Grundsteuerreform; Klagen beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Im März 2023 sind insgesamt vier Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz eingegangen. Gerügt wird u. a. die Verfassungswidrigkeit der neuen Regelungen. Die Klagen haben die Aktenzeichen 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23. Bei der zuletzt genannten Klage handelt es sich um eine sog. „Sprungklage“, d. h. eine Klage, die ohne das erforderliche Vorverfahren beim Finanzamt erhoben wurde und die daher nur mit Zustimmung des Finanzamtes zulässig ist. Ob diese Zustimmung erteilt wird, ist aktuell noch offen. Das Finanzgericht beabsichtigt, die Verfahren mit Rücksicht auf ihre Breitenwirkung vorrangig zu bearbeiten (Quelle: GStB).

Erhebung Grundsteuer trotz Einspruchs

Trotz des Einspruchs stellen die Finanzämter den Kommunen die Daten der Grundsteuermessbeträge zur Verfügung, so dass Städte und Gemeinden mit dem jeweils geltenden Hebesatz die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer berechnen und die Grundsteuerbescheide versenden können. Hierauf macht das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt) aufmerksam.

Hintergrund

Legen Bürgerinnen und Bürger Einsprüche gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide ein, so werden diese in den Datenbanken der Finanzämter erfasst. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Wer jedoch den Einspruch über das ELSTER-Portal abgibt, erhält, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Versandbestätigung.

Was passiert, wenn Einsprüche zugunsten der Erklärungspflichtigen entschieden werden?  
Sollten zwischenzeitlich Einsprüche zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern entschieden werden, so erlässt das Finanzamt geänderte Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide und stellt den Kommunen entsprechend neue Messbeträge zur Verfügung.  Diese werden seitens der Kommunen zu gegebener Zeit berücksichtigt.

Hinweis zu Einsprüchen zur Verfassungsmäßigkeit 

Die Finanzämter gewähren bei Einsprüchen, die sich ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsrechts beziehen, auch ohne ausdrücklichen Antrag Verfahrensruhe, so dass die weitere Bearbeitung des Einspruchs zunächst zurückgestellt wird. Sofern Betroffene im Rahmen ihres Einspruchsverfahrens jedoch deutlich machen, dass sie ein eigenes Gerichtsverfahren führen möchten, sind die Finanzämter angehalten, diesem Begehren nachzukommen und über den Einspruch zu entscheiden.

(Quelle: LfSt Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 08.05.2023)

Kanalsanierung der Verbandsgemeindewerke in St. Martin

Derzeit laufen die Kanalsanierungsarbeiten der Verbandsgemeindewerke in St. Martin. Diese werden von der Fa. Kanaltechnik DF-ING aus Mandelbachtal ausgeführt.

Bei der Kanalsanierung mittels Inlinertechnik wird ein Glasfaserschlauch in den Hauptkanal eingebracht, mit Luftdruck aufgerichtet und mittels UV-Licht ausgehärtet. Dabei entsteht ein eigenständig tragfähiges Rohr, das den Kanal komplett auskleidet. Im Anschluss werden die Hausanschlüsse geöffnet und verpresst. Anschließend findet eine manuelle Schachtsanierung statt, so dass ein neuwertiges, dichtes Kanalsystem entsteht.

Es werden insgesamt ca. 1.000 m Inliner eingebaut, dies über das komplette Kanalnetz in St. Martin verteilt.

Während den Arbeiten kann es punktuell zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen, die direkt betroffenen Anwohner werden von der Firma mittels Einwurfzettel informiert.

Die Maßnahme ist ein wichtiger Baustein zur Instandhaltung des Entwässerungssystems der Verbandsgemeindewerke Maikammer. Wir bitten, eventuelle Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Hundesteuer; Anmeldung

Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund bei der Verbandsgemeinde Maikammer innerhalb von 14 Tagen anzumelden.

