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Änderung bei der Einreichung von Bauanträgen
Autor: David Weber | Veröffentlicht in der Kategorie „News, News-Archiv“ am 22. Dezember 2025, um 11:37 Uhr Bauherren und Architekten aufgepasst:
Änderung der Landesbauordnung!
Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.01.2026 Bauanträge, Bauvoranfragen sowie Abweichungs- u. Befreiungsanträge 3-fach (in besonderen Fällen 4-fach) direkt bei der Kreisverwaltung SÜW, An der Kreuzmühle 2 in 76829 Landau, und nicht mehr über die Verbandsgemeinde Maikammer, einzureichen sind! Die Antragsunterlagen sind zunächst nach wie vor in Papierform einzureichen.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 12 BauGB (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) und § 30 Abs. 1 BauGB (Qualifizierter Bebauungsplan) ist ein Bauantrag im Freistellungsverfahren einzureichen (§ 67 LBauO). In diesem Fall sind die Antragsunterlagen direkt bei der Verbandsgemeinde Maikammer einzureichen.
Soll von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abgewichen werden (Abweichungen, Ausnahmen/Befreiungen), ist der Bauantrag zusammen mit den Abweichungs- u. Ausnahme-/Befreiungsanträgen im Genehmigungsverfahren direkt bei der Kreisverwaltung SÜW einzureichen.