VG-DIREKT Newsletter 02-2022 der Verbandsgemeinde Maikammer

Nachhaltigkeitsstrategie

Die Verbandsgemeinde und die drei Ortsgemeinden haben in den vergangenen zwei Jahren eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet, welche jüngst in allen kommunalen Gremien beschlossen wurde. Sie richtet sich sowohl an die öffentliche Hand als auch an Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Eines der dort festgelegten 6 Projekte ist das Handlungsfeld „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“. Hier geht es u.a. darum, verstärkt regenerative Energien zu nutzen sowie ökologische Baustoffe zu verwenden.

Das Rad muss aber nicht überall neu erfunden werden. Das Umweltbundesamt weist z.B. in seiner „Tatenbank“ auf gute Beispiele der Klimaanpassung hin. Auf der Liste befindet sich beispielsweise auch der von der TU Kaiserslautern entwickelte Klimafolgencheck, durch den kleinere und mittlere Unternehmen Risiken durch den Klimawandel bewerten können.

Weitere Einzelheiten: www.umweltbundesamt.de.

 

Solar-Speicher-Programm II   

Seit 2019 fördert das Klimaministerium Investitionen für Stromspeicher an neu errichteten Photovoltaikanlagen bei Privathaushalten, Unternehmen und Kommunen. Die Förderanträge kamen seitdem zu über 90 % aus dem privaten Bereich und nur zu unter 10 % von Kommunen. Um bei den Kommunen den Anreiz für solche Investitionsentscheidungen zu erhöhen, soll die Förderung angepasst werden. Konkret vorgesehen ist, die maximale Fördersumme auf 15.000 € zu erhöhen (bisher 10.000 €). Somit können künftig Batteriespeicher mit einer Speicherkapazität von mindestens 10 und bis zu 150 kWh gefördert werden. Unverändert bleibt dagegen der Fördersatz von 100 € je installierte kWh (dies entspricht einem Fördersatz von rund 10 %). Zudem soll die Förderung für Privathaushalte und Unternehmen komplett entfallen. Aus Sicht der Kommunalen Spitzenverbände ist diese Änderung nicht zielführend; erforderlich sei eine deutliche Erhöhung des kommunalen Fördersatzes und die Fortführung auch der Förderung privater Speicher.

Weitere Info: kosdirekt GStB RP

 

Glasfasernetz für die Maikammer und Kirrweiler: Deutsche Glasfaser startet erneute Nachfragebündelung

– Bürgerinnen und Bürger entscheiden über Glasfasernetz in Maikammer und Kirrweiler –

Um den Glasfaserausbau voranzutreiben ist das Unternehmen auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in Maikammer und Kirrweiler angewiesen. Bis zum Stichtag am 28. Mai 2022 können die Anwohnerinnen und Anwohner im Ausbaugebiet im Rahmen der Nachfragebündelung einen Vertrag abschließen, um einen kostenfreien Glasfaseranschluss bis ins Haus oder in die Wohnung zu erhalten. Wenn mindestens 33 Prozent der anschließbaren Haushalte in Maikammer und Kirrweiler mitziehen, steht dem Ausbau nichts mehr im Wege.

 

Übersicht der Bebauungspläne und der Gestaltungssatzungen auf der Website der VG Maikammer

Ab sofort ist auf der Website der Verbandsgemeinde Maikammer für jede Ortsgemeinde ein Übersichtsplan über alle rechtskräftigen Bebauungspläne der jeweiligen Ortsgemeinde eingestellt. Bauherren und Architekten können sich nun einen schnellen Überblick verschaffen, ob ein bestimmtes Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Auf der gleichen Seite sind unter dem Übersichtsplan die einzelnen Bebauungspläne zu finden.

Für alle drei Ortsgemeinden gibt es Gestaltungssatzungen, die innerhalb eines definierten Geltungsbereichs die äußere Gestaltung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen bestimmen. Die Geltungsbereiche der jeweiligen Satzung sind nun auch auf der Website der VG Maikammer eingestellt.

Die Übersichten der Bebauungspläne und die Geltungsbereiche der Gestaltungssatzungen sind auf der Website der VG Maikammer über die Rubrik BÜRGERSERVICE unter „Bauen in der Verbandsgemeinde“ und „Satzungen“ zu finden.

 

LEADER – Region „Vom Rhein zum Wein“

Für die EU-Förderperiode 2023-2029 haben sich die Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Maikammer, Rülzheim und die Stadt Germersheim gemeinsam als LEADER-Region „Vom Rhein zum Wein“ beworben. Mit der Anerkennung als LEADER-Region ginge der Zugriff auf ein festes Budget an EU-Mitteln für die Umsetzung von innovativen Projekten einher. Mit einer Entscheidung wird im Laufe des Sommers 2022 gerechnet.

Grundlage für die Bewerbung als LEADER-Region und die spätere Förderung von Vorhaben im Falle der Anerkennung ist die „Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie“ (LILE). Zu weiteren Informationen verweisen wir die homepage der Verbandsgemeinde: https://vg-maikammer.de/buergerservice/leader-region/.

