VG-DIREKT Newsletter 05-2021 der Verbandsgemeinde Maikammer

Sparkasse Südpfalz

Die Sparkasse Südliche Weinstraße hat zu Jahresbeginn mit der Sparkasse Germersheim- Kandel zur Sparkasse Südpfalz fusioniert. Die technische Umsetzung erfolgte jedoch erst zum 16.05.2021.

Kunden der Sparkasse Südliche Weinstraße behalten Ihre gewohnte Kontonummer/BLZ, IBAN und BIC.

Für die Sparkasse Südpfalz gelten ab dem 17.05.2021 folgende Bankdaten:

Bankleitzahl: 548 500 10

BIC: SOLADES1SUW

 

Elektromobilität; Ladeinfrastruktur; Pflichten bei Gebäuden

Am 19.03.2021 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in bzw. an Gebäuden zu beschleunigen und setzt eine entsprechende europäische Richtlinie um. Das Gesetz erfasst sowohl Wohngebäude wie auch Nicht-Wohngebäude einschließlich der öffentlichen Gebäude. Differenziert ist geregelt, ab welcher Stellplatzzahl für welche Gebäude Leitungsinfrastruktur zu installieren ist bzw. Ladepunkte zu errichten sind. Für Neubauten gilt die Pflicht seit März, für Bestandsgebäude im Zuge der nächsten „größeren Renovierungsmaßnahme“. Bestandsgebäude sind dann von allen Pflichten ausgenommen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur mehr 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung betragen. Außerdem sind ausgenommen weitgehend selbst genutzte Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen.

 

Erneuerung der Einzäunung der Kläranlage Kirrweiler

Für das Jahr 2020/2021 wurde die Erneuerung der Zaunanlage inkl. der Tore im Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Maikammer – Abwasserbeseitigung – mit 80.000 € veranschlagt.

Die Erneuerung wurde nach Zustimmung des Verbandsgemeinderates in der Zeit von März bis Mai 2021 durchgeführt. Der alte instabile Maschendrahtzaun wurde durch einen feststehenden stabilen Stabgitterzaun ersetzt. Das alte elektrische Schwingtor im Einfahrtsbereich wurde entfernt und durch ein neues, ebenfalls elektrisches Schiebetor ersetzt (s. Fotos).

Für die Maßnahme wurden tatsächlich nur rd. 50.000 € verausgabt.

 

Corona-Pandemie; Lohnsteuer; Bonus

Wegen möglicher besonderer Belastungen für Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Pandemie, wurde ein steuerfreier Bonus von max. 1.500 € eingeführt. Diesen Betrag können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum regulären Lohn steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die Regelung war bis zum 31.12.2020 begrenzt und wurde zunächst bis zum 30.06.2021 verlängert.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer wurde die Frist bis zum 31.03.2022 verlängert. Arbeitgeber, die noch nicht die Möglichkeit hatten, ihren Arbeitnehmern einen Bonus zu zahlen oder den Betrag von 1.500 € auszuschöpfen, haben die Möglichkeit, dies bis zum 31.03.2022 nachzuholen. Zu beachten ist, dass durch die Verlängerung über den 31.12.2020 hinaus der Maximalbetrag nicht neu gilt. Diese Begrenzung gilt in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 bis max. 1.500 €, in der steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden kann. Eine Aufteilung des Betrages auf mehrere Teilleistungen ist möglich.

Der Maximalbetrag kann pro Arbeitgeber ausgeschöpft werden. Für den Fall, dass jemand zwei Beschäftigungsverhältnisse oder zwischenzeitlich den Arbeitgeber gewechselt hat, gilt jeweils der Höchstbetrag von 1.500 €. Die Regelung ist grundsätzlich auf Arbeitnehmer aller Branchen und auch für Minijobber anwendbar. Bei Minijobbern wird der Corona-Bonus nicht auf die Verdienstgrenze von durchschnittlich 450 € monatlich angerechnet.

 

Kalmitbad Maikammer – Bezuschussung von ÖPNV-Fahrten zu benachbarten Freibädern

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 beschlossen, dass die Einwohner aus der Verbandsgemeinde, als kleine Entschädigung für den Ausfall der Saison 2021 im Kalmitbad, einen Zuschuss zu den Fahrtkosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Höhe von 50% erhalten.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird nach Vorlage der Eintritts- und Bustickets die Erstattung vornehmen. Anträge können bis zum 01.10.2021 gestellt werden.

Um die Bedingungen der Erstattung zu erfüllen, sammeln Sie bitte Ihre Tickets und füllen das Formular auf unserer Homepage https://vg-maikammer.de/freizeit/freizeit-einrichtungen/kalmitbad-maikammer/ aus. Gerne können Sie sich auch den Vordruck bei der Verbandsgemeinde Maikammer, Frau Schönig, unter Telefon: 06321/5899-62, anfordern.

Wir wünschen Ihnen, trotz der Schließung unseres schönen Kalmitbads in der Saison 2021, eine erholsame Zeit in den benachbarten Freibädern!