Am Sonntag, dem 5. September 2021 eröffnet die Gemeinde Kirrweiler den Kunstpfad Kirrweiler. Zu diesem Anlass wird es einen attraktiven Kunstmarkt geben. Lokale und regionalen Künstler:innen zeigen den Ortsansässigen und Gästen aus den umliegenden Regionen und Metropolen, wie groß und vielfältig das Kunstschaffen hier ist.

Spenden für das Projekt Kunstpfad Kirrweiler unter www.kunstpfade.de.

Termin: 5.9.2021 von 15:00 bis 18:00 Uhr.
Ort: Entlang des Kunstpfades Kirrweiler, ab Kirchstraße 18, 67489 Kirrweiler

Der Beginn einer wunderbaren Begehung: So könnte man es nennen, wenn am 5. September 2021, 15:00 Uhr in Kirrweiler die erste Etappe des Kunstpfads Kirrweiler/Maikammer/Sankt Martin eröffnet wird. Karin van der Molen (NL) und Roger Rigorth (DE), zwei international tätige Kunstschaffende, platzieren mit ihren Objekten der Environmental Art die ersten beiden wegweisenden Meilensteine.

Der Kunstpfad Kirrweiler wird gefördert vom Kultursommer Rheinland-Pfalz 2021, dem Bezirksverband Pfalz, der Lottostiftung Rheinland-Pfalz, der Sparkasse Südpfalz und der Gemeinde Kirrweiler.

Spenden für das Projekt Kunstpfad Kirrweiler unter www.kunstpfade.de.

Termin: Sonntag, 5. September 2021, 15:00 Uhr
Ort: Edelhof Kirrweiler, ab Kirchstraße 18, 67489 Kirrweiler

Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz per Videoberatung

 

Am Freitag, 23. Juli 2021 berät die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, im Hause der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, von 08:30 bis ca. 12:00 Uhr Fragen zu Rentenansprüchen und Rentenbeginn, Beitragszahlungen oder Rehabilitation klären. Allerdings wird der Berater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz nicht vor Ort anwesend sein, sondern per Video zugeschaltet werden.

Bürger wie Berater haben die Möglichkeit über die Kamera Dokumente zu zeigen. Dies alles erfolgt über eine sichere und verschlüsselte Verbindung.

Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos und die aktuelle Rentenhöhe. Dazu sind  unbedingt der Personalausweis oder Reisepass sowie sämtliche Rentenversicherungsunterlagen erforderlich.

Anträge werden während der Video-Beratung nicht aufgenommen. Diese können in Kürze aber von der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer direkt aufgenommen, schnell und sicher online an die DRV weitergeleitet werden.

Ein Termin für eine persönliche Video-Beratung kann unter Telefon (0 63 21) 58 99-22, Frau Lutz, oder per Mail: annette.lutz@vg-maikammer.de, bei der Verbandsgemeinde Maikammer vereinbart werden. Dabei sollten die Versicherungsnummer und der Grund der Beratung angegeben werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Sparkasse Südpfalz

Die Sparkasse Südliche Weinstraße hat zu Jahresbeginn mit der Sparkasse Germersheim- Kandel zur Sparkasse Südpfalz fusioniert. Die technische Umsetzung erfolgte jedoch erst zum 16.05.2021.

Kunden der Sparkasse Südliche Weinstraße behalten Ihre gewohnte Kontonummer/BLZ, IBAN und BIC.

Für die Sparkasse Südpfalz gelten ab dem 17.05.2021 folgende Bankdaten:

Bankleitzahl: 548 500 10

BIC: SOLADES1SUW

 

Elektromobilität; Ladeinfrastruktur; Pflichten bei Gebäuden

Am 19.03.2021 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in bzw. an Gebäuden zu beschleunigen und setzt eine entsprechende europäische Richtlinie um. Das Gesetz erfasst sowohl Wohngebäude wie auch Nicht-Wohngebäude einschließlich der öffentlichen Gebäude. Differenziert ist geregelt, ab welcher Stellplatzzahl für welche Gebäude Leitungsinfrastruktur zu installieren ist bzw. Ladepunkte zu errichten sind. Für Neubauten gilt die Pflicht seit März, für Bestandsgebäude im Zuge der nächsten „größeren Renovierungsmaßnahme“. Bestandsgebäude sind dann von allen Pflichten ausgenommen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur mehr 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung betragen. Außerdem sind ausgenommen weitgehend selbst genutzte Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen.

