mobilisierung von Einsparpotenzialen und durch die Reduzierung von Lichtverschmutzung.
  • Bis 2029 setzen wir Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, -insbesondere durch Vernetzung und nachhaltige Pflege/Nutzung von Biotopen, Grünflächen, Stadtgrün und Ausgleichsflächen um.
  • Bis 2029 setzen wir Informationskampagnen sowie Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für alle Altersgruppen zum Ausbau Erneuerbarer Energien, Klimaschutz, klimagerechtes und energieeffizientes Bauen und Nutzen, Klimaanpassung und Biodiversität um.

Jedes Projekt, das über LEADER eingereicht wird, muss einem der in der LILE benannten Handlungsfelder und insbesondere mindestens einem der Handlungsfeldziele zuzuordnen sein.

Die ersten Projekte können in der Sitzung des LAG-Lenkungsrats im November 2023 zur Förderung ausgewählt werden. Anträge hierzu können private (also Bürgerinnen und Bürger, Gewerbliche Dienstleister, Vereine und Verbände) und öffentliche Projektträger (Kommunen) stellen.

Aber: Nur antragsreife (förderfähige) Projekte können in der LAG-Lenkungsrats-Sitzung im November als förderwürdig beschlossen werden. Deshalb informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten von LEADER, aber auch, welche Unterlagen und Informationen Sie für eine mögliche LEADER-Antragstellung benötigen.

Sie haben bereits heute eine Idee oder ein konkretes Projekt, das für eine LEADER-Förderung interessant sein könnte? Dann nehmen Sie zeitnah Kontakt mit dem Regionalmanagement der LEADER-Region „Vom Rhein zum Wein“ auf:

KOBRA Beratungszentrum Landau,
Tobias Baumgärtner, Tel. 06341/283 07 90, E-Mail:
tobias.baumgaertner@kobra-online.info
Martin Tielmann, Tel. Tel.: 06341/995230, martin.tielmann@kobra-online.info

 

In den kommenden Wochen informieren wir Sie auf diesem Weg weiter über den LEADER-Prozess und seine Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus bieten wir mehrere dezentralen Bürgerinformationsveranstaltungen in der Region an. Über die Termine informieren wir Sie ebenfalls hier.

Auftaktveranstaltung STADTRADELN 2023

Bald ist es wieder soweit! Das diesjährige STADTRADELN steht in den Startlöchern und beginnt in der kommenden Woche!

Passend zum Start des Radelzeitraums (3.7. bis 23.7.2023) sind alle Interessierten ganz herzlich zu einem gemeinsamen Auftakt eingeladen, der am 3. Juli stattfinden wird. Geradelt wird nach Gleisweiler, wo die Radlerinnen und Radler der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels um ca. 18:30 Uhr mit den Radelnden aus den Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer zusammenkommen werden. Die Radelnden der Verbandsgemeinde Maikammer starten gemeinsam um 17 Uhr vor dem Rathaus in Maikammer aus in Richtung Treffpunkt.

Am Ende der gemeinsamen Fahrt besteht die Möglichkeit zum Austausch mit den Radelnden der anderen Verbandsgemeinden. Bitte bringen Sie etwas Verpflegung für sich mit, vor allem genug zu Trinken und vielleicht eine Kleinigkeit zur Stärkung. Als Abschluss des gemeinsamen Auftaktes wird ein Foto der Teilnehmenden gemacht, woran sich ein lockerer Ausklang anschließt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

Gewässerpflegeaktion 2023

Wie in anderen Gebieten Europas wird auch in Deutschland die Biodiversität durch gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten bedroht. Solche Arten kommen von Natur aus nicht in Deutschland vor, sondern wurden durch menschliche Aktivitäten hierher eingeschleppt. Problematisch wird es dann, wenn sich diese Arten stärker ausbreiten als die einheimischen und letztere verdrängen; solche Arten werden als „invasiv“ bezeichnet. Dadurch wird die Artenvielfalt verringert und die Ökosysteme werden gefährdet.
Solche invasiven Pflanzen sind z.B. das Drüsige Springkraut oder auch der Knöterich.

Durch den „Sprung über den Gartenzaun“ haben sich diese in den vergangenen Jahren auch in der Verbandsgemeinde Maikammer, insbesondere entlang der Bäche, stark ausgebreitet. Die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden möchten deshalb auch in diesem Jahr eine Aktion zur Säuberung der Gewässerrandstreifen durchführen.

Engagierte Bürgerinnen und Bürger – gleich welchen Alters – sind aufgerufen, am Samstag, den 22.07.2023 mitzuhelfen. Wir freuen uns über reine rege Beteiligung!

Der Bauhof holt die Abfälle an Sammelstellen ab. Wetterfeste, langärmelige Kleidung und festes Schuhwerk sind von Vorteil.

Treffpunkte und Uhrzeiten in den einzelnen Ortsgemeinden sind:

  • Kirrweiler: 9.00 Uhr am Parkplatz Brühlweg
  • Maikammer: 9.00 Uhr am Ende Hohlweg/Kreisel Richtung Diedesfeld
  • Martin: 9.00 Uhr am Ende Kropsbachweg/Regenrückhaltebecken östlich von L 516

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bei der Verbandsgemeinde, Frau Petra Schwaab (Tel.: 06321/5899-33 oder petra.schwaab@vg-maikammer.de).

Ab 12.00 Uhr lädt die Verbandsgemeinde Maikammer alle freiwilligen Helferinnen und Helfer zu einer kleinen Vesper vor dem Rathaus in Maikammer ein.

 

Grundsteuerreform; Erhebung der Grundsteuer ab 2025; Einsprüche

Trotz zahlreicher Einsprüche gegen die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 01.01.2022 und gegen die Bescheide über die Grundsteuermessbeträge zum 01.01.2025 stellen die Finanzämter in Rheinland-Pfalz den Kommunen die Daten der Grundsteuermessbeträge zur Verfügung, so dass Städte und Gemeinden mit dem jeweils geltenden Hebesatz die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer berechnen und die Grundsteuerbescheide an die Steuerpflichtigen versenden können. Hierauf hat das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz aufmerksam gemacht. Die Finanzämter gewähren bei Einsprüchen, die sich ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsrechts beziehen, auch ohne ausdrücklichen Antrag Verfahrensruhe, so dass die weitere Bearbeitung des Einspruchs zunächst zurückgestellt wird.
(Quelle: GStB RP)

 

Familienname; Änderung

Das VG Koblenz hat mit Urteil vom 05.04.2023, Az.: 3 K 983/22.KO, die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das seinen russisch klingenden Nachnamen ändern wollte. Für die Änderung des Familiennamens bedürfe es eines rechtlichen Grundes, den die Richter hier nicht sahen. Die Tatsache allein, dass ein Familienname fremdsprachigen Ursprungs sei oder nicht deutsch klinge, sei im Allgemeinen kein wichtiger Grund für eine Namensänderung. Soweit die Kläger darüber hinaus geltend machten, seit Beginn des Krieges in der Ukraine Benachteiligungen ausgesetzt zu sein, komme den geschilderten Vorkommnissen kein die Namensänderung rechtfertigendes Gewicht zu. (Quelle: GStB RP)

 

Einladung zum Bürgerworkshop Hochwasser- und Starkregen

Hochwasser und Starkregen lassen sich nicht verhindern. Ein absoluter Schutz z.B. durch technische Maßnahmen ist auch nicht möglich. Um die Schäden soweit wie möglich zu vermindern, ist jedoch eine Vorbereitung auf Hochwasser und auf Starkregen möglich. In örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten werden in einem Beteiligungsprozess mit allen Akteuren ortsspezifische Hochwasservorsorgelösungen gesucht und die Eigenvorsorge aller Beteiligten gestärkt. Dabei sollten alle Handlungsfelder der Hochwasservorsorge im öffentlichen und privaten Bereich bearbeitet werden, also z.B. technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich, natürlicher Wasserrückhalt, Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, Sicherstellung der Ver- und Entsorgung, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Information der betroffenen Bevölkerung, Schutzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen, Hochwasserversicherung und richtiges Verhalten bei Hochwasser.

Die Verbandsgemeinde Maikammer lässt zurzeit ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept durch das Büro ipr-Consult Ingenieurgesellschaft Pappon + Riedel mbh, Neustadt/Weinstraße, erarbeiten.

Im Rahmen einer Bürgerversammlung soll nun das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Ortsgemeinden St. Martin, Maikammer und Kirrweiler vorgestellt werden.

Da der Erfolg des Konzeptes auch von einer intensiven Beteiligung aller Betroffenen und deren Ideen und Vorschlägen lebt, bitten wir um rege Beteiligung aller Bewohner und Grundstückseigentümer in der Verbandsgemeinde Maikammer.

Die Veranstaltung findet am Montag, 17. Juli 2023, um 18.00 Uhr im Ratssaal der Verbandsgemeinde Maikammer statt.

 

Nachhaltigkeitstipps von Nora Ziegler für Juli 2023

Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter: https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter: https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

Ausbau der Straßen Am Kropsbach/Am Heiligenberg

 

Ab kommenden Donnerstag wird mit den abschließenden Pflasterarbeiten in der Straße am Kropsbach begonnen. Diese sollen voraussichtlich bis Ende der kommenden Woche abgeschlossen sein.

Daraufhin wird die Straße wieder für den Verkehr frei gegeben.

Parallel zu den Arbeiten Am Kropsbach werden bereits Arbeiten an den Kanalhausanschlüssen Am Heiligenberg durchgeführt. Dies bedeutet, dass für eine kurze Zeit parallel Arbeiten in beiden Straßen durchgeführt werden.

Die ausführende Firma hat die betroffenen Anwohner mittels Einwurfzettel informiert.

10-Stunden-Schwimmen im Kalmitbad Maikammer!

 

Am Samstag, den 15.07.2023 veranstaltet der Förderverein Kalmitbad Maikammer e.V. von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr wieder das beliebte 10-Stunden-Schwimmen.

 

Die Anmeldung findet am Veranstaltungstag im Kalmitbad statt. Alle Teilnehmer, die erfolgreich ihre Strecke gemeistert haben, nehmen automatisch an der Verlosung teil. Das Startgeld beträgt 1,00 €.

Es sind keine Schwimmhilfen erlaubt; Pausen sind möglich.

 

Im Rahmen des 10-Stunden-Schwimmen wird wieder ein FKK-Tag (Freunde von Kaffee und Kuchen) veranstaltet. Kaffee und Kuchen werden ab ca. 10:00 Uhr angeboten.

 

Die Mitglieder, aber auch die Allgemeinheit werden gebeten Kuchen für einen guten Zweck zu spenden. Der Erlös des Kaffee- und Kuchenverkaufes dient der Unterstützung des Freibades.

 

Zur besseren Planung bitten wir bis zum 12.07.2023 um eine kurze Rückmeldung bezüglich einer Kuchenspende bei Brigitte Dirolf (Tel.: 06321 – 59442) oder Dagmar Schlosser (Tel.: 06321 – 59558).

Grundsteuerreform; Klagen beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Im März 2023 sind insgesamt vier Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz eingegangen. Gerügt wird u. a. die Verfassungswidrigkeit der neuen Regelungen. Die Klagen haben die Aktenzeichen 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23. Bei der zuletzt genannten Klage handelt es sich um eine sog. „Sprungklage“, d. h. eine Klage, die ohne das erforderliche Vorverfahren beim Finanzamt erhoben wurde und die daher nur mit Zustimmung des Finanzamtes zulässig ist. Ob diese Zustimmung erteilt wird, ist aktuell noch offen. Das Finanzgericht beabsichtigt, die Verfahren mit Rücksicht auf ihre Breitenwirkung vorrangig zu bearbeiten (Quelle: GStB).

Erhebung Grundsteuer trotz Einspruchs

Trotz des Einspruchs stellen die Finanzämter den Kommunen die Daten der Grundsteuermessbeträge zur Verfügung, so dass Städte und Gemeinden mit dem jeweils geltenden Hebesatz die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer berechnen und die Grundsteuerbescheide versenden können. Hierauf macht das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt) aufmerksam.

Hintergrund

Legen Bürgerinnen und Bürger Einsprüche gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide ein, so werden diese in den Datenbanken der Finanzämter erfasst. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Wer jedoch den Einspruch über das ELSTER-Portal abgibt, erhält, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Versandbestätigung.

Was passiert, wenn Einsprüche zugunsten der Erklärungspflichtigen entschieden werden?  
Sollten zwischenzeitlich Einsprüche zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern entschieden werden, so erlässt das Finanzamt geänderte Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide und stellt den Kommunen entsprechend neue Messbeträge zur Verfügung.  Diese werden seitens der Kommunen zu gegebener Zeit berücksichtigt.

Hinweis zu Einsprüchen zur Verfassungsmäßigkeit 

Die Finanzämter gewähren bei Einsprüchen, die sich ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsrechts beziehen, auch ohne ausdrücklichen Antrag Verfahrensruhe, so dass die weitere Bearbeitung des Einspruchs zunächst zurückgestellt wird. Sofern Betroffene im Rahmen ihres Einspruchsverfahrens jedoch deutlich machen, dass sie ein eigenes Gerichtsverfahren führen möchten, sind die Finanzämter angehalten, diesem Begehren nachzukommen und über den Einspruch zu entscheiden.

(Quelle: LfSt Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 08.05.2023)

Kanalsanierung der Verbandsgemeindewerke in St. Martin

Derzeit laufen die Kanalsanierungsarbeiten der Verbandsgemeindewerke in St. Martin. Diese werden von der Fa. Kanaltechnik DF-ING aus Mandelbachtal ausgeführt.

Bei der Kanalsanierung mittels Inlinertechnik wird ein Glasfaserschlauch in den Hauptkanal eingebracht, mit Luftdruck aufgerichtet und mittels UV-Licht ausgehärtet. Dabei entsteht ein eigenständig tragfähiges Rohr, das den Kanal komplett auskleidet. Im Anschluss werden die Hausanschlüsse geöffnet und verpresst. Anschließend findet eine manuelle Schachtsanierung statt, so dass ein neuwertiges, dichtes Kanalsystem entsteht.

Es werden insgesamt ca. 1.000 m Inliner eingebaut, dies über das komplette Kanalnetz in St. Martin verteilt.

Während den Arbeiten kann es punktuell zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen, die direkt betroffenen Anwohner werden von der Firma mittels Einwurfzettel informiert.

Die Maßnahme ist ein wichtiger Baustein zur Instandhaltung des Entwässerungssystems der Verbandsgemeindewerke Maikammer. Wir bitten, eventuelle Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Hundesteuer; Anmeldung

Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund bei der Verbandsgemeinde Maikammer innerhalb von 14 Tagen anzumelden.

Geschieht dies nicht oder verspätet, kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Deshalb empfiehlt die Verwaltung:

Das Hundesteuerformular auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de unter „Bürgerservice/Formulare/Finanzen“ ausfüllen und ausdrucken. Wenn dies nicht möglich ist, kann auch eine Abholung oder postalisch Zusendung des Anmeldeformulars erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Laura Schönig, 06321 5899-53 oder laura.schoenig@vg-maikammer.de

Informationen rund um die Satzungen über die Erhebung von Hundesteuer in den einzelnen Gemeinden finden sich ebenfalls auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de

Forstamt Haardt – Borkenkäfer-Monitoring

Wegen der bisher kühl-feuchten Witterung ist es noch ruhig, doch wenn es wärmer wird, dann kommen Buchdrucker, Kupferstecher und Tannenborkenkäfer aus ihren Winterquartieren. Aufgrund der hohen Populationsdichte aus dem Vorjahr wird insgesamt mit einem erhöhten Befallsrisiko gerechnet! Das Forstamt Haardt hat deshalb in den vergangenen Wochen nach Überwinterungsbäumen der Käfer Ausschau gehalten, um diese schnellstmöglich zu beseitigen und so einer weiteren Ausbreitung vorzubeugen. Zum Glück sind unsere eigenen Wälder aber meist intensiv gemischt. Fichten, Lärchen oder Weißtannen kommen nicht großflächig vor. Eine Entwaldung ganzer Landstriche, wie jetzt in Eifel und Hunsrück gefürchtet, ist deshalb nicht zu erwarten. Mit dem tatsächlichen Schwärmbeginn setzt dann die Frischbefallskontrolle wieder ein. Die Forstleute haben dabei die nähere Umgebung von alten Käferlöchern und sonnenexponierte Lagen im Blick (Quelle: Forstamt Haardt).

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

Das Steueramt informiert…

Grundsteuer-, Gewerbesteuer-, Hundesteuer- und Zweitwohnungssteuerbescheide sind Dauerbescheide. Das bedeutet, dass der letzte postalisch zugestellte Bescheid solange gültig ist, bis ein neuer Bescheid, aufgrund Änderungen ergeht (z.B. bei Eigentumswechsel, Austritt aus der Kirche, Änderung der Hebesätze, Aufgabe des Gewerbes).

Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Fälligkeitstermine:   

  • Grund- und Gewerbesteuer: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Hundesteuer: 01.07.                                       
  • Zweitwohnungssteuer: 15.02.                                                             

Um Mahngebühren zu vermeiden, besteht die Möglichkeit uns ein SEPA-  Lastschriftmandat zu erteilen, damit die Beträge zu der jeweiligen Fälligkeit abgebucht werden können.

Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates sowie für die An- oder Abmeldung eines Hundes, finden Sie auch auf unsere Homepage unter www.vg-maikammer.de/formulare.

 

Grundsteuerreform

Zum Fristablauf 31.01.2023 sind in Rheinland-Pfalz rund 78 % der Erklärungen – davon 90 % in digitaler Form – bei den Finanzämtern eingegangen. Eine Verlängerung der Abgabefrist im begründeten Einzelfall ist nach Auskunft der Finanzverwaltung weiterhin möglich. In den Fällen, in denen weder ein Erklärungseingang noch eine einzelfallbezogene Fristverlängerung vorliegt, wird die Finanzverwaltung Erinnerungsschreiben versenden. Der Eingang der Erklärungen soll sicherstellen, dass die Neubewertung von insgesamt 2,5 Mio. Einheiten in Rheinland-Pfalz für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung durch die Kommunen ab 2025 auf reformierter Basis rechtzeitig bewerkstelligt werden kann.
Quelle: GStB Rheinland-Pfalz

 

Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz; Jahresbericht 2022               

Im Februar wurde der zweite multimediale Jahresbericht zur Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 im Tourismusnetzwerk veröffentlicht. Ziel ist es, möglichst viele Akteure im Tourismus über die Projektfortschritte zu informieren. Der digitale Jahresbericht 2022 gibt einen guten Überblick über alle Themen und Projektfortschritte der Tourismusstrategie im vergangenen Jahr.

Die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz wird partnerschaftlich getragen von der IHK-Arbeitsgemeinschaft, dem DEHOGA e.V., der Tourismus GmbH, dem Tourismus- und Heilbäderverband e.V. sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Weitere Info: www.tourismusstrategie-rlp-2025.pageflow.io/multimedialer-jahresbericht-2022 

 

Wald und Schalenwild in Einklang bringen! Positionspapier des DFWR                                                                                       

Angesichts der aktuellen Waldschäden und der Herausforderungen zur Entwicklung klimaresilienter Wälder hat der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) ein „Positionspapier für eine Jagd in Zeiten von Klimawandel und notwendiger Klimaanpassung: Wald und Schalenwild in Einklang bringen!“ vorgelegt. Der GStB war an der Erarbeitung inhaltlich beteiligt.

Die Forderungen beinhalten eine Stärkung des Eigentums (u. a. Gestaltung von Jagdpachtverträgen flexibilisieren, Wildschadensersatz einfacher durchsetzen), eine Sicherung der Waldverjüngungsziele (u. a. Einfluss des Schalenwildes dokumentieren) sowie die jagdpraktische Umsetzung (u. a. Wildfütterungen verbieten, Jagdzeiten synchronisieren, effiziente Jagdmethoden umsetzen).

Quelle: GStB Rheinland-Pfalz

 

Mehr Solarenergie von Dächern auf Kulturdenkmälern

In Rheinland-Pfalz wird künftig im Regelfall eine Genehmigung fürs Anbringen von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erteilt. Eine neue Richtlinie des Innenministeriums legt fest, dass dem Klima- und Ressourcenschutz bei der Abwägung konkurrierender Interessen größere Bedeutung zukommt. Die Genehmigung kann nur in Ausnahmefällen verweigert werden, etwa wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Substanz und Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals vorliegen. Die neue Verwaltungsvorschrift tritt am 15. März 2023 in Kraft. Insgesamt sind etwa drei Prozent des Gebäudebestands in Rheinland-Pfalz denkmalgeschützt. Die Denkmalliste von Rheinland-Pfalz umfasst etwa 40.000 Objekte, darunter auch Kleindenkmale (Quelle: Entwicklungsagentur).

 

Kanalsanierung in St. Martin

Nachdem im letzten Jahr und in den ersten Monaten 2023 die Sanierung der Kanäle in Kirrweiler in sog. Inliner-Technik (geschlossene Bauweise) erfolgt ist, hat der Werkausschuss der Verbandsgemeinde am 16.03.2023 beschlossen, den Auftrag für die Kanalsanierung in St. Martin an die Fa. Kanaltechnik DF-ING GmbH, Mandelbachtal für 335.665,24 € zu vergeben. Die Sanierungsarbeiten selbst, bei denen die dringlichsten Schäden in den unterirdischen Abwasserleitungen und Schächten behoben werden, wird ohne größere Beeinträchtigungen für die Anlieger durchgeführt. Während der Arbeiten genügt meist eine einseitige Sperrung der betroffenen Straßen. Die Arbeiten selbst betreffen verschiedene Straßenabschnitte in der gesamten Ortslage. Ansprechpartner der Verbandsgemeindewerke ist Herr Dipl. Ing. Martin Utech, 06321 5899 40, martin.utech@vg-maikammer.de.

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

 

 

Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

 

 

TIPP DES MONATS

 

 

 

Artenvielfalt im eigenen Garten oder auf dem eigenen Balkon fördern.

Mit Blumen, Pflanzen und Sträuchern mit unterschiedlichen Blühzeiten genießt man nicht nur ganzjährig einen blühenden Balkon oder Garten, sondern bietet für Insekten über einen längeren Zeitraum Nahrung. Zum Saisonbeginn im Februar kann man Frühblüher wie Schneeglöckchen, Krokusse und Narzissen pflanzen. Astern, ungefüllte Dahlien, Herbst-Anemonen, Sonnenblumen oder die Fetthenne machen den Herbst nicht nur bunt, sondern bieten Insekten, gerade auch Bienen, eine letzte Nahrungsquelle vor dem Winter. Einfach ausprobieren und so im Alltag direkt zur Umsetzung von einem der 17 Ziele beitragen. Die Ziele sind Teil der Agenda 2030 – einem Plan mit dem die Weltgemeinschaft ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit voranbringen will.

Text: Nora Ziegler

Im vergangenen Jahr haben wir in der Verbandsgemeinde Maikammer unsere elektronischen Zahlungsmittel (E-Commerce) erweitert. Kleinere Zahlungen wie z.B. eine Urkunde, Verwarnung oder Führungszeugnis können gerne auch über Paypal bezahlt werden: https://paypal.me/VGMaikammer 

Bitte geben Sie immer einen hinreichenden Verwendungszweck und falls aus der Email-Adresse nicht ersichtlich, Ihren vollständigen Namen an, damit wir die Zahlung zuordnen können.

Jahresverbrauchsabrechnungen Wasser- und Abwasser:

Die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 ist fertig gestellt, die entsprechenden Bescheide sind versandt worden.

Die Wasser- und Abwassergebühren mussten aufgrund der Preissteigerungen in allen Bereichen, jedoch besonders im Energiesegment, erhöht werden. Der Preis für Frischwasser steigt von 1,65 €/cbm auf  1,80 €/cbm netto zzgl. 7 % MwSt. Die Schmutzwassergebühren von 2,15 €/cbm auf 2,35 €/cbm. Die Erhöhung beträgt rd. 10 % und kann daher noch als moderat bezeichnet werden, wenn man berücksichtigt, dass sich die Energiekosten in etwa verdoppelt haben. Die Weinbaugebühr muss jedes Jahr durch die Nachkalkulation angepasst werden.

Die Grundgebühr für die Wasserzähler wurde nicht angehoben, auch der Wiederkehrende Beitrag für die Oberflächenentwässerung muss nicht angepasst werden.

Für Rückfragen zu den Jahresverbrauchsabrechnungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen in den Verbandsgemeindewerken gerne zur Verfügung.

 

Freiflächen-PV; Teil-Privilegierung im Außenbereich   

Ab 01.01.2023 sind Photovoltaikanlagen in einer Entfernung von bis zu 200 Metern zu Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes baurechtlich privilegiert. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Ergänzung des § 35 Abs. 8 BauGB durch das Mitte Dezember 2022 beschlossene Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht. Für PV-Anlagen innerhalb dieses Korridors ist ein Bebauungsplan nicht mehr erforderlich. Damit soll erreicht werden, den Neubau insbesondere von Freiflächen-PV-Anlagen in vorbelastete Flächen zu lenken und andere, insbesondere wohnortnahe Standorte im Außenbereich zu entlasten.

Quelle: Blitzreport GStB

 

Landessolarverordnung

Zum Jahresbeginn 2023 ist die neue Landesverordnung zur Durchführung des Landessolargesetzes (LSolarGDVO) in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung der Anforderungen des Landessolargesetzes vom September 2022. Dieses verpflichtet ab 1. Januar zur Installation von PV-Anlagen auf allen gewerblichen Neubauten ab 100 m² sowie neuen gewerblichen Parklätzen ab 50 Stellplätzen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Bauantrags. Öffentliche Gebäude sind nicht erfasst.
Die Durchführungsverordnung enthält insbesondere ein Optimierungsgebot; Dachflächen und Stellplätze sollen von vornherein so geplant und gestaltet werden, dass diese sich für eine Solarnutzung möglichst gut eignen. Weiterhin präzisiert die Verordnung die Ausnahmetatbestände, die möglichen Befreiungen sowie die jeweiligen Nachweispflichten. Schließlich werden die Prüfungs- und Kontrollmaßstäbe für die Bauaufsichtsbehörden definiert.

Quelle: Blitzreport GStB

 

Zensus 2022; Datenerhebung

Mit Beschluss vom 27.10.2022, Az.: 3 L 763/22, hat das VG Neustadt/Weinstr. die Klage eines Antragstellers im vorläufigen Rechtschutzverfahren gegen die Datenanforderung im Zuge der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) abgelehnt. Das Statistische Landesamt ist berechtigt, im Rahmen des Zensus 2022 die im Gesetz (ZensG 2022) näher bezeichneten, strukturellen Angaben einschließlich sog. statistischer Hilfsmerkmale zu erheben.
Das Gericht ist der Auffassung, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt sei. Die Ausgestaltung des Zensus 2022 entspreche den Vorgaben, die das BVerfG in seinem Urteil vom 19.09.2018 (Az.: 2 BvF 1/15 und 2/15) zum Zensus 2011 sowie in dem zur Volkszählung ergangenen Urteil vom 15.12.1983 (Az.: 1 BvR 209/83 u. a.) gemacht habe. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei gewahrt. Auch unter Berücksichtigung der Fortentwicklung der statistischen Wissenschaft seien Möglichkeiten einer grundrechtsschonenderen Datenerhebung nicht ersichtlich. Verbleibende Restrisiken der Deanonymisierung und Reidentifizierung seien zwar nicht auszuschließen, als notwendige Folge einer im überwiegenden Allgemeininteresse angeordneten Statistik jedoch hinzunehmen. Die Heranziehung zur Auskunftserteilung verstoße auch nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und sei insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung vereinbar.

Quelle: Blitzreport GStB

 

Zahlungen via Paypal

Im vergangen Jahr haben wir in der Verbandsgemeinde Maikammer unsere elektronischen Zahlungsmittel (E-Commerce) erweitert. Kleinere Zahlungen wie z.B. eine Urkunde, Verwarnung oder Führungszeugnis können gerne auch über Paypal bezahlt werden: poststelle@vg-maikammer.de

Bitte geben Sie immer einen hinreichenden Verwendungszweck und falls aus der Email-Adresse nicht ersichtlich, Ihren vollständigen Namen an, damit wir die Zahlung zuordnen können.

 

Potentialflächenanalyse Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01. beschlossen, eine Potentialflächenanalyse in Auftrag zu geben, um als Trägerin der Flächennutzugsplanung fundierte Aussagen gegenüber der Regionalplanung im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Teilregionalplanes Erneuerbare Energien – Schwerpunkt Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik abgeben zu können.
Die Analyse soll geeignete Flächen für Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik untersuchen, die dann im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden könnten. Im Gegenzug dazu sollen Flächen identifiziert werden, die mit Blick auf den Schutz der Kulturlandschaft ausgeschlossen werden sollten.

 

Nachtzeit für Außengastronomie

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01. beschlossen, den Beginn der Nachtzeit für die Außengastronomie im Zeitraum vom 01.05.2023 bis zum 30.09. 2023 in der Nacht zu einem Samstag, zum Sonntag sowie in der Nacht zu einem gesetzlichen Feiertag erneut einheitlich für die gesamte Verbandsgemeinde auf 23.00 Uhr festzusetzen.

 

Katzenschutzverordnung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01. den Erlass einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung der Katzen einzudämmen, in dem Katzen, die einen freien Auslauf haben, registriert und kastriert oder sterilisiert sein müssen. 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

 

 Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

 

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

Weniger Waschmittel verwenden und die Umwelt schützen.

 

Was viele nicht wissen: Es gibt per se keine nachhaltigen Waschmittel.

Waschmittel belasten grundsätzlich Kläranlagen und die Umwelt. Das Effektivste, um Gewässer zu schützen, ist daher der sparsame Einsatz entsprechend der Dosieranleitung auf der Packung.

Waschpulver sind dabei etwas umweltschonender als Flüssigwaschmittel, da sie eine höhere Waschleistung haben und Klärwerke weniger stark belasten.

Einfach ausprobieren und so im Alltag direkt zur Umsetzung von einem der 17 Ziele beitragen. Die Ziele sind Teil der Agenda 2030 – einem Plan mit dem die Weltgemeinschaft ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit voranbringen will.

Text: Nora Ziegler

 

 

Trinkwasser in der Verbandsgemeinde Maikammer

Kirrweiler, Maikammer, St. Martin

 

Die Verbandsgemeindewerke Maikammer liefern ihren Kunden stets ein einwandfreies Trinkwasser, das die Vorschriften der Trinkwasserverordnung erfüllt. Die Qualitätskontrolle bei der Gewinnung von Trinkwasser setzt schon weit im Vorfeld der Wasserwerke ein. Dort werden die Grundwasserbrunnen und Quellen in regelmäßigen Abständen untersucht. Das aus Quellen gewonnene Wasser wird durch Filtration über Calciumcarbonat (auch Jurakalk genannt) entsäuert. Die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte werden für alle gemessenen Parameter deutlich unterschritten.

