An alle Eigentümer/Bewirtschafter von Weinbergen und Außenbereichsgrundstücken in der Verbandsgemeinde Maikammer
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
nicht erst die katastrophalen Ereignisse an der Ahr haben uns vor Augen geführt, welche Schäden abfließendes Wasser haben kann und wie verletzlich unsere Natur und unsere Dörfer sind. Daher hat die VG Maikammer ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept in Auftrag gegeben, dessen Inhalte intensiv und offen erörtert werden sollen.
Neben den Möglichkeiten und dem Handlungsbedarf in den Ortslagen wurde im Rahmen der Erarbeitung festgestellt, dass aus dem Außenbereich Wasser konzentriert abfließen und durch Erosion guter Boden von landwirtschaftlichen Flächen abgeschwemmt werden kann, der die Ortslagen und die Vorfluter belastet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um die Gefahren durch ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen zu minimieren.
Hierzu laden wir alle Eigentümer/Bewirtschafter von Weinbergen und Außenbereichsgrundstücken zu einer Informationsveranstaltung am
13. April 2022 um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Maikammer
ein.
Geplant sind u.a. Fachvorträge von Herrn Bader und Herrn Langhauser vom Büro ipr Consult, Neustadt an der Weinstraße sowie Frau Dr. Claudia Huth und Herrn Robin Husslein vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Neustadt/Weinstraße (DLR).
Sollten Sie Ihre Außenbereichsflächen nicht selbst bewirtschaften, möchten wir Sie bitten, diese Einladung an den/die Pächter*in weiterzuleiten. Herzlichen Dank hierfür im Voraus.
Wir bitten um eine schriftliche Anmeldung bis einschließlich 11. April 2022 unter Angabe der Personenzahl und der Kontaktdaten (Name, Wohnanschrift, Telefonnummer und Mailadresse) an Franziska Klüpfel, unter der Telefonnummer 06321/5899-33, per Fax 06321/5899-99 oder per E-Mail an franziska.kluepfel@vg-maikammer.de.
Über die während der Präsenzveranstaltung einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln werden wird Sie rechtzeitig informieren. Im Hinblick auf die ungewisse Pandemielage und der dann geltenden Vorgaben, können wir eine Änderung und alternative Durchführung als Online-Veranstaltung leider nicht gänzlich ausschließen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter dem oben genannten Kontakt zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Flach
Hier finden Sie alle Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesetz für die anstehende Grundsteuerreform
Informationsabend der Deutschen Glasfaser für Maikammer und Kirrweiler im Bürgerhaus
Am 22.03.2022 lud Deutsche Glasfaser zum Infoabend ins Bürgerhaus ein. Nachdem bereits St. Martin den Schritt zum Gigabit Ausbau gemacht hat, sollen nun die Gemeinden Maikammer und Kirrweiler folgen. Die Zuschauer verfolgten sowohl vor Ort als auch online gespannt die Vorträge von Bürgermeisterin Gabriele Flach und den Ortsbürgermeistern Rolf Metzger und Karl Schäfer.
„Uns bietet sich eine einmalige Chance, nicht für jeden einzelnen, sondern auch für unsere Verbandsgemeinde – jeder sollte dieses Angebot gründlich prüfen“, so Bürgermeisterin Flach. Im Anschluss an die Begrüßung durch die Bürgermeisterin folgte ein Erfahrungsbericht von Christian Rong, Erster Beigeordneter von Frankweiler – „Sie müssen an die Zukunft denken, wenn man Eltern wird kauft man auch frühzeitig ein größeres Auto – selbst wenn man es nicht direkt benötigt, so weiß man, dass man es zeitnah brauchen wird.“
Im Anschluss folgte eine Präsentation durch Christopher Drawer, Deutsche Glasfaser, in dem die Themen Ausbau, Tarife, Anbieterwechsel usw. ausführlich behandelt und Fragen dazu beantwortet wurden. „Maikammer und Kirrweiler stehen mittlerweile bei über 20% – das neue, gemeinsam verabredete Ziel sind jeweils 33%. Gemeinsam werden wir das erreichen und das Internet der Zukunft auch nach Maikammer und Kirrweiler bringen.“, teilte Drawer auf Rückfrage mit.