Geschieht dies nicht oder verspätet, kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Deshalb empfiehlt die Verwaltung:

Das Hundesteuerformular auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de unter „Bürgerservice/Formulare/Finanzen“ ausfüllen und ausdrucken. Wenn dies nicht möglich ist, kann auch eine Abholung oder postalisch Zusendung des Anmeldeformulars erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Laura Schönig, 06321 5899-53 oder laura.schoenig@vg-maikammer.de

Informationen rund um die Satzungen über die Erhebung von Hundesteuer in den einzelnen Gemeinden finden sich ebenfalls auf unserer Homepage www.vg-maikammer.de

Forstamt Haardt – Borkenkäfer-Monitoring

Wegen der bisher kühl-feuchten Witterung ist es noch ruhig, doch wenn es wärmer wird, dann kommen Buchdrucker, Kupferstecher und Tannenborkenkäfer aus ihren Winterquartieren. Aufgrund der hohen Populationsdichte aus dem Vorjahr wird insgesamt mit einem erhöhten Befallsrisiko gerechnet! Das Forstamt Haardt hat deshalb in den vergangenen Wochen nach Überwinterungsbäumen der Käfer Ausschau gehalten, um diese schnellstmöglich zu beseitigen und so einer weiteren Ausbreitung vorzubeugen. Zum Glück sind unsere eigenen Wälder aber meist intensiv gemischt. Fichten, Lärchen oder Weißtannen kommen nicht großflächig vor. Eine Entwaldung ganzer Landstriche, wie jetzt in Eifel und Hunsrück gefürchtet, ist deshalb nicht zu erwarten. Mit dem tatsächlichen Schwärmbeginn setzt dann die Frischbefallskontrolle wieder ein. Die Forstleute haben dabei die nähere Umgebung von alten Käferlöchern und sonnenexponierte Lagen im Blick (Quelle: Forstamt Haardt).

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

Herzliche Einladung zum Café International, am

Freitag, den 12.05.2023 und am 09.06.2023 jeweils um 16.00 Uhr

(im Jugendtreff im alten Schulhaus, Hartmannstr. 88, 67487 Maikammer)

Deutsche, Geflüchtete, alle Maikammerer Bürger:innen sind recht herzlich eingeladen. Wir freuen uns über neue Gäste und auch über eine Kuchenspende.

Der Café-Treff gibt Gelegenheit miteinander ins Gespräch zu kommen, voneinander zu erfahren und so die neuen Mitbürger:innen kennenzulernen. Wir freuen uns über jeden Gast.

Text: Arbeitskreis Flüchtlinge Maikammer

Herzliche Einladung zum Café International, am

Freitag, den 12.05.2023 und am 09.06.2023 jeweils um 16.00 Uhr

(im Jugendtreff im alten Schulhaus, Hartmannstr. 88, 67487 Maikammer)

Deutsche, Geflüchtete, alle Maikammerer Bürger:innen sind recht herzlich eingeladen. Wir freuen uns über neue Gäste und auch über eine Kuchenspende.

Der Café-Treff gibt Gelegenheit miteinander ins Gespräch zu kommen, voneinander zu erfahren und so die neuen Mitbürger:innen kennenzulernen. Wir freuen uns über jeden Gast.

Text: Arbeitskreis Flüchtlinge Maikammer

Die Verbandsgemeinde Maikammer mit ihren drei Ortsgemeinden ist eine von 8 Modellkommunen, die im 2-jährigen Projekt „Pfälzerwald: SDG-Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“ eine lokale Nachhaltigkeitsstrategie mit konkretem Aktionsplan ausgearbeitet hat.

Orientiert an Bedarfen und Potentialen wurden 6 kommunale Handlungsfelder zusammen mit Bürger*Innen entwickelt, die zur Erreichung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen beitragen sollen. Um die Ziele zu erreichen, müssen alle mitmachen: Die Regierungen, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft. Jede und jeder Einzelne und jede Kommune ist gefordert, den eigenen Beitrag zu leisten.

Die 6 Handlungsfelder in der Verbandsgemeinde Maikammer sind:

  • Lebensqualität und sozialer Wohnraum
  • Stärkung der Ökosysteme
  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
  • Globale Verantwortung und nachhaltiger Konsum
  • Nachhaltiger Tourismus
  • Bewusstseinsbildung und Kommunikation.

