
Wasser marsch an der Totenkopfhütte!
Am Freitag, 09.04.2021, wurde die langersehnte Wasser- und Abwasserleitung zur Totenkopfhütte des Pfälzerwaldvereins Maikammer-Alsterweiler e.V. in Betrieb genommen.
Unser Bild zeigt Bürgermeisterin Gabriele Flach, Ortsbürgermeister Karl Schäfer und den Vorsitzenden des PWV Maikammer, Herrn Robert Straßner, beim Drehen des Absperrschiebers zur Inbetriebnahme der Wasserleitung.
Die Maßnahme konnte nur als Gemeinschaftsmaßnahme im Rahmen der Breitbandanbindung kostengünstig verwirklicht werden. Die Finanzierung der Kosten trägt der Pfälzerwaldverein Maikammer-Alsterweiler mit Unterstützung des Bezirksverbands Pfalz, der Ortsgemeinde Maikammer und den Verbandsgemeindewerken.
Bürgermeisterin Gabriele Flach führt in ihrer Ansprache aus: „Die einmalige Gelegenheit, die Totenkopfhütte im Rahmen der Breitbandanbindung kostengünstig auch an die öffentliche Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung anzuschließen, war ein Glücksfall für unsere Verbandsgemeinde. Die Hütte ist ein überaus beliebtes Ausflugsziel und gehört zu den touristischen Leuchttürmen der Region. Ich freue mich sehr, dass diese wichtige Infrastrukturmaßnahme, die auch den laufenden Betrieb der Hütte deutlich vereinfacht, gelungen ist. Mein Dank gilt insbesondere den Verantwortlichen des Pfälzerwaldvereines, der Ortsgemeinde Maikammer und unseren Verbandsgemeindewerken sowie allen, die am Gelingen dieser Gemeinschaftsleistung beteiligt waren.“
Ortsbürgermeister Karl Schäfer fügte hinzu: „Der Anschluss der Totenkopfhütte an die öffentliche Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung ist ein historisches Ereignis. Die Totenkopfhütte, die in diesem Jahr ihr 120-jähriges Bestehen begehen kann, ist eine der am stärksten angelaufenen Hütten im Pfälzerwald. Die Hütte ist ein ganz bedeutender Teil unserer touristischen Infrastruktur. Unsere Ortsgemeinde hat daher sehr gerne den Anschluss der Hütte an die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung finanziell unterstützt. Als ehemaliger Vorsitzender des Pfälzerwald Vereins freue ich mich ganz besonders über diese Neuerung, die den Hüttenbetrieb wesentlich erleichtert“.
Die Totenkopfhütte wurde seit 1971 über den in knapp 1.300 m Entfernung und nur 7 m höher gelegenen Johannisbrunnen mit Wasser versorgt. In den letzten Jahren mussten einige Investitionen in die Sicherstellung der Trinkwasserqualität des Quellwassers getätigt werden. Auch war ein Rückgang der Schüttung zu verzeichnen. Da die Totenkopfhütte in das Breitband-Programm des Landkreises Südliche Weinstraße aufgenommen wurde, entstand die Überlegung, in diesem Zuge die Hütte an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen. Hierfür legte die Firma ein Angebot vor. Eine zusätzliche Verlegung einer Abwasserleitung wurde erst von der ausführenden Firma ausgeschlossen, allerdings wurde auf Nachfrage und Anregung der Genehmigungsbehörde eine technische Lösung gefunden. Alle Leitungen (Leerrohre für Breitband und Steuerkabel, Wasserleitung und Abwasserleitung) wurden in einem Arbeitsgang über eine Länge von ca. 3 km verlegt. Diese Arbeiten wurden Ende 2019 erledigt.
Auch für die Wasserdruckerhöhungsanlage, die im Bereich der Grillhütte St Martin installiert ist, sowie der Abwasseranlage an der Totenkopfhütte wurden unterschiedliche technische Varianten diskutiert und sich für die am Ende wirtschaftlichste Lösung entschieden. Im Bereich der Grillhütte wurde die Druckerhöhung in einem Schaltschrank untergebracht, dadurch konnte ein größeres Bauwerk, wie eine Garage oder ein Schachtbauwerk vermieden werden.