 

Härtebereich: Im Waschmittelgesetz werden die Härtebereiche in 3 Stufen eingeteilt:

 

Härtebereich Millimol

Calciumcarbonat je Liter

°dH

weich

weniger als 1,5

weniger als 8,4 °dH

mittel

1,5 bis 2,5

8,4 bis 14 °dH

hart

mehr als 2,5

mehr als 14 °dH

 

Die Kenntnis dieser Härtebereiche ist u.a. von Wichtigkeit für die Waschmitteldosierung.
Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet Maikammer, Kirrweiler und St. Martin ist dem

Härtebereich 1 (weich) zuzuordnen

Wasser ist Leben und schmeckt. Unser Wasser hat stets eine sehr hohe Qualität. Bedingt durch die deutsche Trinkwasserverordnung werden die höchsten Standards eingehalten. Regelmäßige Wasserproben an verschiedenen Entnahmestellen, wie z.B. an Brunnen, Quellen und Hochbehältern, gewährleisten die gleichbleibend hohen Qualitätsanforderungen. Das abgegebene Trinkwasser der Verbandsgemeinde Maikammer entspricht in vollem Umfang den Vorschriften der Trinkwasserverordnung.  

Hier finden Sie Trinkwasseranalyse 2022 der Verbandsgemeinde Maikammer.

Verbandsgemeindewerke Wasserversorgung

Bitte vereinbaren Sie auch weiterhin für alle Anliegen einen Termin im Bürgerbüro.

Termine für das Bürgerbüro können Sie ab dem 2. November 2022 ganz bequem über unseren neuen Online-Terminkalender buchen!

Der Online-Terminkalender ist leicht verständlich aufgebaut und liefert weitere Informationen zum ausgewählten Thema.

Außerdem können Sie – falls gewünscht – Ihren Termin direkt in Ihren persönlichen Terminkalender eintragen und eine Bestätigung des Termins per E-Mail erhalten.

Den Link zum Terminkalender finden Sie ab 25. Oktober 2022 auf der linken Seite unter „Online-Terminbuchung“ der Startseite unserer Homepage www.vg-maikammer.de! 

Außerdem können Sie auch bequem die Termine über Bürgerservice -> Online-Terminbuchung online buchen.

Sollte Ihnen die Nutzung des Online-Terminkalenders nicht möglich sein, können Sie auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail Termine mit uns vereinbaren:

– Julia Schwaderer, Tel.: 06321-5899-27
– Claudia Lang, Tel.: 06321-5899-28

Für das Jahr 2021/2022 wurde eine Überdachung unseres Klärschlammlagerplatzes in der Kläranlage Kirrweiler im Wirtschaftsplan veranschlagt.

 

Aufgrund des sehr langen Genehmigungsverfahrens konnte erst im März 2022 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Überdachung verhindert das Durchnässen des bereits getrockneten Klärschlammes, wodurch das Gewicht beim Verwerten deutlich verringert wird und die Kosten reduziert werden.

 

Auf dem Dach wird eine moderne Photovoltaikanlage 100 kwp installiert, deren produzierter Strom komplett in der Kläranlage verbraucht wird. Durch die gesparten teuren Stromeinkäufe und die Einsparungen bei der Entsorgung von Klärschlamm, wird sich die Investition (rd. 300.000 €) schnell amortisiert haben.

 

Verbandsgemeindewerke Maikammer

Energiesicherung Erdgas; Maßnahmen der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung, insbesondere im kommenden Winter. Ziel ist die Reduktion des laufenden Verbrauchs an Erdgas, vorrangig mit den folgenden drei Maßnahmen:

  • Neue ambitionierte Ziele für die Befüllung der Gasspeicher. Am 1. September soll der Füllstand 75 % erreichen, zum 1. Oktober 85 % (Stand Mitte Juli: 65 %). Die entsprechende Ministerverordnung ist schon in Kraft.
  • In der Stromerzeugung Ersatz des Einsatzes von Erdgas durch Weiterbetrieb bzw. Reaktivierung von Kohlekraftwerken, durch mehr Erzeugung aus Biogas und durch Wegfall der 70 %-Kappungsregel bei Solaranlagen. Hierzu sind einige Gesetze zu ändern.
  • Konkrete Anordnungen zu Effizienz- und Einsparmaßnahmen. Dazu gehört insbesondere die Absenkung der Raumtemperatur in allen Räumen, die nicht dem Aufenthalt dienen (z. B. Flure, Hallen, Foyers, Technikräume) sowie eine Pflicht zur Heizungsoptimierung. Diese sollen durch Rechtsverordnung auf Grundlage des § 30 Energiesicherungsgesetz erlassen werden.

 

Grundsteuerreform; Erklärungsabgabe ab dem 01.07.2022

Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 (sog. Feststellungs-erklärung) ist für alle Steuerpflichtigen (Grundsteuer A + B) bis zum 31.10.2022 mit den dafür vorgesehenen elektronischen Vordrucken über „ELSTER“ (https://www.elster.de/eportal/start) möglich.

Die Ausgabe von Papiervordrucken ist nur in sehr wenigen Härtefällen (z.B. kein Internetzugang) vorgesehen.

Bei Fragen zu den Eingaben ist das entsprechende Finanzamt der Ansprechpartner.

 

Tourismusbeitrag – Möglichkeit der Stundung/Ratenzahlung

Für die Tourismusbeitragsabrechnung 2021 und die -vorauszahlung 2022 bestehen, wie auch bei der Abrechnung 2019 und Vorauszahlung 2020, die Möglichkeit der zinsfreien Stundung/Ratenzahlung.

Den Stundungsantrag finden Sie auf unserer Homepage:

www.vg-maikammer.de/buergerservice/formulare/finanzen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindekasse (06321/5899-52).

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

  

Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

 

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

 

TIPP DES MONATS

 

Mitanpacken und Müll sammeln

In den Weinbergen, im Wald und an den Bächen sieht man immer mehr Müll liegen, der dort unachtsam entsorgt wurde. Warum also nicht mal einen kleinen Müllbeutel zum nächsten Spaziergang mitnehmen.

Auch Sportler*innen können mithelfen: So hat sich „Plogging“ etabliert, eine Form des Joggens, bei dem der Müll auf der Strecke eingesammelt wird.

Darüber hinaus findet am 17. September der World Clean-up Day statt – eine der größten Sammelaktionen weltweit zur Beseitigung von Abfall und Plastikmüll aus der Umwelt.

 

Über diese Website kann man selbst Müllsammelaktionen melden oder sich an Aktionen in der Umgebung beteiligen:

https://worldcleanupday.de/veranstaltungen/

 

Text: Nora Ziegler

 

Am Sonntag, den 11. September 2022 endete im Kalmitbad Maikammer die Badesaison 2022.

 

Im Rückblick auf einen tollen, rekordverdächtigen Sommer mit sehr viel Sonnenschein und heißen Temperaturen wurde im Bad fleißig geplanscht und geschwommen.

 

In der Saison 2022 konnten 96.824 Besucher im Kalmitbad begrüßt werden.

Diese Zahl konnte nur im Rekordsommer 2003 mit 100.797 Besuchern überschritten werden.

 

Besonders haben wir uns gefreut, dass wir wieder so viele Gäste aus den angrenzenden Regionen begrüßen durften.

 

An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei allen Kalmitbadbesuchern für die Saison 2022 bedanken.

Ein weiteres Dankeschön geht an das Badpersonal und den großartigen Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helfern der DLRG, die Überwachungsdienste am Beckenrand übernommen haben.

 

Ihr Kalmitbadteam

Hier finden Sie die Präsentation „Rückblick 50 Jahre VG“

Landesentwicklungsprogramm; Teilfortschreibung; Erneuerbare Energien

Das Landesentwicklungsprogramm IV soll in Bezug auf erneuerbare Energien durch eine Vierte Teilfortschreibung geändert werden. Die Auswirkungen der Dritten Teilfortschreibung, mit der insbesondere die Nutzung der Windenergie durch neue Ausschlusstatbestände erheblich eingeschränkt und damit auch die kommunale Planungshoheit zurückgedrängt wurde, sollen dabei teilweise korrigiert und der Windenergie wieder etwas mehr Raum verschafft werden.

Die Verbandsgemeinde Maikammer wird zum Entwurf eine Stellungnahme abgeben. Der Verbandsgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 02.06.2022 einstimmig dafür ausgesprochen, dass auch künftig Windkraftanlagen im Biosphärenreservat Pfälzerwald nicht befürwortet werden.

Ebenso muss trotz einem Forcieren des Ausbaus der Windkraft- und Solaranlagen die einzigartige und für die Region sehr wertvolle Kulturlandschaft zwischen der Autobahn A65 und dem Haardtrand geschützt bleiben und von einer Bebauung mit Windkraftanlagen freigehalten werden. Stattdessen sollen diese Anlagen auf ausgewiesenen Vorrangflächen sowie künftig noch zu erörternden und die Kulturlandschaft nicht beeinträchtigenden Flächen errichtet werden. Gegen die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang der linienförmigen Infrastrukturtrassen bestehen keine Bedenken, sofern sich diese auf weniger wertvolle Wiesen- und Ackerflächen beschränken.

 

Gewässer- und Entwicklungsplan

Um die Vorgaben der EU Wasserrahmenrichtlinie, einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer herzustellen, umzusetzen, verfolgt die VG Maikammer mit den drei Ortsgemeinden im Rahmen der Förderung der Aktion „Blau Plus“ systematisch die Entwicklung von naturnahen Gewässerstrecken. Die letzte Maßnahme war 2017/2018 die Renaturierung des Kropsbachs südlich von Kirrweiler.
Zur langfristigen Planung und Konzeptionierung hat die Verbandsgemeinde als Träger der Gewässerunterhaltung Ende 2020 einen Gewässer- und Entwicklungsplan des Kropsbachs in Auftrag gegeben. Die Erstellung des Planes wurde in Höhe von 90 % vom Land Rheinland-Pfalz gefördert.
Die Ergebnisse des Gewässer- und Entwicklungsplanes wurden in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 02.06.2022 vorgestellt. Hierbei wurde deutlich, dass der Bach auf dem Hauptteil seiner Laufstrecke Defizite bezüglich der Durchgängigkeit für Lebewesen und Sedimente, dem Strukturreichtum des Bachbetts und der Bereitstellung eines Gewässerkorridors und dessen Pflege aufweist. Im Plan werden einzelne Maßnahmen zur Herstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustands des Kropsbachs aufgezeigt, die schrittweise in einzelnen Projekten umgesetzt werden können. Zum Teil sind die Maßnahmen an den Gewässerunterhaltungspflichtigen, zum Teil aber auch an die Anlieger (private oder öffentliche Eigentümer) adressiert.

 

Mitgliederversammlung des Vereins Südliche Weinstraße Maikammer e.V.

Am 07.06.2022 hat die Mitgliederversammlung des Vereins Südliche Weinstraße Maikammer e.V. stattgefunden. Geschäftsführerin Maria Bergold gab einen ausführlichen Bericht über das Geschäftsjahr 2021. 25,53 der Gästeankünfte und 22,32% der Übernachtungen im Landkreis Südliche Weinstraße fallen in der Verbandsgemeinde Maikammer an. Bezogen auf das gesamte Gebiet der Pfalz entfallen auf unsere Verbandsgemeinde 4,35% der Gästeankünfte und 4,41% der Übernachtungen. Die Vorsitzende Gabriele Flach, gleichzeitig auch Vorsitzende des Tourismus-und Heilbäderverbandes Rheinland-Pfalz, informierte über die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 und der Geschäftsführer der Pfalz.Touristik e.V., Tobias Kauf, über den Strategieprozess Pfalz.

 

Was sind Bodenrichtwerte?

Nach § 196 BauGB sind Bodenrichtwerte durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Sie beschreiben den relativen Bodenwert in €/m² und sind landesweit verfügbar. Dazu werden Grundstücke, die nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen, in räumlich abgegrenzten Bodenrichtwertzonen zusammengefasst. Die Bodenrichtwertangaben beziehen sich jeweils auf ein Bodenrichtwertgrundstück in der Zone und beschreiben die wertbeeinflussenden Merkmale wie z. B. Art der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und Geschossflächenzahl. Bodenrichtwerte beziehen sich immer auf ein unbebautes Grundstück.

www.boris.rlp.de

 

MEHR NACHALTIGKEIT IM ALLTAG

 

Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und wie kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:
https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter: https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

E-Mails löschen und das Klima schützen

Auf den ersten Blick scheinen E-Mails eine umweltfreundliche Alternative zu klassischen Briefen zu sein, aber jede E-Mail verursacht Treibhausgasemissionen. Neben dem Verfassen, Versenden und Lesen einer E-Mail verbraucht insbesondere die Speicherung Strom. Grund hierfür sind die Rechenzentren, in den die E-Mail-Server stehen. Für den Betrieb und die Kühlung haben in 2020 deutsche Rechenzentren allein 16 Milliarden Kilowattstunden benötigt. Das ist deutlich mehr als der gesamte Stromverbrauch der Stadt Berlin im gleichen Jahr.

Für einen umweltfreundlicheren Posteingang lohnt es sich also regelmäßig nicht mehr benötigte E-Mails und Spam Mails zu löschen sowie den Papierkorb zu leeren. Auch das Abbestellen von selten gelesenen Newsletter Abos oder E-Mail-Benachrichtigungen von Online Angeboten (wie z. B. Sozialen Medien) kann helfen das Klima zu schützen.

 

Text: Nora Ziegler

Erster Nachhaltigkeitsstammtisch am 15.9.2022

Die Verbandsgemeinde Maikammer mit ihren drei Ortsgemeinden ist eine von 8 Modellkommunen, die im 2-jährigen Projekt „Pfälzerwald: SDG-Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“ eine lokale Nachhaltigkeitsstrategie mit konkretem Aktionsplan ausgearbeitet hat.  ⨪

Orientiert an Bedarfen und Potentialen wurden 6 kommunale Handlungsfelder zusammen mit Bürger*Innen entwickelt, die zur Erreichung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen beitragen sollen. Um die Ziele zu erreichen, müssen alle mitmachen: Die Regierungen, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft. Jede und jeder Einzelne und jede Kommune ist gefordert, den eigenen Beitrag zu leisten.

Die 6 Handlungsfelder in der Verbandsgemeinde Maikammer sind:

  • Lebensqualität und sozialer Wohnraum
  • Stärkung der Ökosysteme
  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
  • Globale Verantwortung und nachhaltiger Konsum
  • Nachhaltiger Tourismus
  • Bewusstseinsbildung und Kommunikation.

Weitere Informationen unter:  https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Im monatlich erscheinenden Newsletter der Verbandsgemeinde Maikammer (zu abonnieren unter https://vg-maikammer.de/newsletter) wird es zukünftig auch immer einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben.

Darüber hinaus möchten wir einmal im Quartal einen Nachhaltigkeitsstammtisch anbieten, zu dem über aktuelle Themen informiert und sich interessierte Bürger*innen austauschen können.

Der erste Nachhaltigkeitsstammtisch zum Thema

Energiewende in der Verbandsgemeinde Maikammer
Referent:
Philipp Steiner, Klimaschutzmanager bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

wird am 15.9.2022 um 18 Uhr stattfinden. Treffpunkt ist im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung zu dieser Veranstaltung bis spätestens zum 12.09.2022 an Franziska Klüpfel (Telefon: 06321/58 99 33 oder franziska.kluepfel@vg-maikammer.de).

STADTRADELN 2022: Die Südliche Weinstraße ist dabei –
Sternfahrt und gemeinsamer Wettkampf geplant

 

Fast 250.000 Kilometer sind die Verbandsgemeinden der Südlichen Weinstraße 2021 geradelt. Auch dieses Jahr sattelt der Landkreis wieder auf: Die Verbandsgemeinden Annweiler, Edenkoben, Maikammer und Offenbach radeln während des diesjährigen Aktionszeitraums vom 3. bis zum 23. Juli erstmals gemeinsam – und zugleich um die Wette. Teamgeist ist gefragt: Bürgerinnen und Bürger, Freundeskreise, Vereine und Unternehmen können solo oder in Teams sich und die eigene Gemeinde an die Landkreisspitze radeln. Anmeldungen sind ab sofort unter www.stadtradeln.de möglich.

 

Der Wettkampf ist vielschichtig. Bürgerinnen und Bürger melden sich für ihre Verbandsgemeinden beim STADTRADELN an. Dort radeln sie um das beste Ergebnis innerhalb der Verbandsgemeinde. Die Kilometer aller Teilnehmenden einer VG bilden zugleich das Kommunenergebnis. Die Verbandsgemeinden radeln also um den ersten Platz im Landkreis SÜW. Deren gemeinsame Kilometer bilden wiederum ein Landkreisergebnis. So steht die Südliche Weinstraße auch im diesjährigen Wettkampf mit den Landkreisen Germersheim, Bad Dürkheim und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

 

Ob Pendler, Alltag, Einkäufe, Schulweg, Freizeit oder im Urlaub: Jeder Kilometer zählt!

Den diesjährigen STADTRADELN-Auftakt feiern die vier gemeinsam teilnehmenden Verbandsgemeinden am 4. Juli 2022. Klimaschützer und Radelfreundinnen fahren in einer orchestrierten Sternfahrt gemeinsam mit dem Rad nach Landau, wo sie an der Kreisverwaltung empfangen werden. Details zur Veranstaltung folgen.

 

„Beim STADTRADELN können wir zeigen, was wir gemeinsam leisten können. Diesen Teamgeist brauchen wir im Klimaschutz. Darum unterstützt auch der Landkreis Südliche Weinstraße den Radwettbewerb der Kommunen. Wir sind dabei“, freut sich Landrat Dietmar Seefeldt. „STADTRADELN ist mehr als eine schöne Aktion im Sommer. Denn STADTRADELN bedeutet: gemeinsamer Klimaschutz, aktives Gesundheitsmanagement und neue Perspektiven auf Bewegung.“

 

Bürgermeister im Landkreis rufen darum auf, dieses Jahr das Auto öfter mal stehen zu lassen und sich dem effizientesten Fortbewegungsmittel zu widmen, das der Mensch kennt.

 

Bürgermeister Christian Burkhart, Verbandsgemeinde Annweiler: „STADTRADELN ist eine tolle Aktion, um gezielt auf das Fahrrad als klimafreundliches Verkehrsmittel aufmerksam zu machen. Wir hoffen, dass sich auch in diesem Jahr wieder viele neue Teilnehmer gemeinsam mit uns von der Schlüsselfunktion des Radfahrens für nachhaltige Mobilität überzeugen lassen.“

 

Bürgermeister Olaf Gouasé, Verbandsgemeinde Edenkoben: „2021 haben 229 Radlerinnen und Radler, darunter 26 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, bei unserer STADTRADELN-Premiere insgesamt 65.169 Kilometer zurückgelegt und zehn Tonnen CO2 vermieden. Durch die STADTRADELN-Aktion konnten wir erleben, dass Radfahren nicht nur Spaß macht und man sich dabei selbst etwas Gutes tut, sondern auch unserer Umwelt und dem Klima nützt. Und bei der zweiten Teilnahme gemeinsam mit dem Landkreis Südliche Weinstraße geht da sicherlich noch viel mehr. Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Spaß beim Radeln.“

 

Bürgermeisterin Gabriele Flach, Verbandsgemeinde Maikammer: „Die eigene Gesundheit zu fördern und zusammen ein Zeichen für nachhaltige Mobilität und Klimaschutz zu setzen – darum geht es beim STADTRADELN. Gleichzeitig ist es eine tolle Gelegenheit, auf gemeinsamen Radtouren die Region neu zu entdecken. Wer also den Klimaschutz im Herzen und Bewegungslust in den Beinen trägt, kann einen persönlichen Beitrag leisten, indem das Auto zu Gunsten des Fahrrads in der Garage bleibt.“

 

Bürgermeister Axel Wassyl, Verbandsgemeinde Offenbach: „Schon seit einigen Jahren trifft STADTRADELN auf große Resonanz in unserer Verbandsgemeinde. Diese Aktion nun im Sinne des Klimaschutzes gemeinsam mit Landkreis und den anderen Verbandsgemeinden fortzuführen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Beim STADTRADELN stellen wir immer wieder fest, wie viel Spaß es bereiten kann, mit dem Fahrrad zur Arbeit, zu Freunden oder zu sonstigen Anlässen zu fahren, die eigene Fitness und Gesundheit dabei zu fördern und gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt zu tun.“

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Südliche Weinstraße sowie der Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Edenkoben, Maikammer und Offenbach an der Queich.

 

 

Herausgeberinnen:

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz – Redaktion: Anna-Carina Hagenkötter,
Marina Mandery und Carolin Straub. Telefon: 06341/940-107, E-Mail: pressestelle@suedliche-weinstrasse.de
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels, Meßplatz 1, 76855 Annweiler.
Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben.
Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer.
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach.

Gemeinsam als Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Maikammer, Rülzheim und Stadt Germersheim wurde sich um die Anerkennung als LEADER Region 2023-2029 beworben. Bis jetzt liegt noch keine Rückmeldung vor, doch das hält uns nicht davon ab, gemeinsam aktiv zu werden. Denn bei LEADER geht es um die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft sowie das Stärken des Miteinanders in der Region. Daher sind Sie als Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich eingeladen, mit den kommunalen Vertretern zu radeln, sich auszutauschen und Ideen zu besprechen.

Am 19.06.2022 wird aus allen Kommunen der LEADER Region eine Sternfahrt zum Handkeesplatz in Lustadt stattfinden. In Maikammer wird die Radtour um 14 Uhr vom Rathausplatz (Immengartenstraße 24) aus starten. Das Ziel ist die „Loschter Hütte“ am Handkessplatz in Lustadt, gegen 16 Uhr werden dort alle kommunalen Vertreter gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern eintreffen. Ab 16:15 Uhr wird es nach einer kurzen Vorstellung des Projektes LEADER eine Fragerunde geben, bei der Bürger*innen allgemeine und projektspezifische Fragen stellen können.

Wir bitten um Anmeldung Ihrer Teilnahme an Frau Franziska Klüpfel per E-Mail franziska.kluepfel@vg-maikammer.de oder Tel.: 06321/5899-33.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Franziska Klüpfel
Telefon: 06321/5899-33
Mail: franziska.kluepfel@vg-maikammer.de

Verbandsgemeinden in SÜW zahlen auch im Juni noch Leistungen für ukrainische Geflüchtete aus
– betrifft sogenannte „Rechtskreiswechsler“ zum Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße

 

Alle Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße zahlen Geflüchteten aus der Ukraine im kommenden Monat Juni nochmal Leistungen aus.

Auf dieses freiwillige, einheitliche Vorgehen haben sich die jeweiligen Verwaltungsspitzen verständigt.

 

Ausgenommen sind die wenigen Rechtskreiswechsler in das Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung). Diese erhalten auf Antrag ihre Leistungen durch die Abteilung Soziales bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.

 

Hintergrund ist, dass in ganz Deutschland ab 1. Juni 2022 grundsätzlich die Jobcenter für die Mehrzahl der Geflüchteten aus der Ukraine zuständig sind. Statt wie bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Verbandsgemeinden zu erhalten, soll dann das Jobcenter Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, also Grundsicherung für Arbeitssuchende  („Hartz IV“) zahlen. Da die geplanten gesetzlichen Änderungen Ende Mai 2022 verabschiedet und die Verwaltungen erst dann rechtlich korrekt handeln können, soll SÜW-weit der zeitliche Druck herausgenommen werden, wie Landrat Dietmar Seefeldt berichtet: „Die Betroffenen sollen nicht die Leidtragenden dieser Rechtsänderung sein. Sie haben genug erlebt. Wir möchten vermeiden, dass aufgrund der Umstellung jemand am Monatsersten ohne Geld für das Nötigste da steht. Den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen in SÜW danke ich für die Bereitschaft, hier einheitlich vorzugehen.“

 

Zum Landkreis Südliche Weinstraße gehören die Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim, Land-Land, Maikammer und Offenbach.

 

Die Zuständigkeit für eine solche Entscheidung liegt bei den Verbandsgemeinden.

Der Landkreis, bei dem die Ausländerbehörde und die Abteilung für Soziales angesiedelt sind,  stimmt sich in Sachen Ukraine-Hilfe seit Monaten eng und regelmäßig mit den Verbandsgemeinden ab. So gibt es beispielsweise einen wöchentlichen Austausch auf Arbeits- und Führungsebene, koordiniert von der Abteilung Soziales der Kreisverwaltung. Auch das Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße ist eng eingebunden. Zudem stehen die Verwaltungsspitzen in regelmäßigem Austausch.

 

Die aktuellen Herausforderungen bei dem sogenannten „Rechtskreiswechsel“ liegen unter anderem darin, dass der Gesetzgebungsprozess noch gar nicht abgeschlossen ist. Das finale Gesetz, das das Vorgehen regeln soll, wird erst Ende Mai erwartet. Darin ist eine Übergangsfrist für den Rechtskreiswechsel bis zum 31. August vorgesehen.

 

Auch auf Seiten des Jobcenters kann das gemeinsame Vorgehen in SÜW für Entzerrung sorgen. Wie Reiner Anlag, Bereichsleiter des Jobcenters Landau-Südliche Weinstraße, berichtet, betreut das Jobcenter in „normalen“ Zeiten in seinem Einzugsgebiet 7.300 Personen. Nun kommen auf einmal etwa 1.000 ukrainische Geflüchtete hinzu.

 

Jobcenter und Verbandsgemeinden werden die Kosten im Nachgang verrechnen, sodass die ausgezahlten Leistungen die Verbandsgemeinden nicht zusätzlich belasten.

 

Sowohl die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (die die Verbandsgemeinden bisher ausgezahlt haben) als auch die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (die die Jobcenter künftig auszahlen werden), sind auch bei ukrainischen Geflüchteten an Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden – nicht alle Geflüchteten kriegen die Gelder „automatisch“.

 

Für Geflüchtete aus der Ukraine, die nicht auf Leistungen angewiesen sind, ist die Arbeitsagentur für die Vermittlung in Arbeit zuständig. Bei den anderen, die auf Leistungen angewiesen sind, ist es das Jobcenter.

 

Geflüchtete aus der Ukraine, die einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung) haben, erhalten ab dem 1. Juni 2022 Leistungen durch die Abteilung Soziales der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. Sie können ihre Anträge direkt an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße senden.
Solche Anträge auf Soziallleistungen nach dem SGB XII können auf Anfrage auch zugeschickt oder online heruntergeladen werden unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/formulare.php (Abt.4 – Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII). Anfragen sind ebenfalls jederzeit unter soziales@suedliche-weinstrasse.de möglich.

 

Обєднанні громади (Verbandsgemeinden in SÜW) виплатять допомогу українським біженцям також у червні 2022 року

Усі об‘єднанні громади у районі  Зюдліхе Вайнштрассе (Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße) сплачуватимуть допомогу українським біженцям ще й у червні.

До району Зюдліхе Вайнштрассе (Landkreis Südliche Weinstraße) належать наступні об‘єднанні громади Анвайлер-ам-Тріффельс, Бад-Бергцаберн, Еденкобен, Херксхайм, Ландау-Ланд, Майкаммер та Оффенбах.

Цю допомогу отримають усі карегорії, за вийнятком невеликої кількості осіб, які отримують базове забезпечення за досягненням пенсійного віку чи у разі зменшення працездатності. Після подання заяви, ці категорії отримають свої виплати у відділі соціальних питань районної адміністрації (Abteilung Soziales bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße).

У майбутньому центри зайнятості (Jobcenter) по всій Німеччині відповідатимуть за більшість біженців з України. Замість того, щоб отримувати допомогу від об‘єднаних громад відповідно до Закону про надання допомоги шукачам притулку, як було раніше, центри зайнятості повинні будуть виплачувати допомогу, відповідно до Кодексу соціального страхування II, тобто базове забеспечення для тих, хто шукае роботу ( „Hartz IV“). Так буде вже з 1 липня 2022 в районі Зюдліхе Вайнштрассе (Landkreis Südliche Weinstraße). З метою полегшення переходу та забезпечення необхідного часу для владнання формальностей, об‘єднанні громади сплатять допомогу ще у червні 2022.

 

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Nachhaltigkeitsstrategie

Die Verbandsgemeinde und die drei Ortsgemeinden haben in den vergangenen zwei Jahren eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet, welche jüngst in allen kommunalen Gremien beschlossen wurde. Sie richtet sich sowohl an die öffentliche Hand als auch an Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Eines der dort festgelegten 6 Projekte ist das Handlungsfeld „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“. Hier geht es u.a. darum, verstärkt regenerative Energien zu nutzen sowie ökologische Baustoffe zu verwenden.

Das Rad muss aber nicht überall neu erfunden werden. Das Umweltbundesamt weist z.B. in seiner „Tatenbank“ auf gute Beispiele der Klimaanpassung hin. Auf der Liste befindet sich beispielsweise auch der von der TU Kaiserslautern entwickelte Klimafolgencheck, durch den kleinere und mittlere Unternehmen Risiken durch den Klimawandel bewerten können.

Weitere Einzelheiten: www.umweltbundesamt.de.

 

Solar-Speicher-Programm II   

Seit 2019 fördert das Klimaministerium Investitionen für Stromspeicher an neu errichteten Photovoltaikanlagen bei Privathaushalten, Unternehmen und Kommunen. Die Förderanträge kamen seitdem zu über 90 % aus dem privaten Bereich und nur zu unter 10 % von Kommunen. Um bei den Kommunen den Anreiz für solche Investitionsentscheidungen zu erhöhen, soll die Förderung angepasst werden. Konkret vorgesehen ist, die maximale Fördersumme auf 15.000 € zu erhöhen (bisher 10.000 €). Somit können künftig Batteriespeicher mit einer Speicherkapazität von mindestens 10 und bis zu 150 kWh gefördert werden. Unverändert bleibt dagegen der Fördersatz von 100 € je installierte kWh (dies entspricht einem Fördersatz von rund 10 %). Zudem soll die Förderung für Privathaushalte und Unternehmen komplett entfallen. Aus Sicht der Kommunalen Spitzenverbände ist diese Änderung nicht zielführend; erforderlich sei eine deutliche Erhöhung des kommunalen Fördersatzes und die Fortführung auch der Förderung privater Speicher.