Weitere Informationen unter:  https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Im Newsletter der Verbandsgemeinde Maikammer (zu abonnieren unter https://vg-maikammer.de/newsletter) gibt es immer auch einen kleinen Nachhaltigkeitstipp.

Darüber hinaus bieten wir einmal im Quartal einen Nachhaltigkeitsstammtisch an, an dem über aktuelle Themen informiert wird und sich interessierte Bürger*innen austauschen können.

Der dritte Nachhaltigkeitsstammtisch mit

Referent Ansgar Hohmann, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

wird am 01.06.2023 um 18.15 Uhr stattfinden. Das Schwerpunktthema wird noch bekannt gegeben. Treffpunkt ist im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung zu dieser Veranstaltung bis spätestens zum 29.05.2023 an Petra Schwaab (Telefon: 06321/58 99 33 oder petra.schwaab@vg-maikammer.de).

Der 22. Benefizlauf 2023 findet am 08.07.23 statt.

Wichtige Vorankündigung: VOR –TOUR der Hoffnung macht Stopp in der Verbandsgemeinde Maikammer

Kranken und notleidenden Kindern Hoffnung geben, das ist seit vielen Jahren Ansinnen der Benefiz-Radler der VOR-TOUR der Hoffnung. Die gesammelten Spendengelder kommen zu 100% bedürftigen Kindern und deren Familien zugute. So werden insbesondere Initiativen und Projekte finanziell unterstützt, die sich für eine bessere psychische und physische, pflegerische und klinische Betreuung von Betroffenen einsetzen. Darüber hinaus kommt ein Teil der Spenden der Großen Tour der Hoffnung zu und damit in besonderem Maße der Krebsforschung. Es ist mehr als beachtlich, dass im letzten Vierteljahrhundert über 7 Mio € Spenden eingefahren werden konnten.

Nähere Informationen können Sie der Homepage: https://www.vortour-der-hoffnung.de/ entnehmen.

Wir freuen uns sehr, dass die VOR-TOUR erstmals Station in der Verbandsgemeinde Maikammer macht. Die über 120 Radlerinnen und Radler, darunter viele bekannte Persönlichkeiten aus Sport, Politik, Wirtschaft und Showbusiness werden am Freitag, den 21.07. voraussichtlichen gegen 16.30 Uhr am Marktplatz der Ortsgemeinde Maikammer erwartet. Geplant ist ein kleines Rahmenprogramm, über das noch weiter informiert wird. U.a. werden Kita-Kinder mit Oliver Mager das Tour-Lied singen und Sportsgrößen werden vorgestellt bzw. schreiben fleißig Autogramme. Die Organisation wird die Ortsgemeinde Maikammer bzw. das Tourismusbüro übernehmen.

Die Tour lebt vom Engagement all derer, die die gemeinsame Sache zu ihrer machen. Deshalb wollen wir uns als Solidargemeinschaft auch mächtig ins Zeug legen und bereits im Vorfeld viele Spenden einsammeln, die dann am 21.07. übergeben werden.

Vereine können Sammlungen veranstalten, Belegschaften sich zusammentun. Jeder Euro für die gute Sache zählt.

Nachstehend die Bankverbindung für die Überweisung der Spenden:

Verbandsgemeinde Maikammer

VR Bank Südpfalz eG

IBAN: DE87 5486 2500 0105 3003 04

BIC: GENODE61SUW

Für die Ausstellung der Spendenbescheinigung ist die Angabe der Adresse Im Verwendungszweck zwingend erforderlich!

Das Steueramt informiert…

Grundsteuer-, Gewerbesteuer-, Hundesteuer- und Zweitwohnungssteuerbescheide sind Dauerbescheide. Das bedeutet, dass der letzte postalisch zugestellte Bescheid solange gültig ist, bis ein neuer Bescheid, aufgrund Änderungen ergeht (z.B. bei Eigentumswechsel, Austritt aus der Kirche, Änderung der Hebesätze, Aufgabe des Gewerbes).

Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Fälligkeitstermine:   

  • Grund- und Gewerbesteuer: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Hundesteuer: 01.07.                                       
  • Zweitwohnungssteuer: 15.02.                                                             

Um Mahngebühren zu vermeiden, besteht die Möglichkeit uns ein SEPA-  Lastschriftmandat zu erteilen, damit die Beträge zu der jeweiligen Fälligkeit abgebucht werden können.

Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates sowie für die An- oder Abmeldung eines Hundes, finden Sie auch auf unsere Homepage unter www.vg-maikammer.de/formulare.

 

Grundsteuerreform

Zum Fristablauf 31.01.2023 sind in Rheinland-Pfalz rund 78 % der Erklärungen – davon 90 % in digitaler Form – bei den Finanzämtern eingegangen. Eine Verlängerung der Abgabefrist im begründeten Einzelfall ist nach Auskunft der Finanzverwaltung weiterhin möglich. In den Fällen, in denen weder ein Erklärungseingang noch eine einzelfallbezogene Fristverlängerung vorliegt, wird die Finanzverwaltung Erinnerungsschreiben versenden. Der Eingang der Erklärungen soll sicherstellen, dass die Neubewertung von insgesamt 2,5 Mio. Einheiten in Rheinland-Pfalz für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung durch die Kommunen ab 2025 auf reformierter Basis rechtzeitig bewerkstelligt werden kann.
Quelle: GStB Rheinland-Pfalz

 

Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz; Jahresbericht 2022               

Im Februar wurde der zweite multimediale Jahresbericht zur Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 im Tourismusnetzwerk veröffentlicht. Ziel ist es, möglichst viele Akteure im Tourismus über die Projektfortschritte zu informieren. Der digitale Jahresbericht 2022 gibt einen guten Überblick über alle Themen und Projektfortschritte der Tourismusstrategie im vergangenen Jahr.

Die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz wird partnerschaftlich getragen von der IHK-Arbeitsgemeinschaft, dem DEHOGA e.V., der Tourismus GmbH, dem Tourismus- und Heilbäderverband e.V. sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Weitere Info: www.tourismusstrategie-rlp-2025.pageflow.io/multimedialer-jahresbericht-2022 

 

Wald und Schalenwild in Einklang bringen! Positionspapier des DFWR                                                                                       

Angesichts der aktuellen Waldschäden und der Herausforderungen zur Entwicklung klimaresilienter Wälder hat der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) ein „Positionspapier für eine Jagd in Zeiten von Klimawandel und notwendiger Klimaanpassung: Wald und Schalenwild in Einklang bringen!“ vorgelegt. Der GStB war an der Erarbeitung inhaltlich beteiligt.

Die Forderungen beinhalten eine Stärkung des Eigentums (u. a. Gestaltung von Jagdpachtverträgen flexibilisieren, Wildschadensersatz einfacher durchsetzen), eine Sicherung der Waldverjüngungsziele (u. a. Einfluss des Schalenwildes dokumentieren) sowie die jagdpraktische Umsetzung (u. a. Wildfütterungen verbieten, Jagdzeiten synchronisieren, effiziente Jagdmethoden umsetzen).

Quelle: GStB Rheinland-Pfalz

 

Mehr Solarenergie von Dächern auf Kulturdenkmälern

In Rheinland-Pfalz wird künftig im Regelfall eine Genehmigung fürs Anbringen von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erteilt. Eine neue Richtlinie des Innenministeriums legt fest, dass dem Klima- und Ressourcenschutz bei der Abwägung konkurrierender Interessen größere Bedeutung zukommt. Die Genehmigung kann nur in Ausnahmefällen verweigert werden, etwa wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Substanz und Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals vorliegen. Die neue Verwaltungsvorschrift tritt am 15. März 2023 in Kraft. Insgesamt sind etwa drei Prozent des Gebäudebestands in Rheinland-Pfalz denkmalgeschützt. Die Denkmalliste von Rheinland-Pfalz umfasst etwa 40.000 Objekte, darunter auch Kleindenkmale (Quelle: Entwicklungsagentur).

