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Bauantragsverfahren hat sich geändert
Autor: David Weber | Veröffentlicht in der Kategorie „News, News-Archiv“ am 22. Dezember 2025, um 11:37 Uhr Mit der Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz zum 01.01.2026 hat sich auch das Bauantragsverfahren geändert. So sind Bauanträge, Anträge auf Bauvorbescheid und Abweichungsanträge für Bauvorhaben im Landkreis Südliche Weinstraße jetzt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau einzureichen – und nicht mehr wie bisher bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung.
Bauanträge im Freistellungsverfahren (nach § 67 Landesbauordnung) sind hingegen nach wie vor bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorzulegen.
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bittet alle Bauherrinnen und Bauherren darum, die neuen Zuständigkeiten bei Antragstellung zu beachten.
Für Fragen steht die Untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zur Verfügung, per E-Mail an bauamt@suedliche-weinstrasse.de oder telefonisch unter 06341 940- 210 oder -211.