Die Deutsche Glasfaser informiert weiter an ihren Servicepunkten:
Servicepunkt Kirrweiler; Hauptstr. 7, 67489 Kirrweiler
Öffnungszeiten:
Mittwoch: 10:00 – 16:00 Uhr
Servicepunkt Maikammer; An der Südumgehung 1, 67487 Maikammer
Öffnungszeiten:
Freitag: 12:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 16:00 Uhr
Und unter www.deutsche-glasfaser.de/maikammer und www.deutsche-glasfaser.de/kirrweiler
Sowie telefonisch unter 02861-8133 410
Die Badesaison 2022 kann kommen!
Obwohl sich die Bauarbeiten in unserem Kalmitbad (Eingangsbereich, Sanitär- und Kassentrakt) aufgrund von Corona und damit einhergehenden Lieferschwierigkeiten erheblich verzögert haben, werden wir rechtzeitig fertig.
Das Bad öffnet daher am Samstag, 14. Mai 2022 und die Badesaison läuft bis Sonntag, 11. September 2022.
Die offizielle Inbetriebnahme ist für Donnerstag, 12. Mai 2022 um 18:00 Uhr geplant.
Wir freuen uns schon jetzt auf eine schöne Badesaison in unserem neuen Kalmitbad 2022!
Haushalt 2022
Der Verbandsgemeinderat hat am 13.01.2022 den Haushalt 2022 beschlossen.
Nachstehend ein Ausblick auf die wesentlichen Investitionen.
Grundschulen sind ein wichtiger Standortfaktor und verkörpern Lebensqualität für Schüler und Eltern. Deren Erhalt und kontinuierliche Verbesserung nimmt daher auch im Haushaltsjahr 2022 einen hohen Stellenwert ein.
U.a. sind Investitionen zur Sanierung der Schulturnhalle in Kirrweiler sowie der Umkleiden und Sanitäranlagen geplant. Eine attraktive finanzielle Unterstützung des Vorhabens durch das Land ist zugesagt; über den eingereichten Förderantrag soll spätestens bis zur Sommerpause entschieden sein. Weiter ist für alle drei Grundschulen der Einbau sog. raumlufttechnischer Anlagen in einer Größenordnung von ca. 1,4 Mio. € vorgesehen, für die eine Förderzusage von 90% seitens des Bundes vorliegt. Ferner sind Gelder eingestellt für die Realisierung eines 2. Fluchtweges in der Grundschule Kirrweiler. Daneben sind für die drei Grundschulen insgesamt 150.000 € für die digitale Ausstattung eingestellt, welche zu 80% vom Land bezuschusst wird.
Darüber hinaus zeichnet sich am Horizont mit dem ab 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eine weitere Aufgabe für die Verbandsgemeinde als Schulträger ab. Bislang bietet die Verbandsgemeinde an den drei Grundschulen lediglich eine Nachmittagsbetreuung als sog. freiwillige Aufgabe an; die Realisierung eines Ganztagsplatzangebotes wird hingegen weitere bauliche und personelle Veränderungen erforderlich machen. Mit den Vorplanungen soll bereits in 2022 begonnen werden.
Eine weitere große Zukunftsaufgabe ist die dringend notwendige Sanierung, der barrierefreie Umbau sowie die digitale Ertüchtigung unseres Rathauses. Auch hierfür ist eine attraktive finanzielle Unterstützung durch das Land zugesagt und der Förderantrag auf den Weg gebracht. Ungeachtet dessen wird im Rathaus seit Jahresbeginn auf ein digitalisiertes Rechnungswesen umgestellt.
Investitionen sind ferner vorgesehen im Bereich der Feuerwehren. U.a. steht die Anschaffung von drei Rollcontainern und weiterer Feuerwehrfahrzeuge. (HLF 20/20 und MZF3) auf der Agenda.
Einen weiteren Schwerpunkt setzt der Haushalt 2022 bei den Umweltthemen, insbesondere dem Gewässerschutz. Sowohl am Gewässerentwicklungsplan als auch dem Starkregenkonzept soll weitergearbeitet werden. Hier sind im 1 Halbjahr u.a. auch Bürgerworkshops vorgesehen, um die breite Bevölkerung mit einzubinden.
Nicht zuletzt mit Blick auf die in den vergangenen beiden Jahren erarbeite Nachhaltigkeitsstrategie soll im Rathaus auch künftig auf den Umwelt- und Klimaschutz ein besonderer Fokus gelegt werden.