 

Kanalsanierung in St. Martin

Nachdem im letzten Jahr und in den ersten Monaten 2023 die Sanierung der Kanäle in Kirrweiler in sog. Inliner-Technik (geschlossene Bauweise) erfolgt ist, hat der Werkausschuss der Verbandsgemeinde am 16.03.2023 beschlossen, den Auftrag für die Kanalsanierung in St. Martin an die Fa. Kanaltechnik DF-ING GmbH, Mandelbachtal für 335.665,24 € zu vergeben. Die Sanierungsarbeiten selbst, bei denen die dringlichsten Schäden in den unterirdischen Abwasserleitungen und Schächten behoben werden, wird ohne größere Beeinträchtigungen für die Anlieger durchgeführt. Während der Arbeiten genügt meist eine einseitige Sperrung der betroffenen Straßen. Die Arbeiten selbst betreffen verschiedene Straßenabschnitte in der gesamten Ortslage. Ansprechpartner der Verbandsgemeindewerke ist Herr Dipl. Ing. Martin Utech, 06321 5899 40, martin.utech@vg-maikammer.de.

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

 

 

Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

 

 

TIPP DES MONATS

 

 

 

Artenvielfalt im eigenen Garten oder auf dem eigenen Balkon fördern.

Mit Blumen, Pflanzen und Sträuchern mit unterschiedlichen Blühzeiten genießt man nicht nur ganzjährig einen blühenden Balkon oder Garten, sondern bietet für Insekten über einen längeren Zeitraum Nahrung. Zum Saisonbeginn im Februar kann man Frühblüher wie Schneeglöckchen, Krokusse und Narzissen pflanzen. Astern, ungefüllte Dahlien, Herbst-Anemonen, Sonnenblumen oder die Fetthenne machen den Herbst nicht nur bunt, sondern bieten Insekten, gerade auch Bienen, eine letzte Nahrungsquelle vor dem Winter. Einfach ausprobieren und so im Alltag direkt zur Umsetzung von einem der 17 Ziele beitragen. Die Ziele sind Teil der Agenda 2030 – einem Plan mit dem die Weltgemeinschaft ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit voranbringen will.

Text: Nora Ziegler

Im vergangenen Jahr haben wir in der Verbandsgemeinde Maikammer unsere elektronischen Zahlungsmittel (E-Commerce) erweitert. Kleinere Zahlungen wie z.B. eine Urkunde, Verwarnung oder Führungszeugnis können gerne auch über Paypal bezahlt werden: https://paypal.me/VGMaikammer 

Bitte geben Sie immer einen hinreichenden Verwendungszweck und falls aus der Email-Adresse nicht ersichtlich, Ihren vollständigen Namen an, damit wir die Zahlung zuordnen können.

Jahresverbrauchsabrechnungen Wasser- und Abwasser:

Die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 ist fertig gestellt, die entsprechenden Bescheide sind versandt worden.

Die Wasser- und Abwassergebühren mussten aufgrund der Preissteigerungen in allen Bereichen, jedoch besonders im Energiesegment, erhöht werden. Der Preis für Frischwasser steigt von 1,65 €/cbm auf  1,80 €/cbm netto zzgl. 7 % MwSt. Die Schmutzwassergebühren von 2,15 €/cbm auf 2,35 €/cbm. Die Erhöhung beträgt rd. 10 % und kann daher noch als moderat bezeichnet werden, wenn man berücksichtigt, dass sich die Energiekosten in etwa verdoppelt haben. Die Weinbaugebühr muss jedes Jahr durch die Nachkalkulation angepasst werden.

Die Grundgebühr für die Wasserzähler wurde nicht angehoben, auch der Wiederkehrende Beitrag für die Oberflächenentwässerung muss nicht angepasst werden.

Für Rückfragen zu den Jahresverbrauchsabrechnungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen in den Verbandsgemeindewerken gerne zur Verfügung.