Weitere Info: kosdirekt GStB RP

 

Glasfasernetz für die Maikammer und Kirrweiler: Deutsche Glasfaser startet erneute Nachfragebündelung

– Bürgerinnen und Bürger entscheiden über Glasfasernetz in Maikammer und Kirrweiler –

Um den Glasfaserausbau voranzutreiben ist das Unternehmen auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in Maikammer und Kirrweiler angewiesen. Bis zum Stichtag am 28. Mai 2022 können die Anwohnerinnen und Anwohner im Ausbaugebiet im Rahmen der Nachfragebündelung einen Vertrag abschließen, um einen kostenfreien Glasfaseranschluss bis ins Haus oder in die Wohnung zu erhalten. Wenn mindestens 33 Prozent der anschließbaren Haushalte in Maikammer und Kirrweiler mitziehen, steht dem Ausbau nichts mehr im Wege.

 

Übersicht der Bebauungspläne und der Gestaltungssatzungen auf der Website der VG Maikammer

Ab sofort ist auf der Website der Verbandsgemeinde Maikammer für jede Ortsgemeinde ein Übersichtsplan über alle rechtskräftigen Bebauungspläne der jeweiligen Ortsgemeinde eingestellt. Bauherren und Architekten können sich nun einen schnellen Überblick verschaffen, ob ein bestimmtes Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Auf der gleichen Seite sind unter dem Übersichtsplan die einzelnen Bebauungspläne zu finden.

Für alle drei Ortsgemeinden gibt es Gestaltungssatzungen, die innerhalb eines definierten Geltungsbereichs die äußere Gestaltung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen bestimmen. Die Geltungsbereiche der jeweiligen Satzung sind nun auch auf der Website der VG Maikammer eingestellt.

Die Übersichten der Bebauungspläne und die Geltungsbereiche der Gestaltungssatzungen sind auf der Website der VG Maikammer über die Rubrik BÜRGERSERVICE unter „Bauen in der Verbandsgemeinde“ und „Satzungen“ zu finden.

 

LEADER – Region „Vom Rhein zum Wein“

Für die EU-Förderperiode 2023-2029 haben sich die Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Maikammer, Rülzheim und die Stadt Germersheim gemeinsam als LEADER-Region „Vom Rhein zum Wein“ beworben. Mit der Anerkennung als LEADER-Region ginge der Zugriff auf ein festes Budget an EU-Mitteln für die Umsetzung von innovativen Projekten einher. Mit einer Entscheidung wird im Laufe des Sommers 2022 gerechnet.

Grundlage für die Bewerbung als LEADER-Region und die spätere Förderung von Vorhaben im Falle der Anerkennung ist die „Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie“ (LILE). Zu weiteren Informationen verweisen wir die homepage der Verbandsgemeinde: https://vg-maikammer.de/buergerservice/leader-region/.

 

Alles Wichtige zur Grundsteuerreform 

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018 wurde die bestehende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Ein neues und gerechtes Modell musste her.

Die derzeitige Berechnung beruht auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964, in ostdeutschen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935.

Bisher errechnet sich die Grundsteuer aus drei Faktoren:

  • dem Einheitswert eines Grundstückes
  • der entsprechenden Steuermesszahl des Grundstückes, die abhängig von dessen Nutzung ist
  • dem Hebesatz der jeweiligen Ortsgemeinde

Zukünftig ermittelt sich der Wert eines Grundstückes aus mehreren Faktoren:

  • der Lage
  • der Fläche sowie der Wohnfläche
  • der Gebäudeart
  • des Baujahres
  • und dem örtlichen Bodenrichtwert

Bis zum 31.12.2024 darf die Grundsteuer noch nach altem Vorbild erhoben werden. Ab 01.01.2025 gilt ausschließlich die neue Grundsteuer.

Nähere Informationen finden Sie hierzu auch im Flyer vom Landesamt für Steuern, welcher auf unserer Homepage hinterlegt ist – https://vg-maikammer.de/news/grundsteuerreform/.

 

EU-Weinbaukartei

Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung

Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU‑Weinbaukartei 2022 ist spätestens bis zum 31. Mai 2022 abzugeben.

Meldepflichtig sind alle Winzer, die

            –           mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften.

            –           Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flächen zu Versuchszwecken,

deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht werden darf, bewirtschaften.

Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU‑Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2021 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Es muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren).

Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2022 bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Wir empfehlen die Online-Abgabe im Weininformationsportal (https://wip.lwk-rlp.de).

Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschafts­kammer unter www.lwk-rlp.de.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Landwirtschaftskammer

Rheinland-Pfalz

55543 Bad Kreuznach

 

Schwimmbadsaison im Kalmitbad kann kommen!

 

Der Tag der Eröffnung im Kalmitbad rückt näher und die Arbeiten befinden sich auf der Zielgeraden.

Die letzten Installationsarbeiten im Bereich der Elektro- und Sanitärarbeiten stehen noch an, und wie auf allen Baustellen wird der Maler der letzte sein, der die Baustelle verlässt.

Das Bad wird am 14. Mai 2022 seine Pforten öffnen und ein im Inneren komplett verändertes Gesicht zeigen.

Alle Bereiche wurden neu angeordnet und zeitgemäß umgestaltet. Im Eingangsbereich wurden die Kasse mit Drehkreuzanlage, der Personalraum und eine Behinderteneinheit mit WC und Dusche angeordnet.

Die früher direkt anschließenden Bereiche der Toiletten und Duschen wurden in den nördlichen Bereich verlegt, wo früher die Umkleidekabinen angeordnet waren.

In dem neuen Zwischenbereich sind Spinde in allen möglichen Ausführungen, ob für Wertsachen, Helme, Liegen oder auch die üblichen Aufbewahrungsspinde, vorhanden. Zudem gibt es insgesamt acht neue Umkleiden incl. zweier Familienumkleiden.

Im überdachten sogenannten Verteilerbereich sind die Plätze mit fest verbauten Föhne angeordnet, ebenso wird hier noch mal die Möglichkeit gegeben sein, sich zu einem kleinen Plausch zusammen zu finden.

Neben der Terrasse finden Sie zukünftig den neuen Sanitätsraum.

Am Kinderspielplatz wurde ein neuer Eltern-Kind-Raum eingerichtet, der mit Toilette, Dusche und auch Wickelmöglichkeiten ausgestattet ist.

Auf den Liegewiesen werden vor der Eröffnung noch weitere Schattenplätze durch das Setzen von Bäumen geschaffen.

Wir sind überzeugt, dass den Besuchern ihr neues „altes“ Bad gefallen wird und freuen uns auf Ihren Besuch sowie unbeschwerte Stunden in unserem Kalmitbad.

Das Projekt wird gefördert

 

Neues Kassensystem mit Online-Shop im Kalmitbad

Es geht endlich los! Die Arbeiten am 2. Bauabschnitt der Sanierung unseres Kalmitbades sind in den letzten Zügen. Wir freuen uns daher sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die Badesaison 2022 im Kalmitbad am Samstag, 14.05.2022 beginnt!

 

Da wir ein neues Kassensystem mit einem Online-Shop eingeführt haben, möchten wir Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie am einfachsten an Ihre Dauerkarte für die Badesaison 2022 kommen:

  1. Erwerb der Karte im Online-Shop unter https://shop.vg-maikammer.de
  2. Erwerb der Karte auf herkömmlichem Weg mittels Formular.

Den Antrag erhalten Sie auf unserer Homepage unter https://vg-maikammer.de/freizeit/freizeit-einrichtungen/kalmitbad-maikammer/ bei Downloads oder im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Maikammer abgedruckt.

Durch den Krieg in der Ukraine mussten viele Menschen ihre Heimat verlassen. Auch in der Verbandsgemeinde Maikammer sind bereits Geflüchtete aus der Ukraine angekommen, die überwiegend privat untergebracht sind.

Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich zunächst 90 Tage visafrei im Bundesgebiet aufhalten. Für einen darüber hinausgehenden Zeitraum können die Betroffenen einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde erhalten. Voraussetzung hierfür ist wiederum eine Registrierung bei der Verbandsgemeinde. Diese Daten werden automatisch an die Ausländerbehörde übermittelt, die sich im Anschluss daran wegen der weiteren Schritte bei den Betroffenen melden wird.

Gleiches gilt für den Fall, dass Geflüchtete hilfsbedürftig sind und bspw. Sozialleistungen oder Krankenhilfe benötigen. Auch hierfür ist zunächst eine Registrierung bei der Verbandsgemeinde vorzunehmen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung bereitet sich darüber hinaus derzeit auch auf weitere Zuweisungen von Geflüchteten vor, die mangels privater Unterkunft zunächst in Landeserstaufnahmeeinrichtungen untergebracht wurden und nunmehr nach und nach auf die Kommunen verteilt werden. Für diese Personen ist die Verbandsgemeinde wiederum auf Wohnraum angewiesen. Sollten Sie freien Wohnraum haben, können Sie diesen jederzeit bei der Verwaltung melden.

Für weitere Fragen zu ausländerrechtlichen und sozialleistungrechtlichen Fragen sowie Themen der Integration, Arbeit, Kita und Schule verweisen wir auf die Sonderhomepage des Landes:

https://ukraine.rlp.de/de/startseite/

Diese Informationen werden fortlaufend aktualisiert und sind auch in ukrainisch abrufbar.

Darüber hinaus hat das Land auch eine kostenlose, mehrsprachige Info- Hotline geschaltet, die unter 0800 – 9900 660 für Helfende und Geflüchtete erreichbar ist.

Auch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hält unter folgender Internetadresse weitere Informationen für Sie bereit:

https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/ukraine-hilfe.php

Hier finden Sie alle Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesetz für die anstehende Grundsteuerreform

Informationsabend der Deutschen Glasfaser für Maikammer und Kirrweiler im Bürgerhaus

 

Am 22.03.2022 lud Deutsche Glasfaser zum Infoabend ins Bürgerhaus ein. Nachdem bereits St. Martin den Schritt zum Gigabit Ausbau gemacht hat, sollen nun die Gemeinden Maikammer und Kirrweiler folgen. Die Zuschauer verfolgten sowohl vor Ort als auch online gespannt die Vorträge von Bürgermeisterin Gabriele Flach und den Ortsbürgermeistern Rolf Metzger und Karl Schäfer.

 

„Uns bietet sich eine einmalige Chance, nicht für jeden einzelnen, sondern auch für unsere Verbandsgemeinde – jeder sollte dieses Angebot gründlich prüfen“, so Bürgermeisterin Flach. Im Anschluss an die Begrüßung durch die Bürgermeisterin folgte ein Erfahrungsbericht von Christian Rong, Erster Beigeordneter von Frankweiler – „Sie müssen an die Zukunft denken, wenn man Eltern wird kauft man auch frühzeitig ein größeres Auto – selbst wenn man es nicht direkt benötigt, so weiß man, dass man es zeitnah brauchen wird.“

 

Im Anschluss folgte eine Präsentation durch Christopher Drawer, Deutsche Glasfaser, in dem die Themen Ausbau, Tarife, Anbieterwechsel usw. ausführlich behandelt und Fragen dazu beantwortet wurden. „Maikammer und Kirrweiler stehen mittlerweile bei über 20% – das neue, gemeinsam verabredete Ziel sind jeweils 33%. Gemeinsam werden wir das erreichen und das Internet der Zukunft auch nach Maikammer und Kirrweiler bringen.“, teilte Drawer auf Rückfrage mit.

 

Die Deutsche Glasfaser informiert weiter an ihren Servicepunkten:

 

Servicepunkt Kirrweiler; Hauptstr. 7, 67489 Kirrweiler

Öffnungszeiten:
Mittwoch: 10:00 – 16:00 Uhr

Servicepunkt Maikammer; An der Südumgehung 1, 67487 Maikammer

Öffnungszeiten:
Freitag: 12:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 16:00 Uhr

Und unter www.deutsche-glasfaser.de/maikammer und www.deutsche-glasfaser.de/kirrweiler

 

Sowie telefonisch unter 02861-8133 410

Die Badesaison 2022 kann kommen!

Obwohl sich die Bauarbeiten in unserem Kalmitbad (Eingangsbereich, Sanitär- und Kassentrakt) aufgrund von Corona und damit einhergehenden Lieferschwierigkeiten erheblich verzögert haben, werden wir rechtzeitig fertig.

Das Bad öffnet daher am Samstag, 14. Mai 2022 und die Badesaison läuft bis Sonntag, 11. September 2022.

Die offizielle Inbetriebnahme ist für Donnerstag, 12. Mai 2022 um 18:00 Uhr geplant.

Wir freuen uns schon jetzt auf eine schöne Badesaison in unserem neuen Kalmitbad 2022!

Haushalt 2022

Der Verbandsgemeinderat hat am 13.01.2022 den Haushalt 2022 beschlossen.

Nachstehend ein Ausblick auf die wesentlichen Investitionen.

Grundschulen sind ein wichtiger Standortfaktor und verkörpern Lebensqualität für Schüler und Eltern. Deren Erhalt und kontinuierliche Verbesserung nimmt daher auch im Haushaltsjahr 2022 einen hohen Stellenwert ein.

U.a. sind Investitionen zur Sanierung der Schulturnhalle in Kirrweiler sowie der Umkleiden und Sanitäranlagen geplant. Eine attraktive finanzielle Unterstützung des Vorhabens durch das Land ist zugesagt; über den eingereichten Förderantrag soll spätestens bis zur Sommerpause entschieden sein. Weiter ist für alle drei Grundschulen der Einbau sog. raumlufttechnischer Anlagen in einer Größenordnung von ca. 1,4 Mio. € vorgesehen, für die eine Förderzusage von 90% seitens des Bundes vorliegt. Ferner sind Gelder eingestellt für die Realisierung eines 2. Fluchtweges in der Grundschule Kirrweiler. Daneben sind für die drei Grundschulen insgesamt 150.000 € für die digitale Ausstattung eingestellt, welche zu 80% vom Land bezuschusst wird.

Darüber hinaus zeichnet sich am Horizont mit dem ab 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eine weitere Aufgabe für die Verbandsgemeinde als Schulträger ab. Bislang bietet die Verbandsgemeinde an den drei Grundschulen lediglich eine Nachmittagsbetreuung als sog. freiwillige Aufgabe an; die Realisierung eines Ganztagsplatzangebotes wird hingegen weitere bauliche und personelle Veränderungen erforderlich machen. Mit den Vorplanungen soll bereits in 2022 begonnen werden.

Eine weitere große Zukunftsaufgabe ist die dringend notwendige Sanierung, der barrierefreie Umbau sowie die digitale Ertüchtigung unseres Rathauses. Auch hierfür ist eine attraktive finanzielle Unterstützung durch das Land zugesagt und der Förderantrag auf den Weg gebracht. Ungeachtet dessen wird im Rathaus seit Jahresbeginn auf ein digitalisiertes Rechnungswesen umgestellt. 

Investitionen sind ferner vorgesehen im Bereich der Feuerwehren. U.a. steht die Anschaffung von drei Rollcontainern und weiterer Feuerwehrfahrzeuge. (HLF 20/20 und MZF3) auf der Agenda.

Einen weiteren Schwerpunkt setzt der Haushalt 2022 bei den Umweltthemen, insbesondere dem Gewässerschutz. Sowohl am Gewässerentwicklungsplan als auch dem Starkregenkonzept soll weitergearbeitet werden. Hier sind im 1 Halbjahr u.a. auch Bürgerworkshops vorgesehen, um die breite Bevölkerung mit einzubinden.

Nicht zuletzt mit Blick auf die in den vergangenen beiden Jahren erarbeite Nachhaltigkeitsstrategie soll im Rathaus auch künftig auf den Umwelt- und Klimaschutz ein besonderer Fokus gelegt werden.

Mit der Nachhaltigkeitsstrategie hat die Verbandsgemeinde und die drei Ortsgemeinden erstmals ein systematisches Ziel- und Steuerinstrument für eine nachhaltige Entwicklung im Kontext der Agenda 2030 eingeführt und sich im Rahmen von 6 verschiedenen Handlungsfeldern kurz- mittel- und langfristige Ziele gegeben. Eine Schlüsselposition für die Umsetzung soll mit dem im neuen Stellenplan vorgesehenen Klimaschutzmanager bald besetzt werden.

Gelder sind ferner vorgesehen für die verbleibenden Arbeiten im Rahmen der Sanierung unseres Kalmitbades. Nachdem sich die Arbeiten aufgrund von coronabedingten Material- und Personalengpässen zeitlich leider verzögert hatten, ist das Projekt nun auf der Zielgeraden, so dass der für Mitte Mai geplanten Eröffnung nichts mehr im Wege steht.

Die Wirtschaftspläne der drei Eigenbetriebe weisen ein Investitionsvolumen von insgesamt 1,24 Mio. € aus. Diese können sämtlich aus erwirtschafteten Eigenmitteln finanziert werden.

Im Wasserwerk sind u.a. Investitionen für die Erneuerung der Wasserleitungen und Hausanschlüsse in Kirrweiler und Maikammer vorgesehen.

Im Abwasserwerk stehen u.a. Kanalerneuerungen in allen drei Ortsgemeinden auf der Agenda. Darüber hinaus soll die Überdachung des Klärschlammplatzes auf der Kläranlage realisiert werden.

 

Sanierungsarbeiten an der Grundschule Maikammer und im Kalmitbad auf der Zielgeraden

Der Endspurt bei zwei großen Bauprojekten der Verbandsgemeinde Maikammer hat begonnen.

Nachdem die Sanierung der Sandsteinfassade und die brandschutzrechtliche Ertüchtigung an der Grundschule Maikammer bereits abgeschlossen sind, werden auch die neu gestalteten Sanitäranlagen nach den Winterferien Ende Februar fertig gestellt sein. Die Fliesen- und Malerarbeiten sind weitgehend ausgeführt; die noch fehlenden Ausstattungsgegenstände werden in Kürze montiert. Realisiert werden insgesamt 12 neue Toiletten für Mädchen und Jungen, eine Behindertentoilette sowie zwei neu gestaltete Vorräume mit jeweils drei Waschbecken.

Die Verbandsgemeinde als Schulträger freut sich sehr, dass damit ein langer Wunsch von Kindern und Eltern verwirklicht werden konnte.

Auch beim Kalmitbad werden die Arbeiten nach unterschiedlich bedingten zeitlichen Verzögerungen voraussichtlich Ende Februar beendet sein. Die Fliesenarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss, so dass im Anschluss Schrank- und Trennwandanlagen eingebaut werden können. Aktuell steht die Montage der Kassenanlage, insbesondere de Drehkreuzes im Eingangsbereich, an.

Die Eröffnung des Kalmitbades ist für Mitte Mai geplant. Die Verbandsgemeinde freut sich auch hier sehr, in der kommenden Saison viele Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste unseres Freibades begrüßen zu dürfen.

 

Alles Wichtige zur Grundsteuerreform

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018 wurde die bestehende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Ein neues und gerechtes Modell muss her!

Die derzeitige Berechnung beruht Einheitswerten aus dem Jahr 1964, in ostdeutschen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935.

Bisher errechnet sich die Grundsteuer aus drei Faktoren:

  • dem Einheitswert eines Grundstückes
  • der entsprechenden Steuermesszahl des Grundstückes, die abhängig von dessen Nutzung ist
  • dem Hebesatz der jeweiligen Ortsgemeinde

Zukünftig ermittelt sich der Wert eines Grundstückes aus mehreren Faktoren:

  • der Lage
  • der Fläche sowie der Wohnfläche
  • der Gebäudeart
  • des Baujahres
  • und dem örtlichen Bodenrichtwert

Bis zum 31.12.2024 darf die Grundsteuer noch nach altem Vorbild erhoben werden. Ab 01.01.2025 gilt ausschließlich die neue Grundsteuer.

 

Wohngebäudeversicherung; Elementarversicherungsschutz

Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal legen die deutschen Versicherer konkrete Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung vor. Damit einher geht auch ein neues System für den Elementarversicherungsschutz. Im Kern schlägt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vor, dass es künftig nur noch Wohngebäudeversicherungen geben soll, die auch sog. Elementargefahren wie Hochwasser und Starkregen abdecken. Zugleich fordert die Versicherungswirtschaft ein nachhaltiges Umsteuern der öffentlichen Hand, etwa durch klare Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten, die Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht und die Einrichtung eines bundesweiten Naturgefahrenportals.

(Quelle: Gemeinde- und Städtebund RP)

 

Multimedialer Jahresbericht zur Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025

Am 31. Oktober 2018 wurde die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 veröffentlicht. Sie wurde in einem intensiven Dialogprozess erarbeitet.

Die Tourismusstrategie wird partnerschaftlich getragen von der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, dem DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V., der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, dem Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V. sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Zur Umsetzung der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 wurde erstmals ein multimedialer Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Er blickt sowohl auf die Highlight-Themen des vergangenen Jahres zurück, gibt aber auch einen Ausblick auf die geplanten Maßnahmen im Jahr 2022.

Anschaulich, auf den Punkt gebracht und verständlich: vor einem Jahr hat eine Befragung zur Kommunikation der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 ergeben, dass die touristischen Akteurinnen und Akteure in Rheinland-Pfalz eine transparente Übersicht über die oft komplexen Inhalte der Tourismusstrategie wünschen. Nun hat das Umsetzungsmanagement, das sich aus Vertreterinnen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH zusammensetzt, den Jahresbericht 2021 erstmals in multimedialer Form veröffentlicht.

Sie finden die Informationen rund um die Tourismusstrategie im Jahr 2021 hier: https://tourismusstrategie-rlp-2025.pageflow.io/digitaler-jahresbericht-2021.  

 

Neues Kassensystem im Kalmitbad

                                                                                                                                                                                                               

Für die Badesaison 2022 wird es ein neues, modernes Kassensystem im Kalmitbad geben. Künftig ist es dann möglich, Dauerkarten als auch Einzeleintritte im Onlineshop auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de zu erwerben und mit einem QR-Code auf dem Smartphone an der Warteschlange der Kasse vorbei direkt ins Bad zu kommen.

Selbstverständlich werden wir aber auch weiterhin Dauerkarten als Plastikkarten für unsere Gäste zur Verfügung stellen, die ohne Smartphone ins Bad kommen möchten.

 

Stellenausschreibung Kalmitbad

                                                                                                                                                                                                                    

Um in die Badesaison 2022 zu starten benötigen wir Unterstützung an der Freibadkasse.

Unser neues, barrierefreies Freizeit- und Familienbad sucht Sie!

Zur Verstärkung unseres Kalmitbad-Teams suchen wir ab April 2022 eine

Servicekraft (m/w/d)

 in Teilzeit (ca. 20-30 Stunden/Woche) -Saisonbeschäftigung-

für die Betreuung unseres neu sanierten Bades.

 

Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 15.02.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Personalabteilung, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, zu bewerben, gerne auch Kurzbewerbung per E-Mail. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung berücksichtigt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Personalamt, Frau Hünerfauth, Telefon: 06321/5899-11, E-Mail: alexandra.huenerfauth@vg-maikammer.de

Impfaktion im Bürgerhaus in Maikammer

Der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz kommt am Freitag, 04. Februar 2022 nach Maikammer. Geimpft wird ohne Termin von 9 bis 17 Uhr in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses Maikammer, Marktstraße 8. Mitzubringen sind Personalausweis und falls vorhanden Impfpass und eine Krankenversichertenkarte.

 

Es wird die Erst-, Zweit- sowie Booster-Impfung angeboten.

 

Bei Kinder- und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren muss eine erziehungsberechtigte Person bei der Impfung anwesend sein. Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern das Impfangebot wahrnehmen. Die Einverständniserklärung steht unter www.corona.rlp.de zum Download bereit.

 

Verbandsgemeinde Maikammer

 

Wasserzählerablesung in der Verbandsgemeinde Maikammer

 

Für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung 2021 werden in der Zeit vom 06. Dezember bis 31. Dezember 2021 in den Ortsgemeinden Kirrweiler, Maikammer und St. Martin die Wasserzähler abgelesen.

 

Wir bitten die Eigentümer und Mieter, den beauftragten Personen des Wasserwerkes ungehindert den Zugang zum Wasserzähler zu ermöglichen. Kann der Wasserzähler nicht abgelesen werden, wird im Einzelfall eine Antwortkarte hinterlegt.

 

Aufgrund der aktuellen Infektionslage haben auch alle Bewohner die Möglichkeit  die Selbstablesung zu nutzen:

 

  • per Onlineformular unter www.vg-maikammer.de/werke/zaehlerstaende-online
  • per E-Mail an wasserzaehler@vg-maikammer.de
  • telefonisch unter 06321-5899-64 (-62) oder
  • per Fax an 06321-5899-99

 

oder schon jetzt eine Antwortkarte abzuholen.

 

Den Stand der Wasseruhr vermerken Sie bitte auf der Karte und schicken diese bis spätestens 03. Januar 2022 an die Verbandsgemeindewerke Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer zurück. Sollte bis zum 03. Januar 2022 bei den Verbandsgemeindewerke keine Angabe über Ihren Zählerstand eingegangen sein, wird der Verbrauch für das Jahr 2021 entsprechend dem Vorjahr geschätzt und berechnet.

 

Sollten Sie uns Ihren Zählerstand per E-Mail oder Fax zusenden, benötigen wir folgende Daten:

 

o    Name

o    Datum der Ablesung

o    Anschrift

o    Zählernummer

o    Verbrauchsstelle, falls Anschrift abweicht

o    Telefonnummer

o    Zählerstand

 

Nähere Auskünfte erteilt Frau Conti Acker, Telefon 06321/5899-64 und Frau Schönig, Telefon 06321/5899-62 während der üblichen Dienstzeiten.

 

Bitte schreiben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer auf die Ablesekarte.

 

Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Ihre Verbandsgemeindewerke Maikammer

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt nehmen eine zentrale Position in unserer Gesellschaft ein.

Zweck der am 25. März 2020 durch ein Bundesgesetz errichteten Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist es, das Ehrenamt zu stärken. Sie bietet Vereinen und anderen Organisationen eine Auswahl an unterschiedlichen Fördermöglichkeiten.

Näheres ist der Homepage https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/

zu entnehmen.

Fördermöglichkeiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Ehrenamt finden sie unter https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/foerdermoeglichkeiten/

 

Rathaus Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlossen, einen Förderantrag zur Sanierung und zum Umbau des Rathauses auf den Weg zu bringen. Kern der Maßnahme sind neben der Barrierefreiheit (u. a. Einbau eines Aufzuges) insbesondere der Brandschutz und die Erneuerung der haustechnischen Anlagen. Die Planung entspricht weitgehend jener, die vor einigen Monaten den Fachbereichen vorgestellt wurde (keine „Thekenlösung“ mitten im Foyer, sondern Empfang auch künftig direkt am Eingang); kleine Erweiterung der Büros im EG Westteil). Das Volumen liegt bei ca. 3,677 Mio €.

Ob ein Anbau im Norden, mit dem nochmals ca. 6 zusätzliche Arbeitsplätze realisiert werden können, umgesetzt wird, steht unter dem Vorbehalt, dass auch hierfür eine Förderung des Landes zur Verfügung gestellt wird.

Mit dem Förderbescheid wird Mitte 2022 gerechnet.

 

Ganztagsbetreuung; Rechtsanspruch ab 2026 

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ab 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise eingeführt. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden. Dieser gilt für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch wird dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht. Daneben beinhaltet das Gesetz Regelungen über Finanzhilfen zur Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihren Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Entsprechende Mittel in Höhe von mehreren Milliarden € wurden mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz bereitgestellt und ein entsprechendes Sondervermögen eingerichtet. Der Bund beteiligt sich mit einer Quote von bis zu 70 % am Finanzierungsanteil der Investitionskosten.

 

Neuer Bußgeldkatalog ab 09.11.2021 in Kraft

Der neue Bußgeldkatalog tritt zum 09.11.2021 in Kraft. Neben verschiedenen Verstößen im Bereich des sog. fließenden Verkehrs werden auch die Bußgeldtatbestände des ruhenden Verkehrs deutlich angehoben. So wird unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz künftig mit einer Geldbuße von 55 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- und Parkverstöße können künftig bis zu 25 Euro fällig werden. Die einzelnen Änderungen des Bußgeldkatalogs können unter der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur www.bmvi.de abrufen werden.

Hier können Sie ab Sonntag 19:00 Uhr die vorläufigen Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2021 in der Verbandsgemeinde Maikammer vom 26.09. einsehen.

 

Wie schon bei vorangegangenen Bundestagswahlen, so bietet der Landeswahlleiter auch am Wahlabend der Bundestagswahl 2021 wieder alle Ergebnisse schon während der Auszählung, alle fünf Minuten aktualisiert, in seinem Internetangebot an. Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch alle Detailergebnisse, also Ergebnisse der Wahlkreise, Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden (allerdings keine Stimmbezirksergebnisse).

Digitalisierung an den Grundschulen der VG Maikammer

Um den Herausforderungen der Digitalisierung gut zu begegnen, hatte die Verbandsgemeinde einen Förderantrag nach dem DigitalPakt Grundschulen gestellt, der im August auch positiv beschieden wurde. Ziel ist es, an den drei Grundschulen sowohl einen weiteren Ausbau der Infrastruktur auf den Weg zu bringen als auch unterschiedliche Geräte anzuschaffen, damit die Schülerinnen und Schüler künftig vereinfachter lernen können. Unmittelbar nach Eingang des Förderbescheides hat die Verwaltung Tablets und Notebooks auch bereits bestellt.

Aufgrund der deutlich zurückgegangenen Nachfragezahlen sowie der Tatsache, dass die Tests künftig gebührenpflichtig sind und die Ortsgemeinde Maikammer als Eigentümerin die Räumlichkeiten im Bürgerhaus zunehmend für Veranstaltungen benötigt, wird das „Testen für alle“ mit Ende des Monats September auslaufen.

Anmeldeformular für die Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Maikammer online

Die Anmeldeformulare für die Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Maikammer für das Schuljahr 2021/22 können jetzt auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Maikammer www.vg-maikammer.de unter der Rubrik „Verbandsgemeinde/Schulen&Kindertagesstätten“ im Downloadbereich heruntergeladen werden.

 

Kinder, welche im neuen Schuljahr die Nachmittagsbetreuung besuchen wollen, sind über dieses Formular bis spätestens 27. August 2021, 10.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer anzumelden. Die Anmeldung kann in Papierform bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer abgegeben oder per eMail unter schuelerbetreuung@vg-maikammer.de zugesandt werden.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Vögeli unter der Rufnummer 06321/589921 zur Verfügung.

Ab Montag, 2. August kommen in der Südpfalz zwei Impfbusse vor Supermärkten zum Einsatz. Die Vor-Ort-Impfungen führen mobile Impfteams des DRK durch.

Auch in Maikammer vor dem Wasgau-Markt wird es solch eine Sonder-Impfaktion geben, und zwar am Mittwoch, 11. August, jedoch entgegen der im Nachrichtenblatt 31/2021 veröffentlichten Uhrzeiten nur von 8.00 bis 12.00 Uhr.

In der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr steht der Impfbus vor dem ALDI-Supermarkt Kirrweiler.

Verimpft werden die Impfstoffe Johnson & Johnson sowie Biontech.