 

Alles Wichtige zur Grundsteuerreform 

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018 wurde die bestehende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Ein neues und gerechtes Modell musste her.

Die derzeitige Berechnung beruht auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964, in ostdeutschen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935.

Bisher errechnet sich die Grundsteuer aus drei Faktoren:

  • dem Einheitswert eines Grundstückes
  • der entsprechenden Steuermesszahl des Grundstückes, die abhängig von dessen Nutzung ist
  • dem Hebesatz der jeweiligen Ortsgemeinde

Zukünftig ermittelt sich der Wert eines Grundstückes aus mehreren Faktoren:

  • der Lage
  • der Fläche sowie der Wohnfläche
  • der Gebäudeart
  • des Baujahres
  • und dem örtlichen Bodenrichtwert

Bis zum 31.12.2024 darf die Grundsteuer noch nach altem Vorbild erhoben werden. Ab 01.01.2025 gilt ausschließlich die neue Grundsteuer.

Nähere Informationen finden Sie hierzu auch im Flyer vom Landesamt für Steuern, welcher auf unserer Homepage hinterlegt ist – https://vg-maikammer.de/news/grundsteuerreform/.

 

EU-Weinbaukartei

Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung

Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU‑Weinbaukartei 2022 ist spätestens bis zum 31. Mai 2022 abzugeben.

Meldepflichtig sind alle Winzer, die

            –           mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften.

            –           Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flächen zu Versuchszwecken,

deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht werden darf, bewirtschaften.

Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU‑Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2021 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Es muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren).

Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2022 bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Wir empfehlen die Online-Abgabe im Weininformationsportal (https://wip.lwk-rlp.de).

Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschafts­kammer unter www.lwk-rlp.de.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Landwirtschaftskammer

Rheinland-Pfalz

55543 Bad Kreuznach

 

Schwimmbadsaison im Kalmitbad kann kommen!

 

Der Tag der Eröffnung im Kalmitbad rückt näher und die Arbeiten befinden sich auf der Zielgeraden.

Die letzten Installationsarbeiten im Bereich der Elektro- und Sanitärarbeiten stehen noch an, und wie auf allen Baustellen wird der Maler der letzte sein, der die Baustelle verlässt.

Das Bad wird am 14. Mai 2022 seine Pforten öffnen und ein im Inneren komplett verändertes Gesicht zeigen.

Alle Bereiche wurden neu angeordnet und zeitgemäß umgestaltet. Im Eingangsbereich wurden die Kasse mit Drehkreuzanlage, der Personalraum und eine Behinderteneinheit mit WC und Dusche angeordnet.

Die früher direkt anschließenden Bereiche der Toiletten und Duschen wurden in den nördlichen Bereich verlegt, wo früher die Umkleidekabinen angeordnet waren.

In dem neuen Zwischenbereich sind Spinde in allen möglichen Ausführungen, ob für Wertsachen, Helme, Liegen oder auch die üblichen Aufbewahrungsspinde, vorhanden. Zudem gibt es insgesamt acht neue Umkleiden incl. zweier Familienumkleiden.

Im überdachten sogenannten Verteilerbereich sind die Plätze mit fest verbauten Föhne angeordnet, ebenso wird hier noch mal die Möglichkeit gegeben sein, sich zu einem kleinen Plausch zusammen zu finden.

Neben der Terrasse finden Sie zukünftig den neuen Sanitätsraum.

Am Kinderspielplatz wurde ein neuer Eltern-Kind-Raum eingerichtet, der mit Toilette, Dusche und auch Wickelmöglichkeiten ausgestattet ist.

Auf den Liegewiesen werden vor der Eröffnung noch weitere Schattenplätze durch das Setzen von Bäumen geschaffen.

Wir sind überzeugt, dass den Besuchern ihr neues „altes“ Bad gefallen wird und freuen uns auf Ihren Besuch sowie unbeschwerte Stunden in unserem Kalmitbad.

Das Projekt wird gefördert

 

Neues Kassensystem mit Online-Shop im Kalmitbad

Es geht endlich los! Die Arbeiten am 2. Bauabschnitt der Sanierung unseres Kalmitbades sind in den letzten Zügen. Wir freuen uns daher sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die Badesaison 2022 im Kalmitbad am Samstag, 14.05.2022 beginnt!

 

Da wir ein neues Kassensystem mit einem Online-Shop eingeführt haben, möchten wir Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie am einfachsten an Ihre Dauerkarte für die Badesaison 2022 kommen:

  1. Erwerb der Karte im Online-Shop unter https://shop.vg-maikammer.de
  2. Erwerb der Karte auf herkömmlichem Weg mittels Formular.

Den Antrag erhalten Sie auf unserer Homepage unter https://vg-maikammer.de/freizeit/freizeit-einrichtungen/kalmitbad-maikammer/ bei Downloads oder im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Maikammer abgedruckt.