Flüchtlinge aus der Ukraine

Durch den Krieg in der Ukraine mussten viele Menschen ihre Heimat verlassen. Auch in der Verbandsgemeinde Maikammer sind bereits Geflüchtete aus der Ukraine angekommen, die überwiegend privat untergebracht sind.

Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich zunächst 90 Tage visafrei im Bundesgebiet aufhalten. Für einen darüber hinausgehenden Zeitraum können die Betroffenen einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde erhalten. Voraussetzung hierfür ist wiederum eine Registrierung bei der Verbandsgemeinde. Diese Daten werden automatisch an die Ausländerbehörde übermittelt, die sich im Anschluss daran wegen der weiteren Schritte bei den Betroffenen melden wird.

Gleiches gilt für den Fall, dass Geflüchtete hilfsbedürftig sind und bspw. Sozialleistungen oder Krankenhilfe benötigen. Auch hierfür ist zunächst eine Registrierung bei der Verbandsgemeinde vorzunehmen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung bereitet sich darüber hinaus derzeit auch auf weitere Zuweisungen von Geflüchteten vor, die mangels privater Unterkunft zunächst in Landeserstaufnahmeeinrichtungen untergebracht wurden und nunmehr nach und nach auf die Kommunen verteilt werden. Für diese Personen ist die Verbandsgemeinde wiederum auf Wohnraum angewiesen. Sollten Sie freien Wohnraum haben, können Sie diesen jederzeit bei der Verwaltung melden.

Für weitere Fragen zu ausländerrechtlichen und sozialleistungrechtlichen Fragen sowie Themen der Integration, Arbeit, Kita und Schule verweisen wir auf die Sonderhomepage des Landes:

https://ukraine.rlp.de/de/startseite/

Diese Informationen werden fortlaufend aktualisiert und sind auch in ukrainisch abrufbar.

Darüber hinaus hat das Land auch eine kostenlose, mehrsprachige Info- Hotline geschaltet, die unter 0800 – 9900 660 für Helfende und Geflüchtete erreichbar ist.

Auch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hält unter folgender Internetadresse weitere Informationen für Sie bereit:

https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/ukraine-hilfe.php