Zu der Aktion sollen Impfausweis, Personalausweis und, falls vorhanden, die Krankenkassenkarte mitgebracht werden. Ärzte sowie weitere Fachkräfte stehen im Vorfeld zur Beratung und danach zur Betreuung bereit.

Die Geschwindigkeit der Internetverbindung ist im heutigen digitalen Zeitalter ein Teil des Wohn-, Arbeits- und Lebensstandards geworden – ob ruckelfreies Schauen von Filmen, schnelles Herunterladen von großen Daten oder flüssige Videokonferenzen – der Bandbreitenbedarf in jedem Haushalt steigt rasend schnell und kann künftig nicht mehr durch das vorhandene kupferhaltige Netz abgedeckt werden.

Um unsere Heimat nachhaltig zu stärken und zu entwickeln, muss der Breitbandausbau forciert werden. Dabei gilt, dass nur reine Kupfer freie Glasfaserleitungen bis in die Häuser, Unternehmen und Schulen auch Zukunftssicherheit gewährleisten. Über echte Glasfaserleitungen können extrem hohe Übertragungsraten und beste Übertragungsqualitäten erreicht werden, die auch auf langen Strecken konstant bleiben.

Helfen Sie mit, unsere Verbandsgemeinde Maikammer zukunftsfähig zu machen. Informieren Sie sich in den beiden Servicepunkten der Deutschen Glasfaser in Maikammer (Parkdeck) und Kirrweiler (Hauptstraße 16).

Näher Infos dazu finden Sie hier.

Ab 30. August bis zum 19. September können Interessierte beim Wettbewerb für mehr Klimaschutz antreten

 Ab dem 30. August können Einwohnerinnen und Einwohner aus der Verbandsgemeinde Maikammer beim diesjährigen STADTRADELN mitmachen. Die Verbandsgemeinde nimmt zum ersten Mal an der Kampagne des Klima-Bündnis teil. Jetzt heißt es: Radeln für ein gutes Klima!

Im Zeitraum von drei Wochen sammeln angemeldete Teams oder Einzelpersonen ihre gefahrenen Kilometer und vermeiden aktiv CO2-Emissionen. Dabei werden Radwege erkundet und gesunde Bewegung gefördert. Jeder Kilometer, der während der dreiwöchigen Aktionszeit mit dem Fahrrad oder dem E-Bike zurückgelegt wird, kann entweder mit der Stadtradeln-App erfasst oder selbst online eingetragen werden

Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind die wichtigsten Themen unserer Zeit. Nachdem unsere Verbandsgemeinde mit ihren drei Ortsgemeinden als Modellkommune im Projekt „Pfälzerwald: SDG-Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“ ausgewählt wurde, war es uns ein Herzensanliegen, uns auch beim diesjährigen Stadtradeln zu beteiligen. Wir möchten möglichst viele Bürgerinnen und Bürger für das STADTRADELN begeistern, um als kleiner Teil einer großen Gemeinschaft etwas Gutes für den Klimaschutz zu bewirken.

Hier möchte ich gerne an ein Zitat von Eddy Merckx anknüpfen: „Fahre so viel oder so wenig, so weit oder nicht so weit wie du willst. Hauptsache, du fährst.”

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Verbandsgemeinde Maikammer sind herzlich zu einer Auftaktveranstaltung am 26.08. um 18 Uhr vor dem Rathaus in Maikammer eingeladen. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung gebeten an

petra.schwaab@vg-maikammer.de.

STADTRADELN ist eine Kampagne des Klima-Bündnis, dem größten Netzwerk von Städten, Gemeinden und Landkreisen zum Schutz des Weltklimas, dem rund 1.700 Mitglieder in 26 Ländern Europas angehören. Mit der Kampagne steht Kommunen eine bewährte, leicht umzusetzende Maßnahme zur Verfügung, um für nachhaltige Mobilität aktiv(er) zu werden. Im Rahmen des Wettbewerbs treten Teams aus KommunalpolitikerInnen, Schulklassen, Vereinen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern für Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität in die Pedale.

Mehr Informationen unter

stadtradeln.de

facebook.com/stadtradeln

twitter.com/stadtradeln

instagram.com/stadtradeln

 

Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz per Videoberatung

 

Am Freitag, 23. Juli 2021 berät die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, im Hause der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, von 08:30 bis ca. 12:00 Uhr Fragen zu Rentenansprüchen und Rentenbeginn, Beitragszahlungen oder Rehabilitation klären. Allerdings wird der Berater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz nicht vor Ort anwesend sein, sondern per Video zugeschaltet werden.

Bürger wie Berater haben die Möglichkeit über die Kamera Dokumente zu zeigen. Dies alles erfolgt über eine sichere und verschlüsselte Verbindung.

Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos und die aktuelle Rentenhöhe. Dazu sind  unbedingt der Personalausweis oder Reisepass sowie sämtliche Rentenversicherungsunterlagen erforderlich.

Anträge werden während der Video-Beratung nicht aufgenommen. Diese können in Kürze aber von der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer direkt aufgenommen, schnell und sicher online an die DRV weitergeleitet werden.

Ein Termin für eine persönliche Video-Beratung kann unter Telefon (0 63 21) 58 99-22, Frau Lutz, oder per Mail: annette.lutz@vg-maikammer.de, bei der Verbandsgemeinde Maikammer vereinbart werden. Dabei sollten die Versicherungsnummer und der Grund der Beratung angegeben werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Sparkasse Südpfalz

Die Sparkasse Südliche Weinstraße hat zu Jahresbeginn mit der Sparkasse Germersheim- Kandel zur Sparkasse Südpfalz fusioniert. Die technische Umsetzung erfolgte jedoch erst zum 16.05.2021.

Kunden der Sparkasse Südliche Weinstraße behalten Ihre gewohnte Kontonummer/BLZ, IBAN und BIC.

Für die Sparkasse Südpfalz gelten ab dem 17.05.2021 folgende Bankdaten:

Bankleitzahl: 548 500 10

BIC: SOLADES1SUW

 

Elektromobilität; Ladeinfrastruktur; Pflichten bei Gebäuden

Am 19.03.2021 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in bzw. an Gebäuden zu beschleunigen und setzt eine entsprechende europäische Richtlinie um. Das Gesetz erfasst sowohl Wohngebäude wie auch Nicht-Wohngebäude einschließlich der öffentlichen Gebäude. Differenziert ist geregelt, ab welcher Stellplatzzahl für welche Gebäude Leitungsinfrastruktur zu installieren ist bzw. Ladepunkte zu errichten sind. Für Neubauten gilt die Pflicht seit März, für Bestandsgebäude im Zuge der nächsten „größeren Renovierungsmaßnahme“. Bestandsgebäude sind dann von allen Pflichten ausgenommen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur mehr 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung betragen. Außerdem sind ausgenommen weitgehend selbst genutzte Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen.

 

Erneuerung der Einzäunung der Kläranlage Kirrweiler

Für das Jahr 2020/2021 wurde die Erneuerung der Zaunanlage inkl. der Tore im Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Maikammer – Abwasserbeseitigung – mit 80.000 € veranschlagt.

Die Erneuerung wurde nach Zustimmung des Verbandsgemeinderates in der Zeit von März bis Mai 2021 durchgeführt. Der alte instabile Maschendrahtzaun wurde durch einen feststehenden stabilen Stabgitterzaun ersetzt. Das alte elektrische Schwingtor im Einfahrtsbereich wurde entfernt und durch ein neues, ebenfalls elektrisches Schiebetor ersetzt (s. Fotos).

Für die Maßnahme wurden tatsächlich nur rd. 50.000 € verausgabt.

 

Corona-Pandemie; Lohnsteuer; Bonus

Wegen möglicher besonderer Belastungen für Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Pandemie, wurde ein steuerfreier Bonus von max. 1.500 € eingeführt. Diesen Betrag können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum regulären Lohn steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die Regelung war bis zum 31.12.2020 begrenzt und wurde zunächst bis zum 30.06.2021 verlängert.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer wurde die Frist bis zum 31.03.2022 verlängert. Arbeitgeber, die noch nicht die Möglichkeit hatten, ihren Arbeitnehmern einen Bonus zu zahlen oder den Betrag von 1.500 € auszuschöpfen, haben die Möglichkeit, dies bis zum 31.03.2022 nachzuholen. Zu beachten ist, dass durch die Verlängerung über den 31.12.2020 hinaus der Maximalbetrag nicht neu gilt. Diese Begrenzung gilt in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 bis max. 1.500 €, in der steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden kann. Eine Aufteilung des Betrages auf mehrere Teilleistungen ist möglich.

Der Maximalbetrag kann pro Arbeitgeber ausgeschöpft werden. Für den Fall, dass jemand zwei Beschäftigungsverhältnisse oder zwischenzeitlich den Arbeitgeber gewechselt hat, gilt jeweils der Höchstbetrag von 1.500 €. Die Regelung ist grundsätzlich auf Arbeitnehmer aller Branchen und auch für Minijobber anwendbar. Bei Minijobbern wird der Corona-Bonus nicht auf die Verdienstgrenze von durchschnittlich 450 € monatlich angerechnet.

 

Kalmitbad Maikammer – Bezuschussung von ÖPNV-Fahrten zu benachbarten Freibädern

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 beschlossen, dass die Einwohner aus der Verbandsgemeinde, als kleine Entschädigung für den Ausfall der Saison 2021 im Kalmitbad, einen Zuschuss zu den Fahrtkosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Höhe von 50% erhalten.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird nach Vorlage der Eintritts- und Bustickets die Erstattung vornehmen. Anträge können bis zum 01.10.2021 gestellt werden.

Um die Bedingungen der Erstattung zu erfüllen, sammeln Sie bitte Ihre Tickets und füllen das Formular auf unserer Homepage https://vg-maikammer.de/freizeit/freizeit-einrichtungen/kalmitbad-maikammer/ aus. Gerne können Sie sich auch den Vordruck bei der Verbandsgemeinde Maikammer, Frau Schönig, unter Telefon: 06321/5899-62, anfordern.

Wir wünschen Ihnen, trotz der Schließung unseres schönen Kalmitbads in der Saison 2021, eine erholsame Zeit in den benachbarten Freibädern!

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 beschlossen, dass die Einwohner aus der Verbandsgemeinde, als kleine Entschädigung für den Ausfall der Saison 2021 im Kalmitbad, einen Zuschuss zu den Fahrtkosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Höhe von 50% erhalten.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird nach Vorlage der Eintritts- und Bustickets die Erstattung vornehmen. Anträge können bis zum 01.10.2021 gestellt werden.

Um die Bedingungen der Erstattung zu erfüllen, sammeln Sie bitte Ihre Tickets und füllen das Formular auf unserer Homepage https://vg-maikammer.de/freizeit/freizeit-einrichtungen/kalmitbad-maikammer/ aus. Gerne können Sie sich auch den Vordruck bei der Verbandsgemeinde Maikammer, Frau Schönig, unter Telefon: 06321/5899-62, anfordern.

Wir wünschen Ihnen, trotz der Schließung unseres schönen Kalmitbads in der Saison 2021, eine erholsame Zeit in den benachbarten Freibädern!

Stadtradeln ist zur Zeit wieder in aller Munde. Von Mai bis September läuft die Aktion. Auch die Verbandsgemeinde Maikammer ist dieses Jahr erstmalig mit dabei: vom 30. August bis 19. September – also an 21 aufeinander folgenden Tagen – darf und soll in die Pedale getreten werden. Egal ob auf dem Weg zur Arbeit oder bei einem privaten Radausflug – jeder gefahrene Kilometer zählt. Die gefahrenen Strecken können z. B. mit einem Kilometerzähler, einem Fahrradcomputer oder der Stadtradeln-App ermittelt und festgehalten werden.

Die Sonderkategorie STADTRADELN-Star bietet die Möglichkeit, noch einen Schritt weiter zu gehen – denn STADTRADELN-Stars dürfen an 21 STADTRADELN-Tage am Stück kein Auto von innen sehen. Mitglieder der kommunalen Parlamente oder andere Personen des öffentlichen Lebens sind besonders dazu aufgerufen, als STADTRADELN-Stars an den Start zu gehen und ihre Kommune in besonderer Weise bei der Kampagne zu repräsentieren. Prinzipiell können aber alle Radelnden STADTRADELN-Stars werden (max. 5 pro Kommune).

Am Ende der Aktion werden attraktive Preise vergeben. Die „Stars“ verpflichten sich, offizielle Statements abzugeben und wöchentlich über ihre Erfahrungen als Stadtradler zu berichten.

Auch Bürgermeisterin Gabriele Flach liegt das Thema am Herzen: „Stadtradeln bietet die Möglichkeit, gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit und für den Klimaschutz zu tun!“ Sie appelliert dabei auch an ihre Ortsbürgermeister-Kollegen aus Maikammer, St. Martin und Kirrweiler: „Es wäre eine tolle Sache, wenn die Gemeinderäte jeweils ein Team auf die Beine stellen würden und vielleicht wird der eine oder andere sogar selbst zum „STADTRADELN-Star“!“

Zum Stadtradeln anmelden können sich alle Personen, die in der Verbandsgemeinde Maikammer leben, arbeiten, zur Schule gehen oder einem Verein angehören. Altersbegrenzungen gibt es keine. Da Radförderung und Klimaschutz in erster Linie Teamsache ist, müssen sich die Radelnden beim Stadtradeln in Teams von mindestens zwei Personen zusammenschließen, wobei jede Gruppe einen sogenannten „Team-Captain“ benennen muss. Auch der Team-Captain sollte zu Statements bereit sein.

Anmeldungen können bereits erfolgen über www.stadtradeln.de/verbandsgemeinde-maikammer.

Weitere Information sind über stadtradeln.de erhältlich.

 

In der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 29.4.2021 wurde das Konzept der Verwaltung zur Umsetzung des Digitalpaktes an den drei Grundschulen einstimmig verabschiedet.

Aufgrund der Förderrichtlinie zum sog. Digitalpakt und der Größe der Schulen kann die Verbandsgemeinde Maikammer rd. 151.000 € für die IT-Ausstattung der Schulen mit 90 % Zuschuss verausgaben. Diese Mittel sollen auch, so der Beschluss des Rates, nach Vorliegen des Förderbescheides schnellstmöglich verausgabt werden, um die digitale Infrastruktur unserer Schulen weiter zu verbessern.

Die bereits installierte Infrastruktur mit WLAN, Tablets, Notebooks und Smartbords soll mit den Digitalpaktmitteln ergänzt und weiter ausgebaut werden. Insgesamt werden 38 Notebooks, 118 Tablets, 10 Beamer, interaktive Whiteboards, 18 Appel-TV sowie weitere IT-Ausstattungen und Netzwerkkomponenten angeschafft. Je Schule durften nach der Förderrichtlinie allerdings nur 25.000 € für sog. mobile Endgeräte verausgabt werden. Die restlichen Mittel mit ebenfalls rd. 75.000 € wurden für fest installierte Geräte (Leinwände, Beamer, Whiteboards etc.) und Netzwerkinfrastrukturen verplant.

Die konkreten Anschaffungen wurden anhand der von den Schulen selbstständig aufgestellten Medienkonzepte und des vom Verbandsgemeinderat verabschiedeten Medienentwicklungsplans festgelegt.

Sobald der Förderbescheid bei der Verwaltung eingeht, werden die entsprechenden Aufträge erteilt werden, damit die neuen Geräte möglichst bald eingesetzt werden können.

Bürgermeisterin Gabriele Flach zeigte sich sehr erfreut über das gute Miteinander der Schulen, des Rates und der Verwaltung, so dass das Konzept zügig und zielführend erarbeitet werden konnte. Genauso reibungslos wird auch die Umsetzung laufen können. Hierfür bedankte Sie sich bei den drei Schulleitungen und dem Rat ausdrücklich.

 

Projekt „Pfälzerwald: SDG-Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“

 Die VG Maikammer auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft – Erfolgreiche 2. Zukunftswerkstatt

Die Verbandsgemeinde Maikammer ist eine von acht Modellkommunen, die im zweijährigen Projekt „Pfälzerwald: SDG-Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“ an einer lokalen Nachhaltigkeitsstrategie mit konkretem Aktionsplan arbeiten. Hiermit möchte die Verbandsgemeinde – orientiert an individuellen Bedarfen und Potentialen – ihren Beitrag zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) der Agenda 2030 leisten, dem globalen Fahrplan für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.

Die zweite Zukunftswerkstatt im Rahmen des Projekts fand in digitaler Form am 20. April 2021 statt. Gut 40 Personen waren der Einladung gefolgt und hatten sich für die verschiedenen Handlungsfelder angemeldet. Zur Freude des einladenden Kernteams waren darunter sowohl Menschen, die schon an der ersten Zukunftswerkstatt teilgenommen hatten, als auch neue Interessierte.

Nach der Begrüßung durch Moderator Martin Tielmann vom KOBRA-Beratungszentrum aus Landau hob Verbandsgemeindebürgermeisterin Gabriele Flach noch einmal die Wichtigkeit des Engagements der Kommunen wie der Einzelnen für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele hervor. Sie stellt besonders heraus, dass sich Nachhaltigkeit nicht nur auf die Ökologie bezieht, sondern gleichermaßen auf soziale und ökonomische Belange. Nicht im Gegeneinander sondern im Miteinander der drei Komponenten liegt die nachhaltige Zukunft. Dabei muss mitunter um Ausgleich und Kompromisse auch einmal gerungen werden. Die Koordinatorin des Kernteams, Astrid Selbach, gab anschließend einen kurzen Überblick über das Projekt und stellte den Entwurf des Leitbildes des Verbandsgemeinde Maikammer vor. Somit hatten alle Anwesenden einen gemeinsamen Wissensstand, mit dem sie in die jeweiligen, einem Handlungsfeld entsprechenden, Arbeitsgruppen gingen.

Hier wurden unter der Anleitung eines Moderators und des Themenpaten aus den vom Kernteam vorgeschlagenen Maßnahmen drei ausgewählt, die dann vertiefend bearbeitet wurden. In allen Gruppen wurde lebhaft und zum Teil kontrovers diskutiert, welche Maßnahmen wie die nachhaltige Entwicklung der Verbands- und Ortsgemeinden voranbringen, durch wen sie umgesetzt und wie sie finanziert werden können.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden in einem Protokoll zusammengefasst. Dieses wird den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde (www.vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/) veröffentlicht.

Das Kernteam wird – unterstützt durch weitere ehrenamtliche aber auch fachliche Mitstreiter – die Maßnahmen in den Aktionsplan zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde einarbeiten und die Umsetzung im Rahmen der Möglichkeiten vorantreiben. Menschen, die sich hier engagieren wollen, sind herzlich willkommen.

Die gemeinsam entwickelte kommunale Nachhaltigkeitsstrategie soll Ende 2021 von den Orts- und Verbandsgemeinderäten beraten und beschlossen werden.

Impfen für Feuerwehrangehörige und Beschäftigte der kritischenInfrastruktur

Feuerwehrangehörige und Beschäftigte der kritischen Infrastruktur fallen in die Priorisierungsgruppe 3 und können sich für eine Impfung im Terminpool des Landes ab sofort unter www.impftermin.rlp.de sowie telefonisch unter 0800 57 58 100 registrieren lassen. Personen, die in den in § 4 Absatz 1 Nr. 4 Buchstaben a), b), c) und d) sowie § 4 Nr. 5 der Coronavirus-Impfverordnung genannten Bereichen, Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, haben sich durch ein auszufüllendes Formular, welches durch die entsprechende Einrichtung oder das Unternehmen bestätigt werden muss, zu legitimieren. Dieses Formular muss beim Impftermin ausgefüllt und bestätigt im Impfzentrum vorgelegt werden. Das Formular steht in Kürze auf der Internetseite des Landes unter https://corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona

 

Gleichstellung von Getesteten und Geimpften in der 19. CoBeLVO und im neuen § 28b IfSG

Für Rheinland-Pfalz sah bereits die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung seit dem 11. April 2021 die Gleichstellung von vollständig geimpften Personen mit negativ Getesteten vor. Vorausgegangen war die Bewertung des Robert-Koch-Institutes, dass das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der letzten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen PoC-Antigen-Tests sei. Daher ist inzidenzunabhängig (!) beispielsweise ein Friseurtermin oder der Besuch der Außengastronomie neben einem aktuellen negativen Testergebnis auch mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung möglich. Die Übergangsvorschrift des § 77 Abs. 7 IfSG sieht vor, dass bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 28c IfSG durch den Bund landesrechtlich geregelte Erleichterungen „für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist“ unberührt bleiben. Vor diesem Hintergrund gilt der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ hier nicht und die landesrechtliche Gleichstellung der Geimpften aus § 1 Abs. 9 Satz 8 19. CoBeLVO kommt auch im Anwendungsbereich des § 28b IfSG zum Tragen.

 

Corona-Pandemie – Verlängerung steuerlicher Maßnahmen

Das BFM hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden. Danach können für die Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, nun bis zum 30.6.2021 Anträge auf Stundung gestellt werden, diese sind bis längstens 30.9.2021 zu gewähren. Der Vollstreckungsaufschub wird ebenfalls verlängert.

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ergänzt das Dokument „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“ vom 19.3.2020 und tritt an die Stelle des Schreibens vom 22.12.2020.

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ab sofort kann über unsere Homepage der Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung online abgerufen werden. Diesen finden Sie unter https://vg-maikammer.de/buergerservice/formulare/Finanzen.

 

Das Steueramt informiert

Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz. Die Grundsteuer wird aufgrund der vom Finanzamt ergangenen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheide unter Anwendung des vom Gemeinderat in der jährlichen Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatzes ermittelt.

Wird ein Grundstück während des Jahres verkauft, bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 01.01. des Folgejahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner.

Eine Erstattung der Grundsteuerbeträge kann daher nur auf privatrechtlichem Wege zwischen neuem und vorherigen Eigentümer erfolgen.

Wir bitten auch zu beachten, dass aufgrund der hohen Anzahl an Verkäufen, das Finanzamt mit der Erfassung ein halbes Jahr/bis Jahr zurückliegt.

 

Stadtradeln 2021: Die Verbandsgemeinde Maikammer ist dabei!

Die Verbandsgemeinde Maikammer hat sich zum diesjährigen Stadtradeln angemeldet. Alle radelbegeisterten Bürgerinnen und Bürger in den drei Ortsgemeinden Maikammer, St. Martin und Kirrweiler sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Das Stadtradeln findet an 21 aufeinander folgenden Tagen statt; für die VG Maikammer ist der Start am 1. September 2021. Wer Interesse hat, kann sich informieren unter www.stadtradeln.de.

 

Fotokalender 2022 der Verbandsgemeinde Maikammer

In der Ausgabe 10/2021 des Nachrichtenblattes hatten wir bereits über den Jahreskalender 2022 der Verbandsgemeinde Maikammer informiert. Der Umsetzung des Projektes war ein Fotowettbewerb vorgeschaltet. Eine vierköpfige Jury hat schließlich die Motive ausgewählt, welche die 12 Kalenderblätter zieren.

In einem weiteren internen Wettbewerb wurden die drei besten Fotos noch einmal extra geehrt sowie ein Nachwuchspreis an eine der jüngsten Teilnehmer*innen vergeben.

Die Preisverleihung fand am 31. März im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus statt.

 

Herausgeber des Kalenders ist die Verbandsgemeinde Maikammer zusammen mit dem Neustadter Verlag „Edition G****“ von Hans Gareis; damit können Exemplare sowohl im regionalen Buchhandel als auch in den Tourismusbüros und im Rathaus Maikammer (Kasse) erworben werden. Der Verkaufspreis bei einem Bezug im Rathaus bzw. in den Tourismusbüros in Maikammer, Kirrweiler und St. Martin liegt bei 12 €.

 

Modellprojekt in Maikammer
Kalte Nahwärme in Neubaugebiet Eulbusch III

In Maikammer werden künftig die Wohngebäude eines Neubaugebietes mit kalter Nahwärme versorgt. Mit der Verlegung dieser nachhaltigen Wärmeversorgung wurde vor kurzem begonnen. Was für den Laien paradox klingt – „kalte Nahwärme“ -, heißt in Abgrenzung zu herkömmlichen Fern- oder Nahwärmenetzen so, weil statt Temperaturen zwischen 65 bis 90 Grad bei der kalten Nahwärme 5 bis 10 Grad ausreichen. Die in den Häusern angelieferte Wärme wird dort über Wärmepumpen verdichtet, so dass damit geheizt werden kann – beziehungsweise im Sommer kann die Sole für Kühlung verwendet werden, wodurch Klimaanlagen ersetzt werden. Als relativ neues Verfahren ist das Konzept der „Kalten Nahwärme“ noch nicht häufig umgesetzt worden.

Eine Förderung der Errichtungskosten über das Kooperationsprojekt GReENEFF, an dem die Energieagentur Rheinland-Pfalz beteiligt ist, kam deshalb in Frage. Als ein „Leuchtturmprojekt“ soll das Kalte-Nahwärme-Netz in Maikammer aufzeigen, wie Umweltbelastungen durch die effiziente Nutzung von Erdwärme als Ersatz für fossile Brennstoffe verringert werden können.
(Text: Energieagentur RLP)

 

https://www.youtube.com/watch?v=fRqJyAk1nEg

Wasser marsch an der Totenkopfhütte!

Am Freitag, 09.04.2021, wurde die langersehnte Wasser- und Abwasserleitung zur Totenkopfhütte des Pfälzerwaldvereins Maikammer-Alsterweiler e.V. in Betrieb genommen.

Unser Bild zeigt Bürgermeisterin Gabriele Flach, Ortsbürgermeister Karl Schäfer und den Vorsitzenden des PWV Maikammer, Herrn Robert Straßner, beim Drehen des Absperrschiebers zur Inbetriebnahme der Wasserleitung.

Die Maßnahme konnte nur als Gemeinschaftsmaßnahme im Rahmen der Breitbandanbindung kostengünstig verwirklicht werden. Die Finanzierung der Kosten trägt der Pfälzerwaldverein Maikammer-Alsterweiler mit Unterstützung des Bezirksverbands Pfalz, der Ortsgemeinde Maikammer und den Verbandsgemeindewerken.

Bürgermeisterin Gabriele Flach führt in ihrer Ansprache aus: „Die einmalige Gelegenheit, die Totenkopfhütte im Rahmen der Breitbandanbindung kostengünstig auch an die öffentliche Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung anzuschließen, war ein Glücksfall für unsere Verbandsgemeinde. Die Hütte ist ein überaus beliebtes Ausflugsziel und gehört zu den touristischen Leuchttürmen der Region. Ich freue mich sehr, dass diese wichtige Infrastrukturmaßnahme, die auch den laufenden Betrieb der Hütte deutlich vereinfacht, gelungen ist. Mein Dank gilt insbesondere den Verantwortlichen des Pfälzerwaldvereines, der Ortsgemeinde Maikammer und unseren Verbandsgemeindewerken sowie allen, die am Gelingen dieser Gemeinschaftsleistung beteiligt waren.“

Ortsbürgermeister Karl Schäfer fügte hinzu: „Der Anschluss der Totenkopfhütte an die öffentliche Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung ist ein historisches Ereignis. Die Totenkopfhütte, die in diesem Jahr ihr 120-jähriges Bestehen begehen kann, ist eine der am stärksten angelaufenen Hütten im Pfälzerwald. Die Hütte ist ein ganz bedeutender Teil unserer touristischen Infrastruktur. Unsere Ortsgemeinde hat daher sehr gerne den Anschluss der Hütte an die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung finanziell unterstützt. Als ehemaliger Vorsitzender des Pfälzerwald Vereins freue ich mich ganz besonders über diese Neuerung, die den Hüttenbetrieb wesentlich erleichtert“.

Die Totenkopfhütte wurde seit 1971 über den in knapp 1.300 m Entfernung und nur 7 m höher gelegenen Johannisbrunnen mit Wasser versorgt. In den letzten Jahren mussten einige Investitionen in die Sicherstellung der Trinkwasserqualität des Quellwassers getätigt werden. Auch war ein Rückgang der Schüttung zu verzeichnen. Da die Totenkopfhütte in das Breitband-Programm des Landkreises Südliche Weinstraße aufgenommen wurde, entstand die Überlegung, in diesem Zuge die Hütte an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen. Hierfür legte die Firma ein Angebot vor. Eine zusätzliche Verlegung einer Abwasserleitung wurde erst von der ausführenden Firma ausgeschlossen, allerdings wurde auf Nachfrage und Anregung der Genehmigungsbehörde eine technische Lösung gefunden. Alle Leitungen (Leerrohre für Breitband und Steuerkabel, Wasserleitung und Abwasserleitung) wurden in einem Arbeitsgang über eine Länge von ca. 3 km verlegt. Diese Arbeiten wurden Ende 2019 erledigt.

Auch für die Wasserdruckerhöhungsanlage, die im Bereich der Grillhütte St Martin installiert ist, sowie der Abwasseranlage an der Totenkopfhütte wurden unterschiedliche technische Varianten diskutiert und sich für die am Ende wirtschaftlichste Lösung entschieden. Im Bereich der Grillhütte wurde die Druckerhöhung in einem Schaltschrank untergebracht, dadurch konnte ein größeres Bauwerk, wie eine Garage oder ein Schachtbauwerk vermieden werden.

An der Totenkopfhütte wurde die vorhandene Zuleitung der Hütte zur Abwassergrube, die bisher regelmäßig abgefahren werden musste, direkt an den neuen Schacht angeschlossen. Die außerhalb liegende Toilettenanlage wurde ebenfalls angeschlossen. In dem Schacht ist eine Zerkleinerungsanlage enthalten, die die im anfallenden Schmutzwasser vorkommenden Schmutzstoffe zerkleinert und dann die 3 km lange Leitung bis zur Grillhütte weiterschickt.

Die Leitungen und die Anlagen sind nun betriebsbereit, die Einbindung in das Prozessleitsystem der Werke wird in Kürze erfolgen. Damit ist die Totenkopfhütte sowohl wasser- , als auch abwassertechnisch an das öffentliche Netz angeschlossen.

Die Kosten wurden im Vorfeld auf insgesamt ca. 240.000 Euro geschätzt. Die voraussichtliche Abrechnungssumme liegt bei ca. 220.000 Euro, so dass man sogar noch unter dem Ansatz bleiben konnte

Text:

Verbandsgemeindewerke Maikammer

Ihre Mitwirkung ist gefragt: bringen Sie Ihre Ideen und Vorstellungen für eine nachhaltige Verbandsgemeinde Maikammer 2030 im Rahmen der Zukunftswerkstatt ein!

Wann: Dienstag, 20.04.2021 um 18:00 Uhr Dauer: ca. 2-2,5 Stunden

Die angemeldeten Personen erhalten 2–3 Tage vor der Veranstaltung die bisher erarbeiteten Ziele und Maßnahmen für das angegebene Handlungsfeld per Email, so dass sie sich auf die Zukunftswerkstatt vorbereiten können. 1-2 Tage vor der Veranstaltung erhalten sie per Email den Einladungslink für die Veranstaltung über Webex.

Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Pfälzerwald: SDG-Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Steueramt informiert…

Grundsteuer-, Gewerbesteuer-, Hundesteuer- und Zweitwohnungssteuerbescheide sind Dauerbescheide. Das bedeutet, dass der letzte postalisch zugestellte Bescheid solange gültig ist, bis ein neuer, aufgrund von Änderungen, ergeht (z.B. bei Eigentumswechsel, Austritt aus der Kirche, Änderung der Hebesätze, Aufgabe des Gewerbes).

Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Fälligkeitstermine:

Grund- und Gewerbesteuer                                      15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Hundesteuer                                                               01.07.

Zweitwohnungssteuer                                               15.02.

Um Mahngebühren zu vermeiden besteht die Möglichkeit uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, damit die Beträge zu der jeweiligen Fälligkeit abgebucht werden können.

Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates sowie für die An- oder Abmeldung eines Hundes, finden Sie auch auf unsere Homepage unter

www.vg-maikammer.de/formulare.

 

Bauanträge für das Neubaugebiet „Im Eulbusch III“ in Maikammer

Die Erschließung des Neubaugebiets „Im Eulbusch III“ in Maikammer wird voraussichtlich bis Ende April fertiggestellt sein. Die Freigabe der Erschließungsanlagen wird im Nachrichtenblatt veröffentlicht. Mit Freigabe der Erschließung können Bauunterlagen im Freistellungsverfahren sowie Bauanträge im vereinfachten Genehmigungsverfahren über die Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden. Nähere Informationen zu Bauanträgen sind auf der Website der VG Maikammer eingestellt:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/bauen-in-der-verbandsgemeinde/

 

FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Monitoring

Ab April 2021 bis Oktober 2023 wird in Rheinland-Pfalz der Zustand der FFH Pflanzen- und Tierarten wie z. B. des Hirschkäfers, der Gelbbauchunke, der Schlingnatter etc., sowie der Lebensraumtypen wie Moore, Heiden, Schluchtwälder – gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie – regelmäßig beobachtet und dokumentiert (FFH-Monitoring).

Die dabei erhobenen Daten werden für ganz Deutschland, bzw. das gesamte Bundesland, zu einem Gesamtwert errechnet, der an die EU übermittelt wird. Die Erhebungen auf den Probeflächen haben keinen Einfluss auf die bestehende oder zukünftige Nutzung der Flächen. Die Kartierungen erfolgen im Auftrag des Landes, vertreten durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz. Für diese Untersuchung werden vom LfU externe Kartierende beauftragt.

Damit die beauftragten Experten im Gelände zu erkennen sind, werden sie vom LfU mit einem Schild ausgestattet auf dem steht: „Kartiert im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz“. Das Schild ist mit einem Dienstsiegel versehen. Darüber hinaus werden die beauftragten Experten vom LfU verpflichtet, die Beauftragung im Fahrzeug bereitzuhalten. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, Grundstücke zu betreten (§ 2 LNatSchG).

Mehr Informationen finden Sie hier: https://lfu.rlp.de/de/suche/?q=ffh+monitoring&id=9581&L=0

 

Steuerrecht; Verkürzung der Nutzungsdauer von IT-Ausstattung

Das Bundesfinanzministerium hat sich mit BMF-Schreiben vom 26.02.2021 zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung geäußert und die jahrelange Praxis der Abschreibung von neuer Hardware – bei einem Anschaffungspreis von mehr als 800 € netto – über drei Jahre aufgegeben.
„Für die nach § 7 Absatz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer kann für die in Rz. 2 ff. aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ sowie die in Rz. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter „Betriebs- und Anwendersoftware“ eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.“
Diese Anwendungsregelung für Anschaffungen ist nach dem 31.12.2020 zu berücksichtigen und verlagert den vollständigen Aufwand in das Jahr der Anschaffung.

 

Ist die Rente sicher? Wie viel eigene Vorsorge ist notwendig?

Wer darauf Antworten finden möchte, sollte wissen, welche gesetzlichen Ansprüche überhaupt bestehen. Die Information der gesetzlichen Rentenversicherung liefert dazu wichtige Hinweise. Die Standmitteilung dient dazu, den Empfänger zu sensibilisieren. Sind alle Zeiten gespeichert, die für die Rente direkt oder indirekt mitzählen? Dazu gehören unter anderem Berufsausbildung, Studium, Praktika oder der Bezug von Arbeitslosengeld. Die Prüfung erfolgt über die sogenannte Kontenklärung. Diese wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Das sollte möglichst früh passieren. Je länger Versicherte warten, desto schwieriger wird es erfahrungsgemäß, erforderliche Nachweis-Unterlagen wie Zeugnisse beizubringen, um Lücken im Versicherungsverlauf zu füllen.

Deshalb sollte die Möglichkeit der Videoberatung im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer genutzt werden. Machen Sie von der einmaligen Gelegenheit Gebrauch und klären Sie Ihre Zeiten rechtzeitig.

Die nächste Videoberatung der Deutschen Rentenversicherung findet am 16. April 2021 corona-konform im Rathaus statt. Anmeldung nimmt Frau Annette Lutz, Telefon: (0 63 21) 58 99 22, oder per eMail annette.lutz@vg-maikammer.de gerne entgegen.

 

Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz per Videoberatung

 

Am Freitag, 16. April 2021 berät die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, im Hause der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, von 08:30 bis ca. 12:00 Uhr Fragen zu Rentenansprüchen und Rentenbeginn, Beitragszahlungen oder Rehabilitation klären. Allerdings wird der Berater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz nicht vor Ort anwesend sein, sondern per Video zugeschaltet werden.

Bürger wie Berater haben die Möglichkeit über die Kamera Dokumente zu zeigen. Dies alles erfolgt über eine sichere und verschlüsselte Verbindung.

Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos und die aktuelle Rentenhöhe. Dazu sind  unbedingt der Personalausweis oder Reisepass sowie sämtliche Rentenversicherungsunterlagen erforderlich.

Anträge werden während der Video-Beratung nicht aufgenommen. Diese können in Kürze aber von der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer direkt aufgenommen, schnell und sicher online an die DRV weitergeleitet werden.

Einen Termin für eine persönliche Video-Beratung kann unter Telefon (0 63 21) 58 99-22, Frau Lutz, oder per Mail: annette.lutz@vg-maikammer.de, bei der Verbandsgemeinde Maikammer vereinbart werden. Dabei sollten die Versicherungsnummer und der Grund der Beratung angegeben werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Hier können Sie ab Sonntag die vorläufigen Wahlergebnisse der Landtagswahlen 2021 in der Verbandsgemeinde Maikammer vom 14.03. einsehen.

 

Wie schon bei vorangegangenen Landtagswahlen, so bietet der Landeswahlleiter auch am Wahlabend der Landtagswahl 2021 wieder alle Ergebnisse schon während der Auszählung, alle fünf Minuten aktualisiert, in seinem Internetangebot an. Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch alle Detailergebnisse, also Ergebnisse der Wahlkreise, Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden (allerdings keine Stimmbezirksergebnisse).

Landtagswahlen 2021

Die ersten Wahlen in der Verbandsgemeinde unter Corona-Bedingungen haben die Verwaltung in den letzten Wochen und Monaten stark beschäftigt. Die Vorbereitungsarbeiten waren deutlich aufwendiger als bei anderen Wahlen. So mussten über 50 Wahlhelfer gefunden, online geschult und mittels Schnelltest auf Corona untersucht werden. Allen diesen Helfern, die sich trotz der Infektionsgefahr freiwillig gemeldet haben, gebührt unser herzlicher Dank für den Dienst an der Demokratie!

Um trotz der Pandemie einen sicheren Gang ins Wahllokal zu gewährleisten, wurden nur große Räume als Wahllokale eingerichtet und ein umfangreiches Hygienekonzept entwickelt. Erfreulicherweise ist der Anteil der Briefwähler enorm hoch, da sich durch die Teilnahme an der Briefwahl ein Infektionsrisiko reduziert. So wurden bereits am 26.2.2021 über 3.000 Wahlscheine ausgestellt.

 

Bauplätze „Im Eulbusch III“, Maikammer vergeben

In der Ortsgemeinderatssitzung vom 16.02.2021 hat der Ortsgemeinderat Maikammer die Vergabe von 21 gemeindeeigenen Baugrundstücken beschlossen. Die Zuteilungsschreiben wurden den betroffenen Bewerbern bereits per Post zugesandt. Sollte es hierbei zu Absagen kommen, werden wir nachrückende Bewerber berücksichtigen und zeitnah informieren.

 

Möglichkeit der Stundung von Steuer- und Beitragsforderungen

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die aktuell unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise leiden, haben noch die Möglichkeit bis 30.06.2021 eine vorerst zinslose Stundung von gemeindlichen Abgabenforderungen zu erwirken.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer weist darauf hin, dass ein begründeter Stundungsantrag gestellt werden kann. Dieser ist, soweit erforderlich, gegen Sicherheitsleistung, zu gewähren und wird unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs schriftlich ausgesprochen.

Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage unter https://vg-maikammer.de/buergerservice/formulare unter dem Punkt „Finanzen“.

Wir versichern Ihnen, dass wir Ihren Antrag umgehend bearbeiten und bitten um Ihr Verständnis, dass wir bei der Bewilligung von Stundungen an bestehende Gesetze und Verordnungen gebunden sind. Dies gilt auch für vorbereitende Maßnahmen zur Berechnung der Abgabenlast, insbesondere der Umsatzerklärungen zur Ermittlung des Tourismusbeitrages.

 

Grundrente

Am 1. Januar 2021 fiel der Startschuss für die neue Grundrente. Langjährig Versicherte, die zwar jahrzehntelang gearbeitet aber so wenig verdient haben, dass sie mit einer kleinen Rente auskommen müssen, sollen davon profitieren. Sinn der Grundrente: Die Lebensleistung soll anerkannt und so der Gang zum Sozialamt erspart werden.

Die Deutsche Rentenversicherung beginnt voraussichtlich ab Mitte 2021 mit der Versendung der Grundrentenbescheide an diejenigen, die erstmals ab diesem Zeitpunkt eine Rente erhalten. Rentner und Rentnerinnen, die bereits Leistungen erhalten, werden erst bis Ende 2022 mit dem Zuschlag rechnen dürfen, der natürlich rückwirkend gezahlt wird.

 

Verbandsgemeindewerke errichten weitere Photovoltaikanlage

In der Kläranlage in Kirrweiler wird eine weitere leistungsfähige Photovoltaikanlage errichtet, um den Stromverbrauch aus dem öffentlichen Netz weiter zu reduzieren. Durch den hohen Eigenverbrauchsanteil und die günstigen Modulpreise ist die Anlage sehr wirtschaftlich. Insgesamt werden 285 Module verlegt mit denen 100.000 kWh Strom erzeugt werden. Insgesamt betreiben die Verbandsgemeindewerke nun zehn Anlagen mit 500.000 kWh/Jahr und tragen damit einen Anteil zur ökologischen Energiewende bei. Im Freibad wird vom gesamten produzierten Strom 1/3 für den Betrieb des Freibades selbst verbraucht. Die Anlage auf dem Rathaus produziert jährlich 80.000 kWh, wovon 26 % im Rathaus verbraucht werden. Der Strom der neuen Anlage auf der Kläranlage soll komplett auf der Kläranlage verbraucht werden.

Sollten auch Sie sich mit dem Thema Photovoltaik befassen wollen, können Sie sich unter
https://vg-maikammer.de/werke/energiedach/ unverbindlich informieren.

Rathaus Maikammer – Zutritt bis auf Weiteres nur mit Termin

Solange die Corona-Beschränkungen gelten, ist ein Einlass im Rathaus Maikammer leider nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu den sonst üblichen Öffnungszeiten möglich.

Diese sind: Mo, Di: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Mi: 8.30 bis 12.00 Uhr, Do: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Fr: 8.30 bis 12.30 Uhr.

Sollte Ihnen der zuständige Sachbearbeiter nicht bekannt sein, können Sie dies telefonisch in der Zentrale des Rathauses, Frau Hartkorn, Tel. 06321 5899 0, erfragen.

 

Jahresverbrauchsabrechnungen Wasser- und Abwasser

Es ist wieder soweit! Die Jahresverbrauchsabrechnung 2020 ist fertig gestellt, die entsprechenden Bescheide werden bei Ihnen in den nächsten Tagen eintreffen.

Die Wasser- und Abwassergebühren konnten, auch für das Jahr 2021, konstant gehalten werden. Lediglich die Weinbaugebühr muss jedes Jahr durch die Nachkalkulation angepasst werden.

Durch die Umsatzsteuersenkung von 7 % auf 5 % konnte die Einsparung von 2 % bei den Wassergebühren an die Bürger weitergereicht werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen in den Verbandsgemeindewerken gerne zur Verfügung.

 

Baustellenbericht Kalmitbad

Die Arbeiten am Kalmitbad wurden direkt nach Ende der Badesaison 2020 am 28.09. begonnen.

Die einzelnen Gewerke werden in drei Blöcken ausgeschrieben, wovon bereits zwei auf den Weg gebracht wurden. Darin sind insgesamt 16 Einzelgewerke wie Rohbau, Putz, Estrich, Metallbau, Fliesen, Rolltore, Trockenbau, Tischler und Außenanlagen sowie die Gewerke der Haustechnik, Sanitär, Elektro, Raumlufttechnik und Heizungstechnik beinhaltet.

Der dritte Block erfolgt im März/April.

Momentan laufen noch die Rückbauarbeiten, da der Kriechkeller in den betroffenen Bereichen auf Grund statischer Notwendigkeit aufwändig verfüllt werden muss. Hierfür musste auch das angrenzende Wohnhaus provisorisch mit Heizung, Wasser und Telekommunikation versorgt werden.

In Kürze wird mit der Neuverlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen begonnen werden können.

Anschließend werden nach und nach die einzelnen Gewerke ihre Leistungen zur Ausführung bringen.

 

Photovoltaik auf Gebäuden; Solarkataster

Seit Januar 2021 steht das Online-Solarkataster des Landes Rheinland- Pfalz zur Verfügung. Es handelt sich dabei um ein neues online-Werkzeug, mit dem das Solarenergiepotenzial für jedes einzelne Gebäude in Rheinland-Pfalz angezeigt werden kann. Datengrundlage sind die Gebäudedaten aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster, die mit hochauflösenden Laserscandaten (Fläche, Neigung, Exposition, Beschattung) sowie Daten über die Sonneneinstrahlung verknüpft werden. Auf dieser Grundlage werden insbesondere die potenzielle Leistung (kWp), der potenzielle Jahresertrag sowie die CO2-Einsparung angegeben. Ergänzt wird das Solarkataster durch einen umfangreichen Ertragsrechner, mit dem auf Basis einer Vielzahl zu wählender Parameter (z. B. Modultypen, Verbrauchsverhalten, Speicherung, Finanzierung u. a. m.) die wirtschaftlichen Ertragsdaten berechnet werden können. Die angezeigten Ergebnisse sind wegen systembedingter Ungenauigkeiten nur als Größenordnung zu werten. Auch bleiben im Einzelfall mögliche Einschränkungen (z. B. unzureichende Statik, zwingende Sanierung asbesthaltiger Dächer) gänzlich unberücksichtigt. Der tatsächlich wirtschaftlich realisierbare Ertrag kann daher nur im Einzelfall auf Grundlage einer entsprechenden Detailplanung ermittelt werden. Zusätzliche Informationen, insbesondere zur individuellen Realisierbarkeit erhalten Sie unter https://vg-maikammer.de/werke/energiedach/ und www.solarkataster-rlp.de.

 

Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Am 30.12.2020 trat das novellierte Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) in Kraft. Die Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige wurde landesweit auf 67 Jahre angehoben und damit dem demografischen Wandel Rechnung getragen. Die Möglichkeit von öffentlich-rechtlichen Partnerschaftsvereinbarungen zwischen kommunalen Verwaltungen und Betrieben wird eröffnet und eindeutig geregelt, dass die Feuerwehr keine allgemeine Gefahrenabwehrbehörde mit Zuständigkeiten zur Abwehr aller erdenklichen Gefahren ist. Damit soll Amtshilfe außerhalb der Kernaufgaben der Feuerwehr vorrangig von Arbeitnehmern ohne besondere Arbeitsplatzrisiken durchgeführt werden. Um das LBKG schlagkräftiger und moderner auszugestalten, sind Anordnungen der Einsatzleitung bei Gefahr im Verzug sofort vollziehbar. Weiterhin wurde mit den Regelungen zu den neu eingeführten Kostenersatztatbeständen und den vereinfachten Abrechnungsverfahren, insbesondere durch landeseinheitliche Kostenpauschalen für Einsatzfahrzeuge umgesetzt.

Das Ergebnis der gestrigen Bund-Länderberatungen fiel ernüchternd aus: Allen Appellen zum Trotz wurde eine Öffnungsstrategie für den Deutschlandtourismus auf den 22. März vertagt, obwohl Konzepte vorhanden sind.

Zur Information über den gestrigen BKMPK-Beschluss finden Sie hier eine Informationsgrafik zu den Öffnungsschritten.

 

Die Bauplätze „Im Eulbusch III“, Maikammer, sind vergeben.

In der Ratssitzung vom 16.02.2021 hat der Ortsgemeinderat Maikammer die Vergabe von 21 gemeindeeigenen Baugrundstücken beschlossen. Die Zuteilungsschreiben wurden den betroffenen Bewerbern bereits per Post zugesandt. Sollte es hierbei zu Absagen kommen, werden wir nachrückende Bewerber berücksichtigen und zeitnah informieren.

 

Pünktlich zum Jahresbeginn 2021 ist eine Neuauflage des Seniorenwegweisers der Verbandsgemeinde Maikammer erschienen.

Die Broschüre soll helfen, sich einen Überblick über die zahlreichen Angebote zu verschaffen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden. Sie enthält insbesondere Informationen zu Aktivitäts- und Freizeitangeboten, zu diversen Beratungsangeboten wie z.B. zu finanziellen Hilfen, Fragen der Betreuung, ambulanten Diensten und altersgerechten Wohnformen sowie Gesundheits- und Vorsorgethemen.

Die Broschüre erhalten Sie kostenlos im Rathaus der Verbandsgemeinde sowie in den Arztpraxen und Apotheken.

Ebenfalls in den Geschäfte, die mit einer Anzeige dieses Projekt ermöglicht haben, ist die Broschüre erhältlich.

Hier können Sie die Broschüre als pfd-Datei herunterladen.

 

Rückblick auf ein Jahr Rentenberatung per Video – ein voller Erfolg

Bis zur Zwangsfusion im Jahre 2014 fanden Vor-Ort-Sprechtage der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (DRV) Speyer auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer statt. Es handelte sich jährlich in der Regel um etwa 8 Termine mit jeweils 18 Versicherten.

Nachdem die Sprechtage in den letzten Jahren landesweit weiter ausgedünnt wurden, hat die Verbandsgemeinde einen alternativen Weg beschritten:

Nach Vorarbeiten ab dem Sommer 2018 und einer Auftaktveranstaltung am 24.10.2019 wird im Rathaus seit März des vergangenen Jahres eine Rentenberatung per Video angeboten. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, was bisher einzigartig in Rheinland-Pfalz ist.

Hierfür wurde eine separate und eigene Internetleitung mit hoher Bandbreite verlegt und ein Netzwerkkommunikationsgerät, ein sog. CISCO Videosystem, angeschafft.

Wie im persönlichen Gespräch lassen sich Fragen zu Rentenansprüchen und Rentenbeginn, Beitragszahlungen oder Rehabilitation individuell klären – mit dem Unterschied, dass der DRV-Berater nicht auf der anderen Seite des Tisches sitzt, sondern per Video zugeschaltet wird.

Seit Beginn des Angebotes haben an 7 Sprechtagen 36 Bürgerinnen und Bürger hiervon Gebrauch gemacht.

Wer an der Videoberatung teilnimmt, bestätigt zunächst seine Identität mit dem Personalausweis oder Reisepass gegenüber einem Mitarbeiter der Verbandsgemeinde. Dann geht es zur Beratung in einen separaten Raum. Ein Fingerdruck auf den Bildschirm – schon kann die Beratung beginnen. Bürger wie Berater können über die Kamera Dokumente zeigen – und das alles über eine sichere, verschlüsselte Verbindung, die den Anforderungen des Datenschutzes entspricht.

Wer zur Videoberatung kommen möchte kann gerne einen Termin im Rathaus der Verbandsgemeinde vereinbaren. Dabei sollten die Versicherungsnummer und der Grund der Beratung angegeben werden. Ansprechpartnerin ist Frau Annette Lutz, die unter der Telefonnummer 06321/5899-22 oder der eMail annette.lutz@vg-maikammer erreichbar ist.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://vg-maikammer.de/buergerservice/rentenberatung/.

Hochwasservorsorge- bzw. Starkregenkonzept für die Verbandsgemeinde Maikammer

 Die Verbandsgemeinde Maikammer war im Sommer 2019 mit einem besonders heftigen Starkregenereignis und daraus resultierenden Überflutungen konfrontiert. Über 70 Einsätze zählte die Feuerwehr am 27.07.2019. Ursache hierbei war, dass die Sturzfluten aus dem Außenbereich über die Wirtschaftswege in die Dörfer geschossen sind und die Kanalisation, die hierfür nicht ausgelegt sein kann, überfluteten. Hinzu kam, dass die Bäche, insbesondere der Kropsbach, durch mitgerissenes Gehölz verstopft wurde.

Hochwasser und Starkregen lassen sich nicht generell verhindern. Ein absoluter Schutz, z.B. durch technische Maßnahmen, ist nur bedingt möglich. Möglich ist jedoch eine Vorbereitung auf solche Extremwetterereignisse, um die Schäden zumindest zu verringern.

Klimaexperten sagen voraus, dass es aufgrund des Klimawandels in Zukunft vermehrt zu Starkregenereignissen mit örtlichem Hochwasser kommen wird. Daher hat die Verbandsgemeinde zusammen mit den Ortsgemeinden eine Ausschreibung für ein sog. Hochwasservorsorgekonzept für Starkregen-ereignisse auf den Weg gebracht. „Starkregenvorsorge ist eine Aufgabe, die ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen erforderlich macht“, so Bürgermeisterin Gabriele Flach. Dazu gehören neben Maßnahmen der Kommunen insbesondere auch Schutzmaßnahmen privater Eigentümer von Liegenschaften und Gebäuden. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind die Betroffenen nämlich selbst verantwortlich, in dem ihnen möglichen und zumutbaren Maß Vorsorge zu treffen und die Schäden zu minimieren.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Erstellung örtlicher Hochwasservorsorgekonzepte mit bis zu 90% und stellt den Kommunen als Informationsgrundlage Hochwasser-gefahrenkarten und Starkregenkarten zur Verfügung.

Der Verbandsgemeinderat wird voraussichtlich am 18.02.2021 die Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro beschließen, das aus einem beschränktem Wettbewerb hervorging, bei dem neben dem Preis die Referenzen und der fachliche Eindruck als Zuschlagskriterien definiert waren. Nach Billigung durch das Land kann der Auftrag dann offiziell erteilt werden.

Aufgabe des Ingenieurbüros wird es dann sein, die Kommune bei der Aufstellung des Hochwasserschutzkonzeptes zu beraten und bei der Durchführung zu helfen.

Im Einzelnen

  • macht sich das Büro im Vorfeld mit der Gefährdungssituation vor Ort betraut,
  • informiert es sich über den Stand der kommunalen Hochwasservorsorge,
  • bereitet es die Besprechungen und Bürgerinformationsveranstaltungen inhaltlich und organisatorisch vor und moderiert bzw. protokolliert diese,
  • nimmt es eine Auswertung vor und formuliert die besprochenen Maßnahmen.

Die Konzepte dienen in erster Linie der Sensibilisierung für die Hochwassergefahr und möchten durch frühzeitige Beteiligung aller Akteure, insbesondere auch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, zur Eigenvorsorge motivieren.

Maßnahmen der Kommunen können in ihrer Umsetzung durch das Land gefördert werden, wenn sie wirksam zur Schadensminderung beitragen und wirtschaftlich sind.

Begleitet wird das Projekt vom Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz. 

Über den weiteren Fortgang werden wir berichten.

 

Entschlossen vorangehen für eine handlungsstarke Region

Kommunen aus der Südpfalz bewerben sich gemeinsam als neue LEADER-Region

Es geht auch in diesen Zeiten gemeinsam: Die Verbandsgemeinden Maikammer, Edenkoben,

Rülzheim, Bellheim, Lingenfeld und die Stadt Germersheim richten den Blick voraus und bewerben sich geschlossen als neue LEADER-Region beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes um die Anerkennung und Unterstützung ihrer Ziele in der neuen EU-Förderperiode, die in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 starten soll.

„LEADER“ steht für den französischen Ausdruck „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“ („Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) und ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen schließen sich hierzu zusammen und erarbeiten Entwicklungskonzepte. Über LEADER können Menschen vor Ort in ihrem Dorf oder ihrer Gemeinde als Gruppe eigene Projekte umsetzen und werden dabei von der EU, dem Bund und dem Land finanziell unterstützt.

In diesem Zusammenhang läuft derzeit ein Interessenbekundungsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz für die neue Förderperiode. Der Zusammenschluss der sechs Kommunen unter dem Motto „Vom Rhein zum Wein“ hat zum Ziel, für die nördliche Südpfalz eine ganzheitliche Entwicklungsstrategie in den Bereichen „Wirtschaft und Tourismus“, „Naturlandschaft und Landbewirtschaftung“, „Dorf- und Stadtentwicklung“ sowie „Umwelt- und Klimaschutz“ zu erarbeiten, mit dem Ziel, auf dieser Grundlage als LEADER-Region anerkannt zu werden. „Wir wollen Themen und Herausforderungen unserer Kommunen in den unterschiedlichsten Themenfeldern gemeinsam in einer handlungsstarken LEADER-Region angehen. Zusammen können wir viel bewirken“, so die Führungsspitzen der beteiligten Kommunen.

Bürgermeisterin Gabriele Flach ist davon überzeugt, dass „die Teilnahme am LEADER-Maßnahmenprogramm von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung der Verbandsgemeinde, aber auch der Region insgesamt ist. Bereits 2019 wurden erste Vorgespräche geführt. Für mich stand immer außer Frage, dass wir uns in diesen Prozess einklinken und die Möglichkeit mitzumachen nutzen müssen, damit unsere Verbandsgemeinde für die Zukunft gut aufgestellt bleibt. In den letzten Jahren hat sich unsere Region immens weiterentwickelt. Darauf können wir stolz sein. LEADER eröffnet nun die Möglichkeit, dass auch die Bürgerinnen und Bürger selbst zur guten Entwicklung der Heimat, in der sie leben und arbeiten, beitragen können. Wir folgen der klaren Zielsetzung, die Verbandsgemeinde Maikammer mit ihren drei Ortsgemeinden auf dem touristischen Sektor und auch darüber hinaus immer weiter voranzubringen.“

 

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl 2021 kann folgendermaßen erfolgen:

 

  1. schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefes an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung
  2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
  3. online, über die Homepage der Verbandsgemeinde Maikammer OLIWA
  4. per Fax oder
  5. durch einfache E-Mail an wahlamt@vg-maikammer.de

 

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Die Verbandsgemeinde Maikammer wird neben dem wöchentlich erscheinenden Nachrichtenblatt künftig einmal im Monat einen Newsletter als E-Mail veröffentlichen.

Ziel des Newsletter ist es, über aktuelle Themen aus dem Rathaus kurz und bündig zu informieren. Die erste Ausgabe wird voraussichtlich Anfang Februar erscheinen.

Auf der Homepage der Verbandsgemeinde kann man sich unter folgendem Link zum Newsletter anmelden: https://vg-maikammer.de/newsletter/

Für die „eher analog orientierten“ Bürgerinnen und Bürger wird der Newsletter zusätzlich im Nachrichtenblatt abgedruckt.

Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Maikammer können sich im Impfzentrum in Neustadt impfen lassen. Die Zusage des Landes ist heute bei der Kreisverwaltung eingegangen.
Landrat Dietmar Seefeldt begrüßt die kurzfristige Zusage aus dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium und dankt Oberbürgermeister Marc Weigel, der sich ebenfalls für eine schnelle Umsetzung eingesetzt hat.

Weiter Informationen finden Sie hier

Ordnungsamt Maikammer: Von Fahrten zur Kalmit absehen!

In den vergangenen Tagen kam es wiederholt zu Verkehrsproblemen auf der Kalmithöhenstraße. Die Verkehrsproblematik entstand einerseits durch das deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen während und zwischen den Feiertagen und wurde durch mehrere verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge verstärkt. Mehrfach musste durch die zuständige Polizeiinspektion Edenkoben sowie durch das Ordnungsamt Maikammer die Zufahrt zum Parkplatz Bergstation Kalmit für mehrere Stunden gesperrt werden.

Problematisch dabei waren vor allem die verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge, welche die Zufahrt zum Parkplatz derart einengten, dass ein Durchkommen insbesondere für Rettungsfahrzeuge nur schwer möglich war.

Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Maikammer bittet daher in den kommenden Tagen, insbesondere am Wochenende, von Fahrten zur Kalmit abzusehen. Gleichzeitig wird an alle Verkehrsteilnehmer der dringende Appell gerichtet, die angeordneten Verkehrszeichen zu beachten. Verkehrswidrig parkende Fahrzeuge werden ausnahmslos durch das Ordnungsamt geahndet und ggf. abgeschleppt.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Berücksichtigung.

weitere Informationen finden Sie unter Sanierung Kalmitbad 2. Bauabschnitt

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist vom 28. bis 30. Dezember geschlossen.

Für die Beurkundung eines Sterbefalls und Terminabsprachen für Beisetzungen sind wir am 28.12.2020 und am 30.12.2020 in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0173 2036302 ausschließlich telefonisch erreichbar.

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist vom 28. bis 30. Dezember 2020 geschlossen.

Der letzte Arbeitstag ist somit der 23.12.2020, im neuen Jahr sind wir wieder am 04.01.2021 für Sie da.

Für die Beurkundung eines Sterbefalls und Terminabsprache für Beisetzungen sind wir am 28.12.2020 und 30.12.2020 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Nummer 0173/2036302  ausschließlich telefonisch erreichbar.

Der Grünabfalllagerplatz bleibt am 28.12.20 und 02.01.21 geschlossen!

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

 

Wie bereits im Frühjahr bieten die Gastronomiebetriebe in der Verbandsgemeinde Maikammer wieder einen Abholservice für Speisen an.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Betriebe.