An der Totenkopfhütte wurde die vorhandene Zuleitung der Hütte zur Abwassergrube, die bisher regelmäßig abgefahren werden musste, direkt an den neuen Schacht angeschlossen. Die außerhalb liegende Toilettenanlage wurde ebenfalls angeschlossen. In dem Schacht ist eine Zerkleinerungsanlage enthalten, die die im anfallenden Schmutzwasser vorkommenden Schmutzstoffe zerkleinert und dann die 3 km lange Leitung bis zur Grillhütte weiterschickt.
Die Leitungen und die Anlagen sind nun betriebsbereit, die Einbindung in das Prozessleitsystem der Werke wird in Kürze erfolgen. Damit ist die Totenkopfhütte sowohl wasser- , als auch abwassertechnisch an das öffentliche Netz angeschlossen.
Die Kosten wurden im Vorfeld auf insgesamt ca. 240.000 Euro geschätzt. Die voraussichtliche Abrechnungssumme liegt bei ca. 220.000 Euro, so dass man sogar noch unter dem Ansatz bleiben konnte
Text:
Verbandsgemeindewerke Maikammer
Ihre Mitwirkung ist gefragt: bringen Sie Ihre Ideen und Vorstellungen für eine nachhaltige Verbandsgemeinde Maikammer 2030 im Rahmen der Zukunftswerkstatt ein!
Wann: Dienstag, 20.04.2021 um 18:00 Uhr Dauer: ca. 2-2,5 Stunden
Die angemeldeten Personen erhalten 2–3 Tage vor der Veranstaltung die bisher erarbeiteten Ziele und Maßnahmen für das angegebene Handlungsfeld per Email, so dass sie sich auf die Zukunftswerkstatt vorbereiten können. 1-2 Tage vor der Veranstaltung erhalten sie per Email den Einladungslink für die Veranstaltung über Webex.
Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Pfälzerwald: SDG-Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Steueramt informiert…
Grundsteuer-, Gewerbesteuer-, Hundesteuer- und Zweitwohnungssteuerbescheide sind Dauerbescheide. Das bedeutet, dass der letzte postalisch zugestellte Bescheid solange gültig ist, bis ein neuer, aufgrund von Änderungen, ergeht (z.B. bei Eigentumswechsel, Austritt aus der Kirche, Änderung der Hebesätze, Aufgabe des Gewerbes).
Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Fälligkeitstermine:
Grund- und Gewerbesteuer 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Hundesteuer 01.07.
Zweitwohnungssteuer 15.02.
Um Mahngebühren zu vermeiden besteht die Möglichkeit uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, damit die Beträge zu der jeweiligen Fälligkeit abgebucht werden können.
Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates sowie für die An- oder Abmeldung eines Hundes, finden Sie auch auf unsere Homepage unter
www.vg-maikammer.de/formulare.
Bauanträge für das Neubaugebiet „Im Eulbusch III“ in Maikammer
Die Erschließung des Neubaugebiets „Im Eulbusch III“ in Maikammer wird voraussichtlich bis Ende April fertiggestellt sein. Die Freigabe der Erschließungsanlagen wird im Nachrichtenblatt veröffentlicht. Mit Freigabe der Erschließung können Bauunterlagen im Freistellungsverfahren sowie Bauanträge im vereinfachten Genehmigungsverfahren über die Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden. Nähere Informationen zu Bauanträgen sind auf der Website der VG Maikammer eingestellt:
https://vg-maikammer.de/buergerservice/bauen-in-der-verbandsgemeinde/
FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Monitoring
Ab April 2021 bis Oktober 2023 wird in Rheinland-Pfalz der Zustand der FFH Pflanzen- und Tierarten wie z. B. des Hirschkäfers, der Gelbbauchunke, der Schlingnatter etc., sowie der Lebensraumtypen wie Moore, Heiden, Schluchtwälder – gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie – regelmäßig beobachtet und dokumentiert (FFH-Monitoring).
