Verkehrspolizeiliche Anordnung Deutsch-Französischer Bauernmarkt in Kirrweiler am 18.10.2026

Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Deutsch-Französischer Bauernmarkt in Kirrweiler

Am18.10.2026

In der Zeit von Samstag, 17.10.2026 – 18:00 Uhr bis Sonntag, 18.10.2026 – 21.00 Uhr werden folgende Straßen und Parkplätze für den öffentlichen Verkehr eingeschränkt und gesperrt:

  1. Für Fahrzeuge aller Art werden folgende Straßen gesperrt:

1.1       die „Hauptstraße“ ab der Einmündung „Jahnstraße“ bis zur Einmündung „Markt- / Friedhofstraße“

1.2       die „Kirchstraße“ ab der Einmündung „Hauptstraße“

1.3       die „Schloßstraße“ ab der Einmündung „Hauptstraße“ bis zur Einmündung „Kirchstraße“

1.4       die „Strohgasse“ ab der Einmündung „Schloßstraße“ bis zur Einmündung „Kirchstraße“

1.5       die „Maigasse“ ab der Einmündung „Hauptstraße“

1.6       die „Neugasse“ ab der Einmündung „Marktstraße“ bis zur Einmündung „Kirchstraße“

  1. Erlass von Halteverboten

Das Halten von Fahrzeugen ist auf folgenden Straßen und Parkplätzen verboten:

2.1       in der „Schloßstraße“ ab der Einmündung „Hauptstraße“ bis zur Einmündung „ Kirchstraße“

2.2       in der „Kirchstraße“

2.3       in der „Hauptstraße“ ab der Einmündung „Jahnstraße“ bis zur Einmündung „Marktstraße“

2.4       in der „Jahnstraße“

2.5       in dem „Holzweg“ von der Einmündung „Jahnstraße“ bis zum Friedhof

2.6       in der „Friedhofstraße“ – westlicher Teil am Friedhof

2.7       in der „Marktstraße“ ab Einmündung „Hauptstraße“ bis zur Einmündung „Wohlfeil“

2.8       auf dem Parkplätzen

  1. in der Kulturscheune
  2. in der Schloßstraße (Synagoge)

 

  1. Aufstellung des Verkehrszeichen 357 StVO (Sackgasse) an folgenden Stellen:

 3.1       In der Neugasse Ecke Marktstraße

3.2       Im Schneller Ecke Jahnstraße

 

Umleitung des Verkehrs:

4.1 Aus Richtung Maikammer kommend:

       Hauptstraße – Jahnstraße – Holzweg – Friedhofstraße

4.2   Aus Richtung Duttweiler kommend:

       Friedhofstraße – Holzweg – Jahnstraße – Hauptstraße

4.3   Aus Richtung Venningen kommend:

       Marktstraße – Friedhofstraße – Holzweg – Jahnstraße – Hauptstraße

 
Rechtsbehelfsbelehrung:
 
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

 

Wir bitten dies zu beachten.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

– Ordnungsamt –