Aufgrund eines Schadenfalls am Freitag, 01.03.2024 gegen 11 Uhr bei den Kanalsanierungsarbeiten wurde die Wasserleitung im Bereich des Pfarrgartens in St. Martin beschädigt. In Folge dessen, kam es in Teilbereichen in St. Martin zu Druckverlusten und Ausfällen der Wasserversorgung. 

Gegen 12 Uhr konnte die Leitung bereits provisorisch repariert werden und der Druck baut sich langsam wieder auf. Leichte Verfärbungen des Wassers sind hygienisch unbedenklich, es wird dennoch empfohlen, etwas Wasser laufen zu lassen bis das Wasser wieder klar ist.

 

 

Bekanntmachung der zweiten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) über den Entwurf des landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz und gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.

Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.

Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan (die oben genannten drei Ballungsräume führen die jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch und sind daher im Gesamtplan nicht enthalten).

Mit dieser zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Offenlage des fertiggestellten Entwurfs des landesweiten Lärmaktionsplans. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis einschließlich 15.05.2024 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.

Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform nutzen, die Sie über https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz2/ und die oben genannte Internetseite erreichen.

Dort haben Sie auch Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne.

Daneben können Sie Ihre Stellungnahme per Mail (Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 15.05.2024 abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können.

Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.

Von Februar bis Mai 2024 sind Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vorgesehen. Die aktuellen Termine finden Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de, Sie können sich über Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de anmelden.

 

Mainz, Februar 2024

Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz

Im Rahmen der Umwelttage in der Ortsgemeinde Maikammer findet nachfolgender Vortrag statt:

„Der klimafreundliche Garten“ mit SWR-Moderatorin Heike Boomgaarden & Werner Ollig

am Dienstag, 27. Februar 2024, 18.30 Uhr im Bürgerhaus, Maikammer.

 

Umsatzsteuer; Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ist bei Umsätzen aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur Beherbergung von Fremden bereithält, sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Mit Urteil vom 29.11.2022, Az.: XI R 13/20, hat der BFH entschieden, dass § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden begünstigt, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer. Die Verwaltungsauffassung ist kurzfristig an diese neue BFH-Rechtsprechung anzupassen.

BR GStB 125/12/23

 

Das Steueramt informiert…

Da sich die Hebesätze der Ortsgemeinden gegenüber dem Veranlagungsjahr 2023 nicht geändert hat, wird auf die Versendung von Abgabenbescheiden für das Veranlagungsjahr 2024 verzichtet.

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die im Jahr 2024 die gleichen Steuern und Abgaben wie im Jahr 2023 zu entrichten haben, werden gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Ziffer 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 158) in der jeweils gültigen Fassung die Steuern und Abgaben für das Veranlagungsjahr 2024 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Mit dem Tag der Bekanntmachung treten für die Steuer- und Abgabenschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ein schriftlicher Bescheid für das Kalenderjahr 2024 eingegangen wäre.

Hinweis: Ein besonderer Grundsteuerbescheid ergeht nur, wenn sich die Steuerschuld oder der Steuerpflichtige geändert haben. Ansonsten behält der bisherige Abgabenbescheid auch für die Folgejahre seine Gültigkeit. Eintretende Änderungen bei der Steuerhöhe werden den Steuerschuldnern jeweils durch Änderungsbescheide mitgeteilt.

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder bei schriftlich beantragter Sonderfälligkeit 01.07.) abgebucht. Die Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden um pünktliche Zahlung zu den genannten Terminen bzw. zu den auf dem Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitsterminen gebeten. Zur Vermeidung von Säumnisfolgen wird die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats für die Verbandsgemeindekasse Maikammer empfohlen.

 

Gemeindliche Mietwohnung und Pachtgrundstücke (z.B. Gärten)

Die Verbandsgemeindeverwaltung teilt mit, dass es aktuell keine verfügbaren gemeindlichen Mietwohnungen in den drei Ortsgemeinden gibt.

