
Verkehrspolizeiliche Anordnung anlässlich der Veranstaltung 825 Jahre Kirrweiler
Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.
Verkehrspolizeiliche Anordnung
Anlässlich der Veranstaltung 825 Jahre Kirrweiler
wird ab Montag ,10.08.2026, 17.00 Uhr bis Samstag, 22.08.2026 17.00 Uhr folgende Straßen und Parkplätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:
- 1 Für Fahrzeuge aller Art werden folgende Straßen gesperrt:
- 1.1 Neugasse
- 1.2 die „Kirchstraße“ ab der Einmündung „Hauptstraße“ bis Kirchstraße 12 ( an den Veranstaltungstagen von 17.00 bis 00.30 Uhr)
- 2 Erlass von Halteverboten
In allen Straßen die in Punkt 1.1 bis 1.2 Aufgeführt sind
- 3 Aufstellung des Verkehrszeichen 357 StVO (Sackgasse) an folgenden Stellen:
3.1 In der „Neugasse“ bei Einmündung Marktstraße
- 4 Sperrung und Ausweisung von Parkplätzen
4.1 „Parkplatz Kulturscheune“ ist ab Montag, den 10.08.2026 17.00 Uhr bis einschließlich Samstag den 22.08.2026 17.00 gesperrt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
– Ordnungsamt –