Mit der Nachhaltigkeitsstrategie hat die Verbandsgemeinde und die drei Ortsgemeinden erstmals ein systematisches Ziel- und Steuerinstrument für eine nachhaltige Entwicklung im Kontext der Agenda 2030 eingeführt und sich im Rahmen von 6 verschiedenen Handlungsfeldern kurz- mittel- und langfristige Ziele gegeben. Eine Schlüsselposition für die Umsetzung soll mit dem im neuen Stellenplan vorgesehenen Klimaschutzmanager bald besetzt werden.
Gelder sind ferner vorgesehen für die verbleibenden Arbeiten im Rahmen der Sanierung unseres Kalmitbades. Nachdem sich die Arbeiten aufgrund von coronabedingten Material- und Personalengpässen zeitlich leider verzögert hatten, ist das Projekt nun auf der Zielgeraden, so dass der für Mitte Mai geplanten Eröffnung nichts mehr im Wege steht.
Die Wirtschaftspläne der drei Eigenbetriebe weisen ein Investitionsvolumen von insgesamt 1,24 Mio. € aus. Diese können sämtlich aus erwirtschafteten Eigenmitteln finanziert werden.
Im Wasserwerk sind u.a. Investitionen für die Erneuerung der Wasserleitungen und Hausanschlüsse in Kirrweiler und Maikammer vorgesehen.
Im Abwasserwerk stehen u.a. Kanalerneuerungen in allen drei Ortsgemeinden auf der Agenda. Darüber hinaus soll die Überdachung des Klärschlammplatzes auf der Kläranlage realisiert werden.
Sanierungsarbeiten an der Grundschule Maikammer und im Kalmitbad auf der Zielgeraden
Der Endspurt bei zwei großen Bauprojekten der Verbandsgemeinde Maikammer hat begonnen.
Nachdem die Sanierung der Sandsteinfassade und die brandschutzrechtliche Ertüchtigung an der Grundschule Maikammer bereits abgeschlossen sind, werden auch die neu gestalteten Sanitäranlagen nach den Winterferien Ende Februar fertig gestellt sein. Die Fliesen- und Malerarbeiten sind weitgehend ausgeführt; die noch fehlenden Ausstattungsgegenstände werden in Kürze montiert. Realisiert werden insgesamt 12 neue Toiletten für Mädchen und Jungen, eine Behindertentoilette sowie zwei neu gestaltete Vorräume mit jeweils drei Waschbecken.
Die Verbandsgemeinde als Schulträger freut sich sehr, dass damit ein langer Wunsch von Kindern und Eltern verwirklicht werden konnte.
Auch beim Kalmitbad werden die Arbeiten nach unterschiedlich bedingten zeitlichen Verzögerungen voraussichtlich Ende Februar beendet sein. Die Fliesenarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss, so dass im Anschluss Schrank- und Trennwandanlagen eingebaut werden können. Aktuell steht die Montage der Kassenanlage, insbesondere de Drehkreuzes im Eingangsbereich, an.
Die Eröffnung des Kalmitbades ist für Mitte Mai geplant. Die Verbandsgemeinde freut sich auch hier sehr, in der kommenden Saison viele Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste unseres Freibades begrüßen zu dürfen.
Alles Wichtige zur Grundsteuerreform
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018 wurde die bestehende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Ein neues und gerechtes Modell muss her!
Die derzeitige Berechnung beruht Einheitswerten aus dem Jahr 1964, in ostdeutschen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935.
Bisher errechnet sich die Grundsteuer aus drei Faktoren:
- dem Einheitswert eines Grundstückes
- der entsprechenden Steuermesszahl des Grundstückes, die abhängig von dessen Nutzung ist
- dem Hebesatz der jeweiligen Ortsgemeinde
Zukünftig ermittelt sich der Wert eines Grundstückes aus mehreren Faktoren:
- der Lage
- der Fläche sowie der Wohnfläche
- der Gebäudeart
- des Baujahres
- und dem örtlichen Bodenrichtwert
Bis zum 31.12.2024 darf die Grundsteuer noch nach altem Vorbild erhoben werden. Ab 01.01.2025 gilt ausschließlich die neue Grundsteuer.