Ebenfalls sind aktuell keine freien Pachtgrundstücke (z.B. Gärten) in der Verbandsgemeinde verfügbar.

Sobald etwas zur Miete oder Pachtung frei wird, erscheint hierzu ein entsprechender Artikel im Amtsblatt. Eine Warteliste gibt es hierfür nicht.

 

Rathaus kurz und bündig – auf ein Wort mit der Bürgermeisterin

Neben persönlichen Treffen sind digitale Angebote eine weitere Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Daher haben wir ein neues Kommunikationsformat aufgelegt, mit dem wir uns persönlich an Sie wenden und zu einem aktiven Austausch einladen.  

„Rathaus kurz und bündig – auf ein Wort mit der Bürgermeisterin“ ist eine ungezwungene Sprechstunde im Videoformat, in der Sie Ihre Fragen und Themen direkt an Bürgermeisterin Flach und Vertreter unserer Verwaltung herantragen können. Das Format dient dazu, über aktuelle und geplante Maßnahmen der Verbandsgemeinde Maikammer zu informieren, Ihre Anliegen aufzugreifen und in den Austausch miteinander zu kommen.   

Eine festgelegte Themenpräsentation ist in der Ersten Sprechstunde noch nicht vorgesehen. Die Verwaltung möchte gerne allgemein über ihre Aufgaben und anstehende Maßnahmen informieren. In den künftigen Sprechstunden kann es einen thematischen Schwerpunkt geben, die Themen werden aber nicht eingegrenzt, jedes weitere Thema kann platziert werden

Die digitalen Sprechstunden sind einmal im Quartal geplant. Die genauen Termine und den Zugangslink sowie einen QR-Code, um der digitalen Sprechstunde beizutreten, finden Sie frühzeitig im Newsletter, Nachrichtenblatt und auf unserer Homepage in den News.

Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne konkrete Anliegen können sich selbstverständlich in die Sprechstunde einwählen.

Zur ersten Videosprechstunde am 22.02.2024 von 17.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr laden wir Sie herzlich ein.

Über folgende Zugangsdaten können Sie sich jederzeit in die digitale Sprechstunde einwählen:

Zugangslink:

https://us06web.zoom.us/j/88065396692  

QR-Code:

Sollten Sie konkrete Fragen an die Verwaltung haben, bitten wir, uns diese im Vorfeld kurz mitzuteilen, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.

 

Müllkalender 2024

Der Müllkalender für 2024 ist sowohl in Papierform erhältlich als auch digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde abrufbar:
https://vg-maikammer.de/buergerservice/wertstoff-kalender/.

 

Sportlerehrung 2023 der Verbandsgemeinde Maikammer

Auch in diesem Jahr wollen wir wieder Sportlerinnen und Sportler, die im vergangenen Jahr bei überregionalen Veranstaltungen gute Platzierungen erreicht haben, Anerkennung durch die Verbandsgemeinde aussprechen.

Hierfür bitten wir um Meldung bis spätestens 09. Februar 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer -Fachbereich 1-, Frau Klüpfel per E-Mail franziska.kluepfel@vg-maikammer.de oder telefonisch unter 06321 5899-34.

Maßgebend sind Platzierungen aus dem Jahre 2023 ab

  • Pfalzmeisterschafen                           1. – 3. Platz
  • Rheinland-Pfalz-Meisterschafen     1. – 3. Platz
  • Deutsche Meisterschaften                Platzierung

Auch Mannschaftsergebnisse sowie Einzelerfolge, die nicht über einen Verein oder Schule erzielt wurden, können zur Ehrung vorgeschlagen werden.

 

LEADER-Förderung

Die Region „Vom Rhein zum Wein“ ist seit einigen Monaten anerkannte LEADER-Region in der EU-Förderperiode 2023-2029. Die neu gegründete Region besteht neben der Verbandsgemeinde Maikammer aus den Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Rülzheim und der Stadt Germersheim.

