VG-DIREKT Newsletter 01-2024 der Verbandsgemeinde Maikammer

Umsatzsteuer; Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ist bei Umsätzen aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur Beherbergung von Fremden bereithält, sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Mit Urteil vom 29.11.2022, Az.: XI R 13/20, hat der BFH entschieden, dass § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden begünstigt, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer. Die Verwaltungsauffassung ist kurzfristig an diese neue BFH-Rechtsprechung anzupassen.

BR GStB 125/12/23

 

Das Steueramt informiert…

Da sich die Hebesätze der Ortsgemeinden gegenüber dem Veranlagungsjahr 2023 nicht geändert hat, wird auf die Versendung von Abgabenbescheiden für das Veranlagungsjahr 2024 verzichtet.

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die im Jahr 2024 die gleichen Steuern und Abgaben wie im Jahr 2023 zu entrichten haben, werden gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Ziffer 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 158) in der jeweils gültigen Fassung die Steuern und Abgaben für das Veranlagungsjahr 2024 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Mit dem Tag der Bekanntmachung treten für die Steuer- und Abgabenschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ein schriftlicher Bescheid für das Kalenderjahr 2024 eingegangen wäre.

Hinweis: Ein besonderer Grundsteuerbescheid ergeht nur, wenn sich die Steuerschuld oder der Steuerpflichtige geändert haben. Ansonsten behält der bisherige Abgabenbescheid auch für die Folgejahre seine Gültigkeit. Eintretende Änderungen bei der Steuerhöhe werden den Steuerschuldnern jeweils durch Änderungsbescheide mitgeteilt.

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder bei schriftlich beantragter Sonderfälligkeit 01.07.) abgebucht. Die Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden um pünktliche Zahlung zu den genannten Terminen bzw. zu den auf dem Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitsterminen gebeten. Zur Vermeidung von Säumnisfolgen wird die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats für die Verbandsgemeindekasse Maikammer empfohlen.

 

Gemeindliche Mietwohnung und Pachtgrundstücke (z.B. Gärten)

Die Verbandsgemeindeverwaltung teilt mit, dass es aktuell keine verfügbaren gemeindlichen Mietwohnungen in den drei Ortsgemeinden gibt.

Ebenfalls sind aktuell keine freien Pachtgrundstücke (z.B. Gärten) in der Verbandsgemeinde verfügbar.

Sobald etwas zur Miete oder Pachtung frei wird, erscheint hierzu ein entsprechender Artikel im Amtsblatt. Eine Warteliste gibt es hierfür nicht.

 

Rathaus kurz und bündig – auf ein Wort mit der Bürgermeisterin

Neben persönlichen Treffen sind digitale Angebote eine weitere Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Daher haben wir ein neues Kommunikationsformat aufgelegt, mit dem wir uns persönlich an Sie wenden und zu einem aktiven Austausch einladen.  

„Rathaus kurz und bündig – auf ein Wort mit der Bürgermeisterin“ ist eine ungezwungene Sprechstunde im Videoformat, in der Sie Ihre Fragen und Themen direkt an Bürgermeisterin Flach und Vertreter unserer Verwaltung herantragen können. Das Format dient dazu, über aktuelle und geplante Maßnahmen der Verbandsgemeinde Maikammer zu informieren, Ihre Anliegen aufzugreifen und in den Austausch miteinander zu kommen.   

Eine festgelegte Themenpräsentation ist in der Ersten Sprechstunde noch nicht vorgesehen. Die Verwaltung möchte gerne allgemein über ihre Aufgaben und anstehende Maßnahmen informieren. In den künftigen Sprechstunden kann es einen thematischen Schwerpunkt geben, die Themen werden aber nicht eingegrenzt, jedes weitere Thema kann platziert werden

Die digitalen Sprechstunden sind einmal im Quartal geplant. Die genauen Termine und den Zugangslink sowie einen QR-Code, um der digitalen Sprechstunde beizutreten, finden Sie frühzeitig im Newsletter, Nachrichtenblatt und auf unserer Homepage in den News.

Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne konkrete Anliegen können sich selbstverständlich in die Sprechstunde einwählen.

Zur ersten Videosprechstunde am 22.02.2024 von 17.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr laden wir Sie herzlich ein.

Über folgende Zugangsdaten können Sie sich jederzeit in die digitale Sprechstunde einwählen:

Zugangslink:

https://us06web.zoom.us/j/88065396692  

QR-Code:

Sollten Sie konkrete Fragen an die Verwaltung haben, bitten wir, uns diese im Vorfeld kurz mitzuteilen, damit wir uns entsprechend vorbereiten können.

 

Müllkalender 2024

Der Müllkalender für 2024 ist sowohl in Papierform erhältlich als auch digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde abrufbar:
https://vg-maikammer.de/buergerservice/wertstoff-kalender/.

