Zum 01.04.2025 tritt die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Kraft. Ab diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß §3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Diese Regelung gilt unabhängig vom Auftragswert.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet den kommunalen Behörden eine zentrale Rechnungsplattform (ZRE) https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite an. Diese Plattform können alle Unternehmen nutzen um elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung zu senden.
Elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung / Verbandsgemeindewerke Maikammer und ihren Ortsgemeinden müssen ab dem 01.04.2025 über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) eingereicht werden.