Amtliche Bekanntmachung – Freilaufende Hunde

Da sich in letzter Zeit die Beschwerden über freilaufende und teils aggressive Hunde sowie deren uneinsichtige Hundehalter häufen, möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger auf die geltenden Gebote und Verbote in diesem Zusammenhang hinweisen. Diese sind in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Maikammer geregelt, die für Maikammer, Sankt Martin und Kirrweiler gilt.

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden (sogenannte Leinenpflicht).

Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

Außerdem ist es verboten, Hunde auf Kinderspielplätze oder Sportanlagen mitzunehmen oder sie in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.

Halter und Führer müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen, Gehwege und Straßen nicht verunreinigt werden oder die Verunreinigung umgehend selbst entsorgen.

Bitte beachten Sie, dass ein Zuwiderhandeln eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

– Fachbereich Bürgerservice –

Ordnungsamt