VG-DIREKT Newsletter 03-2021 der Verbandsgemeinde Maikammer

Das Steueramt informiert…

Grundsteuer-, Gewerbesteuer-, Hundesteuer- und Zweitwohnungssteuerbescheide sind Dauerbescheide. Das bedeutet, dass der letzte postalisch zugestellte Bescheid solange gültig ist, bis ein neuer, aufgrund von Änderungen, ergeht (z.B. bei Eigentumswechsel, Austritt aus der Kirche, Änderung der Hebesätze, Aufgabe des Gewerbes).

Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Fälligkeitstermine:

Grund- und Gewerbesteuer                                      15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Hundesteuer                                                               01.07.

Zweitwohnungssteuer                                               15.02.

Um Mahngebühren zu vermeiden besteht die Möglichkeit uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, damit die Beträge zu der jeweiligen Fälligkeit abgebucht werden können.

Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates sowie für die An- oder Abmeldung eines Hundes, finden Sie auch auf unsere Homepage unter

www.vg-maikammer.de/formulare.

 

Bauanträge für das Neubaugebiet „Im Eulbusch III“ in Maikammer

Die Erschließung des Neubaugebiets „Im Eulbusch III“ in Maikammer wird voraussichtlich bis Ende April fertiggestellt sein. Die Freigabe der Erschließungsanlagen wird im Nachrichtenblatt veröffentlicht. Mit Freigabe der Erschließung können Bauunterlagen im Freistellungsverfahren sowie Bauanträge im vereinfachten Genehmigungsverfahren über die Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden. Nähere Informationen zu Bauanträgen sind auf der Website der VG Maikammer eingestellt:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/bauen-in-der-verbandsgemeinde/

 

FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Monitoring

Ab April 2021 bis Oktober 2023 wird in Rheinland-Pfalz der Zustand der FFH Pflanzen- und Tierarten wie z. B. des Hirschkäfers, der Gelbbauchunke, der Schlingnatter etc., sowie der Lebensraumtypen wie Moore, Heiden, Schluchtwälder – gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie – regelmäßig beobachtet und dokumentiert (FFH-Monitoring).

Die dabei erhobenen Daten werden für ganz Deutschland, bzw. das gesamte Bundesland, zu einem Gesamtwert errechnet, der an die EU übermittelt wird. Die Erhebungen auf den Probeflächen haben keinen Einfluss auf die bestehende oder zukünftige Nutzung der Flächen. Die Kartierungen erfolgen im Auftrag des Landes, vertreten durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz. Für diese Untersuchung werden vom LfU externe Kartierende beauftragt.

Damit die beauftragten Experten im Gelände zu erkennen sind, werden sie vom LfU mit einem Schild ausgestattet auf dem steht: „Kartiert im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz“. Das Schild ist mit einem Dienstsiegel versehen. Darüber hinaus werden die beauftragten Experten vom LfU verpflichtet, die Beauftragung im Fahrzeug bereitzuhalten. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, Grundstücke zu betreten (§ 2 LNatSchG).

Mehr Informationen finden Sie hier: https://lfu.rlp.de/de/suche/?q=ffh+monitoring&id=9581&L=0

 

Steuerrecht; Verkürzung der Nutzungsdauer von IT-Ausstattung

Das Bundesfinanzministerium hat sich mit BMF-Schreiben vom 26.02.2021 zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung geäußert und die jahrelange Praxis der Abschreibung von neuer Hardware – bei einem Anschaffungspreis von mehr als 800 € netto – über drei Jahre aufgegeben.
„Für die nach § 7 Absatz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer kann für die in Rz. 2 ff. aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ sowie die in Rz. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter „Betriebs- und Anwendersoftware“ eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.“
Diese Anwendungsregelung für Anschaffungen ist nach dem 31.12.2020 zu berücksichtigen und verlagert den vollständigen Aufwand in das Jahr der Anschaffung.

 

Ist die Rente sicher? Wie viel eigene Vorsorge ist notwendig?

Wer darauf Antworten finden möchte, sollte wissen, welche gesetzlichen Ansprüche überhaupt bestehen. Die Information der gesetzlichen Rentenversicherung liefert dazu wichtige Hinweise. Die Standmitteilung dient dazu, den Empfänger zu sensibilisieren. Sind alle Zeiten gespeichert, die für die Rente direkt oder indirekt mitzählen? Dazu gehören unter anderem Berufsausbildung, Studium, Praktika oder der Bezug von Arbeitslosengeld. Die Prüfung erfolgt über die sogenannte Kontenklärung. Diese wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Das sollte möglichst früh passieren. Je länger Versicherte warten, desto schwieriger wird es erfahrungsgemäß, erforderliche Nachweis-Unterlagen wie Zeugnisse beizubringen, um Lücken im Versicherungsverlauf zu füllen.

Deshalb sollte die Möglichkeit der Videoberatung im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer genutzt werden. Machen Sie von der einmaligen Gelegenheit Gebrauch und klären Sie Ihre Zeiten rechtzeitig.

Die nächste Videoberatung der Deutschen Rentenversicherung findet am 16. April 2021 corona-konform im Rathaus statt. Anmeldung nimmt Frau Annette Lutz, Telefon: (0 63 21) 58 99 22, oder per eMail annette.lutz@vg-maikammer.de gerne entgegen.