VG-DIREKT Newsletter 08-2023 der Verbandsgemeinde Maikammer

Anmeldepflicht für Hunde

Die Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer weist darauf hin, dass die Halter von Hunden im Verbandsgemeindegebiet verpflichtet sind, diese binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer anzumelden. Das entsprechende Anmeldeformular ist auch online unter www.vg-maikammer.de/buergerservice/formulare zum Ausdrucken eingestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Laura Schönig, laura.schoenig@vg-maikammer.de; 06321/5899-53.

Wer seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers; Rad- und Wanderweg

Das OLG Hamm stellt mit Urteil vom 30.06.2023, Az.: 11 U 51/22, fest:

Mangels Widmung ist ein für die Öffentlichkeit zugänglicher Rad- und Wanderweg auf einem privaten Waldgrundstück keine öffentliche Straße. Nach der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für den durch den Wald verlaufenden Weg haftet die Kommune dem Benutzer nicht für Schäden, die dieser infolge waldtypischer Gefahren erleidet.

Der Kläger war mit seinem Fahrrad auf einem Rad- und Wanderweg unterwegs, als plötzlich aus einer am Wegrand stehenden Eiche die Baumkrone abbrach und erhebliche Verletzungen des Klägers verursachte. 

Das OLG Hamm folgt in seinem Urteil der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 02.10.2012, Az.: VI ZR 311/11). Mangels straßenrechtlicher Widmung besteht für Waldwege keine Haftung für waldtypische Gefahren und daran ändert weder eine Ausweisung als überregionaler Rad-/Wanderweg mit touristischer Bewerbung noch die Aufstellung von Verkehrszeichen für Fußgänger und Radfahrer etwas. Ohne Belang ist zunächst, ob die Vorschädigung des Baumes und seine mangelnde Standsicherheit bei Durchführung einer Baumkontrolle hätten erkannt werden können. Die Gefahr eines durch Fäule verursachten Stammbruchs wird nicht deshalb zu einer atypischen Gefahr, für die der Waldbesitzer einzustehen hätte, weil ein geschulter Baumkontrolleur sie hätte erkennen können. 

(Quelle: Blitzreport GStB 11/2023)

 

Aktuelle Informationen zur Flüchtlingssituation in der VG Maikammer

Nicht zuletzt durch die anhaltenden (bundes-)politischen Diskussionen ist die Flüchtlingspolitik aktuell wieder in aller Munde.

Die Verbandsgemeindeverwaltung möchte Sie daher über die aktuelle diesbezügliche Situation in der VG Maikammer informieren.

Auch wir erleben aktuell deutlich erhöhte Zugangszahlen im Vergleich zu den Zahlen aus den Vorjahren. Stand heute leben 86 Personen dezentral in Asyl- bzw. Obdachlosenunterkünften in der Verbandsgemeinde Maikammer. In den Ortsgemeinden Kirrweiler und St. Martin leben jeweils neun Personen; die übrigen Personen sind in der Ortsgemeinde Maikammer untergebracht.

Mehr als die Hälfte dieser Personen ist bereits anerkannt und damit grundsätzlich verpflichtet, sich um eigenen Wohnraum zu bemühen. Durch den angespannten Wohnungsmarkt ist es für diese Personen jedoch nachweislich vielfach schwer, eigene Unterkünfte zu finden, weshalb sie oft auch über längere Zeit, nach Abschluss des Asylverfahrens, in den gemeindeeigenen Unterkünften verbleiben.

Durch intensive Bemühungen konnten in den letzten Monaten mehrere neue Wohnungen und Häuser durch die Verbandsgemeinde angemietet werden, weshalb wir aktuell noch ein paar freie Wohnplätze haben. Angesichts der Zugangszahlen und der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich, ist die Verwaltung aber weiterhin um jedes Angebot an freiem Wohnraum dankbar. Ebenso wäre es für die Verwaltung sehr hilfreich, wenn sich mehr Vermieter finden würden, die bereit sind, direkt an die (anerkannten) Flüchtlinge zu vermieten. Dies würde uns wieder mehr freie Kapazitäten für Neuankömmlinge schaffen.