LEADER gibt den regionalen Akteuren im ländlichen Raum Impulse, eigenständige Überlegungen über das Entwicklungspotenzial ihres Gebietes anzustellen und umzusetzen. Gleichzeitig bietet LEADER der Bevölkerung im ländlichen Raum die Möglichkeit, sich aktiv an der regionalen Entwicklung zu beteiligen.

Mit LEADER werden modellhaft innovative Projekte im ländlichen Raum gefördert und mit EU-Mitteln bezuschusst.

Grundlegenden Handlungsfelder, in denen in den nächsten Jahren Projekte gefördert werden können, sind:

  • Zukunftsfähige Städte, Dörfer und Mobilität in der Region
  • Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau
  • Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Naturlandschaft
  • Kultur, Naherholung und Tourismus

Anträge hierzu können private (also Bürgerinnen und Bürger, Gewerbliche Dienstleister, Vereine und Verbände) und öffentliche Projektträger (Kommunen) stellen.

Der aktuelle Förderaufruf endet am 02.02.2024 um 12 Uhr.

Weitere Informationen sind der unter www.leader-vrzw.de sowie https://vg-maikammer.de/buergerservice/leader-region/ zu entnehmen.

Ansprechpartner beim Regionalmanagement der LEADER-Region „Vom Rhein zum Wein“ ist:

KOBRA Beratungszentrum Landau,
Martin Tielmann, Tel. Tel.: 06341/995230,
martin.tielmann@kobra-online.info

 

Radfahren in der Schwangerschaft, mit Baby und Kleinkind

Familien und werdende Eltern sind sich oft unsicher und haben eine Vielzahl von Fragen. Um diese Wissenslücke zu verkleinern, gibt es die Broschüre „Radfahren in der Schwangerschaft und mit Baby“.  
Sie richtet sich an Familien mit kleinen Kindern, die gerne auch mit Kind weiter oder wieder Rad fahren möchten. Wesentliche Inhalte:

  • Radfahren in der Schwangerschaft
  • Radfahren mit Baby: Empfehlungen
  • Anhänger, Lastenrad und Kindersitz: Vor- und Nachteile

Die Broschüre wurde mit Mitteln aus dem Nationalen Radverkehrsplan gefördert. Sie ist umfangreich recherchiert, herstellerneutral und macht keine Werbung für bestimmte Typen oder Marken.  
Die kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.radfahren-mit-baby.de/download.

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IIM ALLTAG

   Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

   Energiesparend Kochen und Backen.

Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft verbraucht ein durchschnittlicher Privathaushalt rund 10% des Gesamtstroms für Kochen und Backen. Wie aber kann man den Stromverbrauch in diesem Bereich reduzieren?

Moderne Backöfen muss man oft nicht vorheizen. Ausnahme sind Gerichte, die eine schnelle Erwärmung bei hoher Temperatur erfordern, wie zum Beispiel Fisch, Fleisch, Soufflés oder Biskuitteige. Der Stromverbrauch lässt sich auch durch das Nutzen der Nachwärme senken: Wenn ein Gericht länger als 40 Minuten im Ofen bleibt, kann das Gerät bereits 15 Minuten vor Ende der Backzeit ausgeschaltet oder auf eine niedrigere Temperatur gestellt werden. Um die Wärmeverschwendung zu reduzieren, kann auch auf die Größe der Töpfe und dazu passende Deckel und Herdplatten geachtet werden. Auch das Kochen mit Deckel kann einige Kilowattstunden Strom einsparen.

Text: Nora Ziegler

 

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Unser Newsletter VG-DIREKT erscheint regelmäßig ca. einmal im Monat.

Sie können den Newsletter ganz einfach auf unserer Homepage unter folgendem Link abonnieren:

https://vg-maikammer.de/newsletter/

Der Bezug des Newsletters ist selbstverständlich kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden.

Neben persönlichen Treffen sind digitale Angebote eine weitere Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Daher haben wir ein neues Kommunikationsformat aufgelegt, mit dem wir uns persönlich an Sie wenden und zu einem aktiven Austausch einladen.