 

Erneuerung der Einzäunung der Kläranlage Kirrweiler

Für das Jahr 2020/2021 wurde die Erneuerung der Zaunanlage inkl. der Tore im Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Maikammer – Abwasserbeseitigung – mit 80.000 € veranschlagt.

Die Erneuerung wurde nach Zustimmung des Verbandsgemeinderates in der Zeit von März bis Mai 2021 durchgeführt. Der alte instabile Maschendrahtzaun wurde durch einen feststehenden stabilen Stabgitterzaun ersetzt. Das alte elektrische Schwingtor im Einfahrtsbereich wurde entfernt und durch ein neues, ebenfalls elektrisches Schiebetor ersetzt (s. Fotos).

Für die Maßnahme wurden tatsächlich nur rd. 50.000 € verausgabt.

 

Corona-Pandemie; Lohnsteuer; Bonus

Wegen möglicher besonderer Belastungen für Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Pandemie, wurde ein steuerfreier Bonus von max. 1.500 € eingeführt. Diesen Betrag können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum regulären Lohn steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die Regelung war bis zum 31.12.2020 begrenzt und wurde zunächst bis zum 30.06.2021 verlängert.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer wurde die Frist bis zum 31.03.2022 verlängert. Arbeitgeber, die noch nicht die Möglichkeit hatten, ihren Arbeitnehmern einen Bonus zu zahlen oder den Betrag von 1.500 € auszuschöpfen, haben die Möglichkeit, dies bis zum 31.03.2022 nachzuholen. Zu beachten ist, dass durch die Verlängerung über den 31.12.2020 hinaus der Maximalbetrag nicht neu gilt. Diese Begrenzung gilt in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 bis max. 1.500 €, in der steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden kann. Eine Aufteilung des Betrages auf mehrere Teilleistungen ist möglich.

Der Maximalbetrag kann pro Arbeitgeber ausgeschöpft werden. Für den Fall, dass jemand zwei Beschäftigungsverhältnisse oder zwischenzeitlich den Arbeitgeber gewechselt hat, gilt jeweils der Höchstbetrag von 1.500 €. Die Regelung ist grundsätzlich auf Arbeitnehmer aller Branchen und auch für Minijobber anwendbar. Bei Minijobbern wird der Corona-Bonus nicht auf die Verdienstgrenze von durchschnittlich 450 € monatlich angerechnet.

 

Kalmitbad Maikammer – Bezuschussung von ÖPNV-Fahrten zu benachbarten Freibädern

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 beschlossen, dass die Einwohner aus der Verbandsgemeinde, als kleine Entschädigung für den Ausfall der Saison 2021 im Kalmitbad, einen Zuschuss zu den Fahrtkosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Höhe von 50% erhalten.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird nach Vorlage der Eintritts- und Bustickets die Erstattung vornehmen. Anträge können bis zum 01.10.2021 gestellt werden.

Um die Bedingungen der Erstattung zu erfüllen, sammeln Sie bitte Ihre Tickets und füllen das Formular auf unserer Homepage https://vg-maikammer.de/freizeit/freizeit-einrichtungen/kalmitbad-maikammer/ aus. Gerne können Sie sich auch den Vordruck bei der Verbandsgemeinde Maikammer, Frau Schönig, unter Telefon: 06321/5899-62, anfordern.

Wir wünschen Ihnen, trotz der Schließung unseres schönen Kalmitbads in der Saison 2021, eine erholsame Zeit in den benachbarten Freibädern!