Zu den oben genannten Zahlen hinzu kommen noch aktuell 64 ukrainische Staatsangehörige, die in der VG Maikammer leben. Diese Personen konnten allesamt privat untergebracht werden und sind damit nicht auf Unterkünfte der Verbandsgemeinde angewiesen.

Somit liegt die Gesamtzahl der zu uns geflüchteter Menschen aktuell bei genau 150.

Neben der bereits thematisierten Frage der Unterbringung, ist die Integration der Geflüchteten eine zentrale Aufgabe. Um hier einen Beitrag zu leisten und die ehrenamtlichen Kräfte, insbesondere den Arbeitskreis Flüchtlinge Maikammer (AFM) zu unterstützen, gibt es bei der Verbandsgemeindeverwaltung seit dem Spätsommer 2022 eine Integrationsbeauftragte. Nach zwischenzeitlicher, kurzfristiger Vakanz konnte diese Stelle zum 01.11.2023 wieder neu mit Frau Rita Helfrich besetzt werden.

Für eine gelungene Integration ist jedoch darüber hinaus weiterhin ehrenamtliches Engagement enorm wichtig. Neue Helfer werden auch hier dringend gesucht. Wer Interesse an einer ehrenamtlichen Betreuung der Geflüchteten hat, kann sich gerne bei der Verbandsgemeindeverwaltung melden.

 

GEMA-Gebühren: Hinweise zur Kostenreduzierung

Trotz der teils heftigen Kritik an den deutlich gestiegenen Gebühren für kommunale Märkte und Veranstaltungen im Freien (Tarif U-ST) will die GEMA auch nach den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden am bisherigen Tarifkonzept für das Jahr 2024 festhalten.

Berechnungsgrundlage für die Gebühren ist die gesamte Veranstaltungsfläche und nicht nur der beschallte Raum. Ab einer Gesamtfläche von über 300 m² belaufen sich die Kosten auf 98,70 € pro Tag je angefangene 500 m². Es macht demnach einen Unterschied von 98,70 €, ob die Veranstaltungsfläche 1000 m² oder 1001 m² groß ist. Veranstalter sollten daher mögliche Einsparungspotenziale genau prüfen. Die GEMA prüft die angegebene Flächengröße mittlerweile genau nach!

Lassen sich Veranstaltungen thematisch und räumlich entflechten, können aus einer Veranstaltung zwei gemacht werden. Soll nur auf einer Veranstaltung Musik gespielt werden, könne sich die Kosten erheblich reduzieren.

Die Gebühren entstehen pro Veranstaltungstag. Es kann sich daher gerade bei Live-Musik anbieten, möglichst viele Auftritte auf einen „Programmtag“ zu legen. Zudem ist nicht jede Musik gebührenpflichtig. Ist der Urheber eines Stücks seit 70 Jahren tot, ist das Stück lizenzfrei. Aber Achtung: Wird nur ein einziges lizenzpflichtiges Stück gespielt, entstehen die gesamten Kosten pro Veranstaltungstag! Zudem ist der Veranstalter beweispflichtig dafür, dass nur lizenzfreie Musik gespielt wurde.

Im Einzelfall kann wegen Härtefalls die Berechnung der Kosten anstatt anhand der Veranstaltungsfläche aufgrund der Gesamtbesucherzahl erfolgen. Die GEMA entscheidet darüber auf schriftlichen Antrag des Veranstalters. Eine unbillige Härte kann vorliegen, wenn eine besonders große Veranstaltungsfläche vorliegt, Musik jedoch nur in sehr kleinem Umfang regelmäßig gespielt wird (z. B. täglicher „Themensong“).

(Quelle: Blitzreport GStB RP)

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IIM ALLTAG

   Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

 

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

   Andere von den 17 Zielen erzählen.

 

Um die 17 Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Dazu ist es wichtig zu wissen, dass es die Ziele gibt und wir wie sie erreichen können. Über die Ziele zu sprechen, trägt dazu bei, dass möglichst viele davon erfahren. Das Teilen von Nachhaltigkeitstipps kann dazu beitragen andere zu motivieren und selbst neue Ideen zu bekommen. Also einfach mal über die 17 Ziele mit Familie, Bekannten und Freund*innen sprechen.

Text: Nora Ziegler