Die dabei erhobenen Daten werden für ganz Deutschland, bzw. das gesamte Bundesland, zu einem Gesamtwert errechnet, der an die EU übermittelt wird. Die Erhebungen auf den Probeflächen haben keinen Einfluss auf die bestehende oder zukünftige Nutzung der Flächen. Die Kartierungen erfolgen im Auftrag des Landes, vertreten durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz. Für diese Untersuchung werden vom LfU externe Kartierende beauftragt.
Damit die beauftragten Experten im Gelände zu erkennen sind, werden sie vom LfU mit einem Schild ausgestattet auf dem steht: „Kartiert im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz“. Das Schild ist mit einem Dienstsiegel versehen. Darüber hinaus werden die beauftragten Experten vom LfU verpflichtet, die Beauftragung im Fahrzeug bereitzuhalten. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, Grundstücke zu betreten (§ 2 LNatSchG).
Mehr Informationen finden Sie hier: https://lfu.rlp.de/de/suche/?q=ffh+monitoring&id=9581&L=0
Steuerrecht; Verkürzung der Nutzungsdauer von IT-Ausstattung
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit BMF-Schreiben vom 26.02.2021 zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung geäußert und die jahrelange Praxis der Abschreibung von neuer Hardware – bei einem Anschaffungspreis von mehr als 800 € netto – über drei Jahre aufgegeben.
„Für die nach § 7 Absatz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer kann für die in Rz. 2 ff. aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ sowie die in Rz. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter „Betriebs- und Anwendersoftware“ eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.“
Diese Anwendungsregelung für Anschaffungen ist nach dem 31.12.2020 zu berücksichtigen und verlagert den vollständigen Aufwand in das Jahr der Anschaffung.
Ist die Rente sicher? Wie viel eigene Vorsorge ist notwendig?
Wer darauf Antworten finden möchte, sollte wissen, welche gesetzlichen Ansprüche überhaupt bestehen. Die Information der gesetzlichen Rentenversicherung liefert dazu wichtige Hinweise. Die Standmitteilung dient dazu, den Empfänger zu sensibilisieren. Sind alle Zeiten gespeichert, die für die Rente direkt oder indirekt mitzählen? Dazu gehören unter anderem Berufsausbildung, Studium, Praktika oder der Bezug von Arbeitslosengeld. Die Prüfung erfolgt über die sogenannte Kontenklärung. Diese wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Das sollte möglichst früh passieren. Je länger Versicherte warten, desto schwieriger wird es erfahrungsgemäß, erforderliche Nachweis-Unterlagen wie Zeugnisse beizubringen, um Lücken im Versicherungsverlauf zu füllen.
Deshalb sollte die Möglichkeit der Videoberatung im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer genutzt werden. Machen Sie von der einmaligen Gelegenheit Gebrauch und klären Sie Ihre Zeiten rechtzeitig.
Die nächste Videoberatung der Deutschen Rentenversicherung findet am 16. April 2021 corona-konform im Rathaus statt. Anmeldung nimmt Frau Annette Lutz, Telefon: (0 63 21) 58 99 22, oder per eMail annette.lutz@vg-maikammer.de gerne entgegen.
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz per Videoberatung
Am Freitag, 16. April 2021 berät die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, im Hause der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, von 08:30 bis ca. 12:00 Uhr Fragen zu Rentenansprüchen und Rentenbeginn, Beitragszahlungen oder Rehabilitation klären. Allerdings wird der Berater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz nicht vor Ort anwesend sein, sondern per Video zugeschaltet werden.
Bürger wie Berater haben die Möglichkeit über die Kamera Dokumente zu zeigen. Dies alles erfolgt über eine sichere und verschlüsselte Verbindung.
Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos und die aktuelle Rentenhöhe. Dazu sind unbedingt der Personalausweis oder Reisepass sowie sämtliche Rentenversicherungsunterlagen erforderlich.
Anträge werden während der Video-Beratung nicht aufgenommen. Diese können in Kürze aber von der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer direkt aufgenommen, schnell und sicher online an die DRV weitergeleitet werden.
Einen Termin für eine persönliche Video-Beratung kann unter Telefon (0 63 21) 58 99-22, Frau Lutz, oder per Mail: annette.lutz@vg-maikammer.de, bei der Verbandsgemeinde Maikammer vereinbart werden. Dabei sollten die Versicherungsnummer und der Grund der Beratung angegeben werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
Hier können Sie ab Sonntag die vorläufigen Wahlergebnisse der Landtagswahlen 2021 in der Verbandsgemeinde Maikammer vom 14.03. einsehen.
