Abschlagszahlungen

Fälligkeitstermin Steuer- und Abgabenbescheide

Wichtiger Hinweis: Fälligkeit 15.02.2017 für Steuern und Abgaben

Aus Kostengründen wurde auf den Druck und die Zustellung der Abgabenbescheide 2017 für Grundsteuer mit Nebenabgaben und Hundesteuer verzichtet (siehe Öffentliche Bekanntmachung im Nachrichtenblatt der VG Maikammer, Ausgabe 2/2017). Die Abgabenbescheide 2016 gelten bis zum Zugang eines neuen Bescheides. Die in den Bescheiden angegebenen Raten sind auch in den Folgejahren zu entrichten, wenn nicht ein Änderungsbescheid zugegangen ist.

Bei erteilten Einzugsermächtigungen werden die entsprechenden Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Bei Nichtabbuchern bitten wir um fristgerechte Bezahlung, da Ihnen ansonsten zusätzliche Kosten entstehen. Nutzen Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens.

Wir bitten um Beachtung.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung