VG-DIREKT Newsletter 07-2023 der Verbandsgemeinde Maikammer

Sanierung des Rathauses der Verbandsgemeinde Maikammer

In seiner Sitzung am 28.09.2023 befasste sich der Verbandsgemeinderat mit einem der größten Projekte in der Geschichte der Verbandsgemeinde Maikammer und beschloss mit breiter Mehrheit, einen entsprechenden Förderantrag zur Sanierung des Rathauses auf den Weg zu bringen.

Zu den Hintergründen, dem Stand des Verfahrens und den anstehenden weiteren Schritten wird auf die Berichterstattung im Nachrichtenblatt Nr. 41/2023 sowie die Homepage der Verbandsgemeinde verwiesen.

 

Gebäudeenergiegesetz; Übergangsregelungen

Mit dem Beschluss, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, hat der Bundesrat am 29.09.2023 den Weg frei gemacht für das neue Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“). Danach müssen alle Heizungen in Neubaugebieten ab 01.01.2024 ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Von besonderem Interesse sind – auch für die Kommunen – die neuen Übergangsregelungen des § 71 Abs. 8 bzw. § 71i GEG, die in engem Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung stehen („Verzahnung“). Sie betreffen alle neu eingebauten Heizungen in Bestandsgebäuden sowie neue Heizungen auf Baulückengrundstücken und sind im Detail äußerst komplex.

Im Grundsatz gilt dort, dass noch bis zum Ablauf der Frist für die kommunale Wärmeplanung (Mitte 2028 bzw. Mitte 2026 bei über 100.000 EW) eine neue Heizung ohne oder mit weniger erneuerbaren Energien eingebaut werden darf (die Reparatur bestehender Heizungsanlagen ist dagegen nicht eingeschränkt). Diese Frist ist nur in solchen Gebieten verkürzt, die der Träger der kommunalen Wärmeplanung vorzeitig als Gebiet für ein Wärmenetz ausweist. Allerdings müssen auch in solchen neuen „Übergangs-Anlagen“ ab 2029 schrittweise erneuerbare Energien eingesetzt werden (z.B. Biomasse oder grüner Wasserstoff). Um dies sicherzustellen wird eine vorherige fachkundige Beratung auch hinsichtlich wirtschaftlicher Risiken vorgeschrieben. Für Gebiete, in denen ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien entsteht, verlängert sich die Übergangfrist nochmals bis zum künftigen Anschluss an das Netz, maximal 10 Jahre (§ 71j GEG).

Quelle: Blitzreport GStB

 

Freilaufende Hunde

Da sich in letzter Zeit die Beschwerden über freilaufende und teils aggressive Hunde sowie deren uneinsichtige Hundehalter häufen, möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger auf die geltenden Gebote und Verbote in diesem Zusammenhang hinweisen. Diese sind in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Maikammer geregelt, die für Maikammer, Sankt Martin und Kirrweiler gilt.

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden (sogenannte Leinenpflicht).

Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

Außerdem ist es verboten, Hunde auf Kinderspielplätze oder Sportanlagen mitzunehmen oder sie in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.

Halter und Führer müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen, Gehwege und Straßen nicht verunreinigt werden oder die Verunreinigung umgehend selbst entsorgen.

Bitte beachten Sie, dass ein Zuwiderhandeln eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

Einladung zum 2. Bürgerworkshop Hochwasser- und Starkregen

 Hochwasser und Starkregen lassen sich nicht verhindern. Ein absoluter Schutz z.B. durch technische Maßnahmen ist auch nicht möglich. Um die Schäden soweit wie möglich zu vermindern, ist jedoch eine Vorbereitung auf Hochwasser und auf Starkregen möglich. In örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten werden in einem Beteiligungsprozess mit allen Akteuren ortsspezifische Hochwasservorsorgelösungen gesucht und die Eigenvorsorge aller Beteiligten gestärkt. Dabei sollten alle Handlungsfelder der Hochwasservorsorge im öffentlichen und privaten Bereich bearbeitet werden, also z.B. technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich, natürlicher Wasserrückhalt, Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, Sicherstellung der Ver- und Entsorgung, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Information der betroffenen Bevölkerung, Schutzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen, Hochwasserversicherung und richtiges Verhalten bei Hochwasser.

Die Verbandsgemeinde Maikammer lässt zurzeit ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept durch das Büro ipr-Consult Ingenieurgesellschaft Pappon + Riedel mbH, Neustadt/Weinstraße, erarbeiten.

Im Rahmen einer Bürgerversammlung soll nun das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Ortsgemeinden St. Martin, Maikammer und Kirrweiler vorgestellt werden. 

Da der Erfolg des Konzeptes auch von einer intensiven Beteiligung aller Betroffenen und deren Ideen und Vorschlägen lebt, bitten wir um rege Beteiligung aller Bewohner und Grundstückseigentümer in der Verbandsgemeinde Maikammer.

Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 07. November 2023, 19.00 Uhr im Ratssaal der Verbandsgemeinde Maikammer statt.

 

Nachhaltigkeitstipps von Nora Ziegler für November 2023

 

   Über Siegel auf Produkten informieren.

Eine Vielzahl von Siegeln (z. B. Bio, Fairtrade, der Blaue Engel) soll dabei helfen im Alltag nachhaltig einzukaufen. Hersteller können solche Siegel teilweise selbst an ihre Produkte vergeben und die hierfür einzuhaltenden ökologischen und sozialen Kriterien festlegen. Welche Produkte sind also tatsächlich umweltfreundlich und welches Siegel bedeutet eigentlich was?

Folgende Angebote helfen den Überblick im Siegeldschungel zu behalten:

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