Wie schon bei vorangegangenen Landtagswahlen, so bietet der Landeswahlleiter auch am Wahlabend der Landtagswahl 2021 wieder alle Ergebnisse schon während der Auszählung, alle fünf Minuten aktualisiert, in seinem Internetangebot an. Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch alle Detailergebnisse, also Ergebnisse der Wahlkreise, Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden (allerdings keine Stimmbezirksergebnisse).
Landtagswahlen 2021
Die ersten Wahlen in der Verbandsgemeinde unter Corona-Bedingungen haben die Verwaltung in den letzten Wochen und Monaten stark beschäftigt. Die Vorbereitungsarbeiten waren deutlich aufwendiger als bei anderen Wahlen. So mussten über 50 Wahlhelfer gefunden, online geschult und mittels Schnelltest auf Corona untersucht werden. Allen diesen Helfern, die sich trotz der Infektionsgefahr freiwillig gemeldet haben, gebührt unser herzlicher Dank für den Dienst an der Demokratie!
Um trotz der Pandemie einen sicheren Gang ins Wahllokal zu gewährleisten, wurden nur große Räume als Wahllokale eingerichtet und ein umfangreiches Hygienekonzept entwickelt. Erfreulicherweise ist der Anteil der Briefwähler enorm hoch, da sich durch die Teilnahme an der Briefwahl ein Infektionsrisiko reduziert. So wurden bereits am 26.2.2021 über 3.000 Wahlscheine ausgestellt.
Bauplätze „Im Eulbusch III“, Maikammer vergeben
In der Ortsgemeinderatssitzung vom 16.02.2021 hat der Ortsgemeinderat Maikammer die Vergabe von 21 gemeindeeigenen Baugrundstücken beschlossen. Die Zuteilungsschreiben wurden den betroffenen Bewerbern bereits per Post zugesandt. Sollte es hierbei zu Absagen kommen, werden wir nachrückende Bewerber berücksichtigen und zeitnah informieren.
Möglichkeit der Stundung von Steuer- und Beitragsforderungen
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die aktuell unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise leiden, haben noch die Möglichkeit bis 30.06.2021 eine vorerst zinslose Stundung von gemeindlichen Abgabenforderungen zu erwirken.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer weist darauf hin, dass ein begründeter Stundungsantrag gestellt werden kann. Dieser ist, soweit erforderlich, gegen Sicherheitsleistung, zu gewähren und wird unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs schriftlich ausgesprochen.
Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage unter https://vg-maikammer.de/buergerservice/formulare unter dem Punkt „Finanzen“.
Wir versichern Ihnen, dass wir Ihren Antrag umgehend bearbeiten und bitten um Ihr Verständnis, dass wir bei der Bewilligung von Stundungen an bestehende Gesetze und Verordnungen gebunden sind. Dies gilt auch für vorbereitende Maßnahmen zur Berechnung der Abgabenlast, insbesondere der Umsatzerklärungen zur Ermittlung des Tourismusbeitrages.
Grundrente
Am 1. Januar 2021 fiel der Startschuss für die neue Grundrente. Langjährig Versicherte, die zwar jahrzehntelang gearbeitet aber so wenig verdient haben, dass sie mit einer kleinen Rente auskommen müssen, sollen davon profitieren. Sinn der Grundrente: Die Lebensleistung soll anerkannt und so der Gang zum Sozialamt erspart werden.
Die Deutsche Rentenversicherung beginnt voraussichtlich ab Mitte 2021 mit der Versendung der Grundrentenbescheide an diejenigen, die erstmals ab diesem Zeitpunkt eine Rente erhalten. Rentner und Rentnerinnen, die bereits Leistungen erhalten, werden erst bis Ende 2022 mit dem Zuschlag rechnen dürfen, der natürlich rückwirkend gezahlt wird.