Wohngebäudeversicherung; Elementarversicherungsschutz
Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal legen die deutschen Versicherer konkrete Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung vor. Damit einher geht auch ein neues System für den Elementarversicherungsschutz. Im Kern schlägt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vor, dass es künftig nur noch Wohngebäudeversicherungen geben soll, die auch sog. Elementargefahren wie Hochwasser und Starkregen abdecken. Zugleich fordert die Versicherungswirtschaft ein nachhaltiges Umsteuern der öffentlichen Hand, etwa durch klare Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten, die Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht und die Einrichtung eines bundesweiten Naturgefahrenportals.
(Quelle: Gemeinde- und Städtebund RP)
Multimedialer Jahresbericht zur Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025
Am 31. Oktober 2018 wurde die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 veröffentlicht. Sie wurde in einem intensiven Dialogprozess erarbeitet.
Die Tourismusstrategie wird partnerschaftlich getragen von der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, dem DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V., der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, dem Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V. sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Zur Umsetzung der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 wurde erstmals ein multimedialer Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Er blickt sowohl auf die Highlight-Themen des vergangenen Jahres zurück, gibt aber auch einen Ausblick auf die geplanten Maßnahmen im Jahr 2022.
Anschaulich, auf den Punkt gebracht und verständlich: vor einem Jahr hat eine Befragung zur Kommunikation der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 ergeben, dass die touristischen Akteurinnen und Akteure in Rheinland-Pfalz eine transparente Übersicht über die oft komplexen Inhalte der Tourismusstrategie wünschen. Nun hat das Umsetzungsmanagement, das sich aus Vertreterinnen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH zusammensetzt, den Jahresbericht 2021 erstmals in multimedialer Form veröffentlicht.
Sie finden die Informationen rund um die Tourismusstrategie im Jahr 2021 hier: https://tourismusstrategie-rlp-2025.pageflow.io/digitaler-jahresbericht-2021.
Neues Kassensystem im Kalmitbad

Für die Badesaison 2022 wird es ein neues, modernes Kassensystem im Kalmitbad geben. Künftig ist es dann möglich, Dauerkarten als auch Einzeleintritte im Onlineshop auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de zu erwerben und mit einem QR-Code auf dem Smartphone an der Warteschlange der Kasse vorbei direkt ins Bad zu kommen.
Selbstverständlich werden wir aber auch weiterhin Dauerkarten als Plastikkarten für unsere Gäste zur Verfügung stellen, die ohne Smartphone ins Bad kommen möchten.
Stellenausschreibung Kalmitbad
Um in die Badesaison 2022 zu starten benötigen wir Unterstützung an der Freibadkasse.
Unser neues, barrierefreies Freizeit- und Familienbad sucht Sie!
Zur Verstärkung unseres Kalmitbad-Teams suchen wir ab April 2022 eine
Servicekraft (m/w/d)
in Teilzeit (ca. 20-30 Stunden/Woche) -Saisonbeschäftigung-
für die Betreuung unseres neu sanierten Bades.
Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 15.02.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Personalabteilung, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, zu bewerben, gerne auch Kurzbewerbung per E-Mail. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung berücksichtigt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Personalamt, Frau Hünerfauth, Telefon: 06321/5899-11, E-Mail: alexandra.huenerfauth@vg-maikammer.de
Impfaktion im Bürgerhaus in Maikammer
Der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz kommt am Freitag, 04. Februar 2022 nach Maikammer. Geimpft wird ohne Termin von 9 bis 17 Uhr in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses Maikammer, Marktstraße 8. Mitzubringen sind Personalausweis und falls vorhanden Impfpass und eine Krankenversichertenkarte.
Es wird die Erst-, Zweit- sowie Booster-Impfung angeboten.
Bei Kinder- und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren muss eine erziehungsberechtigte Person bei der Impfung anwesend sein. Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern das Impfangebot wahrnehmen. Die Einverständniserklärung steht unter www.corona.rlp.de zum Download bereit.
Verbandsgemeinde Maikammer
Informationen für Hundehalter
Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund bei der Verbandsgemeinde Maikammer innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Geschieht dies nicht oder verspätet, kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Deshalb empfiehlt die Verwaltung:
Das Hundesteuerformular auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de unter „Bürgerservice/Formulare/Finanzen“ ausfüllen und ausdrucken. Wenn dies nicht möglich ist, kann auch eine Abholung oder postalische Zusendung des Anmeldeformulars erfolgen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Laura Schönig, 06321 5899-53 oder laura.schoenig@vg-maikammer.de.
