Aktuelles zu Bauen in der Verbandsgemeinde

Änderung bei der Einreichung von Bauanträgen

Bauherren und Architekten aufgepasst:

Änderung der Landesbauordnung!

Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.01.2026 Bauanträge, Bauvoranfragen sowie Abweichungs- u. Befreiungsanträge 3-fach (in besonderen Fällen 4-fach) direkt bei der Kreisverwaltung SÜW, An der Kreuzmühle 2 in 76829 Landau, und nicht mehr über die Verbandsgemeinde Maikammer, einzureichen sind! Die Antragsunterlagen sind zunächst nach wie vor in Papierform einzureichen.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 12 BauGB (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) und § 30 Abs. 1 BauGB (Qualifizierter Bebauungsplan) ist ein Bauantrag im Freistellungsverfahren einzureichen (§ 67 LBauO). In diesem Fall sind die Antragsunterlagen direkt bei der Verbandsgemeinde Maikammer einzureichen.

Soll von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abgewichen werden (Abweichungen, Ausnahmen/Befreiungen), ist der Bauantrag zusammen mit den Abweichungs- u. Ausnahme-/Befreiungsanträgen im Genehmigungsverfahren direkt bei der Kreisverwaltung SÜW einzureichen.

 

Bauplätze „Im Eulbusch III“, Maikammer 

  • Das Bauplatzvergabeverfahren konnte im Oktober 2021 endgültig abgeschlossen werden.
  • Derzeit stehen seitens der Gemeinde keine weiteren Baugrundstücke zur Verfügung.

 

Bauanträge für das Neubaugebiet „Im Eulbusch III“ in Maikammer

Für das Neubaugebiet gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan, der auf der Website der Verbandsgemeinde Maikammer einzusehen ist. Seit 19.03.2021 ist auch die 1. Änderung rechtskräftig, die für die meisten Baugrundstücke eine etwas flexiblere Bebauung in Bezug auf die Firstausrichtung und die Dachneigung zulässt.

Die beauftragten Architekten müssen sich an die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans halten und auf dessen Grundlage die Wünsche der Bauherren umsetzten. Stimmt die Planung mit dem Bebauungsplan überein, sind die Bauunterlagen im Freistellungsverfahren nach § 67 Landesbauordnung (LBauO) an die Verbandsgemeinde Maikammer zu richten. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass keine Prüfung erfolgt und sich die Kosten für das beantragte Verfahren auf 50,- Euro beschränken. Zu diesem Verfahren wird der beauftragte Architekt seine Bauherren näher beraten. Die Bauherren erhalten spätestens einen Monat nach Einreichung der Bauunterlagen diese wieder zurück und können mit dem Hausbau beginnen. Die Voraussetzungen für dieses Verfahren setzen einen qualifizierten Bebauungsplan und die gesicherte Erschließung voraus. Beides ist seit dem 20.04.2021 gegeben.

Weicht die Planung vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan ab oder soll eine Ausnahme, die der Bebauungsplan vorsieht, in Anspruch genommen werden, muss das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 66 LBauO durchgeführt werden. Hierzu sind die Bauunterlagen über die Verbandsgemeinde Maikammer an die Kreisverwaltung zu richten. Dieses Verfahren ist deutlich teurer und benötigt wegen der entsprechenden Prüfungen bei der Genehmigungsbehörde mehr Zeit.

Den Bebauungsplan „Im Eulbusch III“ sowie die 1. Änderung finden Sie hier.