„Rathaus kurz und bündig – auf ein Wort mit der Bürgermeisterin“ ist eine ungezwungene Sprechstunde im Videoformat, in der Sie Ihre Fragen und Themen direkt an Bürgermeisterin Flach und Vertreter unserer Verwaltung herantragen können. Das Format dient dazu, über aktuelle und geplante Maßnahmen der Verbandsgemeinde Maikammer zu informieren, Ihre Anliegen aufzugreifen und in den Austausch miteinander zu kommen. 

Eine festgelegte Themenpräsentation ist in der Ersten Sprechstunde noch nicht vorgesehen. Die Verwaltung möchte gerne allgemein über ihre Aufgaben und anstehende Maßnahmen informieren. In den künftigen Sprechstunden kann es einen thematischen Schwerpunkt geben, die Themen werden aber nicht eingegrenzt, jedes weitere Thema kann platziert werden.

Die digitalen Sprechstunden sind einmal im Quartal geplant. Die genauen Termine und den Zugangslink sowie einen QR-Code, um der digitalen Sprechstunde beizutreten, finden Sie frühzeitig im Newsletter, Nachrichtenblatt und auf unserer Homepage in den News.Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne konkrete Anliegen können sich selbstverständlich in die Sprechstunde einwählen.

 

Zur ersten Videosprechstunde am 22.02.2024 von 17.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr laden wir Sie herzlich ein.

 

Über folgende Zugangsdaten können Sie sich jederzeit in die digitale Sprechstunde einwählen:

 

Zugangslink:

https://us06web.zoom.us/j/88065396692  

 

QR-Code:

 

Sollten Sie konkrete Fragen an die Verwaltung haben, bitten wir, uns diese im Vorfeld kurz mitzuteilen, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.

Haben Sie am Samstag, den 27.01., 03.02., 10.02. oder 17.02. jeweils um 10.00 Uhr noch nichts vor? Wollen Sie der Natur etwas Gutes tun und bewegen sich gerne an der frischen Luft? Dann sind Sie bei uns richtig.

Wie schon seit vielen Jahren, wollen wir auch in diesem Jahr wieder Apfelbäume schneiden. Um die vielen Obstbäume unserer Gemeinde, die vor Jahren gepflanzt wurden, „in Schuss zu halten“, benötigen diese einen „liebevollen“ Schnitt. Wir wollen auch dieses Jahr wieder ein paar Obstbäume beschneiden. Wenn wir dies als Gruppe tun, macht es immer sehr viel Spaß.

Vorausgesetzt, dass am 27.01.2024 kein Frost ist, treffen wir uns um 10.00 Uhr an der Streuobstwiese rechts der Landstraße nach Diedesfeld (Raiffeisenstraße durchfahren Richtung Diedesfeld, dann sieht man linker Hand die Streuobstwiese mit Steinhaufen oder am Kreisel Richtung Diedesfeld geradeaus und dann nächsten Wirtschaftsweg rechts).

Wer eine Leiter besitzt und eigene Astscheren, darf diese gerne mitbringen, dies ist aber keine Voraussetzung. Wir freuen uns über jeden Helfer ob mit oder ohne Erfahrung beim Obstbaumschnitt.

Bitte melden Sie sich an, bei Martina Garrecht, Tel.: 06321-5085, damit wir die Treffpunkte der weiteren Samstage koordinieren und ggf. je nach Wetterlage Ab- oder Zusagen machen können.

Text und Bild: Arbeitskreis Schöpfung bewahren der Pfarrei Maikammer

Herzliche Einladung zum Café International, im Jugendtreff, in der Hartmannstr. 88, 67487 Maikammer.

Freitag, den 26.01.2024 und 09.02.204 um 16.00 -17.30 Uhr.

