VG-DIREKT Newsletter 01-2023 der Verbandsgemeinde Maikammer

Jahresverbrauchsabrechnungen Wasser- und Abwasser:

Die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 ist fertig gestellt, die entsprechenden Bescheide sind versandt worden.

Die Wasser- und Abwassergebühren mussten aufgrund der Preissteigerungen in allen Bereichen, jedoch besonders im Energiesegment, erhöht werden. Der Preis für Frischwasser steigt von 1,65 €/cbm auf  1,80 €/cbm netto zzgl. 7 % MwSt. Die Schmutzwassergebühren von 2,15 €/cbm auf 2,35 €/cbm. Die Erhöhung beträgt rd. 10 % und kann daher noch als moderat bezeichnet werden, wenn man berücksichtigt, dass sich die Energiekosten in etwa verdoppelt haben. Die Weinbaugebühr muss jedes Jahr durch die Nachkalkulation angepasst werden.

Die Grundgebühr für die Wasserzähler wurde nicht angehoben, auch der Wiederkehrende Beitrag für die Oberflächenentwässerung muss nicht angepasst werden.

Für Rückfragen zu den Jahresverbrauchsabrechnungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen in den Verbandsgemeindewerken gerne zur Verfügung.

 

Freiflächen-PV; Teil-Privilegierung im Außenbereich   

Ab 01.01.2023 sind Photovoltaikanlagen in einer Entfernung von bis zu 200 Metern zu Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes baurechtlich privilegiert. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Ergänzung des § 35 Abs. 8 BauGB durch das Mitte Dezember 2022 beschlossene Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht. Für PV-Anlagen innerhalb dieses Korridors ist ein Bebauungsplan nicht mehr erforderlich. Damit soll erreicht werden, den Neubau insbesondere von Freiflächen-PV-Anlagen in vorbelastete Flächen zu lenken und andere, insbesondere wohnortnahe Standorte im Außenbereich zu entlasten.

Quelle: Blitzreport GStB

 

Landessolarverordnung

Zum Jahresbeginn 2023 ist die neue Landesverordnung zur Durchführung des Landessolargesetzes (LSolarGDVO) in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung der Anforderungen des Landessolargesetzes vom September 2022. Dieses verpflichtet ab 1. Januar zur Installation von PV-Anlagen auf allen gewerblichen Neubauten ab 100 m² sowie neuen gewerblichen Parklätzen ab 50 Stellplätzen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Bauantrags. Öffentliche Gebäude sind nicht erfasst.
Die Durchführungsverordnung enthält insbesondere ein Optimierungsgebot; Dachflächen und Stellplätze sollen von vornherein so geplant und gestaltet werden, dass diese sich für eine Solarnutzung möglichst gut eignen. Weiterhin präzisiert die Verordnung die Ausnahmetatbestände, die möglichen Befreiungen sowie die jeweiligen Nachweispflichten. Schließlich werden die Prüfungs- und Kontrollmaßstäbe für die Bauaufsichtsbehörden definiert.

Quelle: Blitzreport GStB

 

Zensus 2022; Datenerhebung

Mit Beschluss vom 27.10.2022, Az.: 3 L 763/22, hat das VG Neustadt/Weinstr. die Klage eines Antragstellers im vorläufigen Rechtschutzverfahren gegen die Datenanforderung im Zuge der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) abgelehnt. Das Statistische Landesamt ist berechtigt, im Rahmen des Zensus 2022 die im Gesetz (ZensG 2022) näher bezeichneten, strukturellen Angaben einschließlich sog. statistischer Hilfsmerkmale zu erheben.
Das Gericht ist der Auffassung, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt sei. Die Ausgestaltung des Zensus 2022 entspreche den Vorgaben, die das BVerfG in seinem Urteil vom 19.09.2018 (Az.: 2 BvF 1/15 und 2/15) zum Zensus 2011 sowie in dem zur Volkszählung ergangenen Urteil vom 15.12.1983 (Az.: 1 BvR 209/83 u. a.) gemacht habe. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei gewahrt. Auch unter Berücksichtigung der Fortentwicklung der statistischen Wissenschaft seien Möglichkeiten einer grundrechtsschonenderen Datenerhebung nicht ersichtlich. Verbleibende Restrisiken der Deanonymisierung und Reidentifizierung seien zwar nicht auszuschließen, als notwendige Folge einer im überwiegenden Allgemeininteresse angeordneten Statistik jedoch hinzunehmen. Die Heranziehung zur Auskunftserteilung verstoße auch nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und sei insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung vereinbar.