 

Freiflächen-PV; Teil-Privilegierung im Außenbereich   

Ab 01.01.2023 sind Photovoltaikanlagen in einer Entfernung von bis zu 200 Metern zu Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes baurechtlich privilegiert. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Ergänzung des § 35 Abs. 8 BauGB durch das Mitte Dezember 2022 beschlossene Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht. Für PV-Anlagen innerhalb dieses Korridors ist ein Bebauungsplan nicht mehr erforderlich. Damit soll erreicht werden, den Neubau insbesondere von Freiflächen-PV-Anlagen in vorbelastete Flächen zu lenken und andere, insbesondere wohnortnahe Standorte im Außenbereich zu entlasten.

Quelle: Blitzreport GStB

 

Landessolarverordnung

Zum Jahresbeginn 2023 ist die neue Landesverordnung zur Durchführung des Landessolargesetzes (LSolarGDVO) in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung der Anforderungen des Landessolargesetzes vom September 2022. Dieses verpflichtet ab 1. Januar zur Installation von PV-Anlagen auf allen gewerblichen Neubauten ab 100 m² sowie neuen gewerblichen Parklätzen ab 50 Stellplätzen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Bauantrags. Öffentliche Gebäude sind nicht erfasst.
Die Durchführungsverordnung enthält insbesondere ein Optimierungsgebot; Dachflächen und Stellplätze sollen von vornherein so geplant und gestaltet werden, dass diese sich für eine Solarnutzung möglichst gut eignen. Weiterhin präzisiert die Verordnung die Ausnahmetatbestände, die möglichen Befreiungen sowie die jeweiligen Nachweispflichten. Schließlich werden die Prüfungs- und Kontrollmaßstäbe für die Bauaufsichtsbehörden definiert.

Quelle: Blitzreport GStB

 

Zensus 2022; Datenerhebung

Mit Beschluss vom 27.10.2022, Az.: 3 L 763/22, hat das VG Neustadt/Weinstr. die Klage eines Antragstellers im vorläufigen Rechtschutzverfahren gegen die Datenanforderung im Zuge der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) abgelehnt. Das Statistische Landesamt ist berechtigt, im Rahmen des Zensus 2022 die im Gesetz (ZensG 2022) näher bezeichneten, strukturellen Angaben einschließlich sog. statistischer Hilfsmerkmale zu erheben.
Das Gericht ist der Auffassung, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt sei. Die Ausgestaltung des Zensus 2022 entspreche den Vorgaben, die das BVerfG in seinem Urteil vom 19.09.2018 (Az.: 2 BvF 1/15 und 2/15) zum Zensus 2011 sowie in dem zur Volkszählung ergangenen Urteil vom 15.12.1983 (Az.: 1 BvR 209/83 u. a.) gemacht habe. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei gewahrt. Auch unter Berücksichtigung der Fortentwicklung der statistischen Wissenschaft seien Möglichkeiten einer grundrechtsschonenderen Datenerhebung nicht ersichtlich. Verbleibende Restrisiken der Deanonymisierung und Reidentifizierung seien zwar nicht auszuschließen, als notwendige Folge einer im überwiegenden Allgemeininteresse angeordneten Statistik jedoch hinzunehmen. Die Heranziehung zur Auskunftserteilung verstoße auch nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und sei insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung vereinbar.

Quelle: Blitzreport GStB

 

Zahlungen via Paypal

Im vergangen Jahr haben wir in der Verbandsgemeinde Maikammer unsere elektronischen Zahlungsmittel (E-Commerce) erweitert. Kleinere Zahlungen wie z.B. eine Urkunde, Verwarnung oder Führungszeugnis können gerne auch über Paypal bezahlt werden: poststelle@vg-maikammer.de

Bitte geben Sie immer einen hinreichenden Verwendungszweck und falls aus der Email-Adresse nicht ersichtlich, Ihren vollständigen Namen an, damit wir die Zahlung zuordnen können.