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 beschlossen, dass die Einwohner aus der Verbandsgemeinde, als kleine Entschädigung für den Ausfall der Saison 2021 im Kalmitbad, einen Zuschuss zu den Fahrtkosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Höhe von 50% erhalten.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird nach Vorlage der Eintritts- und Bustickets die Erstattung vornehmen. Anträge können bis zum 01.10.2021 gestellt werden.

Um die Bedingungen der Erstattung zu erfüllen, sammeln Sie bitte Ihre Tickets und füllen das Formular auf unserer Homepage https://vg-maikammer.de/freizeit/freizeit-einrichtungen/kalmitbad-maikammer/ aus. Gerne können Sie sich auch den Vordruck bei der Verbandsgemeinde Maikammer, Frau Schönig, unter Telefon: 06321/5899-62, anfordern.

Wir wünschen Ihnen, trotz der Schließung unseres schönen Kalmitbads in der Saison 2021, eine erholsame Zeit in den benachbarten Freibädern!

Stadtradeln ist zur Zeit wieder in aller Munde. Von Mai bis September läuft die Aktion. Auch die Verbandsgemeinde Maikammer ist dieses Jahr erstmalig mit dabei: vom 30. August bis 19. September – also an 21 aufeinander folgenden Tagen – darf und soll in die Pedale getreten werden. Egal ob auf dem Weg zur Arbeit oder bei einem privaten Radausflug – jeder gefahrene Kilometer zählt. Die gefahrenen Strecken können z. B. mit einem Kilometerzähler, einem Fahrradcomputer oder der Stadtradeln-App ermittelt und festgehalten werden.

Die Sonderkategorie STADTRADELN-Star bietet die Möglichkeit, noch einen Schritt weiter zu gehen – denn STADTRADELN-Stars dürfen an 21 STADTRADELN-Tage am Stück kein Auto von innen sehen. Mitglieder der kommunalen Parlamente oder andere Personen des öffentlichen Lebens sind besonders dazu aufgerufen, als STADTRADELN-Stars an den Start zu gehen und ihre Kommune in besonderer Weise bei der Kampagne zu repräsentieren. Prinzipiell können aber alle Radelnden STADTRADELN-Stars werden (max. 5 pro Kommune).

Am Ende der Aktion werden attraktive Preise vergeben. Die „Stars“ verpflichten sich, offizielle Statements abzugeben und wöchentlich über ihre Erfahrungen als Stadtradler zu berichten.

Auch Bürgermeisterin Gabriele Flach liegt das Thema am Herzen: „Stadtradeln bietet die Möglichkeit, gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit und für den Klimaschutz zu tun!“ Sie appelliert dabei auch an ihre Ortsbürgermeister-Kollegen aus Maikammer, St. Martin und Kirrweiler: „Es wäre eine tolle Sache, wenn die Gemeinderäte jeweils ein Team auf die Beine stellen würden und vielleicht wird der eine oder andere sogar selbst zum „STADTRADELN-Star“!“

Zum Stadtradeln anmelden können sich alle Personen, die in der Verbandsgemeinde Maikammer leben, arbeiten, zur Schule gehen oder einem Verein angehören. Altersbegrenzungen gibt es keine. Da Radförderung und Klimaschutz in erster Linie Teamsache ist, müssen sich die Radelnden beim Stadtradeln in Teams von mindestens zwei Personen zusammenschließen, wobei jede Gruppe einen sogenannten „Team-Captain“ benennen muss. Auch der Team-Captain sollte zu Statements bereit sein.

Anmeldungen können bereits erfolgen über www.stadtradeln.de/verbandsgemeinde-maikammer.

Weitere Information sind über stadtradeln.de erhältlich.

 

In der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 29.4.2021 wurde das Konzept der Verwaltung zur Umsetzung des Digitalpaktes an den drei Grundschulen einstimmig verabschiedet.