Quelle: Blitzreport GStB

 

Zahlungen via Paypal

Im vergangen Jahr haben wir in der Verbandsgemeinde Maikammer unsere elektronischen Zahlungsmittel (E-Commerce) erweitert. Kleinere Zahlungen wie z.B. eine Urkunde, Verwarnung oder Führungszeugnis können gerne auch über Paypal bezahlt werden: poststelle@vg-maikammer.de

Bitte geben Sie immer einen hinreichenden Verwendungszweck und falls aus der Email-Adresse nicht ersichtlich, Ihren vollständigen Namen an, damit wir die Zahlung zuordnen können.

 

Potentialflächenanalyse Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01. beschlossen, eine Potentialflächenanalyse in Auftrag zu geben, um als Trägerin der Flächennutzugsplanung fundierte Aussagen gegenüber der Regionalplanung im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Teilregionalplanes Erneuerbare Energien – Schwerpunkt Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik abgeben zu können.
Die Analyse soll geeignete Flächen für Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik untersuchen, die dann im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden könnten. Im Gegenzug dazu sollen Flächen identifiziert werden, die mit Blick auf den Schutz der Kulturlandschaft ausgeschlossen werden sollten.

 

Nachtzeit für Außengastronomie

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01. beschlossen, den Beginn der Nachtzeit für die Außengastronomie im Zeitraum vom 01.05.2023 bis zum 30.09. 2023 in der Nacht zu einem Samstag, zum Sonntag sowie in der Nacht zu einem gesetzlichen Feiertag erneut einheitlich für die gesamte Verbandsgemeinde auf 23.00 Uhr festzusetzen.

 

Katzenschutzverordnung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01. den Erlass einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung der Katzen einzudämmen, in dem Katzen, die einen freien Auslauf haben, registriert und kastriert oder sterilisiert sein müssen. 

 

MEHR NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG

 

 Wie sieht eigentlich eine nachhaltige Zukunft aus?

Als Antwort auf diese Frage hat die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 einen gemeinsamen Plan aufgestellt – die Agenda 2030. Dieser beinhaltet 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Dazu zählen beispielsweise die Bekämpfung von Armut, Bildung für alle, Frieden und Rechtsstaatlichkeit sowie der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen alle mitmachen: Staaten, Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und jede und jeder Einzelne.

Auch die Verbandsgemeinde Maikammer leistet ihren Beitrag: In diesem Jahr wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Aktionsplan verabschiedet. 

Und was kann ich im Alltag zu den 17 Zielen beitragen? Zukünftig wird es im Newsletter einen kleinen Nachhaltigkeitstipp geben. Einfach mal ausprobieren!

 

Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde unter:

https://vg-maikammer.de/buergerservice/nachhaltigkeit/

Mehr Infos zur Agenda 2030 und den 17 Zielen unter:

https://www.youtube.com/watch?v=VP41Guc7_s4

 

TIPP DES MONATS

Weniger Waschmittel verwenden und die Umwelt schützen.

 

Was viele nicht wissen: Es gibt per se keine nachhaltigen Waschmittel.

Waschmittel belasten grundsätzlich Kläranlagen und die Umwelt. Das Effektivste, um Gewässer zu schützen, ist daher der sparsame Einsatz entsprechend der Dosieranleitung auf der Packung.

Waschpulver sind dabei etwas umweltschonender als Flüssigwaschmittel, da sie eine höhere Waschleistung haben und Klärwerke weniger stark belasten.

Einfach ausprobieren und so im Alltag direkt zur Umsetzung von einem der 17 Ziele beitragen. Die Ziele sind Teil der Agenda 2030 – einem Plan mit dem die Weltgemeinschaft ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit voranbringen will.

Text: Nora Ziegler