Informationen zum Thema Denkmalschutz

 

In den drei Ortsgemeinden Kirrweiler, Maikammer und St. Martin gibt es denkmalgeschützte Gebäude und sonstige denkmalgeschützte bauliche Anlagen wie z.B. Torbögen, Statuen, Bildstöcke und Wegekreuze (Einzeldenkmäler). Zudem gibt es in den drei Ortsgemeinden Denkmalzonen. Diese stellen zusammenhängende Bereiche dar, die insgesamt denkmalgeschützt sind. In diesen Zonen können für einige genehmigungsfreie Bauvorhaben nach § 62 Landesbauordnung (LBauO) dennoch Baugenehmigungen und/oder denkmalrechtliche Genehmigungen erforderlich sein. 

Für den Landkreis Südliche Weinstraße gibt es ein Verzeichnis der Kulturdenkmäler. Dieses kann hier eingesehen werden.

Bei Fragen zum Denkmalschutz kontaktieren Sie bitte die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Kreisverwaltung SÜW in Landau.

 

Kirrweiler

Denkmalzone Kirrweiler – Ortskern

Denkmalzone Kirrweiler – Ortsbefestigung

 

Maikammer

Denkmalzone Maikammer – Ortskern_(Nachqualifizierung)

Denkmalzone Maikammer – Bahnhofstraße – Weinstraße Nord

Denkmalzone Alsterweiler_(Nachqualifizierung)

 

St. Martin

Denkmalzone St. Martin – Ortskern

Denkmalzone Kropsburg St. Martin