VG-DIREKT Newsletter 02-2024 der Verbandsgemeinde Maikammer
Umsatzsteuer; Gesamtumsatzschlüssel zur Vorsteueraufteilung
Zur Ermittlung der Vorsteuerabzugsberechtigung aus Eingangsleistungen muss der Unternehmer zunächst versuchen, jede Eingangsleistung einzelnen seiner Ausgangsleistungen unmittelbar zuzuordnen. Ist diese unmittelbare Zuordnung möglich, kann der Unternehmer je nachdem, ob die entsprechende Ausgangsleistung zum Vorsteuerabzug berechtigt oder nicht, den Vorsteuerabzug vollständig oder gar nicht vornehmen. Ist eine derartige unmittelbare Zuordnung zu einzelnen Ausgangsleistungen nicht möglich, kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug trotzdem (partiell) vornehmen, wenn sich die Eingangsleistung seiner gesamten unternehmerischen Tätigkeit unmittelbar zuordnen lässt.
Im Fall einer Zuordnung zur Gesamttätigkeit ist zu bestimmen, in welchem Umfang die Eingangsleistung auf zum Vorsteuerabzug berechtigende und nicht berechtigende Ausgangsumsätze entfällt. Hierzu hat sich das Bundesministerium der Finanzen mit dem BMF-Schreiben „Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG“ vom 13.02.2024 erneut umfassend geäußert.
Quelle: BR GStB RP
Grundsteuerreform; Aktueller Rechtsstand
Das höchste Finanzgericht des Landes Rheinland-Pfalz in Neustadt gab damit in einem Eilverfahren zwei Antragstellern recht. Es setzte die Vollziehung ihrer Grundsteuerwertbescheide aus und ließ „wegen der grundsätzlichen Bedeutung“ der Rechtssache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung – aufgrund der Abweichung von einem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts – die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zu. Das rheinland-pfälzische Finanzministerium will den Beschluss prüfen.
Im ersten Fall ging es um die Feststellung des Grundsteuerwerts für ein 1980 erbautes Einfamilienhaus. Das Finanzamt setzte hier den Grundsteuerwert nach dem gesetzlich normierten Mietwert pro Quadratmeter an, obwohl die Grundeigentümerin zuvor geltend gemacht hatte, dass dieser zu hoch sei: Das Haus sei seit Jahrzehnten unrenoviert und noch mit einfachverglasten Fenstern versehen.
Der zweite Fall betraf ein 1977 errichtetes Einfamilienhaus, bei dem die Grundeigentümer einen Abschlag von 30% auf den Bodenrichtwert geltend machten. Sie argumentierten, das Grundstück sei nur eingeschränkt nutzbar, weil es an einem Hang liege und nur durch einen Privatweg erschlossen sei.
Quelle: Haufe
Aufruf zur Einreichung von Regionalbudget- und ehrenamtlichen Bürger:innenprojekten der LAG Vom Rhein zum Wein
Die Lokale Aktionsgruppe LEADER Vom Rhein zum Wein, die das Gebiet der Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Maikammer, Rülzheim und der Stadt Germersheim abdeckt, startet einen Projektaufruf in der aktuellen LEADER-Förderperiode.
Interessierte öffentliche, private, wie auch gemeinnützige Antragsteller:innen haben bis zum 09. April 2024 Zeit, ihre Ideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Germersheim einzureichen. Insgesamt stehen 100.000,00 € Regionalbudgetmittel (unter Haushaltsvorbehalt) und 30.000,00 € Mittel für ehrenamtliche Bürger:innenprojekte zur Verfügung für die Bezuschussung innovativer Projekte in der Region Vom Rhein zum Wein.
Bei den ehrenamtliche Bürger:innenprojekte können gemeinnützige Vereine und Interessengemeinschaften Projekte bis 2.000,00 € beantragen. Das Regionalbudget steht Kommunen, Vereinen und privaten Vorhabenträgern für Kleinstprojekte bis 20.000,00 € (Netto) zur Verfügung.
Die eingereichten Projekte müssen bis zum 15. Oktober 2024 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen, Vordrucke für den Projektsteckbrief sowie die Bewertungs- und Auswahlkriterien der LAG Vom Rhein zum Wein finden Sie unter https://www.leader-vrzw.de/.
Text: KOBRA Beratungszentrum Landau
Neuauflage des Seniorenwegweiser
Pünktlich zum Jahresbeginn 2024 ist eine Neuauflage des Seniorenwegweisers der Verbandsgemeinde Maikammer erschienen.
Die Broschüre soll helfen, sich einen Überblick über die zahlreichen Angebote zu verschaffen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden. Sie enthält insbesondere Informationen zu Aktivitäts- und Freizeitangeboten, zu diversen Beratungsangeboten wie z.B. zu finanziellen Hilfen, Fragen der Betreuung, ambulanten Diensten und altersgerechten Wohnformen sowie Gesundheits- und Vorsorgethemen.
Die Broschüre erhalten Sie kostenlos im Rathaus, sowie in den Arztpraxen und Apotheken.
Ebenfalls in den Geschäften, die mit einer Anzeige dieses Projekt ermöglicht haben.
MEHR NACHHALTIGKEIT IIM ALLTAG
Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?
Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.
Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet.
Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!
Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:
https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/
Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:
https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4
TIPP DES MONATS
Saisonales und regionales Obst und Gemüse einkaufen.
Der Frühling beglückt uns mit Spargel, im Sommer naschen wir Himbeeren, der Herbst bringt die neue Apfelernte und im Winter erfreuen wir uns an knackigem Wurzelgemüse. Regionales und saisonales Obst und Gemüse ist oft nicht nur erntefrisch, sondern auch klimafreundlicher aufgrund kürzerer Transportwege und Kühlketten.
Saisonkalender helfen dabei herauszufinden, welches Obst oder Gemüse zu welcher Jahreszeit gekauft und verzehrt werden kann. Im Internet kann man sich auch kostenlos Saisonkalender herunterladen, z. B. hier: https://www.regional-saisonal.de/saisonkalender.
Text und Bilder: Nora Ziegler
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