Herzlich willkommen, zu einem gemütlichen Nachmittag, egal ob groß ob klein und egal welcher Nationalität. Der Café-Treff gibt Gelegenheit miteinander ins Gespräch zu kommen, voneinander zu erfahren und so die neuen Mitbürger*innen kennenzulernen. In gemütlicher Runde wollen wir uns unterhalten oder eine Runde Billard oder Tischtennis spielen, gemütlich bei Tee und Kaffee und Leckereien erzählen. Wir freuen uns über neue Gäste, alteingesessene sowie neu zugezogene Maikammerer.

Bei Rückfragen: Martina Garrecht, Tel.: 06321-5085.

Text: Arbeitskreis Flüchtlinge Maikammer

Herzliche Einladung zum Café International, im Jugendtreff, in der Hartmannstr. 88, 67487 Maikammer.

Freitag, den 26.01.2024 und 09.02.204 um 16.00 -17.30 Uhr.

Herzlich willkommen, zu einem gemütlichen Nachmittag, egal ob groß ob klein und egal welcher Nationalität. Der Café-Treff gibt Gelegenheit miteinander ins Gespräch zu kommen, voneinander zu erfahren und so die neuen Mitbürger*innen kennenzulernen. In gemütlicher Runde wollen wir uns unterhalten oder eine Runde Billard oder Tischtennis spielen, gemütlich bei Tee und Kaffee und Leckereien erzählen. Wir freuen uns über neue Gäste, alteingesessene sowie neu zugezogene Maikammerer.

Bei Rückfragen: Martina Garrecht, Tel.: 06321-5085.

Text: Arbeitskreis Flüchtlinge Maikammer

Verbandsgemeinde Maikammer bittet um Terminvereinbarung im Rathaus!

Was sich gut bewährt hat, soll auch im Neuen Jahr bleiben. Wer ein Anliegen im Rathaus vorbringen möchte, muss vorher einen Termin mit der zuständigen Ansprechperson vereinbaren. So ist sichergestellt, dass die Anliegen auch zielgerichtet bearbeitet und die Behördengänge schneller erledigt werden können. Somit entfallen unnötige Wege- und Wartezeiten, da die Ansprechpersonen der Verwaltung vor Ort sind.
Letzteres ist in Zeiten von flexiblen Teilzeitmodellen und Homeofficeregelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht immer selbstverständlich. Durch eine schnelle Terminvereinbarung über Telefon (06321 5899 0), E-Mail (poststelle@vg-maikammer.de) oder über das online Buchungssystem (Bürgerbüro) über die Webseite www.vg-maikammer.de können lange Wartezeiten und Enttäuschungen einfach vermieden werden.
Unter der Rubrik unserer Webseite „Was erledige ich wo?“ können Sie auch direkt mit dem richtigen Ansprechpartner in Kontakt treten. Oft stellt sich dann heraus, dass ein Besuch im Rathaus entbehrlich ist, da viele Behördengänge bereits digital oder auf dem Postweg erledigt werden können. Das schont Ihre Zeitressourcen und die Umwelt.
Wenn es dringend notwendig ist, können Bürgerinnen und Bürger das Rathaus auch ohne Termin aufsuchen. In einem solchen Fall fragen die Mitarbeitenden am Empfang dann bei den jeweiligen Fachbereichen nach, ob der entsprechende Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin gerade verfügbar ist. Dabei kann es zu Wartezeiten oder gar fehlenden Erreichbarkeiten kommen. Wir empfehlen deshalb grundsätzlich, zunächst telefonisch bei der Verwaltung zu fragen, ob die Ansprechpersonen im Hause sind.
 
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Anmeldepflicht für Hunde

Die Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer weist darauf hin, dass die Halter von Hunden im Verbandsgemeindegebiet verpflichtet sind, diese binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer anzumelden. Das entsprechende Anmeldeformular ist auch online unter www.vg-maikammer.de/buergerservice/formulare zum Ausdrucken eingestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Laura Schönig, laura.schoenig@vg-maikammer.de; 06321/5899-53.

