Verkehrspolizeiliche Anordnung

 

Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Anlässlich der Veranstaltung St. Martinus Weinfest in Sankt Martin

werden ab Freitag 06.11.2026, 09:00 Uhr bis Montag 09.11.2026, 07:00 Uhr folgende Straßen und Plätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:

1. Für Fahrzeuge aller Art, mit Ausnahme der Anlieger und Zulieferer bis 10:00 Uhr

(außer Freitag 06.11.2026 bis 17:00 Uhr), werden folgende Straßen gesperrt:

→1.1 →Die „Maikammerer Straße“ von der Einmündung „Hornbrücke“ bis „Tanzstraße“

→1.2 →Die „Friedhofstraße“ ab der Einmündung „am Pfarrgarten“ bis „Maikammerer Straße“

→1.3 →Die „Mühlstraße“ von der Einmündung „Wooggasse“ bis zur „Tanzstraße“

1.4 → Die „Emserstraße“

1.5 → Die „Tanzstraße“

1.6 → Die „Kirchstraße“

1.7 → Die „Hintergasse“

2. Aufstellung des Verkehrszeichen 357 StVO (Sackgasse) an folgende Stellen:

2.1 → in der „Edenkobener Straße“ an der Einmündung „Hornbrücke“

2.2 → in der „Edenkobener Straße“ an der Einmündung „Lärchengasse“

3. Martinslauf

→ Während des Martinslaufs am 07.11.2026 werden in der Zeit von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr, folgende → Straßen für Fahrzeuge aller Art gesperrt:

→ – Wooggasse

→ – Bergstraße

→ – Totenkopfstraße

→ – Friedhofstraße

An allen relevanten Einmündungen / Kreuzungen, sind Ordner des Turn- und Sportvereins St. Martin präsent und sorgen für einen reibungslosen Verlauf der Veranstaltung. Verantwortlich für den Ablauf des Martinslaufes ist der TuS St. Martin, 1. Vorsitzender Christopher Weber.

Die Erlaubnis zum Gebrauch eines Lautsprechers gem. § 33 Abs.1, Nr. 1 StVO wird erteilt.

Es dürfen nur notwendige Durchsagen in Zusammenhang mit dem Lauf getätigt werden.

4. Sperrung von Parkboxen und Parkplätzen

Der Zimmerplatz (Parkplatz Mühlstraße) ist

ab Freitag, 06.11.2026, 18:00 Uhr bis Samstag 18:00 Uhr, gesperrt

Die Parkboxen vor der „Alten Kellerei“ sind

ab Donnerstag, 05.11.2026, 08:00 Uhr gesperrt.

Die Parkboxen in der „Maikammerer Straße“ ab Einmündung „Friedhofstraße“ bis „Tanzstraße“ sind ab Mittwoch, 04.11.2026, 08:00 Uhr gesperrt.

Die Parkboxen in der Kirchstraße sind am 11.11.2025, ab 08:00 Uhr gesperrt.

5. Erlass von Halteverboten

Absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283 StVO) wird an folgenden Stellen angeordnet:

– Im Riedweg von der Einmündung L514 bis zur Einfahrt Parkplatz Maikammerer Straße, beidseitig

– Edenkobener Straße vom Busparkplatz bis zur L514 beidseitig

6. Prozession

Für die Überbringung der Martinusstatue am 11.11.2026 sind in der Zeit von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr folgende Straßen für Fahrzeuge aller Art gesperrt:

– Tanzstraße

– Maikammerer Straße ab Tanzstraße bis Parkplatz Riedweg

7. Martinusumzug

Für den Martinusumzug am 11.11.2026 sind in der Zeit ab 18:00 Uhr folgende Straßen für Fahrzeuge aller Art gesperrt:

– Bergstraße

– Wooggasse

– Mühlstraße

– Emserstraße

– Tanzstraße

– Kirchstraße

– Kellereistraße

8. Martinusspiel

Für das Martinusspiel am 11.11.2026 ist ab 08:00 Uhr die Kirchstraße für Fahrzeuge aller Art gesperrt.

9. Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Wie in den vergangenen Jahren wird der Martinslauf und die Prozession durch die Freiwillige Feuerwehr St. Martin unterstützt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer

Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

– Ordnungsamt –