Aufgrund der Förderrichtlinie zum sog. Digitalpakt und der Größe der Schulen kann die Verbandsgemeinde Maikammer rd. 151.000 € für die IT-Ausstattung der Schulen mit 90 % Zuschuss verausgaben. Diese Mittel sollen auch, so der Beschluss des Rates, nach Vorliegen des Förderbescheides schnellstmöglich verausgabt werden, um die digitale Infrastruktur unserer Schulen weiter zu verbessern.

Die bereits installierte Infrastruktur mit WLAN, Tablets, Notebooks und Smartbords soll mit den Digitalpaktmitteln ergänzt und weiter ausgebaut werden. Insgesamt werden 38 Notebooks, 118 Tablets, 10 Beamer, interaktive Whiteboards, 18 Appel-TV sowie weitere IT-Ausstattungen und Netzwerkkomponenten angeschafft. Je Schule durften nach der Förderrichtlinie allerdings nur 25.000 € für sog. mobile Endgeräte verausgabt werden. Die restlichen Mittel mit ebenfalls rd. 75.000 € wurden für fest installierte Geräte (Leinwände, Beamer, Whiteboards etc.) und Netzwerkinfrastrukturen verplant.

Die konkreten Anschaffungen wurden anhand der von den Schulen selbstständig aufgestellten Medienkonzepte und des vom Verbandsgemeinderat verabschiedeten Medienentwicklungsplans festgelegt.

Sobald der Förderbescheid bei der Verwaltung eingeht, werden die entsprechenden Aufträge erteilt werden, damit die neuen Geräte möglichst bald eingesetzt werden können.

Bürgermeisterin Gabriele Flach zeigte sich sehr erfreut über das gute Miteinander der Schulen, des Rates und der Verwaltung, so dass das Konzept zügig und zielführend erarbeitet werden konnte. Genauso reibungslos wird auch die Umsetzung laufen können. Hierfür bedankte Sie sich bei den drei Schulleitungen und dem Rat ausdrücklich.

 

Projekt „Pfälzerwald: SDG-Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“

 Die VG Maikammer auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft – Erfolgreiche 2. Zukunftswerkstatt

Die Verbandsgemeinde Maikammer ist eine von acht Modellkommunen, die im zweijährigen Projekt „Pfälzerwald: SDG-Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“ an einer lokalen Nachhaltigkeitsstrategie mit konkretem Aktionsplan arbeiten. Hiermit möchte die Verbandsgemeinde – orientiert an individuellen Bedarfen und Potentialen – ihren Beitrag zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) der Agenda 2030 leisten, dem globalen Fahrplan für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.

Die zweite Zukunftswerkstatt im Rahmen des Projekts fand in digitaler Form am 20. April 2021 statt. Gut 40 Personen waren der Einladung gefolgt und hatten sich für die verschiedenen Handlungsfelder angemeldet. Zur Freude des einladenden Kernteams waren darunter sowohl Menschen, die schon an der ersten Zukunftswerkstatt teilgenommen hatten, als auch neue Interessierte.

Nach der Begrüßung durch Moderator Martin Tielmann vom KOBRA-Beratungszentrum aus Landau hob Verbandsgemeindebürgermeisterin Gabriele Flach noch einmal die Wichtigkeit des Engagements der Kommunen wie der Einzelnen für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele hervor. Sie stellt besonders heraus, dass sich Nachhaltigkeit nicht nur auf die Ökologie bezieht, sondern gleichermaßen auf soziale und ökonomische Belange. Nicht im Gegeneinander sondern im Miteinander der drei Komponenten liegt die nachhaltige Zukunft. Dabei muss mitunter um Ausgleich und Kompromisse auch einmal gerungen werden. Die Koordinatorin des Kernteams, Astrid Selbach, gab anschließend einen kurzen Überblick über das Projekt und stellte den Entwurf des Leitbildes des Verbandsgemeinde Maikammer vor. Somit hatten alle Anwesenden einen gemeinsamen Wissensstand, mit dem sie in die jeweiligen, einem Handlungsfeld entsprechenden, Arbeitsgruppen gingen.