Liebe Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Maikammer,

dieses Jahr ist alles anders. Seit Anfang März beschäftigen wir uns mit dem einen beherrschenden Thema: der Ausbreitung und den Herausforderungen des Corona-Virus. Wir müssen uns ständig an Neues gewöhnen. Zwangsläufig.

Der „Lockdown“ im Frühjahr hat uns wirtschaftlich, sozial und auch emotional erschüttert. Das „alte Leben“, wie wir es kennen und schätzen, kehrte im Sommer nur ansatzweise zurück –  und nunmehr drohen angesichts der aktuell ansteigenden Infektionszahlen neue Rückschläge.

Die persönlichen Einschränkungen und wirtschaftlichen Einbußen berühren die ganze Gesellschaft und alle Branchen.  Insbesondere die touristischen Leistungsanbieter sind durch die Auswirkungen besonders hart und unmittelbar betroffen. Von Januar bis August lag die Anzahl der Gästeankünfte in Rheinland-Pfalz um 38 Prozent und die Zahl der Übernachtungen um 33 Prozent unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Auch in unserer touristisch geprägten Verbandsgemeinde sind Betrieben Umsätze in einem Maß weggebrochen, welche in einigen Fällen existenzbedrohliche Dimensionen annehmen.
Nach den aktuellen Beschlüssen müssen touristische Aktivitäten nun erneut auf ein Minimum heruntergefahren werden, und touristische Übernachtungen im Land sind untersagt. Für die Tourismusbranche bleibt die Corona-Pandemie deshalb auch weiterhin eine wirtschaftlich schwierige und unberechenbare Zeit. Umso wichtiger ist es, dass die Hürden für die zugesagte finanzielle Unterstützung möglichst gering gehalten werden.

Seit dem 2. November gilt nunmehr die 12. Corona-Bekämpfungs-verordnung des Landes Rheinland-Pfalz; sie endet mit Ablauf des 30. November.

Im Wesentlichen umfasst die neue Verordnung Maßnahmen, die den Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes plus eines weiteren Hausstands (insgesamt max. 10 Personen) erlauben, den Verzicht nicht notwendiger privater Reisen und Besuche regeln und die Schließung von Freizeiteinrichtungen, Gastronomiebetrieben sowie Cafés, Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen anordnen. Abhol- und Lieferdienste sind gestattet; der Einzelhandel soll unter Auflagen geöffnet bleiben.

Für unsere Verwaltung gilt, dass wir die Vorsichtsmaßnahmen weiter erhöht haben und ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wechsel im Homeoffice arbeiten. Für Besuche von Bürgerinnen und Bürgern im Rathaus ist zwingend eine vorherige Vereinbarung notwendig, um Wartesituationen zu vermeiden. Beim Betreten des Rathauses sind eine Handdesinfektion und das Tragen einer Maske notwendig. Bitte nutzen Sie, wenn möglich, den telefonischen oder elektronischen Kontakt zu den zuständigen Kolleginnen und Kollegen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zentrales Anliegen muss es sein, dass die Pandemie beherrschbar bleibt. Wir haben mit vorsichtigem und rücksichtsvollem Verhalten in den letzten Monaten viel erreicht. So bleiben auch weiterhin alle gefordert, die sog.  AHAL-Regel beachten: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften.

Wenn alle sich auch weiterhin an die geltenden Regeln halten, besteht vielleicht die Chance, die in den Sommermonaten wieder gewonnenen kleinen Spielräume auch in den nächsten Wochen und Monaten nutzen zu können. Es kommt jetzt auf jeden Einzelnen von uns an. Jeder von uns trägt für das solidarische Miteinander Mitverantwortung.

Ebenso sind wir alle dazu aufgerufen, uns einzubringen, damit trotz steigender Belastungen Raum bleibt, gemeindliches Leben zu gestalten und Zusammenhalt zu pflegen. Bitte unterstützen Sie z.B. unsere gastronomischen Betriebe, indem sie von den vielfältigen Angeboten der Abhol- Liefer- und Bringdienste Gebrauch machen. Bitte erwerben Sie z.B. Gutscheine von Betrieben, die derzeit ihre Leistungen nicht anbieten können. Bitte unterstützen Sie ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, Personen in sog. Risikogruppen, Menschen mit Beeinträchtigungen oder in Quarantäne befindliche Personen bei der Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs.

Ich danke für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. Alles Gute für Sie!

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Gabriele Flach
Bürgermeisterin

 

Lieber Bürgerinnen und Bürger,

die Verbandsgemeinde Maikammer bietet nach wie vor alle Dienstleistungen an und steht für die Bürgerinnen und Bürger stets gerne zur Verfügung. Wie auch in den vergangenen Wochen sollten Sie Ihre Anfrage jedoch zunächst per Mail, telefonisch oder schriftlich an die Verwaltung richten.

Für persönliche Vorsprachen ist weiterhin ein individueller Termin zu vereinbaren. Falls der direkte Ansprechpartner/die direkte Ansprechpartnerin nicht bekannt sein sollte, bitten wir Sie, die allgemeine E-Mailadresse poststelle@vg-maikammer.de oder die Telefonzentrale im Rathaus, Tel.: 06321/5899-0 zu nutzen.

Im Fachbereich Bürgerservice erreichen Sie den zuständigen Sachbearbeiter/die zuständige Sachbearbeiterin unter:

Meldeamt                                                              06321/5899-27 o. 28

Standesamt                                                           06321/5899-21 o. 22

Beim Besuch im Rathaus bitten wir, Folgendes zu beachten:

  • Tragen eines Mund- und Nasenschutzes

  • Anmeldung bei der Zentrale

  • Händedesinfektion im Eingangsbereich

  • im ausgeschilderten Wartebereich Platz nehmen, Sie werden von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in abgeholt.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihr Team der Verbandsgemeinde Maikammer

Am Sonntag, dem 27. September 2020 endete im Kalmitbad Maikammer die besondere Badesaison 2020.

Es wurde geplanscht, geschwommen und sich bei bis zu 36 Grad (an der Wetterstation Maikammer erreicht) gesonnt. Trotz der Einschränkungen durch das Corona-Virus haben 64.000 Besucher von Juni bis September das Kalmitbad Maikammer besucht.

Im Vergleich zum Vorjahr, an dem sogar bis zu 4.000 Besucher an einem Tag verzeichnet werden konnten, scheint die Kapazitätsgrenze von zeitgleich maximal 700 Besuchern im Bad sehr gering. Dennoch konnten wir an sonnigen Tagen rd. 1.700 Besuchern einen spontanen und zeitlich unbegrenzten Badetag ermöglichen. An 17 Badetagen wurde die maximale Grenze erreicht.

Besonders haben wir uns gefreut, dass wir so viele Gäste aus den angrenzenden Regionen begrüßen durften. Die positive Resonanz der Besucher spiegelt sich auch bei den Tageseinnahmen wieder. Hier konnten wir die guten Vorjahreszahlen erreichen!

Die Sicherheit der Badegäste während der Corona-Pandemie stand dieses Jahr im Vordergrund. So wurde strengstens darauf geachtet, dass die vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten wurden. Die auferlegten Maßnahmen sind regelmäßig überprüft worden, sodass rückblickend die Sommersaison ein voller Erfolg war.

An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für das Verständnis sowie die Geduld der Badegäste bedanken.

Ein weiteres Dankeschön geht an das Badpersonal, das Security-Team Staff-Security Thomas Holl aus Kirrweiler und den großartigen Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helfer der DLRG, die Überwachungsdienste am Beckenrand übernommen haben.

Ohne Sie alle hätten wir eine solche Saison nicht bewältigen können. Vielen Dank dafür!

 

Die Notfallkarte im Taschenformat ist eine vom Kreis Südliche Weinstraße entwickelte faltbare Karte, die man problemlos im Geldbeutel unterbringen kann und so ggf. immer bei sich hat. Auf ihr sollten die wichtigsten Daten für den Notfall eingetragen sein: Name, Anschrift, wichtige Telefonnummern, wichtige Krankendaten etc.. Neben der bereits bekannten Notfalldose und dem Notfall- bzw. Vorsorgeordner bildet diese Karte ebenfalls ein hilfreiches Untensil für alle Erstretter im Falle einer Notsituation.

Diese Karte kann sich jeder bei Bedarf hier herunterladen, ausdrucken und ausschneiden.

Weitere Informationen zum Notfall- bzw. Vorsorgeordner und zur Notfalldose finden Sie hier.

Eine Schülerin der Grundschule St. Martin wurde positiv auf Corona getestet. Weitere Informationen finden Sie hier vom Landkreis Südliche Weinstraße.

Die Badesaison 2020 im Kalmitbad Maikammer endet am 27. September.

Wir bedanken uns bei allen treuen Badegästen und freuen uns auf eine neue Saison im nächsten Jahr.

Ihr Freibad-Team

Aufgrund der späteren Morgendämmerung öffnet das Kalmitbad Maikammer ab dem 15. September dienstags und donnerstags erst um 7.00 Uhr.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Vielen Dank.

Ihr Freibad-Team

Ihre Mitwirkung ist gefragt: bringen Sie Ihre Ideen und Vorstellungen für eine nachhaltige Verbandsgemeinde Maikammer 2030 im Rahmen der Zukunftswerkstatt ein!

Wann: Mittwoch, 07.10.2020 um 18:00 Uhr

Wo: Bürgerhaus Maikammer

Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Pfälzerwald: SDG-Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Öffnung der Verbandsgemeindeverwaltung

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung bleibt grundsätzlich noch bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Seit dem 4. Mai sind jedoch– nach vorheriger Terminvereinbarung – wieder individuelle Besuche und Vorsprachen zu den gewohnten Öffnungszeiten möglich. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen sich Verwaltungsabläufe nicht telefonisch oder digital abwickeln lassen. Die Abholung von Wertstoffsäcken und das Abgeben der EU-Weinbaukartei sind im Eingangsbereich des Rathauses ohne Termin während der normalen Öffnungszeiten möglich. 

Bei Besuchen im Rathaus sind jedoch verschärfte Hygienemaßnahmen zu beachten. U. a. sind beim Betreten eine Handdesinfektion und das Tragen einer sog. Alltags- oder Community-Maske angezeigt.  

Weitere Informationen zum Corona-Virus finden Sie unter der Rubrik Informationen zum Corona-Virus.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Gabriele Flach Unterschrift

Gabriele Flach, Bürgermeisterin

Informationen zum Corona-Virus

Das Kalmitbad ist wieder geöffnet – allerdings mit Einschränkungen

Am Mittwoch, 03.06.2020, hat unser Kalmitbad pünktlich um 10.00 Uhr die ersten Badebesucher in dieser besonderen Schwimmbadsaison willkommen geheißen.

Trotz der Einschränkungen freuen wir uns auf eine angenehme Freibadsaison und  wünschen allen Badegästen ein paar schöne Stunden der Entspannung im Kalmitbad Maikammer.

Weitere Infos finden Sie hier.

 

Die Grünabfallannahmestelle in Kirrweiler ist wieder wie folgt geöffnet:

Montag, 15.00 bis 18.00 Uhr und

Mittwoch, 16.00 bis 18.00 Uhr

Samstag, 13.00 bis 17.00 Uhr

 

Auf Anordnung der Kreisverwaltung SÜW gelten folgende Sicherheitsbestimmungen:

  • Es besteht Pflicht für Mund- und Nasenschutz, für alle Anlieferer und das Betriebspersonal. Schützen Sie sich und andere, indem Sie eine Maske tragen.

  • Abstand zum Personal und zu anderen Anlieferern (mind. 1,50 m) ist einzuhalten, auch wenn Masken getragen werden!

 

Der Eigenbetrieb Wertstoff-Wirtschaft des Landkreises SÜW teilt mit, dass wegen der derzeitigen Corona-Situation für die Aufrechterhaltung des Sammelbetriebes der Müllabfuhr die Besatzungen der Sammelfahrzeuge künftig in zwei Gruppen eingeteilt und zeitlich getrennt voneinander auf den Weg geschickt werden müssen.

Dazu sei es erforderlich, den Beginn der Abfuhr für die erste Gruppe auf 5:30 Uhr, also eine halbe Stunde früher als bisher, vorzuverlegen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer hat hierzu ihr Einverständnis erklärt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Müllgefäße an den Abfuhrtagen entsprechend frühzeitig aufzustellen. Natürlich ist uns bewusst, dass durch den vorgezogenen Einsatz der Müllabfuhr die Lärmsituation entsprechend früher stattfindet, doch sollte dies im Hinblick auf die derzeitige Situation entschuldbar sein.

Schon zweimal gab es im Rathaus in Maikammer eine Ausstellung mit Bildern von Helmut Franck. Dieses Mal ist es eine Retrospektive.

In Maikammer war Helmut Franck 26 Jahre als Apotheker in der Marien-Apotheke tätig. Er blieb Maikammer immer sehr verbunden und hat die Ruth-und-Helmut-Franck-Stiftung ins Leben gerufen, die sozialen Zwecken in Maikammer zu Gute kommt. Auch der Erlös aus dem Bilderverkauf dieser Ausstellung geht komplett zugunsten dieser sozialen Einrichtungen in Maikammer.

Schon früh interessierte sich Herr Franck für Bildende Kunst, auch für Musik und das Theater, besuchte gerne Ausstellungen und Konzerte. Aber erst seit etwa 1979 hatte er etwas mehr Muße und begann, sich selbst bildnerisch auszudrücken.

Die Ausstellung zeigt einen Rückblick auf diese Zeit. Helmut Franck sagte selbst einmal, dass es kein einfacher Weg gewesen sei, doch er habe ihm viel Freude bereitet. Er übte mit sehr viel Ausdauer und Geduld. Seine Kinder waren sehr erstaunt, im Nachlass eine Unmenge von Studienblättern zu finden. Bewegungsstudien, verschiedene Handhaltungen, immer wieder Portraits und Selbstporträts in verschiedenen Techniken und Akte etc.. Alle zeugen von der intensiven Auseinandersetzung mit den verschiedenen Genres, Themen und verschiedenen Techniken.

Überwiegend malte Helmut Franck Aquarelle. Es gibt sehr wenige Acrylbilder. Zeichnungen findet man öfter, besonders im Genre Akt. Hier verstärkt er die Plastizität und Tiefe mittels Lasuren. Helmut Francks flotter Strich ist beeindruckend.

Kleine Plastiken zeugen von seiner Vielfältigkeit und seiner Begabung in den verschiedenen Ausdrucksmitteln der Bildenden Kunst.

Kenntnisse erwarb er sich u. a. bei den Künstlern Woitschbach (Neustadt), Brzoska (Roth) und Lorenz (Gleisweiler). Immer wieder besuchte er Kurse, in denen er Anleitung und Korrektur dankbar entgegen nahm. Seine Urlaube waren meistens Malreisen, wo er vor Ort die Eindrücke in Fotografien und Malerei festhielt.

Helmut Franck verstarb am 7. September 2019 in Mannheim nach einem langen erfüllten Leben mit 92 Jahren.

Am Sonntag, den 08. September 2019 endet im Kalmitbad Maikammer die laufende Badesaison.

 

Im Rückblick auf einen schönen Sommer mit sehr viel Sonnenschein und heißen Temperaturen konnten wir bisher rd. 80.000 Besucher in unserem Kalmitbad begrüßen.

Trotz des tollen Sommers konnten wir die Besucherzahlen des Rekordsommers 2018 nicht ganz erreichen.

 

Spitzentag war der 30.06.2019 mit 4.247 Besuchern.

 

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Kalmitbadbesuchern für die angenehme Saison 2019.

 

Ihr Kalmitbadteam

Auch in dieser Saison fand ein DLRG-Schwimmkurs statt. Insgesamt haben 12 Kinder den Kurs absolviert.

Einige Kinder konnten ihr Seepferdchen-Abzeichen in der Zeit von 10 Terminen ablegen. Wie uns seitens der DLRG berichtet wurde, nehmen drei Kinder in der nächst höheren Schwimmgruppe mit Begeisterung am Training teil.

Wie man sieht, hat das Schwimmenlernen viel Spaß gemacht!

Alle Kinder haben eine Frosch-Urkunde sowie einen kleinen Ordner mit den erarbeiteten Baderegeln erhalten.

Vielen Dank an das Team der DLRG Neustadt an der Weinstraße e.V. Stützpunkt Edenkoben-Maikammer für die gute Zusammenarbeit.

 

 

 

Yoga am Abend für Anfänger bis Fortgeschrittene im Kalmitbad Maikammer

Beenden Sie den Badetag entspannt und ausgeglichen mit abendlichem Yoga auf der Liegewiese des Freibads.

Dieser Kurs besteht aus abwechslungsreichen Yogastunden, mit einer Mischung aus sowohl ruhigen und entspannten als auch fließenden und dynamischen Bewegungen.

Bei schlechtem Wetter fällt die Stunde aus, Nachholung ist möglich.

Dienstags, 18.20 – 19.30 Uhr;  5 Termine (06.08., 13.08., 20.08., 27.08., 03.09.2019)

Kursgebühr: 48 € (zuzgl. Freibadeintritt)

Kursleitung und Anmeldung bei Katharina Becker 0157-56038579

Im Rahmen des 12-Stunden-Schwimmens am Samstag, 3. August 2019, wird der Förderverein Kalmitbad Maikammer e.V.  wieder einen FKK-Tag (Freunde von Kaffee und Kuchen) veranstalten.

Kaffee und Kuchen werden ab ca. 10:00 Uhr angeboten.

Die Mitglieder, aber auch die Allgemeinheit, werden gebeten, Kuchen für einen guten Zweck zu spenden.

Der Erlös des Kaffee- und Kuchenverkaufes dient der Unterstützung des Freibades.

Zur besseren Planung bitten wir bis zum 29.07.2019 um eine kurze Rückmeldung bezüglich einer Kuchenspende bei Brigitte Dirolf (Tel.: 06321 – 59442).

Wir würden uns sehr freuen, Sie begrüßen zu dürfen.

Nährer Infos finden Sie hier.

Cooler Job gesucht?
Dann werde doch in diesem Sommer Rettungsschwimmer (m/w/d) im Kalmitbad Maikammer, zusammen mit den Profis der Stadionbad Neustadt GmbH.

Für die Badesaison suchen wir Unterstützung auf Stundenbasis. Einfach das Online-Bewerbungsformular ausfüllen und zurückschicken an poststelle@vg-maikammer.de.

Hier geht´s zur online-Bewerbung!

Im Kalmitbad können Sie jetzt auch an Yogakursen teilnehmen.

Wir freuen uns über eine Kooperation zwischen der Verbandsgemeinde Maikammer und der Yogalehrerin Katharina Becker.

Starten Sie entspannt in den Tag mit morgendlichem Yoga auf der Liegewiese des Kalmitbads und genießen Sie im Anschluss das Freibad in vollen Zügen.

Yoga stärkt ganzheitlich Ihre Gesundheit, stärkt die Muskulatur, löst Anspannungen und Blockaden, fördert den Gleichgewichtssinn und die Durchblutung. Durch verschiedene Atem- und Entspannungsübungen werden Körper, Geist und Seele in Einklang gebracht.

Es wird eine abwechslungsreiche Mischung aus fließenden, dynamischen, ruhigen und entspannenden Elementen angeboten.

Bei schlechtem Wetter fällt die Stunde aus, wird jedoch nachgeholt.

Mitzubringen ist eine Yogamatte oder ein größeres Badetuch.

Einzelstunden sind möglich.

Termine:

Dienstags, 9.30 – 10.45 Uhr; 6 Termine (11.06., 18.06., 02.07., 09.07., 16.07., 23.07.2019)

Kursgebühr: 54 € (zuzgl. Freibadeintritt)

Veranstalter: Katharina Becker (Yogalehrerin und Yogatherapeutin)

Anmeldung direkt bei der Kursleiterin unter 0157/56038579 oder Spiritofyoga108@gmail.com.

 

Hier finden Sie die Endergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen der Verbandsgemeinde Maikammer

Im Internetangebot des Landeswahlleiters können Sie auf der Seite www.wahlen.rlp.de u. a. auch zum Vergleich die Ergebnisse aus den Vorjahren sehen.

Bundestagsabgeordneter Dr. Thomas Gebhart und Bürgermeisterin Gabriele Flach begrüßen die ersten Badegäste im Kalmitbad Maikammer

Am Samstag, dem 11.05.2019, wurde bei durchschnittlich zwölf Grad Außentemperatur, einem kalten Wind und ständig wiederkehrenden Regengüssen die Schwimmbadsaison 2019 in Maikammer eröffnet.

Bundestagsabgeordneter Dr. Thomas Gebhart, Bürgermeisterin Gabriele Flach und der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Maikammer, Joachim Anton, durften bereits um 7:30 Uhr einige Gäste begrüßen. Die Stammbadegäste, die täglich ihre Bahnen ziehen, ließen sich nicht von dem schlechtem Wetter abschrecken.

Der erste erwachsene Badegast, die Dauerkarteninhaberin Hedwig Müller aus Kirrweiler, freute sich über ein Präsent. Ebenfalls erhielt der erste jugendliche Besucher Paul Zwingmann aus Maikammer ein Präsent.

Bürgermeisterin Gabriele Flach nutze die Gelegenheit, MdB Dr. Gebhart Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen zu geben.
Wie bereits berichtet, wird die Verbandsgemeinde Maikammer einen Bundeszuschuss in Höhe von 720.000,00 € für die Sanierung des Kalmitbades erhalten. In dem zweiten Bauabschnitt sollen insbesondere die Sanitäranlagen mit Duschen und Toiletten renoviert sowie der Eingangsbereich modernisiert werden. Die Fördermittel stammen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, mit dem der Bund seit 2015 die Sanierung der sozialen Infrastruktur in Städten und Gemeinden unterstützt. Die Konkurrenz bei dem vielfach überzeichneten Förderaufruf war enorm. Entsprechend groß war die Freude in der Verbandsgemeinde Maikammer, vom Förderprogramm profitieren zu können.

Wir wünschen allen Gästen eine schöne Badesaison.

Für die Freibadsaison 2019 wird im Kalmitbad Maikammer unter der Leitung des DLRG Neustadt an der Weinstraße e.V. Stützpunkt Edenkoben-Maikammer ein Schwimmkurs angeboten.

Der Kurs beginnt ab Dienstag, den 21.05.2019 um 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Kurstermine sind wie folgt:

Dienstag, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Der Kurs geht über 10 Termine.

Der Schwimmkurs ist für Kinder ab 6 Jahren.

Die Kursgebühr beträgt 120,– € (inkl. Mitgliedschaft für das laufende Jahr).

Die Teilnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung.

Am 17. Mai 2019 um 19:30 Uhr findet im DLRG-Raum (Eingang Kalmitbad Maikammer) ein Info-Abend der DLRG bezüglich des Schwimmkurses statt.

Für die Anmeldung und weitere Fragen können Sie sich an Frau Schönig in der Verwaltung Maikammer wenden, Telefon: 06321 5899-62 oder per Email: miriam.schoenig@vg-maikammer.de.

Endlich ist es wieder so weit! Das Kalmitbad Maikammer eröffnet am Samstag, den 11. Mai 2019 bereits um 7:30 Uhr die Badesaison und freut sich auf seine Badegäste.

Bitte denken Sie bei der Verlängerung von vorhandenen Dauerkarten daran, die Karte(n) des letzten Jahres mitzubringen. Für Neuanträge von Dauerkarten steht Ihnen auf der Webseite der Verbandsgemeinde (www.vg-maikammer.de) ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung. Die Dauerkarten sind nach der Eröffnung ausschließlich an der Freibadkasse im Kalmitbad Maikammer erhältlich.

Die Verbandsgemeinde Maikammer wünscht Ihnen eine schöne Badezeit.

Das Kalmitbad Maikammer sucht für die kommende Badesaison einen Rettungsschwimmer oder eine Rettungsschwimmerin.

 

Nähere Infos dazu findest du hier.

Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße betreibt seit 2017 ein großes, gesichertes, virtuelles Netzwerk für die Sekretariate der Neustadter Schulen.
Die Arbeitsplätze der drei Grundschulen der Verbandsgemeinde Maikammer (Maikammer, Kirrweiler und St. Martin) können ohne weitere Investitionen eingebunden werden.
Dadurch profitieren die drei Grundschulen von einer professionellen Technik, die ansonsten finanziell nicht ohne weiteres machbar gewesen wäre. So teilen sich die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße und die Verbandsgemeinde Maikammer die Kosten.
Zudem ist für die Schulen die neue landesweit einheitliche Schulverwaltungs-software edoo.sys sofort verfügbar. Oberbürgermeister Marc Weigel und Bürgermeisterin Gabriele Flach freuen sich über dieses weitere Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit, das positive Effekte für beide Kommunen und die beteiligten Schulen mit sich bringt.

 

Aus einer Initiative des Seniorenbeirats des Landkreises SÜW heraus in Zusammenarbeit mit den Gemeindeschwestern plus  hat die Arbeitsgruppe „Informierte Bürgerinnen und Bürger“ einen Notfall- bzw. Vorsorgeordner entwickelt. In diesem Ordner sollten alle wichtigen Unterlagen für den Vorsorge- bzw. Notfall enthalten sein, wie z. b. eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Aber auch medizinische Daten sollte er enthalten sowie wichtige Telefonnummer für den Notfall u. v. m.. 

Auf der Homepage der Kreisverwaltung finden Sie weitere nützliche Informationen zu dem Thema.

Bei Interesse können Sie die Datei herunterladen, ausdrucken und sich einen individuellen  Vorsorgeordner selber anlegen.

 

 

Die Wertstoffsäcke sind endlich angeliefert worden und können ab sofort zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer abgeholt werden.

Die Sportlerehrung der Verbandsgemeinde Maikammer hat inzwischen einen hohen Stellenwert innerhalb des Verbandsgemeindegebietes erreicht und ist, wie die Resonanz der letzten Ehrungen gezeigt hat, bei der Bevölkerung und der Presse auf großes Interesse gestoßen.

Aus diesem Grunde wird auch in diesem Jahr Sportlern, die bei überregionalen Veranstaltungen gute Platzierungen erreicht haben, Anerkennung durch die Verbandsgemeinde ausgesprochen.

Hierzu bedürfen wir Ihrer Mithilfe. Ein entsprechendes Anschreiben an die Vereine wird in den kommenden Tagen erfolgen. Sollten wir jemanden vergessen haben oder wurden dementsprechende Erfolge als Einzelerfolge (nicht über Verein oder nicht über hiesigen Verein sowie hiesige Schule) erzielt, so bitten wir um formlose Meldung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer – Fachbereich 1 – Herr Gerst/ Frau Hünerfauth, Tel.: 06321/5899-11 o. -12, bis spätestens 30. Januar 2019.

Da von Seiten der Verwaltung noch einige Vorbereitungen zu treffen sind, wären wir für eine termingerechte Meldung sehr dankbar.

Maßgebend sind Platzierungen aus dem Jahre 2018 ab

– Pfalzmeisterschaften                                                    1. – 3. Platz

– Rheinland-Pfalz-Meisterschaften                              1. – 3. Platz

– Deutsche Meisterschaften                                          Platzierung

Auch Mannschaftsergebnisse können zur Ehrung vorgeschlagen werden.

Sollten zum jetzigen Zeitpunkt noch Platzierungen offen stehen, bitten wir um Mitteilung unter Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung.

Gerne wollen wir eine kleine Präsentation der verschiedenen zu ehrenden Sportarten zusammenstellen, daher würden wir uns freuen, wenn Sie uns  Bilder über die entsprechenden Veranstaltungen bzw. die zu ehrenden Sportler zukommen lassen könnten.

Für Ihre Mitarbeit bedanken wir uns im Voraus.

 

An Heiligabend, 24. Dezember,  und an Silvester, 31. Dezember 2018,  bleibt die Verwaltung in Maikammer geschlossen.

Am 27. und 28.12.2018 ist das Rathaus geöffnet. Der Dienstleistungsabend am Donnerstag, 27.12., entfällt, die Verwaltung ist an diesem Tag bis 16:00 Uhr geöffnet.

Ab 2. Januar 2019 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Wir wünschen Allen eine friedvolle Weihnachtszeit und alles Gute für das Neue Jahr 2019.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Das Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer öffnet seine Türen.

Bürgermeisterin Gabriele Flach lädt am Freitag, 23. November 2018, von 18:00 bis 22:00 Uhr, und Samstag, 24. November 2018, von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr, große und kleine Besucher in die Immengartenstraße 24 ein.

An diesen beiden Tagen können alle Interessierten auf Entdeckungstour gehen. Das Foyer und die Flure des Amtsgebäudes dienen dann unseren Kunstschaffenden als Ausstellungsfläche. Hobbykünstler der Verbandsgemeinde Maikammer präsentieren ihre Werke und die kulturelle Vielfalt. Vielleicht findet dort der ein oder andere Bürger eine Idee für ein Weihnachtsgeschenk für sich oder seine Lieben.

Bürgermeisterin Flach wird die Ausstellung offiziell am

Freitag, 23. November 2018,

um 18:00 Uhr im Rathaus

eröffnen.

Dazu ergeht an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste herzliche Einladung.

Ebenso lädt das Gewerbe und die Gastronomie im Rahmen von „late-night-shopping“ zum Verweilen ein.

An beiden Veranstaltungstagen kann auf dem Parkdeck kostenlos geparkt werden!

Wir freuen uns auf SIE.

Fast 30.000 Besucher mehr als im Vorjahr!

Am Sonntag, 9. September 2018, endet im Kalmitbad Maikammer die laufende Badesaison.

Im Rückblick auf einen tollen rekordverdächtigen Sommer mit sehr viel Sonnenschein und heißen Temperaturen konnten wir bisher 88.077 Besucher in unserem Kalmitbad begrüßen.

Spitzentag war der 05.08.2018 mit 2.647 Besuchern.

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Freibadbesuchern.

Ihr Freibadteam

Getreu dem Motto “Feiern wie die Großen, um zu spenden für die Kleinen“ luden Initiator und Veranstalter Andreas Trischmann und Bürgermeisterin Gabriele Flach große und kleine Gäste ein, zusammen einen unvergesslichen Tag zu verbringen. Sie waren nicht dabei? Dann haben Sie was verpasst… Begleitet wurde das Fest den ganzen Tag von Live Musik.

Juli Kwadwo aus Heidelberg eröffnete das Musikfestival, während auch die kleineren Besucher gut beschäftigt waren.

Julia Kautz, Singer und Songwriterin aus München, war extra angereist, um das Event zu unterstützen.

Sämtliche Bands haben an diesem Tag auf ihre Gage verzichtet.

Am Nachmittag rockte dann „The Big D“ mit Heimvorteil die Bühne.

Alles in allem war es eine Mega Party, mit tollen Gästen, schöner Musik, gemütlicher Atmosphäre und einem tollen Rahmenprogramm. Vielen DANK an alle helfenden Hände und Sponsoren, die das Ganze erst ermöglicht haben. Bei solchen Veranstaltungen ist man immer auf die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer angewiesen, denn ohne sie wäre die Umsetzung nicht möglich.

