
Beantragung Briefwahlunterlagen für die Bundestags- und Landratswahlen
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestags- und Landratswahlen kann folgendermaßen erfolgen:
schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Zustellung zwischen 29.01. und 03.02.) oder mittels formlosen Briefes an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung.
durch eine einfache E-Mail mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und der Zustelladresse an wahlamt@vg-maikammer.de.
Von einer persönlichen Vorsprache bitten wir zum jetzigen Zeitpunkt noch abzusehen.
Wählen im Rathaus: Dies ist möglich, sobald uns die Stimmzettel vorliegen (Anfang Februar, Schätzung 04.02.2025).
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!