Hier wurden unter der Anleitung eines Moderators und des Themenpaten aus den vom Kernteam vorgeschlagenen Maßnahmen drei ausgewählt, die dann vertiefend bearbeitet wurden. In allen Gruppen wurde lebhaft und zum Teil kontrovers diskutiert, welche Maßnahmen wie die nachhaltige Entwicklung der Verbands- und Ortsgemeinden voranbringen, durch wen sie umgesetzt und wie sie finanziert werden können.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden in einem Protokoll zusammengefasst. Dieses wird den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde (www.vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/) veröffentlicht.

Das Kernteam wird – unterstützt durch weitere ehrenamtliche aber auch fachliche Mitstreiter – die Maßnahmen in den Aktionsplan zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde einarbeiten und die Umsetzung im Rahmen der Möglichkeiten vorantreiben. Menschen, die sich hier engagieren wollen, sind herzlich willkommen.

Die gemeinsam entwickelte kommunale Nachhaltigkeitsstrategie soll Ende 2021 von den Orts- und Verbandsgemeinderäten beraten und beschlossen werden.

Impfen für Feuerwehrangehörige und Beschäftigte der kritischenInfrastruktur

Feuerwehrangehörige und Beschäftigte der kritischen Infrastruktur fallen in die Priorisierungsgruppe 3 und können sich für eine Impfung im Terminpool des Landes ab sofort unter www.impftermin.rlp.de sowie telefonisch unter 0800 57 58 100 registrieren lassen. Personen, die in den in § 4 Absatz 1 Nr. 4 Buchstaben a), b), c) und d) sowie § 4 Nr. 5 der Coronavirus-Impfverordnung genannten Bereichen, Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, haben sich durch ein auszufüllendes Formular, welches durch die entsprechende Einrichtung oder das Unternehmen bestätigt werden muss, zu legitimieren. Dieses Formular muss beim Impftermin ausgefüllt und bestätigt im Impfzentrum vorgelegt werden. Das Formular steht in Kürze auf der Internetseite des Landes unter https://corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona

 

Gleichstellung von Getesteten und Geimpften in der 19. CoBeLVO und im neuen § 28b IfSG

Für Rheinland-Pfalz sah bereits die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung seit dem 11. April 2021 die Gleichstellung von vollständig geimpften Personen mit negativ Getesteten vor. Vorausgegangen war die Bewertung des Robert-Koch-Institutes, dass das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der letzten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen PoC-Antigen-Tests sei. Daher ist inzidenzunabhängig (!) beispielsweise ein Friseurtermin oder der Besuch der Außengastronomie neben einem aktuellen negativen Testergebnis auch mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung möglich. Die Übergangsvorschrift des § 77 Abs. 7 IfSG sieht vor, dass bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 28c IfSG durch den Bund landesrechtlich geregelte Erleichterungen „für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist“ unberührt bleiben. Vor diesem Hintergrund gilt der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ hier nicht und die landesrechtliche Gleichstellung der Geimpften aus § 1 Abs. 9 Satz 8 19. CoBeLVO kommt auch im Anwendungsbereich des § 28b IfSG zum Tragen.

 

Corona-Pandemie – Verlängerung steuerlicher Maßnahmen

Das BFM hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden. Danach können für die Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, nun bis zum 30.6.2021 Anträge auf Stundung gestellt werden, diese sind bis längstens 30.9.2021 zu gewähren. Der Vollstreckungsaufschub wird ebenfalls verlängert.

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ergänzt das Dokument „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“ vom 19.3.2020 und tritt an die Stelle des Schreibens vom 22.12.2020.

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ab sofort kann über unsere Homepage der Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung online abgerufen werden. Diesen finden Sie unter https://vg-maikammer.de/buergerservice/formulare/Finanzen.