Wer seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers; Rad- und Wanderweg

Das OLG Hamm stellt mit Urteil vom 30.06.2023, Az.: 11 U 51/22, fest:

Mangels Widmung ist ein für die Öffentlichkeit zugänglicher Rad- und Wanderweg auf einem privaten Waldgrundstück keine öffentliche Straße. Nach der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für den durch den Wald verlaufenden Weg haftet die Kommune dem Benutzer nicht für Schäden, die dieser infolge waldtypischer Gefahren erleidet.

Der Kläger war mit seinem Fahrrad auf einem Rad- und Wanderweg unterwegs, als plötzlich aus einer am Wegrand stehenden Eiche die Baumkrone abbrach und erhebliche Verletzungen des Klägers verursachte. 

Das OLG Hamm folgt in seinem Urteil der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 02.10.2012, Az.: VI ZR 311/11). Mangels straßenrechtlicher Widmung besteht für Waldwege keine Haftung für waldtypische Gefahren und daran ändert weder eine Ausweisung als überregionaler Rad-/Wanderweg mit touristischer Bewerbung noch die Aufstellung von Verkehrszeichen für Fußgänger und Radfahrer etwas. Ohne Belang ist zunächst, ob die Vorschädigung des Baumes und seine mangelnde Standsicherheit bei Durchführung einer Baumkontrolle hätten erkannt werden können. Die Gefahr eines durch Fäule verursachten Stammbruchs wird nicht deshalb zu einer atypischen Gefahr, für die der Waldbesitzer einzustehen hätte, weil ein geschulter Baumkontrolleur sie hätte erkennen können. 

(Quelle: Blitzreport GStB 11/2023)

 

Aktuelle Informationen zur Flüchtlingssituation in der VG Maikammer

Nicht zuletzt durch die anhaltenden (bundes-)politischen Diskussionen ist die Flüchtlingspolitik aktuell wieder in aller Munde.

Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte Sie daher über die aktuelle diesbezügliche Situation in der VG Maikammer informieren.

Auch wir erleben aktuell deutlich erhöhte Zugangszahlen im Vergleich zu den Zahlen aus den Vorjahren. Stand heute leben 86 Personen dezentral in Asyl- bzw. Obdachlosenunterkünften in der Verbandsgemeinde Maikammer. In den Ortsgemeinden Kirrweiler und St. Martin leben jeweils neun Personen; die übrigen Personen sind in der Ortsgemeinde Maikammer untergebracht.

Mehr als die Hälfte dieser Personen ist bereits anerkannt und damit grundsätzlich verpflichtet, sich um eigenen Wohnraum zu bemühen. Durch den angespannten Wohnungsmarkt ist es für diese Personen jedoch nachweislich vielfach schwer, eigene Unterkünfte zu finden, weshalb sie oft auch über längere Zeit, nach Abschluss des Asylverfahrens, in den gemeindeeigenen Unterkünften verbleiben.

Durch intensive Bemühungen konnten in den letzten Monaten mehrere neue Wohnungen und Häuser durch die Verbandsgemeinde angemietet werden, weshalb wir aktuell noch ein paar freie Wohnplätze haben. Angesichts der Zugangszahlen und der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich, ist die Verwaltung aber weiterhin um jedes Angebot an freiem Wohnraum dankbar. Ebenso wäre es für die Verwaltung sehr hilfreich, wenn sich mehr Vermieter finden würden, die bereit sind, direkt an die (anerkannten) Flüchtlinge zu vermieten. Dies würde uns wieder mehr freie Kapazitäten für Neuankömmlinge schaffen.

Zu den oben genannten Zahlen hinzu kommen noch aktuell 64 ukrainische Staatsangehörige, die in der VG Maikammer leben. Diese Personen konnten allesamt privat untergebracht werden und sind damit nicht auf Unterkünfte der Verbandsgemeinde angewiesen.