Verbandsgemeindewerke errichten weitere Photovoltaikanlage
In der Kläranlage in Kirrweiler wird eine weitere leistungsfähige Photovoltaikanlage errichtet, um den Stromverbrauch aus dem öffentlichen Netz weiter zu reduzieren. Durch den hohen Eigenverbrauchsanteil und die günstigen Modulpreise ist die Anlage sehr wirtschaftlich. Insgesamt werden 285 Module verlegt mit denen 100.000 kWh Strom erzeugt werden. Insgesamt betreiben die Verbandsgemeindewerke nun zehn Anlagen mit 500.000 kWh/Jahr und tragen damit einen Anteil zur ökologischen Energiewende bei. Im Freibad wird vom gesamten produzierten Strom 1/3 für den Betrieb des Freibades selbst verbraucht. Die Anlage auf dem Rathaus produziert jährlich 80.000 kWh, wovon 26 % im Rathaus verbraucht werden. Der Strom der neuen Anlage auf der Kläranlage soll komplett auf der Kläranlage verbraucht werden.
Sollten auch Sie sich mit dem Thema Photovoltaik befassen wollen, können Sie sich unter
https://vg-maikammer.de/werke/energiedach/ unverbindlich informieren.
Rathaus Maikammer – Zutritt bis auf Weiteres nur mit Termin
Solange die Corona-Beschränkungen gelten, ist ein Einlass im Rathaus Maikammer leider nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu den sonst üblichen Öffnungszeiten möglich.
Diese sind: Mo, Di: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Mi: 8.30 bis 12.00 Uhr, Do: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Fr: 8.30 bis 12.30 Uhr.
Sollte Ihnen der zuständige Sachbearbeiter nicht bekannt sein, können Sie dies telefonisch in der Zentrale des Rathauses, Frau Hartkorn, Tel. 06321 5899 0, erfragen.
Jahresverbrauchsabrechnungen Wasser- und Abwasser
Es ist wieder soweit! Die Jahresverbrauchsabrechnung 2020 ist fertig gestellt, die entsprechenden Bescheide werden bei Ihnen in den nächsten Tagen eintreffen.
Die Wasser- und Abwassergebühren konnten, auch für das Jahr 2021, konstant gehalten werden. Lediglich die Weinbaugebühr muss jedes Jahr durch die Nachkalkulation angepasst werden.
Durch die Umsatzsteuersenkung von 7 % auf 5 % konnte die Einsparung von 2 % bei den Wassergebühren an die Bürger weitergereicht werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen in den Verbandsgemeindewerken gerne zur Verfügung.
Baustellenbericht Kalmitbad
Die Arbeiten am Kalmitbad wurden direkt nach Ende der Badesaison 2020 am 28.09. begonnen.
Die einzelnen Gewerke werden in drei Blöcken ausgeschrieben, wovon bereits zwei auf den Weg gebracht wurden. Darin sind insgesamt 16 Einzelgewerke wie Rohbau, Putz, Estrich, Metallbau, Fliesen, Rolltore, Trockenbau, Tischler und Außenanlagen sowie die Gewerke der Haustechnik, Sanitär, Elektro, Raumlufttechnik und Heizungstechnik beinhaltet.
Der dritte Block erfolgt im März/April.
Momentan laufen noch die Rückbauarbeiten, da der Kriechkeller in den betroffenen Bereichen auf Grund statischer Notwendigkeit aufwändig verfüllt werden muss. Hierfür musste auch das angrenzende Wohnhaus provisorisch mit Heizung, Wasser und Telekommunikation versorgt werden.
In Kürze wird mit der Neuverlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen begonnen werden können.
Anschließend werden nach und nach die einzelnen Gewerke ihre Leistungen zur Ausführung bringen.