 

Das Steueramt informiert

Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz. Die Grundsteuer wird aufgrund der vom Finanzamt ergangenen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheide unter Anwendung des vom Gemeinderat in der jährlichen Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatzes ermittelt.

Wird ein Grundstück während des Jahres verkauft, bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 01.01. des Folgejahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner.

Eine Erstattung der Grundsteuerbeträge kann daher nur auf privatrechtlichem Wege zwischen neuem und vorherigen Eigentümer erfolgen.

Wir bitten auch zu beachten, dass aufgrund der hohen Anzahl an Verkäufen, das Finanzamt mit der Erfassung ein halbes Jahr/bis Jahr zurückliegt.

 

Stadtradeln 2021: Die Verbandsgemeinde Maikammer ist dabei!

Die Verbandsgemeinde Maikammer hat sich zum diesjährigen Stadtradeln angemeldet. Alle radelbegeisterten Bürgerinnen und Bürger in den drei Ortsgemeinden Maikammer, St. Martin und Kirrweiler sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Das Stadtradeln findet an 21 aufeinander folgenden Tagen statt; für die VG Maikammer ist der Start am 1. September 2021. Wer Interesse hat, kann sich informieren unter www.stadtradeln.de.

 

Fotokalender 2022 der Verbandsgemeinde Maikammer

In der Ausgabe 10/2021 des Nachrichtenblattes hatten wir bereits über den Jahreskalender 2022 der Verbandsgemeinde Maikammer informiert. Der Umsetzung des Projektes war ein Fotowettbewerb vorgeschaltet. Eine vierköpfige Jury hat schließlich die Motive ausgewählt, welche die 12 Kalenderblätter zieren.

In einem weiteren internen Wettbewerb wurden die drei besten Fotos noch einmal extra geehrt sowie ein Nachwuchspreis an eine der jüngsten Teilnehmer*innen vergeben.

Die Preisverleihung fand am 31. März im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus statt.

 

Herausgeber des Kalenders ist die Verbandsgemeinde Maikammer zusammen mit dem Neustadter Verlag „Edition G****“ von Hans Gareis; damit können Exemplare sowohl im regionalen Buchhandel als auch in den Tourismusbüros und im Rathaus Maikammer (Kasse) erworben werden. Der Verkaufspreis bei einem Bezug im Rathaus bzw. in den Tourismusbüros in Maikammer, Kirrweiler und St. Martin liegt bei 12 €.

 

Modellprojekt in Maikammer
Kalte Nahwärme in Neubaugebiet Eulbusch III

In Maikammer werden künftig die Wohngebäude eines Neubaugebietes mit kalter Nahwärme versorgt. Mit der Verlegung dieser nachhaltigen Wärmeversorgung wurde vor kurzem begonnen. Was für den Laien paradox klingt – „kalte Nahwärme“ -, heißt in Abgrenzung zu herkömmlichen Fern- oder Nahwärmenetzen so, weil statt Temperaturen zwischen 65 bis 90 Grad bei der kalten Nahwärme 5 bis 10 Grad ausreichen. Die in den Häusern angelieferte Wärme wird dort über Wärmepumpen verdichtet, so dass damit geheizt werden kann – beziehungsweise im Sommer kann die Sole für Kühlung verwendet werden, wodurch Klimaanlagen ersetzt werden. Als relativ neues Verfahren ist das Konzept der „Kalten Nahwärme“ noch nicht häufig umgesetzt worden.

Eine Förderung der Errichtungskosten über das Kooperationsprojekt GReENEFF, an dem die Energieagentur Rheinland-Pfalz beteiligt ist, kam deshalb in Frage. Als ein „Leuchtturmprojekt“ soll das Kalte-Nahwärme-Netz in Maikammer aufzeigen, wie Umweltbelastungen durch die effiziente Nutzung von Erdwärme als Ersatz für fossile Brennstoffe verringert werden können.
(Text: Energieagentur RLP)

 

https://www.youtube.com/watch?v=fRqJyAk1nEg