 

Potentialflächenanalyse Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01. beschlossen, eine Potentialflächenanalyse in Auftrag zu geben, um als Trägerin der Flächennutzugsplanung fundierte Aussagen gegenüber der Regionalplanung im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Teilregionalplanes Erneuerbare Energien – Schwerpunkt Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik abgeben zu können.
Die Analyse soll geeignete Flächen für Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik untersuchen, die dann im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden könnten. Im Gegenzug dazu sollen Flächen identifiziert werden, die mit Blick auf den Schutz der Kulturlandschaft ausgeschlossen werden sollten.

 

Nachtzeit für Außengastronomie

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01. beschlossen, den Beginn der Nachtzeit für die Außengastronomie im Zeitraum vom 01.05.2023 bis zum 30.09. 2023 in der Nacht zu einem Samstag, zum Sonntag sowie in der Nacht zu einem gesetzlichen Feiertag erneut einheitlich für die gesamte Verbandsgemeinde auf 23.00 Uhr festzusetzen.

 

Katzenschutzverordnung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01. den Erlass einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung der Katzen einzudämmen, in dem Katzen, die einen freien Auslauf haben, registriert und kastriert oder sterilisiert sein müssen. 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

 

 Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

 

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

Weniger Waschmittel verwenden und die Umwelt schützen.

 

Was viele nicht wissen: Es gibt per se keine nachhaltigen Waschmittel.

Waschmittel belasten grundsätzlich Kläranlagen und die Umwelt. Das Effektivste, um Gewässer zu schützen, ist daher der sparsame Einsatz entsprechend der Dosieranleitung auf der Packung.

Waschpulver sind dabei etwas umweltschonender als Flüssigwaschmittel, da sie eine höhere Waschleistung haben und Klärwerke weniger stark belasten.

Einfach ausprobieren und so im Alltag direkt zur Umsetzung von einem der 17 Ziele beitragen. Die Ziele sind Teil der Agenda 2030 – einem Plan mit dem die Weltgemeinschaft ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit voranbringen will.

Text: Nora Ziegler

 

 

Trinkwasser in der Verbandsgemeinde Maikammer

Kirrweiler, Maikammer, St. Martin

 

Die Verbandsgemeindewerke Maikammer liefern ihren Kunden stets ein einwandfreies Trinkwasser, das die Vorschriften der Trinkwasserverordnung erfüllt. Die Qualitätskontrolle bei der Gewinnung von Trinkwasser setzt schon weit im Vorfeld der Wasserwerke ein. Dort werden die Grundwasserbrunnen und Quellen in regelmäßigen Abständen untersucht. Das aus Quellen gewonnene Wasser wird durch Filtration über Calciumcarbonat (auch Jurakalk genannt) entsäuert. Die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte werden für alle gemessenen Parameter deutlich unterschritten.

 

Härtebereich: Im Waschmittelgesetz werden die Härtebereiche in 3 Stufen eingeteilt:

 

Härtebereich Millimol

Calciumcarbonat je Liter

°dH

weich

weniger als 1,5

weniger als 8,4 °dH

mittel

1,5 bis 2,5

8,4 bis 14 °dH

hart

mehr als 2,5

mehr als 14 °dH

 

Die Kenntnis dieser Härtebereiche ist u.a. von Wichtigkeit für die Waschmitteldosierung.
Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet Maikammer, Kirrweiler und St. Martin ist dem

Härtebereich 1 (weich) zuzuordnen

Wasser ist Leben und schmeckt. Unser Wasser hat stets eine sehr hohe Qualität. Bedingt durch die deutsche Trinkwasserverordnung werden die höchsten Standards eingehalten. Regelmäßige Wasserproben an verschiedenen Entnahmestellen, wie z.B. an Brunnen, Quellen und Hochbehältern, gewährleisten die gleichbleibend hohen Qualitätsanforderungen. Das abgegebene Trinkwasser der Verbandsgemeinde Maikammer entspricht in vollem Umfang den Vorschriften der Trinkwasserverordnung.  

Hier finden Sie Trinkwasseranalyse 2022 der Verbandsgemeinde Maikammer.

Verbandsgemeindewerke Wasserversorgung