Photovoltaik auf Gebäuden; Solarkataster
Seit Januar 2021 steht das Online-Solarkataster des Landes Rheinland- Pfalz zur Verfügung. Es handelt sich dabei um ein neues online-Werkzeug, mit dem das Solarenergiepotenzial für jedes einzelne Gebäude in Rheinland-Pfalz angezeigt werden kann. Datengrundlage sind die Gebäudedaten aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster, die mit hochauflösenden Laserscandaten (Fläche, Neigung, Exposition, Beschattung) sowie Daten über die Sonneneinstrahlung verknüpft werden. Auf dieser Grundlage werden insbesondere die potenzielle Leistung (kWp), der potenzielle Jahresertrag sowie die CO2-Einsparung angegeben. Ergänzt wird das Solarkataster durch einen umfangreichen Ertragsrechner, mit dem auf Basis einer Vielzahl zu wählender Parameter (z. B. Modultypen, Verbrauchsverhalten, Speicherung, Finanzierung u. a. m.) die wirtschaftlichen Ertragsdaten berechnet werden können. Die angezeigten Ergebnisse sind wegen systembedingter Ungenauigkeiten nur als Größenordnung zu werten. Auch bleiben im Einzelfall mögliche Einschränkungen (z. B. unzureichende Statik, zwingende Sanierung asbesthaltiger Dächer) gänzlich unberücksichtigt. Der tatsächlich wirtschaftlich realisierbare Ertrag kann daher nur im Einzelfall auf Grundlage einer entsprechenden Detailplanung ermittelt werden. Zusätzliche Informationen, insbesondere zur individuellen Realisierbarkeit erhalten Sie unter https://vg-maikammer.de/werke/energiedach/ und www.solarkataster-rlp.de.
Brand- und Katastrophenschutzgesetz
Am 30.12.2020 trat das novellierte Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) in Kraft. Die Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige wurde landesweit auf 67 Jahre angehoben und damit dem demografischen Wandel Rechnung getragen. Die Möglichkeit von öffentlich-rechtlichen Partnerschaftsvereinbarungen zwischen kommunalen Verwaltungen und Betrieben wird eröffnet und eindeutig geregelt, dass die Feuerwehr keine allgemeine Gefahrenabwehrbehörde mit Zuständigkeiten zur Abwehr aller erdenklichen Gefahren ist. Damit soll Amtshilfe außerhalb der Kernaufgaben der Feuerwehr vorrangig von Arbeitnehmern ohne besondere Arbeitsplatzrisiken durchgeführt werden. Um das LBKG schlagkräftiger und moderner auszugestalten, sind Anordnungen der Einsatzleitung bei Gefahr im Verzug sofort vollziehbar. Weiterhin wurde mit den Regelungen zu den neu eingeführten Kostenersatztatbeständen und den vereinfachten Abrechnungsverfahren, insbesondere durch landeseinheitliche Kostenpauschalen für Einsatzfahrzeuge umgesetzt.
Das Ergebnis der gestrigen Bund-Länderberatungen fiel ernüchternd aus: Allen Appellen zum Trotz wurde eine Öffnungsstrategie für den Deutschlandtourismus auf den 22. März vertagt, obwohl Konzepte vorhanden sind.
Zur Information über den gestrigen BKMPK-Beschluss finden Sie hier eine Informationsgrafik zu den Öffnungsschritten.
Die Bauplätze „Im Eulbusch III“, Maikammer, sind vergeben.
In der Ratssitzung vom 16.02.2021 hat der Ortsgemeinderat Maikammer die Vergabe von 21 gemeindeeigenen Baugrundstücken beschlossen. Die Zuteilungsschreiben wurden den betroffenen Bewerbern bereits per Post zugesandt. Sollte es hierbei zu Absagen kommen, werden wir nachrückende Bewerber berücksichtigen und zeitnah informieren.
Pünktlich zum Jahresbeginn 2021 ist eine Neuauflage des Seniorenwegweisers der Verbandsgemeinde Maikammer erschienen.
Die Broschüre soll helfen, sich einen Überblick über die zahlreichen Angebote zu verschaffen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden. Sie enthält insbesondere Informationen zu Aktivitäts- und Freizeitangeboten, zu diversen Beratungsangeboten wie z.B. zu finanziellen Hilfen, Fragen der Betreuung, ambulanten Diensten und altersgerechten Wohnformen sowie Gesundheits- und Vorsorgethemen.
Die Broschüre erhalten Sie kostenlos im Rathaus der Verbandsgemeinde sowie in den Arztpraxen und Apotheken.
Ebenfalls in den Geschäfte, die mit einer Anzeige dieses Projekt ermöglicht haben, ist die Broschüre erhältlich.
Hier können Sie die Broschüre als pfd-Datei herunterladen.




