VG-DIREKT Newsletter 04-2024 der Verbandsgemeinde Maikammer

Tourismusstrategie, Jahresbericht online

Der Jahresbericht 2023 zur Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 ist online gestellt. Hierin ist nachzulesen, wie sich der Tourismus im vergangenen Jahr entwickelt hat und welche Fortschritte und Meilensteine erreicht wurden. Dabei zeigt der digitale Jahresbericht 2023 alle wichtigen Fortschritte in den acht Strategieprojekten sowie den beiden übergreifenden Themen „Digitalisierung“ und „Nachhaltigkeit“ auf.

Weitere Infos: https://tourismusstrategie-rlp-2025.pageflow.io/multimedialer-jahresbericht-2023

 

Tourismus ist ein Plus für alle

Anfang Juni ist die Kommunikationskampagne zur Verbesserung des Tourismusbewusstseins gestartet. Die „Informationsoffensive Tourismus“ ist ein zentrales Vorhaben der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz. Mit der Kampagne „Tourismus ist ein Plus für alle“ soll die Wahrnehmung und Akzeptanz des Tourismus als wichtige Wirtschaftsbranche und Beitrag zur Lebensqualität gestärkt werden.

Es werden vor allem Zielgruppen aus den Bereichen Politik, Tourismus Gastgewerbe, Freizeitbetriebe und Bevölkerung in Rheinland-Pfalz angesprochen.

Weitere Infos: www.tourismus.plus

 

Straßenlampen in den Ortsgemeinden

Die Straßenlampen in allen drei Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Maikammer werden von den Pfalzwerken betreut. Hierfür wurde ein Service- u. Wartungsvertrag geschlossen. Schäden oder Funktionsstörungen können entweder an die Bauabteilung der VG-Verwaltung gerichtet oder direkt den Pfalzwerken mitgeteilt werden. An den Masten der Straßenlampen befindet sich ein QR-Code, über den defekte Lampen direkt an die Pfalzwerke gemeldet werden können. Im Regelfall wird der Schaden oder die Funktionsstörung zeitnah behoben.

 

Weinautomat auf Privatgrundstück; Verbot

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 27.05.2024, Az.: 3 K 972/23.KO, das Verbot eines Weinautomaten auf einem Privatgrundstück bestätigt. Der Automat, mit dem selbst erzeugter Wein und Sekt angeboten wird, steht auf einem Privatgrundstück; er ist an der Grenze zum öffentlichen Verkehrsraum gelegen und nur von der Straße aus zu bedienen. Nach Auffassung des Gerichts stehen dem Betrieb die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes entgegen.

Danach dürften alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit nicht in Automaten angeboten werden. Zwar sehe das Jugendschutzgesetz eine Ausnahme davon u. a. dann vor, wenn der Weinautomat in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt sei. An dieser Voraussetzung fehle es jedoch vorliegend. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass Zigarettenautomaten – unabhängig von dem Belegenheitsort – bereits dann aufgestellt werden dürften, wenn eine jugendschutzkonforme Abgabe durch technische Vorrichtungen sichergestellt sei. Die mit Blick auf den Aufstellungsort unterschiedliche Behandlung von Zigaretten- und Alkoholautomaten sei aufgrund der verschiedenen Wirkweisen von Nikotin und Alkohol gerechtfertigt.

Quelle: GStB-Blitzreport 07/2024

 

Hundesteuer

Hundehalter sind nach den Regelungen in den Ortssatzungen verpflichtet, ihren Hund bei der Verbandsgemeinde Maikammer innerhalb von 14 Tagen anzumelden.

Geschieht dies nicht oder verspätet, kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Deshalb empfiehlt die Verwaltung:

Das Hundesteuerformular auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de unter „Bürgerservice/Formulare/Finanzen“ ausfüllen und ausdrucken. Wenn dies nicht möglich ist, kann auch eine Abholung oder postalisch Zusendung des Anmeldeformulars erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Laura Schönig, 06321 5899-53 oder laura.schoenig@vg-maikammer.de

Informationen rund um die Satzungen über die Erhebung von Hundesteuer in den einzelnen Gemeinden finden sich ebenfalls auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de

 

Leitfaden für Handwerksbetriebe zum Umgang mit Naturgefahren

Die Handwerkskammer Koblenz und die Debeka-Versicherung haben einen neuen Krisenleitfaden vorgestellt. Dieser soll Handwerksbetrieben helfen, sich auf Naturkatastrophen vorzubereiten und im Notfall richtig zu handeln. Der Leitfaden basiert auf einem Dreistufenplan: Vorbereitung, richtige Handlungsweise bei Schadensfällen und Maßnahmen danach. Erfahrungen aus der Flutkatastrophe im Ahrtal wurden dabei berücksichtigt. Experten aus Katastrophenschutz und Versicherungen haben das Projekt unterstützt. Der Leitfaden ist online und in gedruckter Form kostenlos erhältlich.

Weitere Infos: www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/debeka-unterstuetzt-handwerksbetriebe-3436799.html

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

   Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

Mikroplastik beim Waschen reduzieren.

Grundsätzlich gibt jedes Kleidungsstück durch Abrieb beim Waschgang Fasern ab. Beim Waschen von Textilien aus synthetischen Materialien wie Polyester, Polyamid und Nylon spülen wir so kleinste Mikroplastikpartikel ins Wasser. Nur ein Teil kann von Kläranlagen herausgefiltert werden. Laut Hochrechnungen einer Studie der International Union for Conservation of Nature stammen 35 Prozent des Mikroplastiks im Meer vom Faserabrieb synthetischer Textilien beim Waschen.

Kältere Waschtemperaturen wie 30 Grad reduzieren den Abrieb von Mikroplastikpartikeln. Auch der Waschgang hat Einfluss: Je mehr Wasser die Waschmaschine verwendet, desto mehr Faserabrieb erfolgt. So sind vor allem Schonwaschgänge ungünstig für die Mikroplastikentstehung. Weniger waschen und der Verzicht auf den Trockner reduzieren ebenfalls den Eintrag in Gewässer.

Text und Bilder: Nora Ziegler

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