Für nächstes Jahr wird bereits eine Wiederholung geplant.

Die Band AMPRA gab zum Schluss der Veranstaltung noch mal so richtig Gas!

 

(Freunde von Kaffee und Kuchen)

Am Sonntag, den 09. September wird der Förderverein Kalmitbad Maikammer wieder einen

FKK-Tag (Freunde von Kaffee und Kuchen) veranstalten.

Kuchen und Kaffee werden ab ca. 10.00 Uhr angeboten.

Der Erlös des Kuchen- und Kaffeeverkaufes dient der Unterstützung des Freibades.

Wir würden uns sehr freuen, Sie am letzten Badetag der Saison 2018 begrüßen

zu dürfen.

Am 04. August fand das zweite 12-Stunden-Schwimmen im Kalmitbad Maikammer statt. Die Teilnehmer konnten sich ab 8.00 Uhr registrieren und für einen guten Zweck „Kilometergeld“ sammeln. Insgesamt haben sich 152 Teilnehmer (40 Teilnehmer mehr als im Vorjahr) im Alter zwischen 5 und 81 Jahren an dem Event beteiligt.

Gemeinsam haben die Teilnehmer eine Strecke von 187 Kilometern erzielt.

An der anschließenden Verlosung konnten alle Schwimmer teilnehmen, die ihr Soll erfüllt haben:

  • Kinder bis 6 Jahre: 300 m

  • 7 bis 12 Jahre: 600 m

  • Ab 13 Jahren: 1.000 m.

Verlost wurden unter anderem eine Erwachsenen-Dauerkarte, eine Jugend-Dauerkarte sowie eine 12er-Karte und viele weitere Trostpreise.

Wir danken allen Teilnehmern für die hohe Beteiligung an diesem Event. Ein besonderer Dank geht an die Mitglieder des Fördervereins Kalmitbad Maikammer e. V., die die Veranstaltung organisiert und ausgeführt haben, sowie an alle Sponsoren.

Ein herzliches Dankeschön auch an die finanzielle Unterstützung durch die VR-Bank Südpfalz und die Sparkasse SÜW.

Im nächsten Jahr soll wieder ein 12-Stunden-Schwimmen stattfinden. Wir freuen uns jetzt schon auf eine rege Teilnahme.

Karl Breitner

Vorsitzender

Getreu dem Motto:

“Feiern wie die Großen, um zu spenden für die Kleinen“ findet am 11.08.18 eine weitere Benefiz Veranstaltung dieses Jahr im Kalmitbad Maikammer statt.

Organisator und Initiator, Andreas Trischmann, freut sich auf zahlreiche Besucher, die an diesem Tag das Schwimmbad besuchen und gemeinsam einen schönen Tag mit uns verbringen werden.

Los geht es ab 14:00 Uhr mit einem breiten Kinderprogramm mit Kinder schminken, Bastel Angeboten und vielem mehr.

Weiterhin werden wir von Anfang an mit Live Musik begleitet.

Das Opening macht Juli Kwadwo, ein Singer Songwriter aus Heidelberg. Danach wird uns Julia Kautz, ebenfalls Singer Songwriterin aus München, mit musikalischen Klängen verwöhnen.

Ab ca. 16:30 Uhr rockt dann die Band The Big D die Bühne, bevor wir um ca. 19:00 Uhr die letzten im Bunde, AMPRA, auf unserer Bühne begrüßen dürfen. Sie werden uns bis zum Schluss (22:00 Uhr) so richtig einheizen.

Ab 19:00 Uhr können Sie unser Event bei freiem Eintritt besuchen. Hier endet auch die offizielle Badezeit.

Der Reinerlös wird unter vier ortsnahen Vereinen aufgeteilt werden. Zum einen der Förderverein Geinsheim, der Förderkreis der Grundschule in Geinsheim, die Leere Wiege Landau und den Verein Sternenzauber und Frühchenwunder aus Bad Bergzabern.

Für das leibliche Wohl ist natürlich bestens gesorgt. Neben Kaffee und Kuchen bieten wir Ihnen auch eine Auswahl an Speisen und Getränken.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Tag gemeinsam mit uns für den guten Zweck verbringen würden.

Nähere Infos bekommen Sie auf unserer Facebook Seite charitykidsfestival. Teilen und liken Sie gerne unsere Seite um mit aktuellen Infos versorgt zu werden.

Sofern Sie uns an dem Tag mit helfenden Händen unterstützen möchten, melden Sie sich gerne unter kidsfestival@web.de.

Wir freuen uns auf einen phantastischen Tag mit Ihnen.

Wann und Wo findet es statt?

Am      11.08.2018

Von     14:00 – 22:00 Uhr   (ab 19:00 Uhr freier Eintritt)

Im       Kalmitbad Maikammer, Wiesenstrasse 18, 67487 Maikammer 

„FKK-Tag“ des Fördervereins Kalmitbad Maikammer e. V. – (Freunde von Kaffee und Kuchen)  

Verbunden mit dem 12-Stunden-Schwimmen am 4. August sollte es auch Kaffee und Kuchen geben, verkauft vom Föderverein Kalmitbad Maikammer e.V..

Aufgrund der extrem hohen Temperaturen fällt der Kaffee- und Kuchen-Verkauf jedoch aus und wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Wir bitten um Ihr Verständis.

Wir würden uns sehr freuen, Sie dennoch zum 12-Stunden-Schwimmen begrüßen zu dürfen.

Weitere Infos  finden Sie hier.

Am Freitag, den 22.06.2018 ging der DLRG-Schwimmkurs im Kalmitbad Maikammer zu Ende.

Insgesamt haben 13 Kinder den zweiwöchigen Kursus erfolgreich absolviert.

Wie man sieht, hat das Schwimmenlernen viel Spaß gemacht!

Vielen Dank an das Team des DLRG Neustadt an der Weinstraße e.V. für den reibungslosen Ablauf.

Nicht nur Unternehmen, Behörden und Institutionen sind verpflichtet, die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt zu haben, sondern auch alle Vereine, einschließlich der gemeinnützigen, nicht eingetragenen oder nicht rechtsfähigen Vereine.

Angefangen vom Mitgliedsantrag über Einladungen zu Veranstaltungen oder Mitgliederversammlungen bis hin zum Internetauftritt eines Vereins – im Vereinsleben gibt es viele Szenarien, in denen personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum oder Geschlecht verarbeitet werden.

Die 10 wichtigsten Hinweise für Vereinsvorstände und andere Personen, die im Verein mit datenschutzrechtlichen Belangen befasst sind finden Sie hier oder im Internet unter https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/vereine/

Wie bereits im April 2017 angekündigt, hat die Telekom in Maikammer und Kirrweiler ihr Breitbandnetz weiter ausgebaut. Das Projekt, das die Telekom im sogenannten „eigenwirtschaftlichen Ausbau“ durchgeführt hat, ist nunmehr abgeschlossen. Es wurden in den beiden Gemeinden rund sieben Kilometer Glasfaserkabel verlegt und sieben Verteilerkästen mit modernster Technik aufgestellt.

Vom Ausbau des Telekomnetzes sollen etwa 4.000 Haushalte in Maikammer und Kirrweiler profitieren. Das maximale Tempo beim Herunterladen steigt auf bis zu 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) und beim Hochladen auf bis zu 40 MBit/s.

Ob Sie von den schnelleren Bandbreiten profitieren können, erfahren Sie bei der Telekom (Tel.: 0800 330 3000, www.telekom.de/schneller).

Bürgermeisterin Gabriele Flach und Büroleiter Andreas Reuter zeigen sich erfreut über die weitere Verbesserung der Infrastruktur in der Verbandsgemeinde. Schnelles Internet ist ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmen und verbessert auch die Wohnqualität der Bürgerinnen und Bürger enorm. Gleichzeitig bedanken sie sich bei den Anwohnern für ihr Verständnis während der Bauarbeiten. Allerdings wird der bereits für 2018/2019 angekündigte weitere Netzausbau der Fa. Inexio im Rahmen des Kreisprojektes erneute Beeinträchtigungen durch Bautätigkeiten mit sich bringen.

Die Verwaltung ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, die Arbeiten zu koordinieren, um die Belästigungen zu minimieren. Trotz allem, so Bürgermeisterin Flach, sollten wir uns über jeden Netzausbau in unserer Verbandsgemeinde freuen, da die Bürger dann die Möglichkeit haben, aus mehreren Anbietern auswählen zu können.

 

Die Nestschaukel und die Kletterpyramide konnten durch den fleißigen Einsatz des Fördervereins Kalmitbad aufgebaut und nun auch fachtechnisch abgenommen werden.

Auch der Rollrasen wird schon verlegt, so dass die Spielgeräte in einer Woche freigegeben werden können.

Wir wünschen den großen und kleinen Badegästen viel Spaß mit den neuen Geräten!

Karl Breitner

Vorsitzender

 

 

Bürgermeisterin Gabriele Flach begrüßt den ersten Badegast im Kalmitbad Maikammer

Bei strahlendem Sonnenschein wurde am Samstag, den 12.05.2018 das Kalmitbad für die Schwimmbadsaison
2018 eröffnet. Bürgermeisterin Gabriele Flach durfte pünktlich um 8 Uhr bereits zahlreiche
Gäste begrüßen.
Über ein Präsent freute sich der erste erwachsene Badegast, die Dauerkarteninhaberin Frau Dagmar Schlosser
aus Maikammer.
Die ersten jugendlichen Besucher erhielten ebenfalls ein Präsent.
Wir wünschen allen Gästen eine schöne Badesaison.

Anlässlich der Verabschiedung von Bürgermeister Karl Schäfer und der Amtseinführung von Gabriele Flach hatten beide in ihrer Einladung darauf hingewiesen, dass sie auf persönliche Geschenke zugunsten einer Spende an den Förderverein Kalmitbad Maikammer e.V. verzichten.
Am Montag, den 05.03.2018 fand nun die feierliche Spendenübergabe im Kalmitbad Maikammer statt. Der Vorsitzende Karl Breitner bedankte sich im Namen des Vereins ganz herzlich für die großzügige Spende über 3.000,00 €.
Der Förderverein Kalmitbad Maikammer e.V. schafft für den Kinderspielplatz neue Spielgeräte an.

 

 

 

Das Bild zeigt von links nach rechts den Vorsitzenden des Fördervereins Kalmitbad Maikammer e.V. Karl Breitner, Bürgermeister a. D. Karl Schäfer, Bürgermeisterin Gabriele Flach, Vorstandsmitglieder Brigitte Dirolf, Reinhold Wenz und Joachim Anton.

Der Förderverein Kalmitbad Maikammer e.V. bedankt sich für die rege Beteiligung zur Anschaffung neuer Spielgeräte für den Kinderspielplatz im Kalmitbad Maikammer.
Aus den vielen Vorschlägen hat sich der Vorstand auf eine Nestschaukel und ein Klettergerüst geeinigt. Dies waren auch die meistgenannten Vorschläge. Die Spielgeräte werden bestellt und stehen in der Freibadsaison 2018 zur Verfügung.
Der Förderverein Kalmitbad Maikammer wünscht jetzt schon viel Freude mit den neuen Geräten.
Karl Breitner
Vorsitzender

Zum Jahreswechsel wurde das Team der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer durch drei neue Mitarbeiterinnen ergänzt. Tina Fuchs kam im Fachbereich Natürliche Lebensgrundlage, Bauen, als Nachfolgerin von Marianne Anslinger.

Ana Paula Conti Acker wurde bei den Verbandsgemeindewerken als Nachfolgerin für den ausgeschiedenen Mitarbeiter Daniel Schwan eingestellt und Anne Kruppenbacher in der Schülerbetreuung der Johannes-Leonhardt-Schule Maikammer als zusätzliche Mitarbeiterin im Betreuungsteam.

Bürgermeisterin Gabriele Flach wünschte den „Neuen“ einen guten Start.

Am 31. Januar feierte Michael Braun sein 25-jähriges Dienstjubiläum. Gleichzeitig wurde er mit Wirkung zum 1. Januar 2018 zum Betriebsleiter des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Maikammer bestellt. Michael Braun ist Nachfolger von Dietmar Hagelstein, der am 31.12.2017 in den Ruhestand verabschiedet wurde.

Bürgermeisterin Gabriele Flach gratulierte im Beisein von Büro- und Werkleiter Andreas Reuter und Julia Schwaderer vom Personalrat Herrn Braun zu seinem Jubiläum.

Der Förderverein Kalmitbad Maikammer e.V. beabsichtigt neue Spielgeräte für den Kinderspielplatz im Kalmitbad Maikammer anzuschaffen.

Wir bitten daher um Mitteilung Ihrer Vorschläge für neue Spielgeräte.

Senden Sie uns bis Samstag, den 27.01.2018 ein Bild, eine Skizze oder die Bezeichnung Ihres Wunschgerätes an die Email-Adresse karl-breitner@t-online.de.
Der Förderverein wird dann aus den eingegangenen Vorschlägen die passenden Geräte aussuchen.

Vielleicht sehen Sie in der Freibadsaison 2018 schon Ihr gewünschtes Spielgerät auf dem Kinderspielplatz!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Mithilfe.

 

Über eine rege Beteiligung freuen wir uns sehr.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Namen der Verbandsgemeinde Maikammer, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates wünsche ich Ihnen alles Gute für das neue Jahr, Glück, Gesundheit, Erfolg und Gottes Segen.

 

Herzlichst
Ihre

Am Mittwoch, 27.12.2017 wurde in einer würdevollen Feierstunde im Bürgerhaus Maikammer, zugleich öffentliche
Ratssitzung, Gabriele Flach zur neuen Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Maikammer ernannt. Gleichzeitig
wurde der bisherige Amtsinhaber, Bürgermeister Karl Schäfer, nach über 34-jähriger Amtszeit verabschiedet.
Das Bürgerhaus war proppenvoll, viele geladene Gäste aus der Politik und der Wirtschaft sowie die Bürgerinnen
und Bürger der Verbandsgemeinde waren der Einladung gefolgt, um an der Feierlichkeit teilzunehmen. Die Veranstaltung
wurde feierlich umrahmt von einem Streichquartett von Musikerinnen aus Maikammer und Neustadt.
Nach der Einstimmung mit Musikstücken von Wolfgang Amadeus Mozart wurde Gabriele Flach von Bürgermeister
Karl Schäfer zur Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Maikammer mit Wirkung vom 01.01.2018 für die Dauer
von acht Jahren ernannt.

Sie bedankte sich in Ihrer Ansprache mit folgenden Worten:

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Maikammer,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Verbandsgemeinderates und der Verwaltung,
verehrte Ehrengäste und Gäste,
sehr geehrte Vertreter der Presse,

Was immer du tun kannst oder erträumst zu können, beginne es jetzt.
Mit diesem Zitat von Johann Wolfgang von Geothe darf auch ich sie sehr herzlich willkommen heißen und mich für
die großartige Vorbereitung der Veranstaltung wie auch bei den vielen fleißigen Helfern bedanken.
Der heutige Tag bedeutet mir sehr viel. Ich darf Verantwortung übernehmen und Entwicklung mitgestalten in
einer der schönsten und stärksten Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz.
Bürgernähe, überdurchschnittliche Wirtschafts- und Steuerkraft, solide Finanzsituation, kommunale Infrastruktur
auf hohem Niveau, hervorragendes touristisches Angebot und attraktive Freizeitmöglichkeiten, intaktes Gemeinwesen
und ausgeprägtes ehrenamtlichen Engagement sind dabei nur einige Kennzeichen, die die Besonderheit
und auch die Einzigartigkeit der Verbandsgemeinde Maikammer ausmachen.
Und mit einem Augenzwinkern füge ich hinzu: Das wurde uns auch durch das höchste rheinland-pfälzische Gericht
schwarz auf weiss bestätigt.
In den vergangenen Monaten habe ich das Gespräch mit vielen Menschen in den drei Ortsgemeinden Kirrweiler,
Maikammer und Sankt Martin gesucht. Zahlreiche Begegnungen haben mir verdeutlicht, was die Bürgerinnen und
Bürger vor Ort bewegt und mir geholfen, die gegenwärtigen und künftigen Aufgabenstellungen und mitunter
auch unterschiedlichen Blickwinkel besser einschätzen zu können.
Die Offenheit und die Aufgeschlossenheit, die ich dabei erfahren durfte, sind für mich ein Zeichen für die Identifikation
der Bürger mit ihrem Gemeinwesen, das ihnen am Herzen liegt und für das sie sich einsetzen wollen.
Deshalb möchte ich mich als Erstes bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die mir bei der Wahl ihre Stimme
gegeben haben. Es ist ein großer Vertrauensvorschuss, mit dem ich meine Arbeit beginnen kann. Ich verspreche
Ihnen, dass ich mit diesem Vertrauen sorgsam umgehen und auf eine verantwortungsbewusste Politik für die
Verbandsgemeinde Maikammer setzen werde, die das Wünschbare als Herausforderung annimmt, aber auch das
Machbare stets im Blick behält.
Bedanken möchte ich mich weiterhin für die vielen Glückwünsche, die mich nach der Wahl erreichten. Sie haben
mich darin bestärkt, die richtige Entscheidung getroffen zu haben, als ich für dieses schöne Amt kandidierte.
Mein Dank gilt gleichermaßen den Menschen, die mich im Vorfeld der Wahl unterstützt haben ebenso wie meiner
Familie und Freunden, die mir in den vielen hektischen Wochen zur Seite standen.
Ein großes Anliegen ist es mir, Bürgermeister Karl Schäfer – und ich schließe in diesen Dank ausdrücklich seine Frau
Marianne und seine gesamte Familie mit ein – für all das zu danken, was er in den vergangenen über drei Jahrzehnten
für die Verbandsgemeinde Maikammer geleistet hat. Vieles von dem, was hier geschaffen wurde, trägt
seine ganz persönliche Handschrift. Ohne den Weitblick und das Durchhaltevermögen von Karl Schäfer wäre die
Verbandsgemeinde Maikammer nicht das, was sie heute ist.

Verehrte Zuhörer,
ich freue mich auf meine neue Aufgabe. Und ich freue mich darauf, mit einem gut eingespielten, hoch motivierten
Team zusammenarbeiten zu dürfen.
Ich habe dieses Amt angestrebt, um daran mitzuwirken, die Lebensqualität für die Menschen in dieser wunderschönen
Region weiter zu optimieren. Dabei bin ich mir der Verantwortung, die mit dieser Aufgabe einhergeht,
sehr bewusst und ich kann Ihnen versichern, dass ich meine ganze Kraft, mein Können und meine Erfahrung zum
Wohle der Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Maikammer und den drei Ortsgemeinden einsetzen
werde.

Damit ich schnell in meine neue Aufgabe hineinwachse, bin ich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, verehrte Ratsmitglieder,
und Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, angewiesen.
Das Verwaltungsteam hat mir bereits erste Schritte auf dem teilweise noch unbekannten Parkett geebnet. Dafür
möchte ich mich sehr herzlich bedanken und ich schließe in diesen Dank auch ausdrücklich die Kollegen in den
Verbandsgemeindewerken, die Verantwortlichen bei den Grundschulen und Kindertagesstätten, die Kameraden
bei der Feuerwehr ebenso wie die Beigeordneten der Verbandsgemeinde mit ein.
Ich verspreche ihnen allen, dass ich offen sein werde für Ihre Anliegen, Ihre Vorschläge wie auch konstruktive Kritik.

Verehrte Ratsmitglieder,
vor uns liegt ein neues Sitzungsjahr, das uns vielfältige Entscheidungen abverlangen wird.
Dabei ist Kommunalpolitik mehr als andere Politikbereiche darauf angewiesen, dass sie von Kooperation und nicht
von Konfrontation bestimmt wird. Ich wünsche mir eine offene, zielorientierte und über die Parteigrenzen hinausgehende
Zusammenarbeit mit ihnen allen und bin zuversichtlich, dass Entscheidungen zum Wohle der Verbandsgemeinde
auch zukünftig auf einen größtmöglichen Konsens gestützt werden können.

Meine sehr geehrte Damen und Herren,
ein Bürgermeister ist der erste und wichtigste Ansprechpartner für die Bürger. Deshalb liegt mir neben der Zusammenarbeit
mit dem Rat und der Verwaltung auch sehr viel an einer Zusammenarbeit mit ihnen, den Bürgerinnen
und Bürgern aus der Verbandsgemeinde Maikammer. Ich verspreche ihnen, dass ich ein offenes Ohr für ihre Anliegen
haben werde und ermuntere sie ausdrücklich, sich einzubringen.
Als Bürgermeisterin sehe ich mich dabei in der Pflicht, das Wohl der Allgemeinheit und nicht von Einzelinteressen
in den Vordergrund zu stellen.
Vielleicht wird das im ein oder anderen Fall für die Bürger nicht immer einsichtig sein. Hier sage ich eine transparente
Offenlegung der Kriterien zu, nach denen letztendlich entschieden worden ist.
Genauso wichtig wie die Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern ist für mich eine gute Verbindung
zu den örtlichen Gemeinschaften und Initiativen. Deshalb werden die Vertreter der Kirchen und der Vereine von
mir ebenso gesuchte Gesprächspartner sein wie die Vertreter von Weinbau, Tourismus, Handwerk und Gewerbe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
es würde den zeitlichen Rahmen am heutigen Abend sprengen, meine Vorstellungen und Ziele für die kommenden
Jahre ausführlich darzulegen. Einzelheiten dazu wurden bereits im Wahlprogramm und der Presse hinreichend
dargestellt.
Kommunalpolitik ist, um mit Fontane zu sprechen, ein weites Feld. Sie umfasst sowohl wirtschaftliche und soziale
als auch kulturelle Belange. Sie hat im Grunde mit allem zu tun, was im alltäglichen Leben vorkommt. Und gerade
das macht ihren Reiz aus. Und auch wenn die Themen sind nicht immer die sind, die man sich wünscht, sondern
oft die, die einem die Umstände aufbürden und Kommunalpolitik der heutigen Zeit vielerlei Druck ausgesetzt ist,
sind vor Ort noch immer auch Gestaltungsspielräume vorhanden, die es auszuschöpfen gilt. Hierfür sind nicht nur
gute Kontakte zu Aufsichts- und Fachbehörden von großer Bedeutung, sondern insbesondere Ideenreichtum und
Kreativität gefragt.
Wir werden uns künftig mit Fragestellungen befassen müssen, die noch viel mehr als bisher von gesellschaftspolitischen
Themen geprägt sind und bei denen gerade auch das Zusammenspiel zwischen Kommunalpolitik, Verwaltung
und Zivilgesellschaft überdacht und Ziele und Schwerpunkte neu definiert werden müssen.
Der demografische Wandel und die Digitalisierung – um hier nur zwei große Themen zu benennen – werden unsere
Gesellschaft, unser Gemeinwesen, die Arbeitsprozesse in der Wirtschaft und die Abläufe in den Kommunen grundlegend
verändern und sich auch auf die Lebensverhältnisse in der Verbandsgemeinde Maikammer auswirken.
Die Bürger erwarten von der öffentlichen Verwaltung zunehmend, dass deren Leistungsangebot auch elektronisch,
quasi am heimischen Computer abrufbar ist und die Kommunikations- und Informationswege noch mehr
optimiert werden.
Darauf müssen wir uns gut vorbereiten und in die notwendigen Prozesse alle Generationen mit ihren altersbedingt
durchaus auch unterschiedlichen Ansprüchen mit einzubeziehen. Nur wer diese Herausforderungen heute
angeht, wird morgen erfolgreich sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Wir stehen vor Aufgaben, die sich nur in gemeinsamen Anstrengungen bewältigen lassen, in einem gemeinsamen
Wirken dafür, die Verbandsgemeinde erfolgreich weiterzuentwickeln.
In diesem Sinne wünsche ich uns einen guten Start und freue mich eine gewinnbringende Zusammenarbeit zum
Wohle der Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Maikammer und ihren drei Ortsgemeinden.
Schließen möchte ich mit einem Zitat von Dietrich Bonhoeffer:
Immer wird uns das Vertrauen eines der größten, seltensten und beglückendsten Geschenke menschlichen
Zusammenlebens bleiben.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gutes neues Jahr, Glück, Erfolg, Gesundheit und Gottes Segen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Den nächsten Programmpunkt des Abends übernahm der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Joachim Anton.
Zunächst gratulierte er der künftigen Bürgermeisterin Flach zu der Ernennung und wünschte ihr persönlich viel Erfolg.

Joachim Anton bekundete Bürgermeister Schäfer „Dank und Respekt für den beispielhaften Einsatz seines Arbeitslebens zum
Wohle der Verbandsgemeinde Maikammer.“ Er zog eine beeindruckende Bilanz der 34 Amtsjahre und ging nur auf einige
wenige bedeuteten Projekte ein.
Ein „Baumeister einer modernen Verbandsgemeinde und ein Visionär“ sei Karl Schäfer immer gewesen, der mit „außerordentlichem
Engagement, einer hohen Arbeitsdisziplin, mit Zähigkeit und Verhandlungsgeschick eine pulsierende, fortschrittliche
Verbandsgemeinde geschaffen hat.“ Zweifelsfrei sei der Meilenstein in der Entwicklung der Verbandsgemeinde der harte
Kampf für den Erhalt der Eigenständigkeit der Verbandsgemeinde gewesen.
Er danke auch ausdrücklich Marianne Schäfer, die über all die Jahre Verständnis und Unterstützung für die Arbeit von Karl
Schäfer entgegengebracht hat. „Sie habe „ so Joachim Anton „großen Anteil an den Leistungen und Verdiensten unseres scheidenden
Bürgermeisters.“ Im Namen der Verbandsgemeinde Maikammer überreichte er Bürgermeister Karl Schäfer eine Dankurkunde
und ein steinernes Wappen der Verbandsgemeinde.
Landrat Dietmar Seefeldt ging in seiner Laudatio ebenfalls auf den Kampf um die Eigenständigkeit ein. Er sei viel lieber ein
Landrat mit sieben Verbandsgemeinden als mit sechs. Es sei vor allem Karl Schäfer zu verdanken, dass die Klage als einzige in
Rheinland-Pfalz zum Erfolg geführt habe. Für ihn war und ist das Engagement von Karl Schäfer im Kreistag, im Kreisausschuss,
im Verwaltungsrat der Sparkasse und in den Gremien Roten Kreuzes von besonderer Wichtigkeit. Mit Bürgermeisterin Gabriele
Flach, der er ebenfalls recht herzlich zur Ernennung gratuliere, sei die Verbandsgemeinde Maikammer auch zukünftig in sehr
guten Händen.

Anschließend bedankte sich Bürgermeister Karl Schäfer mit der folgenden Ansprache:

„Lieber Joachim Anton, lieber Dietmar Seefeldt,
herzlichen Dank für die Würdigung meiner Amtszeit und die guten Wünsche für meinen künftigen Lebensabschnitt.
Liebe Gäste,
„Ein Abschied ist die Geburt der Erinnerung“
diese Worte des weltberühmten spanischen Malers und Schriftstellers Salvadore Dali, bewegen mich in den letzten Tagen.
Nach meinem Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl und beruflichen Stationen in der Kommunal- und
Landesverwaltung in Baden-Württemberg, wurde ich am 7. September 1983 zum Bürgermeister unserer Verbandsgemeinde
Maikammer gewählt.
Die große Unterstützung, die ich bei meiner Wahl, damals noch durch den Verbandsgemeinderat, erfahren durfte, hat meine
Amtszeit nachhaltig geprägt.Nicht „Parteipolitik“ sondern eine Sachpolitik, ausgerichtet allein am Wohle unserer Bürgerinnen
und Bürger, war Richtschnur meines Handelns als Bürgermeister.
Ein besonderes Anliegen war mir dabei, die Infrastruktur der Daseinsvorsorge, wie Abwasser, Wasser und Hochwasserschutz,
die Infrastruktur der Bildung, der Feuerwehr und für Weinbau und Tourismus auszubauen und zu optimieren. Dies war eine
wichtige Voraussetzung dafür, dass sich unsere drei Ortsgemeinden sehr positiv entwickeln konnten und entwickelt haben.
Zusammen mit meinen Mitarbeitern und in enger Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern und den Ortsgemeinderäten
haben wir die Entwicklung unserer Ortsgemeinden nachhaltig unterstützt. Die Tatsache, dass unsere Verbandsgemeinde von
unserem Bundesland mit dessen Vertretung bei der „EXPO 2000“ in Hannover und beim „Europäischen Dorferneuerungspreis
2008“ ausgewählt worden ist, sind ein sichtbares Zeichen, dass dies gelungen zu sein scheint.
Wenn ich am heutigen Tage auf meine bisherige Amtszeit zurückblicke, kann ich dies mit Zufriedenheit und auch ein bisschen
Stolz. Dies deshalb, da es uns, damit meine ich die kommunalpolitisch Verantwortung Tragenden und meinen Mitarbeitern
gelungen ist, unsere Verbandsgemeinde so zu entwickeln, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger in ihrem Zuhause Wohlfühlen
können.
Heute kann ich feststellen, dass ich auf eine sehr bewegte Amtszeit zurückblicken darf. Dabei hätte ich aber gerne auf die Jahre
von 2009 bis 2015 verzichtet.
Der Kampf um den „Erhalt unserer Verbandsgemeinde Maikammer“ die Zeit bis zur Fusion und die Rückabwicklung haben
sehr viel Kraft gekostet. Wenn man aber von der Rechtmäßigkeit seines Handelns und der Stärke seiner Verbandsgemeinde
überzeugt ist, muss man diese Überzeugung bis zum Schluss auch durchtragen.
Dabei waren mir die feste und entschlossene Haltung in unserem Ratsgremium und in unserer Bürgerschaft eine große Stütze.
Dafür darf ich mich auch am heutigen Abend nochmals ganz besonders bedanken.
Bedanken darf ich mich bei allen meinen Mitarbeitern und insbesondere bei drei Persönlichkeiten, die heute anwesend sind.
Es sind dies unser Gutachter Dr. Volker Röske, unser Anwalt vor dem Verfassungsgerichtshof, Dr. Torsten Gerhard und mein
Büro- und Werkleiter, Andreas Reuter. Nochmals herzlichen Dank bei Ihnen für ihren großartigen und erfolgreichen Einsatz.
Ohne ihre Unterstützung hätte ich diese Zeit wohl kaum durchgestanden.
Erwähnen darf ich aber auch am heute, dass das Land nach der Rückabwicklung zu seiner Verantwortung steht.