Informationen rund um die Satzungen über die Erhebung von Hundesteuer in den einzelnen Gemeinden finden sich ebenfalls auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de.
Sirenenförderprogramm 2021/2022
Um die Bevölkerung in Gefahrenlagen verstärkt durch akustische Signale warnen zu können, stellt die Bundesrepublik im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes 2020 bis 2022 Mittel zur Förderung der Sireneninfrastruktur und deren Anbindung über den TETRA Digitalfunk an das Modulare Warnsystem (MoWaS) bereit. Im Oktober 2021 wurde eine Bund-Länder-Vereinbarung geschlossen, durch die für Rheinland-Pfalz Bundesfördermittel in Höhe von 4,1 Mio. € zur Verfügung stehen. Das Land hat nunmehr die technischen und verwaltungsmäßigen Fördervoraussetzungen für das Sirenenförderprogramm 2021/2022 erarbeitet. Vorbehaltlich der Verabschiedung des nächsten Landeshaushalts durch den Landtag will das Land die Mittel des Bundes um weiter 4 Mio. € aufstocken. Somit werden rund 8,1 Mio. € zur Errichtung neuer Sirenen und zur Nachrüstung von elektronischen Bestandssirenen zur Verfügung stehen. Mit dem Sirenenförderprogramm 2021/2022 wurde ein eigenes Förderverfahren geschaffen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können in Abstimmung mir den Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich über das BKS-Portal.rlp ab sofort Förderanträge stellen und zeitnah die bewilligten Mittel abrufen.
Viele wegweisende Projekte im Pfälzer Tourismus
Die Pfalz.Touristik hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 9. Dezember einige zentrale Vorhaben aus der künftigen Tourismusstrategie Pfalz 2025+ vorgestellt. Ein wichtiges Anliegen ist die Initiierung einer branchenübergreifenden Dachmarke Pfalz, unter der künftig verschiedene Produktsparten und Branchenverbände sowie Wirtschaftsförderung, Standortmarketing und kommunale Einheiten gemeinsam nach außen auftreten sollen. Ähnliche Konzepte finden sich bereits in zahlreichen anderen Region, wie beispielsweise der Eifel, dem Allgäu oder Südtirol. Darüber hinaus möchte man gemeinsam mit den Mitgliedern aus den Kommunen, Landkreisen und kreisfreien Städten ein neues Unternehmenskonzept für den Verein entwickeln, dass zu einer stärkeren Inwertsetzung des Tourismus in der Pfalz beiträgt, zu einer stringenteren touristischen Produktentwicklung führt und die Anforderungen der neuen Strategie des Landes erfüllen kann. Im Rahmen einer Digitalisierungsoffensive, die vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit 200.000 € gefördert wird, sollen tourismustreibende Organisationen und Betriebe noch besser auf den touristischen Wettbewerb der Zukunft vorbereitet werden. Ein „Tourismustag Pfalz“ soll im 2. Halbjahr 2021 als jährlich wiederkehrende Veranstaltung dazu beitragen, die Bedeutung des Tourismus besser deutlich zu machen und die Partner besser zu vernetzen.
Rathaus Maikammer: Ab sofort gilt auch hier die sog. 3G- Regel
Mit Inkrafttreten der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes am 04.12.2021 gilt in allen öffentlichen Einrichtungen und somit auch im Rathaus Maikammer die 3G-Regel. Danach dürfen nur noch die Besucher das Rathaus betreten, die nachweislich gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder aktuelle negativ getestet sind.
Wie schon bisher gilt weiterhin, dass Besucherinnen und Besucher für ihre Anliegen im Rathaus Maikammer unbedingt einen vorab vereinbarten Termin benötigen.
Dieser Termin kann direkt mit der zuständigen Ansprechperson (www.vg-maikammer.de/was-erledige-ich-wo) oder über Tel.Nr. 06321 5899 0 vereinbart werden.
Wasserzählerablesung in der Verbandsgemeinde Maikammer
Für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung 2021 werden in der Zeit vom 06. Dezember bis 31. Dezember 2021 in den Ortsgemeinden Kirrweiler, Maikammer und St. Martin die Wasserzähler abgelesen.
Wir bitten die Eigentümer und Mieter, den beauftragten Personen des Wasserwerkes ungehindert den Zugang zum Wasserzähler zu ermöglichen. Kann der Wasserzähler nicht abgelesen werden, wird im Einzelfall eine Antwortkarte hinterlegt.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage haben auch alle Bewohner die Möglichkeit die Selbstablesung zu nutzen:
- per Onlineformular unter www.vg-maikammer.de/werke/zaehlerstaende-online
- per E-Mail an wasserzaehler@vg-maikammer.de
- telefonisch unter 06321-5899-64 (-62) oder
- per Fax an 06321-5899-99
oder schon jetzt eine Antwortkarte abzuholen.
Den Stand der Wasseruhr vermerken Sie bitte auf der Karte und schicken diese bis spätestens 03. Januar 2022 an die Verbandsgemeindewerke Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer zurück. Sollte bis zum 03. Januar 2022 bei den Verbandsgemeindewerke keine Angabe über Ihren Zählerstand eingegangen sein, wird der Verbrauch für das Jahr 2021 entsprechend dem Vorjahr geschätzt und berechnet.
Sollten Sie uns Ihren Zählerstand per E-Mail oder Fax zusenden, benötigen wir folgende Daten:
o Name | o Datum der Ablesung |
o Anschrift | o Zählernummer |
o Verbrauchsstelle, falls Anschrift abweicht o Telefonnummer | o Zählerstand |
Nähere Auskünfte erteilt Frau Conti Acker, Telefon 06321/5899-64 und Frau Schönig, Telefon 06321/5899-62 während der üblichen Dienstzeiten.
Bitte schreiben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer auf die Ablesekarte.
Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Ihre Verbandsgemeindewerke Maikammer
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt nehmen eine zentrale Position in unserer Gesellschaft ein.
Zweck der am 25. März 2020 durch ein Bundesgesetz errichteten Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist es, das Ehrenamt zu stärken. Sie bietet Vereinen und anderen Organisationen eine Auswahl an unterschiedlichen Fördermöglichkeiten.
Näheres ist der Homepage https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/
zu entnehmen.
Fördermöglichkeiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Ehrenamt finden sie unter https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/foerdermoeglichkeiten/
Rathaus Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlossen, einen Förderantrag zur Sanierung und zum Umbau des Rathauses auf den Weg zu bringen. Kern der Maßnahme sind neben der Barrierefreiheit (u. a. Einbau eines Aufzuges) insbesondere der Brandschutz und die Erneuerung der haustechnischen Anlagen. Die Planung entspricht weitgehend jener, die vor einigen Monaten den Fachbereichen vorgestellt wurde (keine „Thekenlösung“ mitten im Foyer, sondern Empfang auch künftig direkt am Eingang); kleine Erweiterung der Büros im EG Westteil). Das Volumen liegt bei ca. 3,677 Mio €.
Ob ein Anbau im Norden, mit dem nochmals ca. 6 zusätzliche Arbeitsplätze realisiert werden können, umgesetzt wird, steht unter dem Vorbehalt, dass auch hierfür eine Förderung des Landes zur Verfügung gestellt wird.
Mit dem Förderbescheid wird Mitte 2022 gerechnet.
Ganztagsbetreuung; Rechtsanspruch ab 2026
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ab 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise eingeführt. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden. Dieser gilt für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch wird dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht. Daneben beinhaltet das Gesetz Regelungen über Finanzhilfen zur Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihren Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Entsprechende Mittel in Höhe von mehreren Milliarden € wurden mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz bereitgestellt und ein entsprechendes Sondervermögen eingerichtet. Der Bund beteiligt sich mit einer Quote von bis zu 70 % am Finanzierungsanteil der Investitionskosten.
Neuer Bußgeldkatalog ab 09.11.2021 in Kraft
Der neue Bußgeldkatalog tritt zum 09.11.2021 in Kraft. Neben verschiedenen Verstößen im Bereich des sog. fließenden Verkehrs werden auch die Bußgeldtatbestände des ruhenden Verkehrs deutlich angehoben. So wird unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz künftig mit einer Geldbuße von 55 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- und Parkverstöße können künftig bis zu 25 Euro fällig werden. Die einzelnen Änderungen des Bußgeldkatalogs können unter der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur www.bmvi.de abrufen werden.




