Parken

Straßenbaumaßnahme Friedhofstraße Sankt Martin

Hinweis für alle Bewohner

Für den Ausbau der Friedhofstraße ist es unabdinglich in dem Zeitraum 06.03.17 bis voraussichtlich 22.12.2017 die Friedhofstraße voll zu sperren. Die Baumaßnahme erfolgt in 3 Teilabschnitten (1.BA von Einmündung Maikammerer Straße bis Pfarrgarten; 2.BA von Einmündung Pfarrgarten bis obere Zufahrt Weingut Schreieck; 3. BA Zufahrt Weingut Schreieck bis Einmündung Totenkopfstraße).

Wir bitten um Beachtung der Beschilderung und Benutzung der umliegenden Straßen für die Umleitung.

Aufgrund der bevorstehenden Straßenbaumaßnahme in der Friedhofstraße in Sankt Martin wird abschnittsweise eine Komplettsperrung angeordnet. Hierdurch ist die Zufahrt zu den einzelnen Grundstücken sowie das Parken in diesen Bereichen eingeschränkt. Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Maikammer möchte deshalb nochmals darauf hinweisen, dass Inhaber eines Anwohnerparkausweises auch weiterhin berechtigt sind, auf den hierfür gekennzeichneten Flächen im gesamten Bereich der Ortsgemeinde Sankt Martin zu parken.

Für alle Anwohner, deren Zufahrtsmöglichkeit durch die Baumaßnahme eingeschränkt ist und die nicht Inhaber eines Anwohnerparkausweises sind, gilt der Hinweis, dass über das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Maikammer eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zu erlangen ist.

Hierfür setzten Sie sich bitte frühzeitig mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Maikammer, Herr Welterlich, Tel. 06321/5899-18 (georg.welterlich@vg-maikammer.de)  in Verbindung.

 

Text: Verbandsgemeinde Maikammer