Ein Dank gilt meiner langjährigen Sekretärin Frau Pedross für 32 Jahre vertrauensvolle Zusammenarbeit, die letzten Jahre ihres
Berufslebens unter erschwerten Bedingungen der Diskussionen um die Gebietsreform und die erfolgte Zwangsfusion. Frau
Pedross hat übrigens auch meine beiden Amtsvorgänger als Sekretärin begleitet. Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Für alle früheren Mitarbeiter, die mich in den ersten Jahren begleitet haben darf ich stellvertretend meinen damaligen Werkleiter
Peter Garrecht und meinen Büroleiter Armin Kiefer erwähnen. Dabei denke ich oft an Gespräche zurück, die wir in den
frühesten Morgenstunden geführt haben. Nochmals vielen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
In meiner Amtszeit durfte ich mich immer auf ein tolles Mitarbeiterteam und ein Ratsgremium verlassen, welches stets offen
war für neue Ideen. Ich erinnere hier nur an die Auflage einer Kalmitbadanleihe, zusammen mit der VR-Bank Südpfalz. Unsere
Bürger und Freunde des Kalmitbades haben innerhalb von 3 Monaten 571.000 Euro zur Mitfinanzierung der Sanierung und
der Erweiterung des Kalmitbadneubaus gezeichnet und somit ihre große Verbundenheit zu ihrem Freibad bekundet.

Ich freue mich daher sehr, dass es noch in meiner Amtszeit gelungen ist, dieses Projekt, das größte in der Geschichte unserer
Verbandsgemeinde, in diesem Jahr in Betrieb nehmen zu können. Unser Kalmitbad erfreut sich seit seiner Eröffnung im Jahre
1972 eines großen Zuspruchs in allen Teilen unserer Bevölkerung und ist für unsere vom Weinbau- und Tourismus geprägte
Verbandsgemeinde von großer Bedeutung.

Ich habe daher gerne bei meiner Einladung auf die Möglichkeit von Spenden für den Kalmitbadförderverein, anstelle von
persönlichen Geschenken hingewiesen.
Die Lebensqualität in einer Gemeinde wird sehr wesentlich durch die Angebote unserer örtlichen Vereine, Organisationen
und unserer Kirchengemeinden geprägt. Diesbezüglich dürfen wir uns in unserer Verbandsgemeinde eines großartigen Engagements
dieser Partner erfreuen. Dieses Miteinander habe ich besonders geschätzt und im Rahmen unserer Möglichkeiten
unterstützt. Ihnen allen, ein herzliches Dankeschön. Sie haben mir meine Arbeit sehr erleichtert.

Bei meinem Amtsantritt im Jahre 1983 habe ich u.a. ausgeführt:
„Dass ich stets Ansprechpartner für unsere Bürgerinnen und Bürger sein möchte, dass ich ihnen mit Verstand und Herz dienen
und dabei stets den Menschen in den Mittelpunkt unserer Entscheidungen stellen werde“.
Ob mir dies gelungen ist, müssen und können alleine unsere Bürgerinnen und Bürger beurteilen. Sollte ich in meiner Amtszeit
jemanden nicht fair behandelt haben, bitte ich um Entschuldigung. Dies war nicht meine Absicht.

Ab 1. Januar wird meine Nachfolgerin Gabriele Flach die Geschicke unserer Verbandsgemeinde Maikammer leiten. Der bevorstehende
Wechsel ist mit Erwartungen und Hoffnungen verbunden. Er ist auch eine Chance.

Liebe Frau Flach, liebe Gabriele,
Nutze diese. Ich wünsche Dir dazu alles erdenklich Gute, viel Erfolg und eine glückliche Hand.

Sie, liebe Mitglieder unseres Verbandsgemeinderates und sie, liebe Bürgerinnen und Bürger bitte ich, unserer neuen Bürgermeisterin
die gleiche Unterstützung zu gewähren, die sie mir in all den Jahren gewährt haben.

Liebe Gäste, kürzlich habe ich eine Aussage von Frau Elisabeth Schöffel-Pöll, einer Schriftstellerin aus Niederösterreich gelesen.
Ich zitiere: „Ein Bürgermeister ist meistens bei seinen Bürgern und nicht bei seiner Familie.“
Ich weiß nicht, ob Frau Schöffel-Pöll mit einem Bürgermeister verheiratet ist. Sie hat aber sicherlich nicht ganz Unrecht. Nach
34 Jahren möchte ich daher künftig meiner Frau Marianne, meiner Familie und meinen Enkeln Carla, Theo und Jan, die heute
natürlich anwesend sind, etwas mehr Zeit schenken.
Ohne die Unterstützung und das große Verständnis, welche mir Marianne und meine Kinder Jochen und Anne, auch in schwierigen
Zeiten geschenkt haben, hätte ich mein Amt nicht ausüben können. Daher auch euch ein herzliches Dankeschön. Wir
waren und wir sind ein gutes Team!!
Ich werde zwar auch in Zukunft als Ortsbürgermeister unserer Ortsgemeinde Maikammer weiter stark gefordert sein, aber ich
bin zuversichtlich, dass ich doch etwas mehr Freiraum haben werde.

Liebe Marianne, es ist daher aber auch nicht auszuschließen, dass bei manchen Gartenarbeiten, auch künftig dienstliche Termine
dazwischen kommen können. Ich freue mich aber auf meinen neuen Lebensabschnitt, auch mit häuslichen Aufträgen.
Ein Dank gilt allen Freunden, die in schwierigen Zeiten zu mir gestanden und mich oft ermuntert haben. Auch dafür Dank,
dass wir, trotz vieler Terminabsagen, immer noch eingeladen werden.

Verehrte Gäste, die Presse ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürgern. 30 Jahre meiner Amtszeit wurde
unsere Verbandsgemeinde und ich von dem verantwortlichen Lokalredakteur der Rheinpfalz, Herrn Elmar Hoffmann begleitet.
Lieber Herr Hoffmann, für die stets sachliche und faire Berichterstattung darf ich mich am heutigen Abend auch bei Ihnen
nochmals ganz herzlich bedanken.
Nicht vergessen möchte ich heute, mich bei unserem lieben Herrgott zu bedanken, dass er mir die Kraft für mein Amt gegeben
und mich auf einem guten Weg geführt hat.

Verehrte Anwesende, wenn man mich heute fragen würde, ob ich mich wieder in der Verbandsgemeinde Maikammer als
Bürgermeister bewerben würde, sage ich ohne Zögern: „JA“. Denn ich fühle mich hier zu Hause, mit den Menschen verbunden
und kann sagen, dass ich in der schönsten Verbandsgemeinde Deutschlands -meine Kollegin und meine Kollegen werden mir
heute sicherlich voll zustimmen -Bürgermeister sein durfte.

Abschließend bedanke ich mich ganz herzlich beim Musikensemble, bei meinem Beig. Joachim Anton und allen, die diesen
Abend vorbereitet haben, so bei Mitgliedern der Landjugend und Mitgliedern der Feuerwehren aus unseren drei Ortsgemeinden
sowie bei Mitarbeitern unserer Verwaltung. Besonderer Dank für die Organisation des heutigen Abends an meine Sekretärin
Petra Schwaab und Büroleiter Andreas Reuter.
Kurz vor dem Jahreswechsel darf ich ihnen und ihren Familien einen guten Rutsch und alles erdenklich Gute für das Jahr 2018
wünschen.
So, und jetzt ist aber wirklich Schluss!!

Gabriele Flach und ich möchten noch mit ihnen auf eine gute Zukunft anstoßen und mit ihnen ins Gespräch kommen. Vielen
Dank für ihre Aufmerksamkeit.“

Die anwesenden Gäste honorierten die Ansprache und die Verdienste von Bürgermeister Karl Schäfer mit minutenlangen
Applaus im Stehen. Zum Ende des offiziellen Teils der Veranstaltung überreichten die Mitglieder des Verbandsgemeinderates
ihrem langjährigen Vorsitzenden ein Gemälde von Gerhard Hofmann mit Motiven aus den drei Ortsgemeinden.
Der Abend endete bei lebhaften Gesprächen, Wein und Fingerfood.

 

Bilder H.J. Müller

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Verbandsgemeinde Maikammer wurde am 15.11.2017 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 4, von Freitag, den 17.11.2017 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat am 07.12.2017 zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Maikammer haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 20.11.2017 bis einschließlich 04.12.2017 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einreichen.

Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Maikammer, den 15.11.2017
gez. Karl Schäfer, Bürgermeister

asfasdf

Aufgrund der §§ 4, 6, 14 und 15 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) in der geltenden Fassung erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer als sachlich und örtlich zuständige Behörde folgende

Allgemeinverfügung:

I.

  1. Anlässlich der „Maikammerer Kerwe“ wird für den Zeitraum

von Freitag, den 17.07.2026 auf Samstag, den 18.07.2026,

von Samstag, den 18.07.2026 auf Sonntag, den 19.07.2026

der Beginn der Nachtzeit auf 24:00 Uhr,

sowie im Zeitraum

            von Sonntag, den 19.07.2026 auf Montag, den 20.07.2026,

            von Montag, den 20.07.2026 auf Dienstag, den 21.07.2026

der Beginn der Nachtzeit und der damit verbundenen Außengastronomie allgemein auf 23:00 Uhr festgelegt (§ 4 Abs. 5  LImSchG).

  1. Der Gebrauch von Geräten, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte ist bis maximal zum Beginn der Nachtzeit (Ziff. a)) gestattet (§ 6 Abs. 5 LImSchG).

II.

  1. Zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen sind die Geräuschemissionen der Verstärkeranlagen so zu begrenzen, dass der Beurteilungspegel vor den Fenstern (im Freien) der nächstgelegenen Wohngebäude 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts nicht überschreitet. Geräuschspitzen sollen die Werte von 90 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts einhalten.
  2. Bühne und Beschallungstechnik sind so auszurichten, dass nahestehende Wohnhäuser so wenig wie möglich beschallt werden. Insbesondere ist auf eine Reduzierung der abgestrahlten tiefen Frequenzanteile hinzuwirken (z. B. durch Minimierung einzelner nicht relevanter Terzen).
  3. Die einzelnen Beschallungsanlagen sind so einzupegeln, dass der unter Ziff. II a) genannte Immissionsrichtwert eingehalten wird. Bei Überschreitung des zulässigen Beurteilungspegels bzw. Spitzenpegels sind die Pegel der Lautsprecheranlage schnellstmöglich zu senken. Die ermittelten Schalldruckpegel und Beurteilungspegel sind zu dokumentieren.
  4. Um sicherzustellen, dass der Immissionsrichtwert eingehalten wird, haben die Betreiber der unter Ziff. I b) genannten Geräte während der Veranstaltung stündliche Messungen vorzunehmen.
  5. Betreiber der unter Ziff. I b) genannten Geräte, haben bis spätestens Freitag, den 17.07.2026 um 10:00 Uhr einen Ansprechpartner für Anfragen bzw. Beschwerden zu benennen. Die telefonische Erreichbarkeit des Ansprechpartners ist für den gesamten Veranstaltungszeitraum zu gewährleisten.

III.

Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Maikammer  im Nachrichtenblatt öffentlich bekanntgemacht und dadurch wirksam. Tag der Bekanntmachung im Sinne des § 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG ist der auf die Bekanntmachung folgende Tag.

Entscheidungsgründe:

Nach § 4 Abs. 1 LImSchG sind von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können. Nach § 6 Abs. 1 LImSchG sind Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte, nur in solcher Lautstärke zu nutzen, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt werden kann. Gemäß § 4 Abs. 5 bzw. § 6 Abs. 5 LImSchG kann die zuständige Behörde bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse u. a. für Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen einschließlich der damit verbundenen Außengastronomie allgemeine Ausnahmen von dem Verbot nach § 4 Abs. 1 bzw. § 6 Abs. 1 LImSchG zulassen. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums dient oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Interesse der Nachbarschaft an ungestörter Nachtruhe überwiegt (vgl. Urteil des VG Neustadt a. d. W. vom 09.05.2016, Az.: 4 K 1107/15. NW).

Die „Maikammerer Kerwe“ ist eine traditionelle und kulturelle Veranstaltung, die seit vielen Jahren in der Gemeinde Maikammer stattfindet. Das kulturelle Leben ist wesentlicher Bestandteil der Ortsgemeinde Maikammer. Ein vielfältiges Kulturprogramm, dass u. a. auch dem Tourismus dienlich ist, sind Beleg hierfür. Es ist daher offensichtlich, dass die Veranstaltung „Maikammerer Kerwe“ als Teil des örtlichen Kulturprogramms von besonderer kommunaler Bedeutung, aber auch Teil des historischen und kulturellen Brauchtums der Gemeinde ist. Darüber hinaus tragen jedes Jahr mehrere Vereine, ehrenamtliche Initiativen sowie die örtliche Weingüter dazu bei, dass die Veranstaltung für die gesamte Bevölkerung als eine ansprechende und gesellige Kulturveranstaltung wahrgenommen wird.

Die Nachtruhe darf dennoch nicht in besonderer Art und Weise gestört werden. Nach Allgemeiner Auffassung sowie nach Auffassung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz und der durch diese erstellten Freizeit-Richtlinie ist in derart gesondert gelagerten Fällen eine Verschiebung der Nachtzeit von bis zu zwei Stunden unter Berücksichtigung der o. g. Beurteilungspegel zumutbar. Insbesondere die Ausnahme von § 6 Abs. 1 LImSchG soll nur dann erteilt werden, wenn zeitgleich Auflagen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft erlassen werden. Die unter Ziff. II genannten Auflagen dienen der Einhaltung der in der Freizeit-Richtlinie festgesetzten Beurteilungspegel und damit dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft.

Um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Veranstalter einerseits und dem Ruhebedürfnis der Anwohner andererseits zu schaffen wurde insbesondere für die Nächte von Sonntag auf Montag sowie Montag auf Dienstag (und reguläre Schul- und Arbeitstage) der Beginn der Nachtzeit nur um eine Stunde hinausgeschoben. Bei den übrigen Tagen mit einer Festlegung der Nachtzeit auf 24:00 Uhr handelt es sich um Nächte, auf die ein Samstag bzw. Sonntag folgt. An diesen Tagen muss eine Vielzahl der Anwohner nicht arbeiten. Ebenso sind diese Tage schulfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats bei der Verbandsgemeinde Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer, Widerspruch erhoben werden.

Maikammer, den 10.07.2026                                         

Verbandsgemeindeverwaltung

 

Gabriele Flach

Bürgermeisterin                                                            

Einmal im Quartal bieten wir einen Nachhaltigkeitsstammtisch an, an dem über aktuelle Themen informiert wird und sich interessierte Bürger*innen austauschen können.

Für den zehnten Nachhaltigkeitsstammtisch ist es gelungen, Kollegen von den Stadtwerken Neustadt für einen Impulsvortrag zum Thema

„Strom vom eigenen Dach – Photovoltaik für Eigenheimbesitzer und Gewerbetreibende“

zu gewinnen. Im Anschluss ist eine Diskussion sowie auch Informationen zu weiteren aktuellen Themen aus der Verbandsgemeinde Maikammer vorgesehen.

Die Veranstaltung findet am 17.9.2026 um 18.30 Uhr statt. Der Veranstaltungsort wird noch mitgeteilt.

 

Aufgrund der §§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1, 22 bis 25, 88 Abs. 1 Nr. 1, 89 Abs. 1, 90 Abs. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in der gültigen Fassung, des § 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeit der allgemeinen Ordnungsbehörden in der gültigen Fassung sowie § 91 Abs. 1 Nr. 1 POG und der § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der gültigen Fassung, erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer als sachlich und örtliche zuständige Behörde folgende

Allgemeinverfügung:

1. →Anlässlich der Alsterweiler Brunnenkerwe ist es in der Zeit vom Freitag 19.06.2026, 18:00 Uhr, bis Montag 22.06.2026, 06:00 Uhr, verboten, im Bereich der in Satz 2 näher bezeichneten öffentlichen Straßen und Anlagen alkoholhaltige Getränke mitzuführen und/oder zu verzehren.

Das Verbot nach Satz 1 erstreckt sich auf den Bereich des Veranstaltungsortes rund um die Alsterweiler Kapelle / den Alsterweiler Brunnen

sowie die angrenzenden Straßen und Anlagen:

1.1 → „Alsterweiler Schulgässel“

1.2 → „Friedhofstraße“ von der Einmündung „Alsterweiler Hauptstraße“ bis zur Einmündung

→ „Oberer Sauweg“

1.3 → „Mandelbergstraße“-

→→

und die in diesem Bereich liegenden Pfade und sonstigen öffentliche Anlagen.

2. →Das Verbot gilt nicht für gaststättenrechtlich konzessionierte Flächen. Das Verbot gilt des Weiteren nicht für alkoholhaltige Getränke, die bei gaststättenrechtlich konzessionierten Stellen im Geltungsbereich dieser Verfügung erworben wurden.

3. →In jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot nach Nr. 1 werden alkoholhaltigen Getränke beschlagnahmt und ausgeleert.

4. →Zur Kontrolle und Durchsetzung des Verbots nach Nr. 1 hat die Polizei und die örtliche Ordnungsbehörde das Recht zur Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen nach Maßgabe der §§ 18, 19 POG.

5. →Die örtliche Ordnungsbehörde behält sich vor, bei Verstößen oder bei sonstigen Änderungen der Gefahrenlage, weitergehende Anordnungen zu treffen.

6. →Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird im öffentlichen Interesse angeordnet.

7. →Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf ihre öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Gründe:

Nach den Erfahrungen der Polizei, der örtlichen Ordnungsbehörde und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständiger Behörde für den Jugendschutz ist es in den Vorjahren anlässlich des Maifestes in Maikammer – trotz des Einsatzes von Polizei, kommunalen Vollzugsbeamten, privaten Sicherheitsdiensten und Jugendpflege – zu Gewaltdelikten und Alkoholmissbrauch, insbesondere unter den Jugendlichen, gekommen. Es kommt darüber hinaus zu massiven nächtlichen Ruhestörungen der Anwohner durch trunkenheitsbedingtes Verhalten wie Grölen und Randalieren.

Insbesondere gab es im Jahr 2023 bei der Alsterweiler Brunnenkerwe körperliche Auseindersetzungen, von stark alkoholisierten Festbesuchern, die zu zwei Anzeigeaufnahmen wegen Körperverletzung durch die Polizei führten.

Aufgrund der Prognose der örtlichen Ordnungsbehörde, in der neben den Erfahrungen der Vorjahre auch die Erfahrungen anlässlich anderer großer Weinfeste berücksichtigt wurden, ist auch in diesem Jahr mit den beschriebenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu rechnen. Insbesondere zeigen die jüngsten Erfahrungen bei Weinfesten, dass gerade das jüngere Publikum, aufgrund rasant steigender Preise der von gaststättenrechtlich konzessionierten Betrieben angebotenen alkoholischen Getränke, vermehrt eigenen Alkohol mit auf die Feste bringt.

Erfahrungsgemäß führt der Konsum von alkoholhaltigen Getränken sehr schnell auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Sachbeschädigungen an den Veranstaltungsorten und in deren Nahbereich.

Zur Vermeidung der beschriebenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist es geeignet und erforderlich, im unter 1. näher bezeichneten räumlichen Umfeld der Veranstaltung das Mitführen und den Verzehr alkoholhaltiger Getränke zu beschränken. Der räumliche Geltungsbereich des Verbotes bezeichnet die Bereiche, innerhalb derer der Schwerpunkt des Alkoholkonsums und daraus resultierender gewalttätiger Auseinandersetzungen bis hin zum Vandalismus zu erwarten ist.

Dieses Verbot wird auf § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG) gestützt. Danach können die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine solche konkrete Gefahr liegt hier vor. Erfahrungsgemäß nimmt der genannte Personenkreis nicht nur in umliegenden Gaststätten Alkohol zu sich, sondern erwirbt alkoholhaltige Getränke in großem Umfang auch in Geschäften, an Verkaufsständen, Tankstellen etc. um diese dann bei Veranstaltungen – auch in deren räumlichem Umfeld – zu konsumieren.

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und zur Wahrung der Rechte der Gaststättenbetreiber kann von einer Erstreckung des Verbotes auf konzessionierte Flächen und Ausschankstellen abgesehen werden.

Die Androhung der Beschlagnahme und Ausleerung der alkoholhaltigen Getränke beruht auf §§ 61 Abs. 1, 66, 65 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG). Vollstreckbare Verwaltungsakte, die auf eine Unterlassung gerichtet sind, können danach durch Anwendung von Zwangsmitteln nach deren vorheriger Androhung vollstreckt werden.

Zur Durchsetzung des Verbots ist es geboten und angemessen, die Beschlagnahme und auch die Beseitigung der mitgeführten alkoholhaltigen Getränke für jeden Fall der Zuwiderhandlung anzudrohen. Die Anwendung anderer Zwangsmittel – insbesondere die Androhung eines Zwangsgeldes – ist untunlich, da sie gerade auch in Ansehung der finanziellen Leistungsfähigkeit der zumeist sehr jungen Störer nicht besser oder vergleichbar geeignet sind, die Betroffenen zu einer sofortigen Befolgung des Verbots anzuhalten.

Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. In Ansehung der betroffenen hochwertigen Rechtsgüter – insbesondere Gesundheit und körperliche Unversehrtheit von Besuchern, Ordnungskräften und Dritten – muss gesichert sein, dass die ausgesprochenen Verbote auch bei Einlegung von Rechtsbehelfen Bestand haben und durchgesetzt werden können.

Dem gegenüber steht das in der Abwägung geringer einzuschätzende Interesse der Besucher, uneingeschränkt alkoholhaltige Getränke konsumieren zu können sowie das wirtschaftliche Interesse an der Ausnutzung besonderer Verkaufschancen für alkoholhaltige Getränke. Diese Interessen müssen indes hinter dem Interesse am Schutz der oben genannten hochwertigen Rechtsgüter zurücktreten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats bei der Verbandsgemeinde Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer Widerspruch erhoben werden.

Maikammer, den 10.06.2026 →

Verbandsgemeindeverwaltung →

 

Gabriele Flach →

Bürgermeisterin →

 

Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 4, 6, 14 und 15 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) in der geltenden Fassung erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer als sachlich und örtlich zuständige Behörde folgende

Allgemeinverfügung:

I.

a) →Anlässlich der „Alsterweiler Brunnenkerwe“ wird für den Zeitraum

von Freitag, den 19.06.2026 auf Samstag, den 20.06.2026,

von Samstag, den 20.06.2026 auf Sonntag, den 21.06.2026

der Beginn der Nachtzeit auf 24:00 Uhr

sowie im Zeitraum

→ von Sonntag, den 21.06.2026 auf Montag, den 22.06.2026

der Beginn der Nachtzeit und der damit verbundenen Außengastronomie allgemein auf 23:00 Uhr festgelegt (§ 4 Abs. 5 LImSchG).

b) →Der Gebrauch von Geräten, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte ist bis maximal zum Beginn der Nachtzeit (Ziff. a)) gestattet (§ 6 Abs. 5 LImSchG).

II.

a) →Zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen sind die Geräuschemissionen der Verstärkeranlagen so zu begrenzen, dass der Beurteilungspegel vor den Fenstern (im Freien) der nächstgelegenen Wohngebäude 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts nicht überschreitet. Geräuschspitzen sollen die Werte von 90 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts einhalten.

b) →Bühne und Beschallungstechnik sind so auszurichten, dass nahestehende Wohnhäuser so wenig wie möglich beschallt werden. Insbesondere ist auf eine Reduzierung der abgestrahlten tiefen Frequenzanteile hinzuwirken (z. B. durch Minimierung einzelner nicht relevanter Terzen).

c) →Die einzelnen Beschallungsanlagen sind so einzupegeln, dass der unter Ziff. II a) genannte Immissionsrichtwert eingehalten wird. Bei Überschreitung des zulässigen Beurteilungspegels bzw. Spitzenpegels sind die Pegel der Lautsprecheranlage schnellstmöglich zu senken. Die ermittelten Schalldruckpegel und Beurteilungspegel sind zu dokumentieren.

d) →Um sicherzustellen, dass der Immissionsrichtwert eingehalten wird, haben die Betreiber der unter Ziff. I b) genannten Geräte während der Veranstaltung stündliche Messungen vorzunehmen.

e) →Betreiber der unter Ziff. I b) genannten Geräte, haben bis spätestens 18.06.2026, 16 Uhr einen Ansprechpartner für Anfragen bzw. Beschwerden zu benennen. Die telefonische Erreichbarkeit des Ansprechpartners ist für den gesamten Veranstaltungszeitraum zu gewährleisten.

III.

Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Maikammer im Nachrichtenblatt öffentlich bekanntgemacht und dadurch wirksam. Tag der Bekanntmachung im Sinne des § 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG ist der auf die Bekanntmachung folgende Tag.

Entscheidungsgründe:

Nach § 4 Abs. 1 LImSchG sind von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können. Nach § 6 Abs. 1 LImSchG sind Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte, nur in solcher Lautstärke zu nutzen, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt werden kann. Gemäß § 4 Abs. 5 bzw. § 6 Abs. 5 LImSchG kann die zuständige Behörde bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse u. a. für Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen einschließlich der damit verbundenen Außengastronomie allgemeine Ausnahmen von dem Verbot nach § 4 Abs. 1 bzw. § 6 Abs. 1 LImSchG zulassen. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums dient oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Interesse der Nachbarschaft an ungestörter Nachtruhe überwiegt (vgl. Urteil des VG Neustadt a. d. W. vom 09.05.2016, Az.: 4 K 1107/15. NW).

Die „Alsterweiler Brunnenkerwe“ findet seit vielen Jahren traditionell im historischen Umfeld von Alsterweiler in der Gemeinde Maikammer statt. Das kulturelle Leben ist wesentlicher Bestandteil der Ortsgemeinde Maikammer. Ein vielfältiges Kulturprogramm, dass u. a. auch dem Tourismus dienlich ist, sind Beleg hierfür. Es ist daher offensichtlich, dass die Veranstaltung „Alsterweiler Brunnenkerwe“ als Teil des örtlichen Kulturprogramms von besonderer kommunaler Bedeutung, aber auch Teil des historischen und kulturellen Brauchtums der Gemeinde ist. Darüber hinaus tragen jedes Jahr zahlreiche Vereine, ehrenamtliche Initiativen sowie die örtlichen Weingüter dazu bei, dass die Veranstaltung für die gesamte Bevölkerung als eine ansprechende und gesellige Kulturveranstaltung wahrgenommen wird.

Die Nachtruhe darf dennoch nicht in besonderer Art und Weise gestört werden. Nach Allgemeiner Auffassung sowie nach Auffassung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz und der durch diese erstellten Freizeit-Richtlinie ist in derart gesondert gelagerten Fällen eine Verschiebung der Nachtzeit von bis zu zwei Stunden unter Berücksichtigung der o. g. Beurteilungspegel zumutbar. Insbesondere die Ausnahme von § 6 Abs. 1 LImSchG soll nur dann erteilt werden, wenn zeitgleich Auflagen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft erlassen werden. Die unter Ziff. II genannten Auflagen dienen der Einhaltung der in der Freizeit-Richtlinie festgesetzten Beurteilungspegel und damit dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft.

Um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Veranstalter einerseits und dem Ruhebedürfnis der Anwohner andererseits zu schaffen wurde insbesondere für die Nacht von Sonntag auf Montag (und damit einen regulären Schul- und Arbeitstag) der Beginn der Nachtzeit nur um eine Stunde hinausgeschoben. Bei den übrigen Tagen mit einer Festlegung der Nachtzeit auf 24:00 Uhr handelt es sich um Nächte, auf die ein Samstag bzw. Sonntag folgt. An diesen Tagen muss eine Vielzahl der Anwohner nicht arbeiten. Ebenso sind diese Tage schulfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats bei der Verbandsgemeinde Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer, Widerspruch erhoben werden.

Maikammer, den 10.06.2026 →

Verbandsgemeindeverwaltung →

Gabriele Flach

Bürgermeisterin →

Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.

 

Verkehrspolizeiliche Anordnung

 

Anlässlich der Veranstaltung „Alsterweiler Brunnenkerwe“

 

 

wird ab Mittwoch 17.06.2026, 16.00 Uhr bis Montag 22.06.2026 21.00 Uhr folgende Straßen und Parkplätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:

 

  1. Für Fahrzeuge aller Art mit Ausnahme der Anwohner und Zulieferer werden folgende Straßen gesperrt:

 

1.1     „Alsterweiler Schulgässel“

 

1.2     „Friedhofstraße“ von der Einmündung„ Alsterweiler Hauptstraße“ bis zur Einmündung

          „Oberer Sauweg“

 

1.3     „Mandelbergstraße“

 

 

  1. Erlass von Halteverboten

 

Das Halten von Fahrzeugen ist auf folgenden Straßen verboten:

 

2.1     Die gekennzeichneten Parkflächen, die sich in dem abgesperrten Bereich befinden, sind in dem Zeitraum gesperrt.

 

  1. Sonstiges

 

In der „Dieterwiesenstraße“ und „Massastraße“ wird das Verkehrszeichen 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) angeordnet.

 

In der „Alsterweiler Hauptstraße“ in Höhen Haus Nr. 15 sowie „Hartmannstraße“ in Höhe der Haus Nr. 86 wird das Verkehrszeichen 101 StVO (Achtung) und Zusatzzeichen ( Festbetrieb) angeordnet.

 

 

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:
 
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

 

 

Wir bitten um Beachtung!

Verbandsgemeinde Maikammer

-Ordnungsamt-

Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.

 

Verkehrspolizeiliche Anordnung

 

Anlässlich der Veranstaltung „Alsterweiler Brunnenkerwe“

 

 

wird ab Mittwoch 17.06.2026, 16.00 Uhr bis Montag 22.06.2026 21.00 Uhr folgende Straßen und Parkplätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:

 

  1. Für Fahrzeuge aller Art mit Ausnahme der Anwohner und Zulieferer werden folgende Straßen gesperrt:

 

1.1     „Alsterweiler Schulgässel“

 

1.2     „Friedhofstraße“ von der Einmündung„ Alsterweiler Hauptstraße“ bis zur Einmündung

          „Oberer Sauweg“

 

1.3     „Mandelbergstraße“

 

 

  1. Erlass von Halteverboten

 

Das Halten von Fahrzeugen ist auf folgenden Straßen verboten:

 

2.1     Die gekennzeichneten Parkflächen, die sich in dem abgesperrten Bereich befinden, sind in dem Zeitraum gesperrt.

 

  1. Sonstiges

 

In der „Dieterwiesenstraße“ und „Massastraße“ wird das Verkehrszeichen 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) angeordnet.

 

In der „Alsterweiler Hauptstraße“ in Höhen Haus Nr. 15 sowie „Hartmannstraße“ in Höhe der Haus Nr. 86 wird das Verkehrszeichen 101 StVO (Achtung) und Zusatzzeichen ( Festbetrieb) angeordnet.

 

 

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:
 
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

 

 

Wir bitten um Beachtung!

Verbandsgemeinde Maikammer

-Ordnungsamt-