 

Sportlerehrung 2023 der Verbandsgemeinde Maikammer

Auch in diesem Jahr wollen wir wieder Sportlerinnen und Sportler, die im vergangenen Jahr bei überregionalen Veranstaltungen gute Platzierungen erreicht haben, Anerkennung durch die Verbandsgemeinde aussprechen.

Hierfür bitten wir um Meldung bis spätestens 09. Februar 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer -Fachbereich 1-, Frau Klüpfel per E-Mail franziska.kluepfel@vg-maikammer.de oder telefonisch unter 06321 5899-34.

Maßgebend sind Platzierungen aus dem Jahre 2023 ab

  • Pfalzmeisterschafen                           1. – 3. Platz
  • Rheinland-Pfalz-Meisterschafen     1. – 3. Platz
  • Deutsche Meisterschaften                Platzierung

Auch Mannschaftsergebnisse sowie Einzelerfolge, die nicht über einen Verein oder Schule erzielt wurden, können zur Ehrung vorgeschlagen werden.

 

LEADER-Förderung

Die Region „Vom Rhein zum Wein“ ist seit einigen Monaten anerkannte LEADER-Region in der EU-Förderperiode 2023-2029. Die neu gegründete Region besteht neben der Verbandsgemeinde Maikammer aus den Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Rülzheim und der Stadt Germersheim.

LEADER gibt den regionalen Akteuren im ländlichen Raum Impulse, eigenständige Überlegungen über das Entwicklungspotenzial ihres Gebietes anzustellen und umzusetzen. Gleichzeitig bietet LEADER der Bevölkerung im ländlichen Raum die Möglichkeit, sich aktiv an der regionalen Entwicklung zu beteiligen.

Mit LEADER werden modellhaft innovative Projekte im ländlichen Raum gefördert und mit EU-Mitteln bezuschusst.

Grundlegenden Handlungsfelder, in denen in den nächsten Jahren Projekte gefördert werden können, sind:

  • Zukunftsfähige Städte, Dörfer und Mobilität in der Region
  • Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau
  • Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Naturlandschaft
  • Kultur, Naherholung und Tourismus

Anträge hierzu können private (also Bürgerinnen und Bürger, Gewerbliche Dienstleister, Vereine und Verbände) und öffentliche Projektträger (Kommunen) stellen.

Der aktuelle Förderaufruf endet am 02.02.2024 um 12 Uhr.

Weitere Informationen sind der unter www.leader-vrzw.de sowie https://vg-maikammer.de/buergerservice/leader-region/ zu entnehmen.

Ansprechpartner beim Regionalmanagement der LEADER-Region „Vom Rhein zum Wein“ ist:

KOBRA Beratungszentrum Landau,
Martin Tielmann, Tel. Tel.: 06341/995230,
martin.tielmann@kobra-online.info

 

Radfahren in der Schwangerschaft, mit Baby und Kleinkind

Familien und werdende Eltern sind sich oft unsicher und haben eine Vielzahl von Fragen. Um diese Wissenslücke zu verkleinern, gibt es die Broschüre „Radfahren in der Schwangerschaft und mit Baby“.  
Sie richtet sich an Familien mit kleinen Kindern, die gerne auch mit Kind weiter oder wieder Rad fahren möchten. Wesentliche Inhalte:

  • Radfahren in der Schwangerschaft
  • Radfahren mit Baby: Empfehlungen
  • Anhänger, Lastenrad und Kindersitz: Vor- und Nachteile

Die Broschüre wurde mit Mitteln aus dem Nationalen Radverkehrsplan gefördert. Sie ist umfangreich recherchiert, herstellerneutral und macht keine Werbung für bestimmte Typen oder Marken.  
Die kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.radfahren-mit-baby.de/download.

 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IIM ALLTAG

   Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

   Energiesparend Kochen und Backen.

Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft verbraucht ein durchschnittlicher Privathaushalt rund 10% des Gesamtstroms für Kochen und Backen. Wie aber kann man den Stromverbrauch in diesem Bereich reduzieren?

Moderne Backöfen muss man oft nicht vorheizen. Ausnahme sind Gerichte, die eine schnelle Erwärmung bei hoher Temperatur erfordern, wie zum Beispiel Fisch, Fleisch, Soufflés oder Biskuitteige. Der Stromverbrauch lässt sich auch durch das Nutzen der Nachwärme senken: Wenn ein Gericht länger als 40 Minuten im Ofen bleibt, kann das Gerät bereits 15 Minuten vor Ende der Backzeit ausgeschaltet oder auf eine niedrigere Temperatur gestellt werden. Um die Wärmeverschwendung zu reduzieren, kann auch auf die Größe der Töpfe und dazu passende Deckel und Herdplatten geachtet werden. Auch das Kochen mit Deckel kann einige Kilowattstunden Strom einsparen.

Text: Nora Ziegler

 

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