Somit liegt die Gesamtzahl der zu uns geflüchteter Menschen aktuell bei genau 150.

Neben der bereits thematisierten Frage der Unterbringung, ist die Integration der Geflüchteten eine zentrale Aufgabe. Um hier einen Beitrag zu leisten und die ehrenamtlichen Kräfte, insbesondere den Arbeitskreis Flüchtlinge Maikammer (AFM) zu unterstützen, gibt es bei der Verbandsgemeindeverwaltung seit dem Spätsommer 2022 eine Integrationsbeauftragte. Nach zwischenzeitlicher, kurzfristiger Vakanz konnte diese Stelle zum 01.11.2023 wieder neu mit Frau Rita Helfrich besetzt werden.

Für eine gelungene Integration ist jedoch darüber hinaus weiterhin ehrenamtliches Engagement enorm wichtig. Neue Helfer werden auch hier dringend gesucht. Wer Interesse an einer ehrenamtlichen Betreuung der Geflüchteten hat, kann sich gerne bei der Verbandsgemeindeverwaltung melden.

 

GEMA-Gebühren: Hinweise zur Kostenreduzierung

Trotz der teils heftigen Kritik an den deutlich gestiegenen Gebühren für kommunale Märkte und Veranstaltungen im Freien (Tarif U-ST) will die GEMA auch nach den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden am bisherigen Tarifkonzept für das Jahr 2024 festhalten.

Berechnungsgrundlage für die Gebühren ist die gesamte Veranstaltungsfläche und nicht nur der beschallte Raum. Ab einer Gesamtfläche von über 300 m² belaufen sich die Kosten auf 98,70 € pro Tag je angefangene 500 m². Es macht demnach einen Unterschied von 98,70 €, ob die Veranstaltungsfläche 1000 m² oder 1001 m² groß ist. Veranstalter sollten daher mögliche Einsparungspotenziale genau prüfen. Die GEMA prüft die angegebene Flächengröße mittlerweile genau nach!

Lassen sich Veranstaltungen thematisch und räumlich entflechten, können aus einer Veranstaltung zwei gemacht werden. Soll nur auf einer Veranstaltung Musik gespielt werden, könne sich die Kosten erheblich reduzieren.

Die Gebühren entstehen pro Veranstaltungstag. Es kann sich daher gerade bei Live-Musik anbieten, möglichst viele Auftritte auf einen „Programmtag“ zu legen. Zudem ist nicht jede Musik gebührenpflichtig. Ist der Urheber eines Stücks seit 70 Jahren tot, ist das Stück lizenzfrei. Aber Achtung: Wird nur ein einziges lizenzpflichtiges Stück gespielt, entstehen die gesamten Kosten pro Veranstaltungstag! Zudem ist der Veranstalter beweispflichtig dafür, dass nur lizenzfreie Musik gespielt wurde.

Im Einzelfall kann wegen Härtefalls die Berechnung der Kosten anstatt anhand der Veranstaltungsfläche aufgrund der Gesamtbesucherzahl erfolgen. Die GEMA entscheidet darüber auf schriftlichen Antrag des Veranstalters. Eine unbillige Härte kann vorliegen, wenn eine besonders große Veranstaltungsfläche vorliegt, Musik jedoch nur in sehr kleinem Umfang regelmäßig gespielt wird (z. B. täglicher „Themensong“).

(Quelle: Blitzreport GStB RP)

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IIM ALLTAG

   Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

 

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

   Andere von den 17 Zielen erzählen.

 

Um die 17 Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Dazu ist es wichtig zu wissen, dass es die Ziele gibt und wir wie sie erreichen können. Über die Ziele zu sprechen, trägt dazu bei, dass möglichst viele davon erfahren. Das Teilen von Nachhaltigkeitstipps kann dazu beitragen andere zu motivieren und selbst neue Ideen zu bekommen. Also einfach mal über die 17 Ziele mit Familie, Bekannten und Freund*innen sprechen.

Text: Nora Ziegler