VG-DIREKT Newsletter 08-2021 der Verbandsgemeinde Maikammer

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt nehmen eine zentrale Position in unserer Gesellschaft ein.

Zweck der am 25. März 2020 durch ein Bundesgesetz errichteten Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist es, das Ehrenamt zu stärken. Sie bietet Vereinen und anderen Organisationen eine Auswahl an unterschiedlichen Fördermöglichkeiten.

Näheres ist der Homepage https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/

zu entnehmen.

Fördermöglichkeiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Ehrenamt finden sie unter https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/foerdermoeglichkeiten/

 

Rathaus Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlossen, einen Förderantrag zur Sanierung und zum Umbau des Rathauses auf den Weg zu bringen. Kern der Maßnahme sind neben der Barrierefreiheit (u. a. Einbau eines Aufzuges) insbesondere der Brandschutz und die Erneuerung der haustechnischen Anlagen. Die Planung entspricht weitgehend jener, die vor einigen Monaten den Fachbereichen vorgestellt wurde (keine „Thekenlösung“ mitten im Foyer, sondern Empfang auch künftig direkt am Eingang); kleine Erweiterung der Büros im EG Westteil). Das Volumen liegt bei ca. 3,677 Mio €.

Ob ein Anbau im Norden, mit dem nochmals ca. 6 zusätzliche Arbeitsplätze realisiert werden können, umgesetzt wird, steht unter dem Vorbehalt, dass auch hierfür eine Förderung des Landes zur Verfügung gestellt wird.

Mit dem Förderbescheid wird Mitte 2022 gerechnet.

 

Ganztagsbetreuung; Rechtsanspruch ab 2026 

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ab 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise eingeführt. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden. Dieser gilt für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch wird dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht. Daneben beinhaltet das Gesetz Regelungen über Finanzhilfen zur Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihren Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Entsprechende Mittel in Höhe von mehreren Milliarden € wurden mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz bereitgestellt und ein entsprechendes Sondervermögen eingerichtet. Der Bund beteiligt sich mit einer Quote von bis zu 70 % am Finanzierungsanteil der Investitionskosten.

 

Neuer Bußgeldkatalog ab 09.11.2021 in Kraft

Der neue Bußgeldkatalog tritt zum 09.11.2021 in Kraft. Neben verschiedenen Verstößen im Bereich des sog. fließenden Verkehrs werden auch die Bußgeldtatbestände des ruhenden Verkehrs deutlich angehoben. So wird unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz künftig mit einer Geldbuße von 55 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- und Parkverstöße können künftig bis zu 25 Euro fällig werden. Die einzelnen Änderungen des Bußgeldkatalogs können unter der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur www.bmvi.de abrufen werden.